BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1949 21. Wahlperiode 23.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 16.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Hat der Senat das Ziel „Innovationshauptstadt“ aufgegeben? In der letzten Legislaturperiode hatte sich der SPD-Senat das Ziel gesetzt, Hamburg bis 2020 zu einer Innovationshauptstadt Europas zu machen. Im derzeitigen Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN ist von der „Innovationshauptstadt “ oder der „Innovationsregion Europas“ keine Rede mehr. In der letzten Legislaturperiode hatte der Senat auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 20/11896 vom 21.05.2014) noch ausführlich zum Thema „Innovationshauptstadt Hamburg“ Stellung genommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat der Senat das Ziel, Hamburg zu einer Innovationshauptstadt Europas zu machen, aufgegeben? Wenn ja, warum? Wenn nein, aus welchen Gründen findet dieses Ziel keine Erwähnung im rot-grünen Koalitionsvertrag? Der Senat hält daran fest, Hamburg zu einer Innovationshauptstadt für Europa bis 2020 zu entwickeln. Im Übrigen siehe http://www.hamburg.de/contentblob/2185142/ data/strategische-leitlinien-innovationsallianz-hamburg.pdf/ sowie http://www.hamburg.de/contentblob/4612440/data/regionaleinnovationsstrategie -hamburg.pdf. 2. Welche neuen Zwischenziele, Projekte und Vorhaben wurden seit dem 21. Mai 2014 zur Erreichung des Ziels „Innovationshauptstadt“ für die jetzige Legislaturperiode ausgearbeitet und inwieweit umgesetzt? Die Zwischenziele, Projekte und Vorhaben ergeben sich aus der Regionalen Innovationsstrategie 2020 der Freien und Hansestadt Hamburg, die im Dezember 2014 veröffentlicht und von der Europäischen Kommission genehmigt wurde (http://www.hamburg.de/contentblob/4612440/data/regionale-innovationsstrategiehamburg .pdf). Sie entsprechen im Wesentlichen den Zielen, die bereits im Masterplan Industrie (http://www.hamburg.de/contentblob/4266196/data/masterplan-industrie.pdf) sowie in den Strategischen Leitlinien der InnovationsAllianz Hamburg (http:// www.hamburg.de/contentblob/2185142/data/strategische-leitlinien-innovationsallianzhamburg .pdf/) formuliert wurden. Zu neuen Vorhaben beziehungsweise Projekten siehe Drs. 21/1846. Alle genannten Vorhaben befinden sich derzeit in der Umsetzung. 3. In der Drs. 20/11896 definiert der Senat, was er unter „Innovation“ versteht . Ist diese Definition für den Senat noch aktuell? Wenn nein, wie lautet die neue Definition des Senats? Ja. Drucksache 21/1949 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welchen Beitrag beabsichtigt der Senat zur Steigerung der Innovationsfähigkeit der Hamburger Industrie zu leisten? Siehe Masterplan Industrie, Fortschreibung 2014 (http://www.hamburg.de/contentblob/ 4266196/data/masterplan-industrie.pdf). 5. Welchen Beitrag beabsichtigt der Senat zur Steigerung der Innovationsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft in Hamburg zu leisten? Die Innovationspolitik Hamburgs zielt darauf ab, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen zu fördern. Alle Maßnahmen innerhalb der Innovationspolitik Hamburgs richten sich deshalb insbesondere auch an den Mittelstand.