BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1937 21. Wahlperiode 23.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 15.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterbringung in den Stadtteilen Altenwerder, Moorburg, Hausbruch, Neugraben-Fischbek, Francop, Neuenfelde, Cranz und den westlichen Gebieten von Eißendorf und Heimfeld (Wahlkreis 17: Süderelbe ) Im Wahlkreis 17 leben gut 72.000 Menschen. Derzeit steht in Bezug auf die Flüchtlingsunterbringung der Stadtteil Neugraben-Fischbek mit seinen 27.000 Einwohnern im Fokus der Behörden. Hier sind vier Standorte bereits im Einsatz beziehungsweise in Planung. Teile der Anwohnerschaft sind vor allem bezüglich des Standortes Am Aschenland in Sorge. Bei der geplanten Größe besteht die Sorge, dass die gar nicht auf so viele Menschen angelegte Infrastruktur eine erfolgreiche Integration der Bewohner in den Stadtteil erschweren könnte.1 Am Falkenbergsweg in Neugraben-Fischbek wurden derweil nach Medienberichten die Planungen für eine Unterkunft nach Bürgerprotesten wieder zurückgenommen. Die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger müssen ernst genommen werden und ihre berechtigten Belange sind zu beachten. Nur durch Transparenz und vollständige Information bleibt es bei der in Hamburg bisher erfreulich hohen Akzeptanz und ehrenamtlichen Unterstützung im Bereich der Flüchtlingshilfe. Dies gilt umso mehr, als dass der Senat aufgrund der unstrittig bestehenden Eilbedürftigkeit und großen Not von den sonst vorgesehenen gesetzlichen Verfahren wird abweichen müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Neuschaffung von Plätzen 1. Welche Flüchtlingsunterbringungen plant der Senat derzeit im Wahlkreis 17 neu zu schaffen beziehungsweise welche bestehenden Flüchtlingsunterbringungen sollen aufgestockt werden und wie weit sind die jeweiligen Planungen vorangeschritten? Bitte jeweils genaue Angaben zur Kapazität, zum Planungsstand, zur Realisierung, zur Art der Einrichtung (Erstaufnahme, Folgeunterbringung) und zur geplanten Nutzungsdauer der Einrichtung machen. Im Wahlkreis 17 sind derzeit folgende Einrichtungen geplant: 1 Siehe dazu auch Drs. 21/1690. Drucksache 21/1937 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Standort Kapa-zität Stand Belegungs - beginn Art Nutzungs - dauer Unterbrin - gungsform Anhörungs - schreiben § 28 BezVG Infoveranstal - tung Am Radeland 168 in Bau Ende Nov. 15 Folgeunterbrin - gung 10 Jahre Pavillons 17.02.2014 18.03.2014 Cuxhavener Straße 564 196 in Bau März 2016 Folgeunterbrin - gung Mind. 10 Jahre Modulhäuser 11.03.2015 07.04.2015 Am Aschenland I 458 in Bau Nov/ Dez. 15 Folgeunterbrin - gung derzeit bis Ende 2019, Verlängerung Mietvertrag beabsichtigt Modulhäuser 07.01.2015 und 28.04.2015 22.01.2015 Am Aschenland II bis 3000 in Planung 2016 Folgeunterbrin - gung offen Pavillons 23.09.2015 Neuenfelder Fährdeich 462 in Planung , Bau steht bevor Februar 2016 Folgeunterbrin - gung 5 bis 10 Jahre Wohncontai - ner 16.10.2015 Geutensweg bis 740 in Betrieb /in Bau Ende Sept. 2015 ZEA offen Halle und Wohncontai - ner 23.09.2015 Im Übrigen informiert die zuständige Behörde auf den bezirksbezogenen Standortlisten unter www.hamburg.de/fluechtlinge. Darüber hinaus siehe Drs. 21/1666. 2. Welche Einrichtungen mit welchen Kapazitäten waren bis vor Kurzem in Planung, werden aber nicht realisiert? Was sind die Gründe für die jeweiligen Entscheidungen? Es gab keine konkreten Planungen für Erstaufnahmeeinrichtungen, die vor kurzem eingestellt wurden. Im Übrigen siehe Drs. 21/1719. Am Falkenbergsweg ist eine Einrichtung der Folgeunterbringung mit circa 500 Plätzen in Planung. Der Bezirk Harburg hat um eine Zurückstellung der Planung gebeten, die Bezirksversammlung hat sich vor dem Hintergrund der weiteren geplanten Einrichtungen im Stadtteil Neugraben-Fischbek in einem Beschluss gegen weitere Unterbringungseinrichtungen in diesem Stadtteil ausgesprochen. Die Lenkungsgruppe hat am 16. Oktober 2015 beschlossen, das weitere Vorgehen zum Standort Falkenbergsweg zwischen der Fachbehörde und dem Bezirk abzustimmen, das Ergebnis des Abstimmungsprozesses ist offen. 3. Wann genau werden diese unter 1. genannten Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet beziehungsweise wird die jeweilige Aufstockung vollzogen? 4. In welcher Form sollen Flüchtlinge dort untergebracht werden (Zelte, Container et cetera)? Siehe Antwort zu 1. 5. Seit wann bestehen die unter 1. genannten Pläne des Senats genau? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1937 3 Hinsichtlich der geplanten Einrichtung Am Aschenland II siehe Drs. 21/1666. Für die Standorte Am Radeland und Cuxhavener Straße 564 haben im September 2013 erste Standortbesichtigungen stattgefunden. Die Fläche Am Aschenland I wurde im April 2013 erstmals von der Bezirksverwaltung vorgeschlagen. Erste Überlegungen zur Nutzung des Grundstücks am Neuenfelder Fährdeich wurden im Juli 2015 aufgenommen . Das Grundstück am Geutensweg befand sich seit August 2014 in Prüfung. 6. Warum wurden jeweils genau diese Flächen für neue Flüchtlingsunterbringungen ausgewählt? Welche anderen Flächen wurden im Rahmen der Planung noch geprüft oder in Erwägung gezogen und aus welchen Gründen jeweils verworfen? Entscheidende Kriterien bei der Auswahl der Flächen sind deren Größe, die Lage (Anbindung, Infrastruktur), die Eignung (bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, frei von Belastungen und gesundheitsschädlichen Immissionen) sowie die Verfügbarkeit (Eigentum Freie und Hansestadt Hamburg oder vermietungsbereiter Eigentümer). Siehe auch Drs. 21/1690. Die zuständigen Behörden prüfen laufend eine Vielzahl von Flächen und Gebäuden auf ihre Eignung, siehe Drs. 21/1906. 7. Wann wurden mit den jeweils betroffenen Grundstückseigentümern Gespräche aufgenommen? 8. Haben die Eigentümer der Flächen einer Nutzung bereits zugestimmt? Mit Ausnahme der Fläche am Neuenfelder Fährdeich ist in allen unter 1. genannten Standorten die Freie und Hansestadt Hamburg Grundeigentümerin. Mit der Eigentümerin der Fläche am Neuenfelder Fährdeich wurden erste Gespräche im August 2015 geführt, ein Mietvertrag wurde Anfang Oktober 2015 unterzeichnet. 9. Wann wurden welche politischen Gremien öffentlich über die unter 1. genannten Pläne informiert? Zu den Anhörungen nach § 28 BezVG zu den Standorten, zu denen ein Anhörungsverfahren stattgefunden hat, siehe Antwort zu 1. Von den Planungen der Fachbehörden für die ZEA Geutensweg und die Folgeunterbringung Am Aschenland II ist die Bezirksversammlung Harburg wie die Öffentlichkeit Mitte September unterrichtet worden, sie hat am 22. September 2015 dazu einen Beschluss gefasst. 10. Wann und wie wurden beziehungsweise werden die Bürger über die unter 1. genannten Pläne informiert? Sollten bereits Informationsveranstaltungen durchgeführt worden sein: Wie waren die Reaktionen der Bürger auf den einzelnen Veranstaltungen jeweils? Siehe Antwort zu 1. Die Reaktion der Bürgerinnen und Bürger war jeweils geprägt von grundsätzlichem Verständnis für den Bedarf an Unterbringungsplätzen, von Fragen und Bedenken zur konkreten Ausgestaltung des Standortes, zu seiner Größe und zu seiner Einbindung in die regionale Infrastruktur (insbesondere Schulen, Kitas, ärztliche Versorgung, ÖPNV), sowie von Fragen nach Unterstützungsmöglichkeiten für die untergebrachten Flüchtlinge. 11. Liegen geplante Einrichtungen in direkter Nachbarschaft zu einem aktuellen oder ehemaligen Gebiet der sozialen Stadtteilentwicklung? Wenn ja, wie bewertet der Senat diese räumliche Nähe? Rechnet er mit sozialen Spannungen? Wenn ja, wie will er diesen begegnen? Wenn nein, warum nicht? Alle Gebiete der Integrierten Stadtteilentwicklung im Bezirk Harburg liegen in relativer räumlicher Nähe von Flüchtlingseinrichtungen. Belange und Herausforderungen der Drucksache 21/1937 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Integration sind im Einzelfall in die Quartiersentwicklung im Rahmen der jeweiligen Integrierten Entwicklungskonzepte einzubeziehen. Bestehende Plätze und Sonstiges 12. Wie viele Personen sind derzeit in den bestehenden Einrichtungen im Wahlkreis 17 untergebracht? Im Gebiet des Wahlkreises 17 werden derzeit zwei Erstaufnahmeeinrichtungen betrieben, AK Harburg mit einer Belegung von 85 Personen und Geutensweg mit einer Belegung von 317 Personen. Mit Stand 30. September 2015 gibt es im Wahlkreis 17 nur eine Unterkunft der öffentlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen (Folgeunterbringung von Flüchtlingen). Die Unterkunft Stader Straße bietet derzeit eine Soll-Kapazität von 30. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gibt es im Wahlkreis 17 eine Einrichtung in der Cuxhavener Straße, diese ist mit 65 Minderjährigen belegt. 13. Mit wie vielen zusätzlichen Kindern müssen die Kitas und Schulen im Wahlkreis 17 im Jahr 2016 ungefähr rechnen? Soll es zusätzliche Kitaund Schulplätze geben und wenn ja, wie viele und wo? Alle Kinder in den Folgeunterkünften beziehungsweise in öffentlich-rechtlicher Unterbringung können ab dem ersten Geburtstag eine Kindertagesbetreuung auf Grundlage des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes in Anspruch nehmen, siehe Drs. 21/1840. Um den zusätzlichen Bedarf zu decken, wird am westlichen Rand der Parkanlage Vogelkamp Ende 2016/Anfang 2017 eine zusätzliche Kita mit rund 150 Plätzen entstehen . Darüber hinaus plant ein Kita-Träger in Neugraben zusätzlich 30 Plätze. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde steht außerdem im engen Austausch mit dem Bezirksamt Harburg und den vor Ort agierenden Kita-Trägern, um vorhandene Kita-Angebote räumlich zu erweitern, weitere Betreuungsangebote zu schaffen und den Aufbau neuer Kitas zu initiieren. Im Übrigen passen die Kita-Träger im Rahmen des flexiblen, nachfrageorientieren Kita-Gutschein-Systems eigenständig durch die Erweiterung bestehender oder den Bau neuer Kitas ihre Betreuungskapazitäten den veränderten Nachfragestrukturen an. Die tatsächliche Schülerzahl ist abhängig von der Belegung. Derzeit geht die zuständige Behörde davon aus, dass etwa 15 bis 20 Prozent der Bewohner Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sind. Dies entspricht zwischen 500 und 600 Schülerinnen und Schülern, die durch die geplanten Unterkünfte zusätzlich versorgt werden müssen, wenn diese vollständig belegt sind. Im Übrigen sind die Planungen der zuständigen Behörde, wo die Kinder und Jugendlichen beschult werden, noch nicht abgeschlossen. 14. Da es nachweislich an Flüchtlingsstandorten immer wieder zu Gewaltausbrüchen kommt: Wie viele Polizisten sind derzeit im Wahlkreis 17 eingesetzt? Ist eine Personalaufstockung geplant und wenn ja, wie viele und wo? Die räumlichen Zuständigkeitsgrenzen der Polizeikommissariate (PK) und Wasserschutzpolizeikommissariate (WSPK) sind nicht mit den Grenzen der Stadtteile oder Wahlkreise identisch. Für die Stadtteile des Wahlkreises Süderelbe ist im Wesentlichen das PK 47 zuständig, in kleineren Teilen auch das WSPK 1, das WSPK 3 und das PK 46. Die genannten PK/WSPK sind zudem auch für Bereiche außerhalb des Wahlkreises Süderelbe zuständig. Die Personalstärke (angegeben in Vollzeitäquivalenten) an den für den Wahlkreis 17 örtlich zuständigen PK/WSPK stellt sich mit Stand 1. Oktober 2015 wie folgt dar: Gesamt PK 46 164,20 PK 47 99,13 WSPK 1 93,58 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1937 5 Gesamt WSPK 3 74,33 Darüber hinaus ist bei der Dienststelle WSP 64 eine Dienstgruppe Zivilfahndung zentral für den gesamten Bereich der Wasserschutzpolizei mit einer Personalstärke von sieben VZÄ angesiedelt. Eine Personalaufstockung dieser Dienststellen ist derzeit nicht geplant. Grundsätzlich erfolgt die Personalverteilung auf Basis einer gesamtpolizeilichen Betrachtung. Im Zusammenhang mit den betreffenden PK/WSPK bestehen derzeit keine zu priorisierenden Erfordernisse. Siehe auch Drs. 21/1690.