BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1951 21. Wahlperiode 23.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 16.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Die unendliche Geschichte vom „Horrorhaus am Grindel“ – Wo stehen wir heute? Im Jahr 2009 machte das Haus in der Oberstraße 14 als sogenanntes Horrorhaus am Grindel Schlagzeilen. Im Dezember 1985 – zu Zeiten der SPDAlleinregierung unter Klaus von Dohnanyi – verkaufte die SAGA das Haus an einen Hamburger Geschäftsmann. Das Objekt verfiel mit den Jahren und die Mieter hatten mit Kakerlaken, Ratten, Schimmel und Dreck zu kämpfen. Nach der Insolvenz des privaten Investors übernahm 2005 eine GmbH das Gebäude. Zu diesem Zeitpunkt war auch die inzwischen letzte Mieterin ausgezogen . Pikanterweise war – laut Handelsregisterauszug – die Ehefrau des vorherigen Investors Gesellschafterin der GmbH und ein Verwandter fungierte als Geschäftsführer. 2009 sollte die Jahre zuvor vollmundig angekündigte Sanierung abgeschlossen sein. Im Jahr 2012 wurde das Gebäude von Studenten symbolisch besetzt. Das Bezirksamt Eimsbüttel räumte ein, dass die Arbeiten offenbar vor mindestens zwei Jahren eingestellt wurden und stellte ernüchtert fest, dass man einen Eigentümer nicht zwingen könne, die Arbeiten in einem bestimmten Zeitraum abzuschließen. Da es sich „formal“ jedoch nicht um einen Leerstand handelt, wenn Sanierungsarbeiten stattfinden, lag die Vermutung nahe, dass das Gebäude zum Spekulationsobjekt wurde. 2013 schließlich wurde das Gebäude von einer Unternehmensgruppe für einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag übernommen, nachdem die SAGA GWG – aufgrund des Kaufpreises – einen Rückzieher von einem möglichen Kauf und dem Bau von Studentenwohnungen machte. Die bisher letzte Episode in der Oberstraße 14 bildete die Vermittlung von zehn Räumen als Atelier an junge Künstler durch den Verein „100 Ateliers für Hamburg “. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand in der Oberstraße 14 im Hinblick auf: a. die Sanierungsarbeiten, b. die Vermietung oder den Verkauf der Wohnungen, c. mögliche Probleme oder eine aktuelle Beschwerdelage? Die Sanierungsarbeiten sind im Wesentlichen abgeschlossen. Lediglich im gewerblichen Bereich sind noch Bauarbeiten durchzuführen. Nach derzeitigem Stand werden die Wohnungen vermietet. Dem zuständigen Bezirksamt sind keine Beschwerden bekannt. 2. Handelt es sich bei den geplanten oder möglicherweise bereits fertiggestellten Wohnungen um geförderten, frei finanzierten Wohnraum oder um Eigentumswohnungen? Drucksache 21/1951 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eine öffentliche Förderung seitens der Hamburgischen Investitions- und Förderbank erfolgt nicht. Wohnungseigentum ist derzeit nicht gebildet. 3. Wie hoch ist oder wird der Quadratmeterpreis (zur Miete oder zum Kauf) sein? Hierüber liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. 4. Wie bewerten der Senat, die zuständige Behörde oder Stelle – rückblickend auf die in der Einleitung geschilderten Ereignisse – die Privatisierung des Gebäudes in der Oberstraße 14? Die zuständige Behörde sieht von einer Bewertung ab. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. 5. Halten der Senat, die zuständige Behörde oder Stelle schärfere Kontrollen sowie das Verhängen von Bußgeldern für ein geeignetes Instrument um spekulativen Leerstand einzudämmen? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: In welchen Fällen wurde bereits aktiv gehandelt? Grundsätzlich ja, daher gehen die zuständigen Bezirksämter bereits jetzt gegen Leerstände vor. Dabei steht die Wiederherstellung der Wohnnutzung im Vordergrund. Im Jahr 2014 erfolgte im frei finanzierten Wohnungsbestand in 55 Fällen von Leerstand eine Wiedervermietung nach Beratung beziehungsweise auf Hinweis der Bezirksämter ohne Erlass eines Wohnnutzungsgebots. Wohnnutzungsgebote bei Leerstand wurden 2014 nicht erlassen. Auf der Basis von bereits in Vorjahren getroffenen Maßnahmen wurde in 16 Fällen ein Zwangsgeld festgesetzt. Geldbußen wegen Leerstands wurden 2014 nicht verhängt. 6. Halten der Senat, die zuständige Behörde oder Stelle es für sinnvoll oder zumindest denkbar, dass geplante Privatisierungen und deren Rahmenbedingungen – auch aufgrund der in der Einleitung geschilderten Ereignisse – zukünftig im Vorfeld kritischer geprüft beziehungsweise hinterfragt werden? Die sorgfältige Prüfung entspricht der Praxis.