BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1948 21. Wahlperiode 23.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 16.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Fakten zum Radverkehr und zur „Fahrradstadt“ SPD und GRÜNE verfolgen das erklärte Ziel, Hamburg zur Fahrradstadt umzukrempeln. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ziel des Senats ist es, die Verkehrsinfrastruktur Hamburgs weiterzuentwickeln und zu verbessern. Dies gilt auch für den Radverkehr. Die stetig steigende Fahrradnutzung und der positive Trend zum Radfahren sollen unterstützt und gesteigert werden. Die Förderung des Radverkehrs stellt einen wichtigen Baustein der Aktivitäten zur sozialen Teilhabe, zur Gesundheitsförderung, zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung und zur Lärmminderung dar. Auf diese Weise leistet eine radverkehrsfreundliche Verkehrsumwelt einen wichtigen Beitrag zu einer lebenswerten, nachhaltigen und familienfreundlichen Stadt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Park+Ride Betriebsgesellschaft mbH (P+R GmbH), Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der AKN Eisenbahn AG (AKN), der Verkehrsbetriebe Hamburg -Holstein GmbH (VHH), der DB Station&Service AG (DB) und der DB Rent GmbH wie folgt: I. Allgemeines 1. Liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde Zahlen vor, wie viele Fahrräder sich in Hamburg im Privatbesitz befinden beziehungsweise wie viele Fahrräder eine Hamburgerin/ein Hamburger im Durchschnitt besitzt? Wenn ja, wie lauten die entsprechenden Zahlen? Laut den Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstudie (EVS) 2013 des Statistikamts Nord verfügen 79,1 Prozent der Hamburger Haushalte über mindestens ein Fahrrad (10-Jahres-Trend: steigend). Gemäß einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) entfallen 850 bis 950 Fahrräder auf 1.000 Einwohner. Der private Fahrradbestand in Hamburg wird vom Difu mit 1,64 Millionen angegeben. 2. Liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde Zahlen zur Verbreitung von Pedelecs und E-Bikes in Hamburg vor? Wenn ja, wie lauten die entsprechenden Zahlen? Der Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) geht aufgrund der Verkaufszahlen von derzeit 2,1 Millionen Pedelecs und E-Bikes in Deutschland aus. Ausschließlich Pedelecs (circa 95 Prozent aller Elektrofahrräder) gelten als Fahrräder. Für sie liegen für Hamburg keine Bestandszahlen vor. E-Bikes gelten als Krafträder beziehungsweise Klein- Drucksache 21/1948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 krafträder und müssen beim Landesbetrieb für Verkehr angemeldet werden. Sie werden jedoch statistisch bislang nicht separat erfasst. 3. Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf das Fahrradfahren wurden seit 2011 vom Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden oder den Bezirksämtern durchgeführt und was haben diese Maßnahmen jeweils gekostet? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Siehe nachfolgende, nicht abschließende Auflistung. Diese enthält nur die Maßnahmen und Kostenangaben, die sich im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ermitteln ließen. Soweit nicht gesondert aufgeführt, erfolgte die Finanzierung jeweils aus dem laufenden Haushalt. Im Übrigen siehe Antwort zu 35. bis 36. h). Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erstellt darüber hinaus regelhaft Informationen zu allen Baustellen in unterschiedlicher Größenordnung. Dazu gehören Pressemitteilungen, Anliegerinformationen, sonstige Veröffentlichungen (auch auf der Homepage) zu Projekten oder konkreten Baustellen. Der LSBG teilt hierzu für die Jahre 2011 bis 2013 mit, dass die Daten zu den im jeweiligen Jahr umgesetzten Projekten im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht recherchiert werden konnten. Die Bezirksämter veröffentlichten im angegebenen Zeitraum außerdem Pressemitteilungen , wofür keine externen Kosten anfallen wie zum Beispiel „Alsterkrugchaussee wird sicherer – Bezirksamt Hamburg-Nord verlegt Radweg auf Fahrbahn“ am 14. März 2013. Außerdem richten die Bezirksämter und der LSBG Pressetermine und Eröffnungsveranstaltungen aus wie zum Beispiel für die Inbetriebnahme der Fahrradzählstelle an der Alster durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte oder die Eröffnung des Großmarktradwegs durch den LSBG. Im Übrigen wurden von allen Behörden Anfragen der Öffentlichkeit (Bürger, Gewerbetreibenden , Medien und andere) beantwortet. Diese einzelnen Auskünfte werden nicht gesondert statistisch erfasst. Bei den aufgeführten Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit durch die Behörde für Inneres und Sport ohne besonderen Bezug auf das Fahrradfahren werden regelmäßig auch Fragen und Informationen zu dieser Thematik beantwortet und erteilt. Jahr Behörde Maßnahme Kosten 2011 Behörde für Inneres und Sport Verkehrssicherheitsaktion „Schon gecheckt“ 2.420 Euro 2011 Behörde für Inneres und Sport Schulwegsicherung 2011 Behörde für Inneres und Sport Verkehrssicherheitsaktion „Rücksicht auf Kinder“ 2011 Behörde für Inneres und Sport Erstellung und Verteilung von Informationsflyern 2011 Behörde für Inneres und Sport Messestand Phoenixcenter 2011 Behörde für Inneres und Sport Stand auf der ADFC-Radreisemesse 2011 Behörde für Inneres und Sport Fahrradcheck BKK 2011 Behörde für Inneres und Sport Tag der offenen Tür PK 16 2011 Behörde für Inneres und Sport Hit-Tag Polizeigelände Alsterdorf Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1948 3 Jahr Behörde Maßnahme Kosten 2011 Behörde für Inneres und Sport PK-Fest PK 36 2011 Behörde für Inneres und Sport Messevortrag Du und Deine Welt 2011 Behörde für Inneres und Sport Messestand Eidelstedtcenter 2011 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Werbeanzeigen für StadtRAD in diversen Printpublikationen 13.596 Euro 2011 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Infostand über StadtRAD Grüne Woche Wandsbek 1.666 Euro 2011 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation; Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt; Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Kartenset „Hamburgs Fahrradrouten“, 2. Auflage (7 Karten mit Begleitheft) 64.003 Euro 2011 Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirkliche Vortragsveranstaltung mit Podiumsgespräch zum Radverkehr in Billstedt-Horn keine 2011 Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirkliche Vortragsveranstaltung mit Podiumsgespräch zum Radverkehr in Wilhelmsburg keine 2011 Bezirksamt Hamburg-Mitte Öffentliche Vorstellung des Radverkehrsgutachtens Wilhelmsburg 300 Euro 2011 Bezirksamt Harburg Bezirklicher Fahrradtag (Bürgerradtour und Aktionsnachmittag) sowie Vortragsveranstaltung mit Podiumsgespräch zum Radverkehr in Harburg 4.410 Euro 2011 Bezirksamt Harburg Zwei Vortragsveranstaltungen mit Podiumsgespräch zum Radverkehr in Neugraben/Süderelbe 2012 Behörde für Inneres und Sport Verkehrssicherheitsaktion „Schon gecheckt“ 12.829 Euro 2012 Behörde für Inneres und Sport Schulwegsicherung 2012 Behörde für Inneres und Sport Verkehrssicherheitsaktion „Rücksicht auf Kinder“ 2012 Behörde für Inneres und Sport Erstellung und Verteilung von Informationsflyern 2012 Behörde für Inneres und Sport Reisemesse Drucksache 21/1948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Jahr Behörde Maßnahme Kosten 2012 Behörde für Inneres und Sport ADFC Radreisemesse 2012 Behörde für Inneres und Sport Messestand Mercado 2012 Behörde für Inneres und Sport ADFC Sicherheitstage 2012 Behörde für Inneres und Sport Hit-Tag Polizeigelände Alsterdorf 2012 Behörde für Inneres und Sport Tag der offenen Tür „Sicher Radfahren “ 2012 Behörde für Inneres und Sport Präventionsveranstaltung PK 21 2012 Behörde für Inneres und Sport Messevortrag Du und Deine Welt 2012 Behörde für Inneres und Sport Messestand Eidelstedtcenter 2012 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Werbeanzeigen für StadtRAD in diversen Printpublikationen 15.585 Euro 2012 Internationale Bauaussstellung (IBA Hamburg GmbH) Elbinselkarte für Wilhelmsburg und Veddel, Neuauflage 2013 Behörde für Inneres und Sport Verkehrssicherheitsaktion „Schon gecheckt“ 18.103 Euro 2013 Behörde für Inneres und Sport Schulwegsicherung 2013 Behörde für Inneres und Sport Verkehrssicherheitsaktion „Rücksicht auf Kinder“ 2013 Behörde für Inneres und Sport Erstellung und Verteilung von Informationsflyern 2013 Behörde für Inneres und Sport ADFC Radreisemesse 2013 Behörde für Inneres und Sport Messe SeniorA 2013 Behörde für Inneres und Sport Sicherheitstag Schule Bickbargen 2013 Behörde für Inneres und Sport Messe „Mobil ohne Auto“ 2013 Behörde für Inneres und Sport Straßenfest PK 11 2013 Behörde für Inneres und Sport Messestand Verbraucherzentrale 2013 Behörde für Inneres und Sport Hit-Tag Polizeigelände Alsterdorf 2013 Behörde für Inneres und Sport Messestand Haspa Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1948 5 Jahr Behörde Maßnahme Kosten 2013 Behörde für Inneres und Sport Infostand Zollenspieker 2013 Behörde für Inneres und Sport Messestand Polizeishow 2013 Behörde für Inneres und Sport Sicherheitstage Elbe-EKZ 2013 Behörde für Inneres und Sport Messestand Eidelstedtcenter 2013 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Werbeanzeigen für StadtRAD in diversen Printpublikationen 9.401 Euro 2013 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Broschüre „Fortschrittsbericht 2013 zur Radverkehrsstrategie“ 7.831 Euro 2013 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Flyer zum Thema „Radfahrstreifen und Schutzstreifen“ 956 Euro 2013 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Flyer zum Thema „Fahrradstraßen“ 729 Euro 2013 Bezirksamt Mitte Eröffnung des ersten Hamburger Freizeitrundkurses in Wilhelmsburg - LOOP Catering: 903 Euro, Flyer: 1.904 Euro, Aufkleber: 584 Euro 2013 Bezirksamt Eimsbüttel Flyer „Radverkehrskonzept Eimsbüttel “ 750 Euro 2013 Bezirksamt Bergedorf Radflyer: Raderlebnis Bergedorf – Vier- und Marschlande. Fünf Schöne Routen zum Entdecken, Präsentation auf der IGS Wilhelmsburg 18.488 Euro 2014 Behörde für Inneres und Sport Verkehrssicherheitsaktion „Schon gecheckt“ 18.868,00 Euro 2014 Behörde für Inneres und Sport Schulwegsicherung 2014 Behörde für Inneres und Sport Verkehrssicherheitsaktion „Rücksicht auf Kinder“ 2014 Behörde für Inneres und Sport Lichtkontrolle bei Fahrradfahrern „dunkle Jahreszeit“ 2014 Behörde für Inneres und Sport Erstellung und Verteilung von Informationsflyern 2014 Behörde für Inneres und Sport Stand bei der ADFC-Radreisemesse 2014 Behörde für Inneres und Sport Messe SeniorA 2014 Behörde für Inneres und Sport Messestand „Quarree macht mobil“ Drucksache 21/1948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Jahr Behörde Maßnahme Kosten 2014 Behörde für Inneres und Sport Infostand Zollenspieker 2014 Behörde für Inneres und Sport Sicherheitstag Schule Bickbargen 2014 Behörde für Inneres und Sport Tag der offenen Tür PK 26 2014 Behörde für Inneres und Sport Messestand Museum der Arbeit 2014 Behörde für Inneres und Sport Verkehrssicherheitstag RWE 2014 Behörde für Inneres und Sport Messestand Haspa 2014 Behörde für Inneres und Sport Tag der offenen Tür PK 34 2014 Behörde für Inneres und Sport Stadtparkfest PK 33 2014 Behörde für Inneres und Sport Straßenfest PK 11 2014 Behörde für Inneres und Sport Hit-Tag Polizeigelände Alsterdorf 2014 Behörde für Inneres und Sport Tag der offenen Tür Polizeipräsidium 2014 Behörde für Inneres und Sport Verkehrssicherheitstag PK 35 2014 Behörde für Inneres und Sport Messestand Polizeishow 2014 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Werbeanzeigen für StadtRAD in diversen Printpublikationen 7.152 Euro 2015 Behörde für Inneres und Sport Schulwegsicherung 2015 Behörde für Inneres und Sport Lichtkontrolle bei Fahrradfahrern „dunkle Jahreszeit“ 2015 Behörde für Inneres und Sport Verkehrssicherheitsaktion „Rücksicht auf Kinder“ 2015 Behörde für Inneres und Sport Erstellung und Verteilung von Informationsflyern 2015 Behörde für Inneres und Sport Stand bei der ADFC-Radreisemesse 2015 Behörde für Inneres und Sport Infostand Zollenspieker 2015 Behörde für Inneres und Sport Sicherheitstag Schule Bickbargen 2015 Behörde für Inneres und Sport Verkehrssicherheitstag PK 33 2015 Behörde für Inneres und Sport Straßenfest PK 36 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1948 7 Jahr Behörde Maßnahme Kosten 2015 Behörde für Inneres und Sport Hit-Tag Polizeigelände Alsterdorf 2015 Behörde für Inneres und Sport Fahrradgedenktag 2015 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Broschüre „Fortschrittsbericht 2015 zur Radverkehrsstrategie“ 9.901 Euro 2015 Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation Werbeanzeigen für StadtRAD in diversen Printpublikationen 3.868 Euro 2015 Bezirksamt Altona Routenplanung 1.000 Euro 2015 Bezirksamt Bergedorf Touristisches Leitsystem Vier- und Marschlande 96.686 Euro 4. Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf das Fahrradfahren sind vom Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden oder den Bezirksämtern für die laufende Wahlperiode geplant und was kosten diese Maßnahmen voraussichtlich? Diese Auflistung ist nicht abschließend. Sie enthält die Maßnahmen und Kostenangaben , die derzeit hinreichend bekannt sind. Jahr Behörde geplante Maßnahme Voraussichtliche Kosten 2015 Bezirksamt Ham-burg-Mitte Pressemitteilungen zu fertiggestellten Veloroutenabschnitten Keine 2015 Bezirksamt Ham-burg-Nord Fahrradstraße Leinpfad – Flyer zur Bürgerinformation 1.200 Euro 2015 Bezirksamt Harburg Auftaktveranstaltung Fahrradwerkstatt Harburg noch nicht bekannt 2015 Behörde für Inneres und Sport Messestand Alster Einkaufszentrum (AEZ) noch nicht bekannt 2015 Behörde für Inneres und Sport Messestand Polizeishow noch nicht bekannt 2016 Behörde für Inneres und Sport Messestand „Hamburger Meile“ noch nicht bekannt 2016 Behörde für Inneres und Sport Stand bei der ADFCRadreisemesse noch nicht bekannt 2016 Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation Image-Kampagne zum Radfahren noch nicht bekannt 5. Wie viele dauerhaft auf öffentlichem Grund oder illegal auf privatem Grund abgestellte Fahrräder wurden seit 2011 in Hamburg sichergestellt und welche Kosten sind durch die Sicherstellung, den Abtransport und die anschließende Aufbewahrung entstanden? Bitte jahresweise aufschlüsseln . Die Antwort bezieht sich ausschließlich auf solche Fahrräder, die zwar noch fahrtauglich , jedoch dauerhaft und/oder behindernd oder gefährdend abgestellt sind und auf- Drucksache 21/1948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 bewahrt werden müssen. Bei den im Gegensatz dazu nicht mehr fahrtauglichen sogenannten Schrotträdern findet keine Aufbewahrung statt. Daher werden diese in der Beantwortung der Fragestellung nicht berücksichtigt. Für die Bezirksämter steht die Feststellung und Sicherstellung von Schrotträdern zwecks Entsorgung durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) im Vordergrund. Daher sind im Zuständigkeitsbereich der Bezirksämter keine verkehrstauglichen Fahrräder entfernt und verwahrt worden. Über die angefallenen Kosten kann daher keine Aussage getroffen werden. Verkehrstaugliche Fahrräder werden in der Regel nur dann entfernt und verwahrt, wenn deren Standort die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erheblich beeinträchtigt, die öffentliche Ordnung gefährdet wird oder wenn deren Entfernung im Zuge einer Baumaßnahme erforderlich ist. Aus den Anlagen der HOCHBAHN wurden seit 2011 jährlich durchschnittlich etwa zehn verkehrsbehindernd abgestellte Fahrräder sichergestellt. Der HOCHBAHN entstanden hierfür jährlich Kosten in Höhe von circa 800 Euro. Für die Anlagen der AKN findet keine direkte Aufstellung der Funde im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg statt. Als Anhaltswert können ein bis drei Funde pro Jahr angeführt werden. Direkte Kosten entstehen dadurch nicht. Bei der DB werden nur „wild“ abgestellte Fahrräder sichergestellt, die nachweislich Flucht- und Rettungswege oder Zuwege für mobilitätseingeschränkte Reisende blockieren . Über die Anzahl der seit 2011 sichergestellten Fahrräder und deren verursachten Kosten können keine Aussagen getroffen werden, da diese Angaben statistisch nicht erfasst werden. 6. Wohin werden diese Fahrräder genau gebracht, wie viele dieser Fahrräder werden anschließend vom jeweiligen Eigentümer wieder abgeholt und welche Kosten müssen die Eigentümer dabei tragen? Wenn durch die Bezirksämter verkehrstaugliche Fahrräder (nach öffentlicher Kennzeichnung ) entfernt werden, dann werden diese zum Beispiel auf eigenen Revier-/ Betriebsplätzen aufbewahrt. Nach einer angemessenen Frist werden die Fahrräder dann dem Fundbüro übergeben. Bei der HOCHBAHN werden die Fahrräder nach der Erfassung in einem Abstellraum eingelagert. Von den Eigentümern nicht abgeholte Fahrräder (etwa 90 Prozent) werden dem Zentralen Fundbüro Hamburg nach Absprache zur Versteigerung übergeben. Bei der AKN werden Fundsachen generell an das Fundbüro übermittelt. Es liegen keine Informationen darüber vor, ob dort eine Abholung erfolgt sowie welche Kosten entstehen. Im Zuständigkeitsbereich der DB werden funktionstüchtige Fahrräder im Gepäckcenter des Hamburger Hauptbahnhofs als Fundsache registriert und verwahrt. Bei einer Abholung fallen 5 Euro Bearbeitungsgebühr an. 7. Wie viel Personal ist seit 2011 in Hamburg mit der Sicherstellung dauerhaft auf öffentlichem Grund oder illegal auf privatem Grund abgestellter Fahrräder beschäftigt? Bitte jahresweise aufschlüsseln und die Stellenzahl , Vollzeitäquivalente und unbesetzten Stellen angeben. Der für diese Aufgabe anfallende Personaleinsatz wird in der Regel nicht separat erfasst, sondern stellt eine von mehreren Regelaufgaben des eingesetzten Personals dar. Daher können keine Auskünfte über anfallende Personalkosten gegeben werden. II. Projekt „Fahrradstadt“ 8. Was genau versteht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde unter einer „Fahrradstadt“? Unter einer Fahrradstadt wird eine Stadt mit einer gut ausgebauten und ganzjährig sicher befahrbaren Radverkehrsinfrastruktur sowie vielfältigen Service- und Informationsangeboten rund ums Radfahren verstanden. Die Erreichbarkeit der Innenstadt, der Stadtteilzentren und sonstiger wichtiger Ziele ist mit dem Fahrrad sicher, zügig und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1948 9 komfortabel möglich. Auch für das Einpendeln aus dem Umland über größere Entfernungen gibt es gute Bedingungen. Komfortables und sicheres Fahrradparken ist überall gewährleistet – idealerweise auch für Pedelecs und Lastenfahrräder. Der Radverkehr ist optimal mit anderen Verkehrsarten verknüpft, insbesondere mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 12. 9. Auf welche Elemente, Erfahrungen und Beispiele welcher anderen deutschen und/oder europäischen Städte greift der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bei der Konzeption und Operationalisierung der „Fahrradstadt“ zurück? Bitte die Auswahl der Städte begründen. Aus den Erfahrungen anderer Städte im In- und Ausland ergeben sich wichtige Impulse für die Radverkehrsförderung in Hamburg. Auf internationaler Ebene sind hier zum Beispiel Kopenhagen, Amsterdam, Utrecht und Groningen als Vorreiterstädte in der Radverkehrsförderung zu nennen. Städte, die derzeit ebenfalls große Fortschritte in der Radverkehrsförderung machen, sind etwa Paris (zum Beispiel Leihfahrradsystem, Plan Vélo 2015 – 2020), London (zum Beispiel Radschnellwege, Leihfahrradsystem) und Wien (zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit, fahrradfreundliche Neubauquartiere). In Deutschland kann auf die Erfahrungen zum Beispiel aus Berlin (Infrastruktur), München (Bike+Ride-Lösungen, Kommunikationskampagne „Radlhauptstadt München“), Köln (Vorbild für das Projekt Radweg-Check), Frankfurt am Main (neue Markierungslösungen auf der Fahbahn), Bremen, Hannover, Karlsruhe, Kiel (Infrastruktur), Münster (Fahrradkultur, Infrastruktur) und Freiburg (Fahrradkultur) zurückgegriffen werden. Da die Rahmenbedingungen in jeder Stadt sehr unterschiedlich sind, sehen die zuständigen Behörden die Lösungen anderer Städte als Impulsgeber zur Entwicklung neuer sowie zur Reflektion bestehender Lösungen. 10. Welche über das 25-Prozent-Radverkehrsanteilziel hinausgehenden Ziele sind mit der „Fahrradstadt“ verbunden? Sollten diese Ziele bereits mit Maßnahmen hinterlegt sein, bitte diese Maßnahmen im Einzelnen angeben . Siehe Drs. 21/1502. Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele werden derzeit vorbereitet. Eine wichtige Maßnahme, die sich derzeit bereits in der Umsetzung befindet, stellt die vierte Ausbaustufe von StadtRAD Hamburg dar. Im Übrigen siehe Antwort zu 14. 11. In der Drs. 21/253 aus dem Mai 2015 wurde vom Senat angekündigt, dass die Konkretisierung und Operationalisierung des Ziels der Einrichtung eines „Bündnisses für Radfahren“ aus damaliger Sicht in den „nächsten Wochen und Monaten erfolgen“ (siehe Antwort auf Frage 11. im Abschnitt IV „Radverkehr“) soll. Ist die Konkretisierung und Operationalisierung dieses Ziels wie angekündigt erfolgt? Wenn ja, wie genau ist das Bündnis konzeptualisiert? Wenn nein, warum nicht und zu wann ist mit einem Abschluss der Konkretisierung und Operationalisierung zu rechnen? Das Bündnis für den Radverkehr wird von der Radverkehrskoordinatorin vorbereitet, die ihren Dienst am 1. Oktober 2015 angetreten hat. Im Übrigen siehe Drs. 21/1502. Es wird angestrebt, dass das Bündnis im 1. Quartal 2016 geschlossen werden kann. 12. Was genau verstehen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden unter einem „Willkommensklima für Radfahrerinnen und Radfahrer “? Welche Ziele und Maßnahmen sind hiermit konkret verbunden? Unter einem Willkommensklima für den Radverkehr wird die Etablierung einer Verkehrskultur , die das positive Image des Radverkehrs stärkt und in der sich Radfahrerinnen und Radfahrer als gleichrangige Verkehrsteilnehmer akzeptiert fühlen, verstanden . Das städtische Verkehrsgeschehen ist durch gegenseitige Rücksichtnahme geprägt. Niemand soll aus Gründen eines subjektiven Unsicherheitsgefühls auf eine Verkehrsteilnahme mit dem Rad verzichten müssen. Vielmehr sollen neue Fahrradnutzerinnen und -nutzer gewonnen werden. Drucksache 21/1948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Durch eine Image-Kampagne zum Radverkehr und anderen akzeptanzfördernden Kommunikationsmaßnahmen soll ein stärkeres Bewusstsein für das Radfahren in der Gesellschaft aufgebaut werden. Auch eine gute ausgebaute Radverkehrsinfrastruktur trägt hierzu bei. Konkrete Maßnahmen hierfür sind zum Beispiel der Ausbau der Velorouten, die Umsetzung des Bike+Ride-Konzepts, die Ausweisung von Fahrradstraßen, den Ausbau des StadtRAD -Leihsystems, eine Ausweitung des Winterdienstes. III. StadtRAD 13. Wie viele StadtRAD-Stationen sind aktuell in Betrieb? 170. 14. Laut Drs. 21/253 ist geplant, die Gesamtzahl der StadtRAD-Stationen mittelfristig auf 205 zu erhöhen. Wo genau sollen die zusätzlichen StadtRAD-Stationen entstehen? Bitte den geplanten Standort inklusive der dort avisierten Stellplatzkapazitäten angeben. Es sollen noch mindestens 35 StadtRAD-Stationen eingerichtet werden. Hierfür ist die Planung noch nicht abgeschlossen. Die folgenden Standorte sind jedoch konzeptionell weitgehend abgesichert: Hamburg-Mitte 1. Sievekingsallee/Caspar-Voght-Straße (circa 19 Abstellplätze und zehn Fahrräder) 2. U Legienstraße/Riedweg (circa 16 bis 19 Abstellplätze und zehn Fahrräder) Altona 3. Große Elbstraße/Van-der-Smissen-Straße (circa 19 Abstellplätze und zehn Fahrräder ) 4. Holstenstraße/Thadenstraße (circa 24 Abstellplätze und 15 Fahrräder) 5. S Klein Flottbek (circa 24 Abstellplätze und 15 Fahrräder) 6. Teufelsbrück Fähranleger (circa 16 Abstellplätze und zehn Fahrräder) 7. Notkestraße/DESY (circa 16 Abstellplätze und zehn Fahrräder) Eimsbüttel 8. Grandweg/Veilchenweg (circa 16 Abstellplätze und zehn Fahrräder) 9. U Niendorf Markt (circa 18 Abstellplätze und zehn Fahrräder) 10. Langenfelder Damm/Müggenkampstraße (circa 24 Abstellplätze und 15 Fahrräder ) 11. Siemersplatz/Kollaustraße (circa 16 Abstellplätze und zehn Fahrräder) 12. S Stellingen (circa 18 Abstellplätze und zehn Fahrräder) 13. Osterstraße/Heußweg (circa 16 Abstellplätze und zehn Fahrräder) Hamburg-Nord 14. U Alter Teichweg/Nordschleswiger Straße (circa 16 Abstellplätze und zehn Fahrräder ) 15. U Alsterdorf (circa 16 Abstellplätze und zehn Fahrräder) 16. S/U Barmbek Nordseite/Fuhlsbüttler Straße („Piazzetta“, Kapazität steht noch nicht fest) 17. U Straßburger Straße (Kapazität steht noch nicht fest) Wandsbek 18. U Wandsbek-Gartenstadt/Ostpeußenplatz (circa 24 Abstellplätze und 15 Fahrräder ) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1948 11 19. Gründgensstraße/Schreyerring (circa 16 Abstellplätze und zehn Fahrräder) 20. U Farmsen (circa 24 Abstellplätze und 15 Fahrräder) 21. U Trabrennbahn (circa 16 Plätze und zehn Fahrräder) 22. Friedrich-Ebert-Damm/Charlie-Mills-Sraße (circa 24 Abstellplätze und 15 Fahrräder ) 23. Friedrich-Ebert-Damm/Helbingtwiete (circa 16 Abstellplätze und zehn Fahrräder) Weitere Standorte werden unter anderem im Bezirk Bergedorf geprüft. 15. Was kostet die Errichtung einer durchschnittlichen StadtRAD-Station? 16. Was kostet die Anschaffung eines StadtRADs? Gemäß Betreibervertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und DB Rent GmbH sind die Einrichtungskosten der StadtRAD-Stationen (einschließlich deren Ausstattung mit Fahrrädern) im jährlichen Betreiberentgelt enthalten, dessen Höhe sich an der Anzahl der Stationen orientiert, und somit auf die Vertragslaufzeit verteilt. Einmalige Kosten für die Stationseinrichtung können in Einzelfällen im Rahmen der Flächenherrichtung anfallen, wenn diese einen Betrag von 1.500 Euro überschreiten (zum Beispiel wenn es sich um eine unbefestigte Fläche handelt oder Rodungsarbeiten durchzuführen sind). Bei Einrichtung zusätzlicher StadtRAD-Stationen erhöht sich das Betreiberentgelt um folgende jährliche Nettobeträge, wobei die Abrechnung betriebstagesscharf erfolgt: Stationsgröße Kosten bei Inanspruchnahme bis 31.12.2015 Kosten bei Inanspruchnahme bis 31.12.2018 S (16 bis 19 Plätze mit 10 Fahrrädern) 8.135,00 € p.a. 17.795,00 € p.a. M (21 bis 29 Plätze mit 15 Fahrrädern) 11.190,00 € p.a. 22.500,00 € p.a. L (30 und mehr Plätze mit 25 Fahrrädern) 16.650,00 € p.a. 29.990,00 € p.a. Darüber hinaus ist es gemäß Betreibervertrag auch möglich, das System um einzelne Fahrräder zu ergänzen. Diese Option wurde bislang jedoch nicht in Anspruch genommen , da zusätzliche Stationen bereits mit der erforderlichen Anzahl von zusätzlichen Fahrrädern ausgestattet sind. Anpassung Kosten bei Inanspruchnahme bis 31.12.2015 Kosten bei Inanspruchnahme bis 31.12.2018 Zusätzliches Fahrrad 689,00 € p.a. 1.219,00 € p.a. 17. Wie hat sich die Zahl der Ausleihvorgänge von StadtRAD-Leihrädern seit 2009 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Ausleihvorgänge von StadtRAD Hamburg : Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 30.09.2015 Ausleihvorgänge 306.000 726.000 1.300.000 2.050.000 2.055.000 2.435.000 1.996.000 18. Wie hat sich die Zahl der StadtRAD-Nutzer/-Kunden seit 2009 entwickelt ? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der StadtRAD-Kundenzahlen: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 30.09.2015 Neukunden 36.500 40.700 53.800 54.500 35.500 29.000 41.030 Drucksache 21/1948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 30.09.2015 Gesamtbestand 36.500 77.200 131.000 185.500 221.000 280.600 321.630 IV. Verkehrssicherheit 19. Liegen dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden Studien vor, die belegen, dass Radfahr- und Schutzstreifen a) die Verkehrssicherheit im Allgemeinen erhöhen, b) zur Senkung der Zahl der tödlich verunglückten Radfahrer führen, c) zur Senkung der Zahl verletzten Radfahrer führen, d) zur Senkung der Zahl der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung führen? Wenn ja, bitte die entsprechenden Studien anführen und deren zentrale Ergebnisse/Argument Bezug nehmend auf diesen Wirkungszusammenhang darstellen. Das Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) „Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Radfahrern“ (BASt 2009, Heft V 184) hat aufgezeigt, dass die mittlere Unfallrate (Radverkehrsunfälle in Relation zur Radverkehrsstärke) bei Radwegen im Seitenraum etwas höher liegt als bei Straßen mit Schutz- und Radfahrstreifen . Dies resultiert unter anderem aus der unfallträchtigen Benutzung von Radverkehrsanlagen in der falschen Fahrtrichtung, was bei Radwegen häufiger auftritt als bei Führungsformen auf der Fahrbahn. Das Forschungsvorhaben hat im Übrigen belegt, dass als separate Radverkehrsanlage Radfahrstreifen im Vergleich zu veralteten, weit von der Fahrbahn abgesetzten Radwegen häufig die sicherere Führungsform für den Radverkehr sind, da sich der Radverkehr im direkten Blickfeld des Kfz-Verkehrs bewegt und dementsprechend besser gesehen wird. Ein weiteres Forschungsvorhaben der BASt „Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen (BASt 2015, Heft V 257) hat ergeben, dass Schutzstreifen im Vergleich zum Mischverkehr ohne Schutzstreifen zu einer erhöhten Akzeptanz der Fahrbahnnutzung führen. Sowohl bei zweistreifigen als auch bei vierstreifigen Querschnitten senken Schutzstreifen den Anteil der Radfahrer, die den Gehweg nutzen. Damit können Konfliktpotenziale, welche durch die Seitenraumnutzung entstehen, verringert werden. Auf Strecken mit und ohne Schutzstreifen erhöhen sich die Unfalldichten mit steigender Nutzungsintensität des Straßenumfeldes. Zweistreifige und auch vierstreifige Querschnitte mit Schutzstreifen weisen jedoch eine geringere Unfallschwere auf als vergleichbare Strecken mit reinem Mischverkehr. Obwohl Schutzstreifen nicht generell zu verringerten seitlichen Überholabständen führen, ist eine Tendenz zu verringerten seitlichen Überholabständen beim Überholen ohne Gegenverkehr zu beobachten. Der zuständigen Behörde liegen für Hamburg entsprechende Daten nicht vor. Eine im Hinblick auf die Benutzung der Straße oder von Radverkehrsanlagen differenzierte Datenbankabfrage im Sinne der Fragestellung ist noch nicht möglich. Erst mit der bundesweiten Änderung der Statistikmerkmale am 1. Januar 2016 werden solche Abfragen ermöglicht. Im Übrigen siehe Drs. 21/1180. Im Übrigen siehe Drs. 21/551, Drs. 21/1180 und Drs. 21/1711. 20. Inwieweit lässt sich zahlenmäßig belegen, dass das Fahren auf Radwegen für Fahrradfahrer gefährlicher ist als das Fahren auf Straßen mit Radfahr- und Schutzstreifen? 21. Trifft es zu, dass die Einrichtung von Radfahr- und Schutzstreifen unabhängig von der jeweiligen Kfz- und Schwerverkehrsbelastung bestimmter Straßen zur Verkehrssicherheit von Fahrradfahrern beiträgt? Wenn nein, inwieweit wirken sich verschiedene Niveaus von Kfz- und Schwerverkehrsbelastung auf die Verkehrssicherheit von Fahrradfahren Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1948 13 aus und ab welchem Niveau beziehungsweise welchem Wert ist die Einrichtung von Radfahr- und Schutzstreifen unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden nicht vertretbar? Die Einsatzbereiche für Schutzstreifen (Teilseparation von Kfz- und Radverkehr) und Radfahrstreifen (Separation von Kfz- und Radverkehr) richten sich nach den im ganzen Bundesgebiet allgemein anerkannten technischen Regelwerken. Dies sind die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen (FGSV). Wesentliches Kriterium für die Wahl der Führungsform ist das Kfz-Aufkommen in der Spitzenstunde in Abhängigkeit von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Feste Einsatzgrenzen bestehen jedoch nicht, sondern die Wahl der geeigneten Führungsform richtet sich grundsätzlich nach den in Abschnitt 2.3.3 der ERA gezeigten Belastungsbereichen. Zusätzlich ist die Schwerverkehrsbelastung zu berücksichtigen. Diese sollte bei Schutzstreifen 1.000 Kraftfahrzeuge pro Tag möglichst nicht überschreiten. Der Einsatz von Schutzstreifen erfordert eine Mindestbreite der zwischen den Schutzstreifen verbleibenden Kernfahrbahn von 4,50 Metern. Bei Kernfahrbahnen zwischen 4,50 und 5,50 m besteht die Tendenz, dass mit zunehmender Kfz- und Schwerverkehrsbelastung (ab 10.000 Kfz/24 h) die Realisierungschancen geringer werden, da eine häufigere Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kfz-Verkehr zu erwarten ist. Für Radfahrstreifen bestehen hier keine Restriktionen , da diese als Sonderweg und nicht als Teil der Fahrbahn zu betrachten sind. Die Wahl der Führungsform für den Radverkehr ist Ergebnis eines einzelfallorientierten Abwägungsprozesses, der die Belange aller Verkehrsteilnehmer sowie die straßenräumlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Oberstes Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit . Im Übrigen siehe Antwort zu 19. a) bis d) sowie Drs. 21/1180 und 21/1712. 22. In Drs. 21/253 hat der Senat geantwortet: „Radfahrstreifen und Schutzstreifen tragen – bei regelkonformer Ausführung – durch die asphaltierte und wartungsärmere Oberfläche sowie ein geringeres Störpotenzial als im Seitenraum zur Verbesserung des Fahrkomforts und durch die Sichtbarkeit des Radverkehrs im Straßenraum zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.“ a) Durch welche wissenschaftlichen Studien ist dieser Zusammenhang belegt? Es bedarf keiner wissenschaftlichen Studie, um zu erkennen, dass eine asphaltierte Oberfläche komfortabler befahrbar und wartungsärmer ist als eine gepflasterte Oberfläche . Während sich das Störpotenzial bei Radfahrstreifen im Wesentlichen auf illegal parkende oder haltende Kfz beschränkt, bestehen bei Radwegen im Seitenraum vermehrt Störpotenziale. Diese Erkenntnis wird auch regelmäßig bei den Fortbildungsveranstaltungen der Fahrradakademie des Deutschen Instituts für Urbanistik gelehrt. Diese entstehen zum Beispiel durch Konflikte mit Fußgängern, Falschparkern, Einbauten , Auslagen von Geschäften, Außengastronomie, Mülltonnen, Vegetation, entsorgten Weihnachtsbäumen oder temporären Verkehrsschildern. Weiterhin sind die Seitenräume von Straßen aufgrund der häufig dort verlaufenden Versorgungsleitungen besonders oft von Baustellen betroffen. Bei Grundstücksausfahrten oder sonstigen Gehwegüberfahrten besteht im Übrigen ein Gefahrenpotenzial durch querende Kfz. An Knotenpunkten wird bei Radwegeführungen aufgrund des Konfliktpotenzials durch rechtsabbiegende Kfz bereits regelhaft die Umsetzung einer sogenannten Berliner Lösung angestrebt, bei der der Radweg bereits kurz vor dem Knotenpunkt zur Verbesserung der gegenseitigen Sichtbarkeit von Radverkehr und Kfz auf das Fahrbahnniveau geführt wird. Im Übrigen siehe Antwort zu 19. a) bis d). b) Was genau ist unter „regelkonformer Ausführung“ zu verstehen? Drucksache 21/1948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Regelkonforme Ausführung bezeichnet die Planung und Baudurchführung gemäß der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Diese sind in den einschlägigen Regelwerken wie zum Beispiel den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) enthalten. c) Wie wirkt sich eine nicht regelkonforme Ausführung auf die Verkehrssicherheit von Radfahr- und Schutzstreifen aus? Aus einer nicht regelkonformen Infrastruktur kann gegebenenfalls nicht der maximale verkehrliche Nutzen gezogen werden oder es kann sogar die Sicherheit beeinträchtigt sein. Außerdem kann eine nicht regelkonforme Ausführung zu einer mangelnden Akzeptanz durch die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer führen. Wird ein Radfahr - oder Schutzstreifen zum Beispiel zu schmal angelegt, könnten Kfz-Fahrerinnen und Fahrer verleitet werden, den erforderlichen Mindestabstand von 1,50 m beim Überholen der Radfahrenden zu unterschreiten. Fehlt zum Beispiel der Sicherheitstrennstreifen zwischen Radfahr- oder Schutzstreifen und Längsparkständen am Fahrbahnrand , würden die Radfahrenden im Öffnungsbereich der Türen geführt, was die Radverkehrsanlage nicht sicher benutzbar macht. 23. Trägt die Einrichtung von Tempo-30-Bereichen aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden grundsätzlich und insbesondere für Radfahrer zur Verkehrssicherheit bei? Wenn ja, bitte begründen und entsprechende Studien und/oder Untersuchungen nennen, die dies belegen. Ja. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass aufgrund der verringerten gefahrenen Geschwindigkeiten und der in Tempo-30-Zonen herrschenden erhöhten Aufmerksamkeit das mit deren Einrichtung bezweckte Teilziel, die Sicherheit insbesondere der sogenannten schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, erreicht worden ist. Im Übrigen siehe Drs. 21/1712. 24. Trägt eine Flächentrennung in Gehweg und Radweg aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden grundsätzlich und insbesondere für Radfahrer zur Verkehrssicherheit bei und wo in Hamburg ist geplant, bis 2020 entsprechende Flächentrennungen vorzunehmen ? Auf gemeinsam von Rad- und Fußverkehr genutzten Flächen ist von einem erhöhten gegenseitigen Stör- und Konfliktpotenzial auszugehen. Wesentliche Einflussfaktoren sind hier die nutzbaren Wegebreiten sowie das Aufkommen an Radfahrern und Fußgängern . Gemeinsame Geh- und Radwege werden nur dort eingerichtet, wo ihre Benutzung verkehrssicher ist. Auf Gehwegen mit „Radfahrer frei“ darf im Übrigen nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Diese Lösungen stellen Zusatzangebote vor allem für unerfahrene Radfahrerinnen und Radfahrer dar. Um das gegenseitige Stör- und Konfliktpotenzial zu minimieren, wird bei jedem Neu-, Um- und Ausbau von Stadtstraßen geprüft, ob für den Radverkehr, falls erforderlich, regelkonforme eigene Anlagen auf der Fahrbahn oder im Seitenraum hergestellt werden können – so zum Beispiel im Zuge der Veloroute 11 im Verlauf der Straßen Reiherdamm und Hermann-Blohm-Straße, an der Lemsahler Landstraße oder am Knotenpunkt Kupferdamm/Sonnenweg. 25. Wie viele Radverkehrskontrollen wurden seit 2011 in Hamburg mit welchen Schwerpunkten und mit welchen Ergebnissen durchgeführt? Bitte jahresweise aufschlüsseln und angeben, was jeweils kontrolliert wurde. Im Rahmen der Verkehrssicherheitsaktion „Schon gecheckt“ wurden durch Polizeikommissariate (PK) die folgenden Fahrradkontrollen durchgeführt: Jahr Anzahl Kontrollen Anzahl Vorgänge (Ordnungswidrigkeiten- oder Strafanzeigen und Mängelmeldungen ) 2011 48 1.157 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1948 15 Jahr Anzahl Kontrollen Anzahl Vorgänge (Ordnungswidrigkeiten- oder Strafanzeigen und Mängelmeldungen ) 2012 58 1.320 2013 65 1.184 2014 48 379 Eine Erfassung besonderer Schwerpunktsetzungen erfolgte dabei nicht. Eine Überprüfung der von den PK durchgeführten Fahrradkontrollen findet bei der Polizei erst seit 2015 statt. Dieses beinhaltet jedoch nicht die jeweiligen Schwerpunktsetzungen und auch nicht die Ergebnisse. Es wurden in diesem Zusammenhang bis einschließlich September 2015 insgesamt 463 Kontrollen gemeldet. Durch die Fahrradstaffel der Polizei wurden im erfragten Zeitraum die folgenden Kontrollmaßnahmen mit folgenden Ergebnissen durchgeführt und erfasst. Jahr Kontrollen davon Groß-kontrollen Verwarngeldanzeigen Bußgeldanzeigen Mängelmeldungen 2011 215 12 1531 1253 106 2012 256 13 2139 1794 250 2013 254 13 2584 1891 444 2014 272 12 3030 1750 611 2015* 224 10 3142 1180 204 * bis September 2015 Die Zielrichtungen der Kontrollen waren jeweils: - Rotlichtverstöße, - Befahren der falschen Radwegseite, - Seitenabstandsverstöße (durch Kfz), - Abbiegeverstöße (durch Kfz), - Befahren des Gehweges/Fußgängerzone, - missbräuchliche Benutzung des Mobiltelefons, - ruhender Verkehr, - sonstige Verstöße. 26. Wie viele Radverkehrskontrollen sind für 2015 und 2016 in Hamburg mit welchen Schwerpunkten geplant? Bitte jahresweise aufschlüsseln und angeben, was jeweils kontrolliert werden soll. Schwerpunkteinsätze und Großkontrollen der Fahrradstaffel werden grundsätzlich einmal pro Monat durchgeführt. Zielgerichtete Maßnahmen werden in einem Vorplanungszeitraum von einer Woche festgelegt und je nach Einsatzlage täglich durchgeführt . Hinsichtlich der Zielrichtung siehe Antwort zu 25. 27. Wie stellt sich seit 2011 in Hamburg die Entwicklung des Personals dar, das für Radverkehrskontrollen zuständig war/ist? Bitte jahresweise aufschlüsseln und die Stellenzahl, Vollzeitäquivalente und unbesetzten Stellen angeben. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten – auch von Radfahrenden – ist ständige Aufgabe grundsätzlich aller Beamtinnen und Beamten des schutzpolizeilichen Vollzuges. Insofern werden bei Kontrollen des Radverkehrs neben der Fahrrad- Drucksache 21/1948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 staffel auch andere Dienststellen der Schutzpolizei tätig. Eine besondere Hinterlegung dieser Aufgaben mit Stellen erfolgt nicht. 28. Wie hat sich die Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Verkehrsverstößen von Radfahrern seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise und nach Art der Verstöße beziehungsweise Verhaltensfehler aufschlüsseln . 29. Wie hat sich die Zahl der gegen Radfahrer verhängten Verwarnungsund Bußgelder seit 2011 entwickelt und gegen welche Norm wurde dabei jeweils verstoßen? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Siehe Anlage. 30. Wie hat sich die Zahl der von Fahrradfahrern verursachten und mitverursachten Verkehrsunfälle seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln und die Zahl der dabei verursachten Personenschäden angeben. Die Verkehrsunfallzahlen sind am 19. Oktober 2015 aus der Datenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) ermittelt worden. Ausgewertet wurden die Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung vom 1. Januar 2011 bis zum 31. August 2015. Die Zahlen für das Jahr 2015 sind noch vorläufig. Tabelle der von Fahrradfahrern verursachten oder mitverursachten Verkehrsunfälle und die dabei entstandenen Personenschäden seit 2011: Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der Verkehrsunfälle 1.853 1.838 1.757 1.917 1.326 dabei Getötete 2 3 1 7 1 dabei Schwerletzte 156 148 154 150 110 dabei Leichtverletzte 1.284 1.264 1.188 1.334 936 31. Wie hat sich die Zahl der tödlich verunglückten Radfahrer seit 2011 in Hamburg entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln, welches Verkehrsmittel der Unfallverursacher jeweils benutzt hat und ob sich der Unfall auf einem Radweg oder einer anderen Form der Radverkehrsführung ereignet hat. Tabellen der tödlich verunglückten Fahrradfahrer seit 2011: Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl getötete Radfahrer 3 4 2 11 1 Verursacher Krad 0 0 0 1 0 Lkw 1 1 1 4 0 Pkw 0 0 0 1 0 Radfahrer 2 3 1 5 1 Da für die Unfallörtlichkeit „Radweg“ oder „andere Form der Radverkehrsführung“ kein Signiermerkmal in der Unfalldatenbank vorhanden ist, wurden diese 21 Verkehrsunfälle händisch ausgewertet. Sie haben sich auf folgenden Straßenteilen ereignet: Fahrbahn (ohne gesonderte Radverkehrsführung) Radweg (überwiegend im Kreuzungs-/ Einmündungsbereich) Radfahrstreifen Fußgängerüberweg Gehweg Parkhaus 9 8 1 1 1 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1948 17 32. Wie hat sich der Personalbestand der Fahrradstaffel der Polizei seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln und die Stellenzahl, Vollzeitäquivalente und unbesetzten Stellen angeben. Seit 2004 wird die Fahrradstaffel ganzjährig mit fünf fest zugewiesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingesetzt. Im Sommerhalbjahr erfolgt über den Zeitraum vom 1. April – 31.Oktober eine temporäre Aufstockung der Fahrradstaffel auf zehn Mitarbeitern (aufgestockt durch Mitarbeiter aus den anderen Dienstgruppen der Verkehrsstaffel Innenstadt/West). Für das Winterhalbjahr (1. November – 31. März.) erfolgt wieder eine Reduzierung auf fünf Mitarbeiter. 2011: Im Sommerhalbjahr standen aufgrund von Mutterschutz nur neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Unter den neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befanden sich eine Teilzeitkraft (30 Stunden/Woche) sowie ein Mitarbeiter, der mit 20 Stunden in der Woche zur Verfügung stand. 2012: Im Sommerhalbjahr befanden sich unter den zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Teilzeitkraft (30 Stunden/Woche) sowie ein Mitarbeiter, der mit 20 Stunden in der Woche zur Verfügung stand. 2013: Im Sommerhalbjahr befanden sich unter den zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Teilzeitkraft (30 Stunden/Woche) sowie ein Mitarbeiter, der mit 20 Stunden in der Woche zur Verfügung stand. 2014: Im Sommerhalbjahr befanden sich unter den zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zwei Teilzeitkräfte (je 32 Stunden/Woche). 2015: Im Sommerhalbjahr befinden sich unter den zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zwei Teilzeitkräfte (je 32 Stunden/Woche). 33. Wie viele Einsätze beziehungsweise Kontrollen hat die Fahrradstaffel der Polizei seit 2011 durchgeführt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Siehe Antwort zu 25. 34. Wie hat sich der Personalbestand der Dienstgruppe, die innerhalb der Fahrradstaffel mit der zielgerichteten Überwachung und Ahndung des Fehlverhaltens Rad fahrender Verkehrsteilnehmer beauftragt ist, seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln und die Stellenzahl, Vollzeitäquivalente und unbesetzten Stellen angeben. Bei der Fahrradstaffel handelt es sich um eine Dienstgruppe der Verkehrsstaffel Innenstadt/West. Sie ist nicht weiter untergliedert. 35. Wie viele Einsätze beziehungsweise Kontrollen hat diese Dienststelle seit 2011 durchgeführt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. 36. Seit 2004 wird in Hamburg gemeinsam von Behörden und Organisationen des Forums Verkehrssicherheit die Aktion „schon gecheckt“ durchgeführt , die zum Ziel hat, die Verkehrssicherheit bei der Fahrradnutzung durch verschiedene Maßnahmen zu erhöhen. Laut Angaben auf der Internetpräsenz des Allgemeinen Fahrrad-Clubs Deutschland (ADFC) Landesverband Hamburg wird es 2015 keine Fortführung dieser Aktion geben1. Laut ADFC fehlt der Innenbehörde aktuell die Kapazität für gemeinsame Vorbereitungen. 1 http://www.hamburg.adfc.de/verkehr/themen-a-z/schon-gecheckt/, letzter Zugriff: 15.10.2015. Drucksache 21/1948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 a) In welchem Jahr wurde die Aktion „schon gecheckt“ das letzte Mal durchgeführt? b) Wann wird die Aktion „schon gecheckt“ das nächste Mal durchgeführt ? c) Wie viel Geld wurde seit 2011 von welcher Behörde für die Durchführung der Aktion „schon gecheckt“ ausgegeben? Bitte jahresweise aufschlüsseln. d) Wie viel städtisches Personal war/ist seit 2011 mit der Durchführung der Aktion „schon gecheckt“ befasst? Bitte jahresweise aufschlüsseln und die Stellenzahl, Vollzeitäquivalente und unbesetzten Stellen angeben. e) Wie viel Geld ist im aktuellen Doppelhaushalt für die Jahre 2015/2016 in welchem Einzelplan für die Aktion „schon gecheckt“ veranschlagt? f) Trifft es zu, dass die Aktion „schon gecheckt“ 2015 nicht durchgeführt wird? Wenn ja, warum? g) Trifft es zu, dass die Aktion 2015 nicht durchgeführt wird, weil der Innenbehörde die Kapazität dafür fehlt? Wenn ja, warum und wo genau fehlt die Kapazität? Wenn nein, warum nennt der ADFC dies als Grund? h) Wird die Aktion „schon gecheckt“ 2015 nicht durchgeführt, weil die zuständigen Behörden der Auffassung sind, dass die Verkehrssicherheit bei der Fahrradnutzung in Hamburg ausreichend gewährleistet ist? Die Verkehrssicherheitsaktion „Schon gecheckt“ wurde bis 2014 als eine von zahlreichen Zielgruppenaktionen durch das Referat Verkehrssicherheitsarbeit der Behörde für Inneres und Sport (BIS) betreut. Im Zuge einer Neuorganisation wurde die Aufgabe im Frühjahr 2015 auf den Landesbetrieb Verkehr (LBV) übertragen, um hier eine größere Konstanz herstellen zu können. Das Referat Verkehrssicherheitsarbeit der BIS verfügte bis dahin über zwei Stellen. Die Dienststellen der Polizei haben sich jeweils mit eigenem Personal an der Aktion „schon gecheckt“ beteiligt, indem Kontroll- und Präventionsmaßnahmen im jeweils eigenen Bereich durchgeführt wurden. Dafür sind keine gesonderten Stellen vorgesehen . Aufgrund personeller Ausfälle sowie eingeschränkter personeller Kapazitäten bei der BIS, der Polizei und dem Partner ADFC wurde zwischen den Trägern der Aktion Anfang 2015 einvernehmlich vereinbart, für das Jahr 2015 keine neue Kampagne zu konzipieren, sondern vielmehr die vorhandenen Informationsmaterialien im Rahmen der kontinuierlichen Arbeit der Polizei und der anderen Partner weiter zu verwenden. Welche Aussagen durch den ADFC veröffentlicht werden, liegt allein in dessen Verantwortung . Im neu geschaffenen Fachgebiet Verkehrs-Management des LBV werden die Aktivitäten des Forums reaktiviert, sobald die erforderlichen Personalressourcen zur Verfügung stehen. Dies soll mit der Besetzung von zwei Stellen und der Einbindung weiterer Mitarbeiter/-innen des LBV im kommenden halben Jahr realisiert werden. Die künftige Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit soll in Abstimmung mit den Partnern des Forums Verkehrssicherheit ab dem Dezember 2015 erfolgen. Das Thema „Fahrradsicherheit “ wird auch künftig eine zentrale Rolle spielen. Neben der konzeptionellen Verantwortung übernimmt der LBV künftig für die BIS die Finanzierung gemeinsamer Aktivitäten in Form von Kampagnen. Diese wurden bis einschließlich 2015 von der BIS in Höhe von zuletzt 50.000 Euro p.a. für alle Ver- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1948 19 kehrssicherheitsaktionen getragen. Im Übrigen siehe Antworten zu 3. und 4. Im Übrigen : entfällt. V. Bau- und Instandsetzung von Radverkehrswegen 37. Wie viel Geld ist 2015/2016 jeweils für die Sanierung von Radwegen in Hamburg in welchem Einzelplan veranschlagt? Bitte jahresweise aufschlüsseln und die jeweilige Produktgruppe beziehungsweise den Aufgabenbereich des betroffenen Einzelplans angeben. 38. Wie viel Geld ist seit 2011 für die Sanierung von Radwegen in Hamburg ausgegeben worden und wie viel Geld war dafür jeweils veranschlagt? Bitte jahresweise aufschlüsseln und die Werte für Hamburg gesamt und die einzelnen Bezirke angeben. Eine gesonderte Veranschlagung für die bauliche Unterhaltung von Radwegen hat es weder im aktuellen Haushalt 2015/2016 noch für die Jahre 2011 bis 2014 gegeben. Die Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von Radwegen ist immer Teil von Titeln beziehungsweise Investitionen und Produktgruppen, aus denen auch andere Maßnahmen finanziert werden können beziehungsweise konnten. Eine Kostenaufschlüsselung nach Verkehrsarten oder Nutzergruppen des Straßenraumes erfolgt bei der integrierten Straßenerhaltung nicht, da immer die Straße als Ganzes betrachtet und alle notwendigen Arbeiten in einer einzigen Baumaßnahme zusammen durchgeführt und daher auch zusammen abgerechnet werden. 39 In Drs. 21/253 antwortet der Senat: „Bisher sind in Hamburg wie in anderen Städten in Deutschland auch überwiegend gute Erfahrungen mit Radfahr- und Schutzstreifen gemacht worden.“ Demzufolge wurden auch schlechte Erfahrungen mit Radfahr- und Schutzstreifen gemacht. Wo in Hamburg und in anderen Städten in Deutschland wurden schlechte Erfahrungen mit Radfahr- und Schutzstreifen gemacht und welche waren dies im Einzelnen? In Einzelfällen werden schlechte Erfahrungen dann gemacht, wenn motorisierte Verkehrsteilnehmer die geltenden Verkehrsregeln missachten. Dies kann zum Beispiel unmittelbar nach der Einrichtung der geänderten Verkehrsführung auftreten. Typische Fälle sind das Parken auf Radfahr- und Schutzstreifen oder das Überholen von Radfahrenden durch breite Fahrzeuge ohne den erforderlichen Seitenabstand von 1,50 m. Erfahrungen aus anderen Städten konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage nicht recherchiert werden. In Hamburg werden diese Fälle im Sinne der Fragestellung nicht erfasst. Drucksache 21/1948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Anlage Radfahrerverstöße 2011 - September 2015 2011 2012 2013 2014 2015 Tatbestandsnummer 1 Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle 101000 Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden. 35 6 4 6 2 0 101006 Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden. 35 5 4 1 2 1 101012 Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sachschaden. 35 33 26 18 32 31 101024 Sie stellten das Fahrzeug so ab, dass ein anderes Fahrzeug nicht wegfahren konnte. 20 1 0 1 0 0 101030 Sie ließen an einer Fahrbahnverengung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht, so dass es zum Unfall kam. 35 0 1 1 1 0 101043 Sie fuhren in den ein, ohne dem dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen. Es kam zum Unfall. 35 2 1 0 2 1 101100 Sie belästigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar. 10 0 0 0 0 1 101112 Sie gefährdeten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt +) Andere. 30 2 0 2 1 1 101118 Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere. 35 208 246 283 316 195 101124 Sie schädigten durch Außer- Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug. 35 6 4 7 12 10 101130 Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug. 35 22 12 17 26 28 101136 Sie beschädigten beim Fahren in eine/aus einer Parklücke ein stehendes Fahrzeug. 30 1 1 1 0 1 102000 Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn . 5 1 0 1 0 1 102002 Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn und gefährdeten +) dadurch Andere. 20 0 0 1 0 0 102006 Sie fuhren nicht möglichst weit rechts. 5 0 0 0 2 1 102100 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. 5 165 428 371 573 360 102101 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. 10 2 1 2 0 2 102102 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere. 20 7 17 11 23 3 102106 Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen . 10 0 0 0 0 1 102130 Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite. 10 2 2 2 19 21 102131 Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite und behinderten +) dadurch Andere 25 0 0 0 2 3 102136 Sie benutzten nicht den rechten Fahrstreifen und behinderten +) dadurch Andere 20 0 0 1 1 0 102142 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot , indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. 10 1 0 1 4 2 102143 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot , indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten, und behinderten +) dadurch Andere. 20 0 0 0 0 1 102144 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot , indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten, und gefährdeten +) 25 0 0 0 0 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1948 21 Radfahrerverstöße 2011 - September 2015 2011 2012 2013 2014 2015 Tatbestandsnummer 1 Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle dadurch Andere. 102145 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot , indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall. 25 9 6 6 9 10 102154 Sie benutzten nicht den vorhandenen , obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. 15 10 26 21 14 0 102155 Sie benutzten nicht den vorhandenen , obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und behinderten +) dadurch Andere. 20 1 1 1 1 0 102157 Sie benutzten nicht den vorhandenen , obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. 30 28 40 49 7 0 102160 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. 15 477 805 1014 199 0 102161 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung und behinderten +) dadurch Andere. 20 0 3 1 0 0 102163 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es kam zum Unfall. 30 376 409 299 83 0 102169 Sie fuhren als nebeneinander . Es kam zum Unfall. 25 6 3 0 0 3 102603 Sie benutzten bei zwei getrennten Fahrbahnen nicht die rechte Fahrbahn. Es kam zum Unfall. 40 0 0 0 0 1 102624 Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten +) dadurch Andere. 80 0 1 0 0 0 102625 Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. 100 3 3 2 12 13 102631 Sie verstießen beim Überholtwerden gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. 100 0 2 1 0 1 102649 Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. 100 0 2 1 1 0 102655 Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. 100 0 3 2 1 1 102661 Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. 100 1 2 1 1 0 102667 Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Es kam zum Unfall. 100 1 1 0 4 2 103601 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten +) dadurch Andere. 120 0 0 0 1 0 103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. 145 1 1 2 0 0 103618 Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit . 100 0 0 0 0 2 103709 Sie schädigten als Fahrzeugführer <[1] ein Kind / [2] einen Hilfsbedürftigen / [3] einen älteren Menschen>, insbesondere durch <[4] nicht 100 0 1 0 2 0 Drucksache 21/1948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Radfahrerverstöße 2011 - September 2015 2011 2012 2013 2014 2015 Tatbestandsnummer 1 Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle ausreichend verminderte Geschwindigkeit / [5] mangelnde Bremsbereitschaft / [6] unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren / [7] unzureichenden Seitenabstand beim Überholen >. 103854 Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall. 35 2 3 9 3 3 104106 Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall . 35 12 8 11 9 6 104119 Sie bremsten als Vorausfahrender stark ohne zwingenden Grund, so dass es zum Unfall kam. 30 1 0 0 0 0 105100 Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts. 30 0 0 0 0 1 105101 Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts. Es kam zum Unfall. 35 4 5 3 4 3 105113 Sie streiften beim Überholen das in gleicher Richtung fahrende Fahrzeug. Es kam zum Unfall. 35 10 7 5 2 3 105126 Sie schnitten beim Wiedereinordnen nach dem Überholen Andere. Es kam zum Unfall. 35 0 1 2 0 0 105132 Sie scherten zum Überholen aus, ohne es rechtzeitig und deutlich anzukündigen, und gefährdeten +) dadurch Andere. 30 0 0 0 1 0 105154 Sie überholten vorschriftswidrig links, obwohl ein anderer Verkehrsteilnehmer seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte. 25 0 0 1 0 0 105155 Sie überholten vorschriftswidrig links, obwohl ein anderer Verkehrsteilnehmer seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte. Es kam zum Unfall. 30 1 2 1 1 2 105608 Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs aus ausgeschlossen war. Es kam zum Unfall. 145 0 0 0 1 0 105611 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall. 145 0 0 0 6 2 105614 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall. 145 2 7 3 0 0 105636 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296 *)). 150 0 0 0 1 0 105638 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296 *)). Es kam zum Unfall. 300 0 0 0 0 1 105673 Sie scherten zum Überholen aus, ohne auf das überholende Fahrzeug zu achten, so dass es zum Unfall kam. 100 0 0 2 0 0 106102 Sie fuhren an einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn *) links vorbei, ohne das entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. 35 0 1 2 2 0 107101 Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall. 35 7 1 2 2 1 108106 Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter wesentlich behindert +) wurde. 25 0 3 1 24 108112 Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtig- 25 0 0 1 0 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1948 23 Radfahrerverstöße 2011 - September 2015 2011 2012 2013 2014 2015 Tatbestandsnummer 1 Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle ten Fahrzeugs, so dass ein Anderer wesentlich behindert +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 *). 108600 Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde . 100 1 0 0 0 0 108601 Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. 120 33 35 25 28 0 108607 Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen <205/206>. 120 12 19 9 17 7 108613 Sie fuhren aus einem Feld-/Waldweg auf die Straße, ohne die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs zu beachten. Es kam zum Unfall. 120 1 1 0 0 0 109102 Sie bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Es kam zum Unfall. 35 5 3 1 0 1 109108 Sie bogen nach ab, ohne sich vorher ordnungsgemäß eingeordnet zu haben. Es kam zum Unfall. 35 1 0 1 1 0 109112 Sie bogen nach links/rechts *) ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. 10 0 0 0 1 0 109114 Sie bogen nach ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall. 35 11 9 13 7 6 109177 Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahrzeugverkehr. 15 0 0 0 2 1 109179 Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahrzeugverkehr. Sie gefährdeten +) dadurch Andere. 25 0 0 1 0 0 109180 Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahrzeugverkehr. Es kam zum Unfall. 30 0 0 1 18 10 109183 Sie bogen als Radfahrer nach links ab, ohne der Radverkehrsführung im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich zu folgen. 15 0 0 0 0 1 109186 Sie bogen als Radfahrer nach links ab, ohne der Radverkehrsführung im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich zu folgen. Es kam zum Unfall. 30 0 0 1 0 3 109600 Sie bogen ab, ohne ein Fahrzeug durchfahren zu lassen, und gefährdeten +) dadurch Andere. 70 1 0 0 1 0 109601 Sie bogen ab, ohne ein Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. 85 4 11 2 4 4 109613 Sie bogen ab, ohne einen in Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrer durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. 85 2 4 0 0 6 109625 Sie bogen ab, ohne auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Es kam zum Unfall. 85 1 1 1 0 1 109637 Sie bogen in das Grundstück ab und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. 100 0 0 0 0 2 109643 Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei 100 9 2 0 0 0 Drucksache 21/1948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 Radfahrerverstöße 2011 - September 2015 2011 2012 2013 2014 2015 Tatbestandsnummer 1 Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. 109649 Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. 100 20 19 24 98 151 110101 Sie fuhren aus dem Grundstück auf die Straße. Es kam zum Unfall. 35 20 10 7 7 10 110107 Sie fuhren aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242, 243) auf die Straße. Es kam zum Unfall. 35 2 1 0 0 0 110113 Sie fuhren aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße. Es kam zum Unfall. 35 1 3 1 0 0 110119 Sie fuhren von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn. Es kam zum Unfall. 35 70 78 55 60 63 110125 Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn. Es kam zum Unfall. 35 10 14 9 13 18 110131 Sie fuhren vom Fahrbahnrand an. Es kam zum Unfall. 35 0 0 2 0 1 111101 Sie fuhren trotz stockenden Verkehrs in die ein. Es kam zum Unfall. 35 1 1 0 1 0 112142 Sie parkten im Haltverbot (Zeichen 283). 15 1 0 0 0 0 114006 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend abzusichern. Es kam zum Unfall. 25 2 1 1 0 0 114118 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend abzusichern. Es kam zum Unfall. 25 0 0 1 1 1 117100 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. 10 5 32 39 62 32 117102 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. Es kam zum Unfall. 35 5 1 5 1 9 118100 Sie benutzten die Autobahn/Kraftfahrstraße *) mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug. 10 0 4 4 1 1 118626 Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durchgehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten. Es kam zum Unfall. 110 2 1 1 0 2 118666 Sie wendeten in der Einfahrt/Ausfahrt *) der Autobahn/Kraftfahrstraße **). 75 0 1 0 0 0 119624 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht , obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden. 240 0 0 1 2 2 119636 Sie überquerten als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer *) den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke/Halbschranke **). 350 0 0 1 0 0 121160 Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine über 7 Jahre alte Person. 5 3 3 3 6 4 121166 Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren. 5 5 5 4 3 1 123006 Sie fuhren freihändig. 5 3 0 1 1 1 123106 Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihr Gehör durch Geräte beeinträchtigt war. 10 3 10 25 28 0 123112 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug 25 0 0 0 1 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1948 25 Radfahrerverstöße 2011 - September 2015 2011 2012 2013 2014 2015 Tatbestandsnummer 1 Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle 123136 Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vor handen /betriebsbereit *) war. 20 0 0 1 0 5 123138 Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht war. Es kam zum Unfall. 25 1 1 0 0 2 123148 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht war. 10 106 104 79 134 53 123150 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht war. Es kam zum Unfall. 25 3 17 6 6 8 123166 Sie zogen das Fahrzeug nicht auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr, obwohl unterwegs die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigende Mängel aufgetreten waren. 10 0 1 0 0 0 123172 Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten. 25 251 235 291 354 268 123600 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug , wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. 80 46 40 35 29 10 123601 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug , wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. 120 0 0 0 1 0 123606 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig *) war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. 80 0 0 1 0 0 123624 Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten. 40 3 9 2 0 2 125113 Sie überquerten als Fußgänger die Fahrbahn. Es kam zum Unfall. 10 2 2 2 0 2 126600 Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte. 80 0 0 0 1 1 126606 Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. 80 1 1 1 2 2 126608 Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. Es kam zum Unfall. 120 1 0 0 0 0 126612 Sie überholten an dem Fußgängerüberweg ein Fahrzeug. 80 0 0 1 0 0 136100 Sie befolgten nicht die Weisung des Polizeibeamten . 20 8 12 16 11 7 136106 Sie befolgten nicht die verkehrsregelnde Weisung des Polizeibeamten. 20 0 0 0 1 1 136112 Sie befolgten nicht die Anweisung des Polizeibeamten zur Durchführung einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung. 20 0 1 0 0 0 136600 Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten . 50 4 5 2 1 3 136606 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten . 50 2 3 2 0 0 136607 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizei- 75 1 0 0 1 1 Drucksache 21/1948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 26 Radfahrerverstöße 2011 - September 2015 2011 2012 2013 2014 2015 Tatbestandsnummer 1 Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle beamten. Es kam zum Unfall. 136612 Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs nicht das Haltgebot des Polizeibeamten . 25 4 6 2 6 4 136618 Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs nicht das Zeichen des Polizeibeamten . 35 0 1 1 1 0 136624 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung. 50 4 3 5 5 2 137006 Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage , obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können. 10 1 0 1 2 1 137100 Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 5 1 0 4 7 0 137106 Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen nach rechts ab. 15 0 0 1 0 0 137600 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage . 90 7 17 10 7 13 137601 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) dadurch Andere. 200 0 0 0 1 0 137602 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage . Es kam zum Unfall. 240 4 0 3 3 4 137606 Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie geltende Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger. 45 941 976 396 186 128 137612 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 45 590 1037 1617 1592 1366 137613 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) dadurch Andere. 100 6 14 11 3 5 137614 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. 120 86 73 81 72 69 137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage . Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 200 12 13 12 19 7 137619 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) dadurch Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 320 0 2 0 0 0 137620 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage . Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 360 0 0 2 0 0 137624 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 100 233 293 192 229 414 137625 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 160 8 6 7 3 6 137626 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 180 4 10 8 6 8 137630 Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab, ohne vorher anzuhalten . 70 3 0 1 0 1 138112 Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatz- 20 2 0 0 0 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1948 27 Radfahrerverstöße 2011 - September 2015 2011 2012 2013 2014 2015 Tatbestandsnummer 1 Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle horn sofort freie Bahn zu schaffen. 141136 Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206). 10 0 1 0 1 2 141141 Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegenverkehr keinen Vorrang (Zeichen 208). Es kam zum Unfall. 20 0 0 0 0 1 141142 Sie befolgten nicht die durch Zeichen <209/211/214> vorgeschriebene Fahrtrichtung. 10 1 0 1 0 2 141144 Sie befolgten nicht die durch Zeichen 209/211/214 *) vorgeschriebene Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. 25 0 2 0 0 1 141148 Sie folgten als Kraftfahrzeugführer nicht der durch Zeichen 215/220 *) vorgeschriebenen Fahrtrichtung. 25 0 0 1 0 0 141149 Sie befuhren als Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen <215/220>). 15 89 53 1 66 16 141150 Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 215/220 *) vorgeschriebenen Fahrtrichtung und behinderten +) dadurch Andere. 25 0 0 1 0 0 141152 Sie befuhren als Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen <215/220>). Es kam zum Unfall. 30 14 14 6 9 6 141154 Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **). 15 0 0 1 0 0 141157 Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **). Es kam zum Unfall. 30 0 0 0 1 5 141169 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich , obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242/243> gesperrt war. 10 193 254 163 0 100 141163 Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 *) gesperrt war. 20 0 0 0 1 0 141169 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich , obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 *) gesperrt war. 15 0 0 0 142 0 141172 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich , obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242/243> gesperrt war. Es kam zum Unfall . 25 5 11 12 2 1 141175 Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich , obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war. 10 3 14 5 34 10 141178 0 1 0 0 1 141187 Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). 15 8 2 3 10 7 141190 Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). Es kam zum Unfall. 30 3 3 2 4 1 141195 Sie befuhren als Radfahrer oder Mofafahrer den gemeinsamen Rad- und Fußweg, ohne Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen und gefährdeten +) dadurch Andere. 20 1 0 0 0 0 141196 Sie befuhren als Radfahrer oder Mofafahrer den gemeinsamen Rad- und Fußweg, ohne Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen. Es kam zum Unfall. 25 3 5 1 0 0 141203 Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen für Omnibusse oder Taxen (Zeichen 245) und behinderten +) den Linien- bzw. Taxenverkehr . 35 0 0 0 1 0 141251 Sie folgten nicht der durch Pfeile vorgeschrie- 10 0 1 0 0 0 Drucksache 21/1948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 28 Radfahrerverstöße 2011 - September 2015 2011 2012 2013 2014 2015 Tatbestandsnummer 1 Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle benen Fahrtrichtung (Zeichen 297). 141252 Sie folgten nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). Es kam zum Unfall. 35 0 1 0 0 0 141254 Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296 *)). Es kam zum Unfall. 35 0 4 2 0 2 141256 Sie befuhren verbotswidrig die Sperrfläche (Zeichen 298). 10 1 0 0 0 0 141268 Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296 *)). 30 0 1 0 1 0 141271 Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). 30 0 0 3 1 0 141274 Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298). 30 0 1 0 0 0 141277 Sie fuhren beim Wenden verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296 *)). 30 0 0 0 0 1 141412 Sie parkten, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296 *)) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb. 10 0 0 0 0 1 141446 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241*)), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. 20 0 0 0 148 392 141447 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241*)), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und behinderten +) dadurch Andere. 25 0 0 0 3 1 141449 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241*)), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. 35 0 0 0 30 31 141600 Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 206) und gefährdeten +) dadurch Andere. 50 1 0 0 0 0 141601 Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 206). Es kam zum Unfall. 85 0 5 0 4 1 141606 Sie gefährdeten +) als Radfahrer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239/242.1, 242.2 *) mit Zusatzzeichen), in dem Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Fußgänger. 30 0 0 0 1 0 141612 Sie gefährdeten +) als Radfahrer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239/242.1, 242.2 *)), in dem Fahrzeugverkehr nicht zugelassen war, einen Fußgänger. 35 0 0 0 1 0 142131 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 11 - 15) km/h in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2). Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug ): **)... km/h. 25 0 3 0 0 0 142132 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2). Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug ): **)... km/h. 35 0 1 0 0 0 202000 Sie führten trotz körperlicher oder geistiger Mängel *) das Fahrzeug, ohne in geeigneter 25 0 0 0 1 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1948 29 Radfahrerverstöße 2011 - September 2015 2011 2012 2013 2014 2015 Tatbestandsnummer 1 Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden. 341000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl Sie gegen eine Vorschrift über Bremsen verstießen. 25 0 2 0 0 1 341614 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Es kam zum Unfall. 135 0 0 1 0 0 355000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeicheneinrichtung unzulässig/mangelhaft *) war. 15 0 1 5 4 0 364100 Sie führten ein Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen. 10 1 4 6 0 2 365000 Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. 10 12 25 40 30 15 367000 Sie führten ein Fahrrad ohne die vorgeschriebene seitliche Kenntlichmachung. 10 0 5 6 5 3 367006 Sie führten die für ein Rennrad bis 11 kg erforderliche lichttechnische Einrichtung nicht mit. 20 0 0 1 0 0 367100 Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. 10 23 46 115 69 5 900000 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. 5 0 0 0 1 0 900011 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige (ohne Bremsen) Fahrzeug (Fahrrad) wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. 0 0 3 3 1 0 900012 Auffangtatbestand 0 0 1 0 0 0 900013 Sie führten das nicht vorschriftsmäßig (Fixie) Fahrzeug wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Ein Fahhrad mit starrem Gang und ohne Bremsen. 0 0 0 0 1 0 900021 Sie beförderten zum wiederholten Mal und trotz Ermahnung auf einem einsitzigen Fahrrad eine über 7 jährige alte Person. 4 1 3 1 0 900022 Auffangtatbestand 0 0 1 0 0 0 900221 Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. 35 1 0 0 0 0 900411 Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das vorausfahrende Fahrzeug *) auf. Es entstand . 35 1 1 0 2 0 900621 Sie scherten wegen *) links aus, ohne es rechtzeitig und deutlich anzukündigen und auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall mit dem Fahrzeug *). 35 0 0 1 0 0 903121 Sie befuhren die o.a. Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Einbahnstraße, Zeichen 220). Nur durch Abbremsen bzw. Ausweichen konnte der entgegenkommende Fahrer einen Unfall vermeiden. 30 1 0 0 0 0 903221 Sie befuhren die o. a. Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Einbahnstraße , Zeichen 220). Dadurch kam es zum Unfall mit dem entgegenkommenden Fahrzeug *). Es entstand . 35 1 1 2 2 0 908520 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. 10 0 0 0 0 17 Drucksache 21/1948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 30 Radfahrerverstöße 2011 - September 2015 2011 2012 2013 2014 2015 Tatbestandsnummer 1 Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle 908820 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es kam zum Unfall. 25 0 0 0 1 106 908920 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. 20 0 0 0 0 290 909220 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall. 35 0 0 0 1 53 909320 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. Es kam zum Unfall. 25 0 0 0 1 35 909820 Sie nahmen das Fahrzeug für eine Prüfungsfahrt , Probefahrt oder Überführungsfahrt mit nicht wie vorgeschrieben ausgestalteten oder angebrachten roten Kennzeichen in Betrieb. 10 0 0 0 0 4 999999 § 24 StVG; siehe Unfallanzeige *************** 0 129 112 101 83 58 4480 5825 5687 5098 4648 Gesamt 1 Die Anzahl der Fälle beinhaltet die von der Polizei angezeigten Tatbestandsnummern, sowie die ggf. im Rahmen der Opportunität von der Bußgeldstelle abgeänderten Tatbestandsnummern. Es kann daher zu Doppelzählungen von angezeigten Fällen kommen. Findet sich im Hamburger sowie im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog keine passende Tatbestandsnummer, können Anzeigen mit der Tatbestandsnummer 999999 erstattet werden. Bei Angabe der Nummer 999999 im Tatbestandsfeld wählt die Bußgeldstelle den Tatbestand aus oder formuliert einen individuellen Tatbestandstext. Die ermittelten Fallzahlen stehen in direkter Abhängigkeit zu der angezeigten Verkehrsbeteiligung und der durch den/die Anzeigenden gewählten Tatbestandsnummer.