BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1952 21. Wahlperiode 23.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 16.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Personalsituation in der JVA Billwerder – Der Unmut wächst Dass Hamburgs Bedienstete im Strafvollzug jeden Tag vor neuen Herausforderungen stehen und ihren Dienst unter äußerst schwierigen Arbeitsbedingungen zu verrichten haben, ist allgemein bekannt. In der JVA Billwerder gilt das Arbeitsklima in Teilen als besonders belastet. Dies wurde nicht nur bereits in der im Jahre 2011 durchgeführten Untersuchung zu Arbeitsbedingungen und Fehlzeiten in den Hamburgischen Justizvollzugsanstalten festgestellt, sondern es wird auch weiterhin von den Bediensteten beklagt. Dass sich das Klima seit vier Jahren trotz Versprechungen der Justizbehörde nicht zum Positiven verändert hat, ist auch daran erkennbar, dass die ohnehin über alle Anstalten hinweg überdurchschnittlichen Fehlzeitenquoten im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) in Billwerder noch einmal überschritten werden. So betrug die durchschnittliche Fehlzeitenquote bei den dort eingesetzten Bediensteten im Jahre 2012 19,9 Prozent , 2013 13,4 Prozent, 2014 14,8 Prozent und in den ersten sechs Monaten des Jahres 2015 noch immer 14,3 Prozent. Im Rahmen der 2011 durchgeführten Untersuchung wurde festgestellt, dass die wichtigsten Faktoren für die Unzufriedenheit der Bediensteten, die zu hohen Fehlzeiten beitragen, folgende sind: Mangelnde Führung und falsches Führungsverhalten, mangelnde Förderung von Gestaltungsspielräumen, schlechte Beförderungschancen und intransparente Beförderungsentscheidungen sowie eine geringe Wertschätzung. Zufriedene Mitarbeiter sind jedoch nicht nur Grundlage für ein angenehmes Betriebsklima, sondern auch Basis für guten Umgang und die anzustrebende Resozialisierung der Gefangenen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Stellen welcher Besoldungsgruppen sind aktuell den jeweiligen Justizvollzugsanstalten zugewiesen? Bitte pro JVA aufschlüsseln. Siehe Anlage 1. 2. Wie häufig finden seit dem Jahr 2011 Beförderungsrunden im Justizvollzug statt? Bitte pro Jahr und JVA unter Angabe des Zeitpunkts und der jeweiligen Besoldungsstufe darstellen. a. Welche Besoldungsgruppen waren beziehungsweise sind von diesen Beförderungsrunden erfasst und wie viele Stellen gab es beziehungsweise gibt es jeweils? Bitte pro Jahr und JVA darstellen. Drucksache 21/1952 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die zuständige Behörde bezieht die Formulierung „Beförderungsrunden“ auf die im Justizvollzug seit 2012 üblichen Interessenbekundungsverfahren in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzug – AVD, Bes.Gr. A8 und A9 Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG). Diese fanden zunächst unterjährig statt, seit 2014 vollzugsweit in Form von (Sammel-) Verfahren zu Beförderungsterminen. Im Einzelnen siehe nachstehende Tabelle: Vollzugseinrichtung Verfahren Datum Stellenanzahl Bes.Gr. Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel 05/2013* 06/2013 01/2014 02/2014* 09/2014 02/2015 07/2015 2 1 6 4 8 6 3 2 3 3* 6 6 A8 A9 A8 A9 A8 A9 A8 A9 A8 A9 A8 A8 Justizvollzugsanstalt Billwerder 05/2012 03/2013 04/2013 01/2014 07/2014 07/2015 4 2 2 16 8 2 2 17 A8 A9 A9 A8 A9 A8 A9 A8 Justizvollzugsanstalt Glasmoor 06/2012 11/2012 04/2013 05/2013 06/2013 09/2013 01/2014 07/2014 01/2015 07/2015 1 1 1 1 1 1 3 3 1 1 4 5 A8 A9 A8 A8 A8 A9 A8 A9 A8 A8 A8 A8 Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand 07/2012 08/2012 04/2013 07/2013 12/2013 01/2014 07/2014 02/2015 07/2015 2 1 1 2 1 1 1 1 4 2 8 10 A8 A8 A8 A8 A9 A8 A9 A8 A8 A9 A8 A8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1952 3 Vollzugseinrichtung Verfahren Datum Stellenanzahl Bes.Gr. Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 02/201306/201 3 01/2014 01/2014 01/2015 07/2015 1 1 1 1 6 6 A9 A8 A9 A8 A8 A8 Untersuchungshaftanstalt Hamburg 06/2012 06/2013 04/2013 01/2014 06/2014 02/2015 07/2015 3 2 8 6 13 8 7 3 14 14 A8 A9 A8 A9 A8 A9 A8 A9 A8 A8 * Verfahren aufgehoben Nach Umsetzung der Entbündelung der Dienstposten der Bes.Gr. A9 HmbBesG zum 1. Januar 2015 finden statt Interessensbekundungsverfahren nunmehr Ausschreibungsverfahren zu den einzelnen entbündelten Dienstposten auf Grundlage der erstellten aufgabenbezogenen Anforderungsprofile statt, siehe hierzu Antwort zu 2. b. Zudem wurde im Justizvollzug am 16. März 2012 ein anstaltsübergreifendes, das damalige Strafvollzugsamt einbeziehende Interessenbekundungsverfahren mit drei Beförderungsoptionen in Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste, Bes.Gr. A11 HmbBesG gestartet. b. Wie viele weitere Auswahlverfahren gab und gibt es neben diesen Beförderungsrunden seit 2011? Bitte pro Jahr und JVA unter Angabe der jeweiligen Besoldungsstufe darstellen. Seit 2011 gab und gibt es 60 hamburgweite beziehungsweise hamburgexterne Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren zu analytisch bewerteten Dienstposten in den Justizvollzugseinrichtungen. Für die Darstellung pro Jahr, Vollzugseinrichtung und Besoldungsstufe siehe Anlage 2. Zudem sind seit der Umsetzung der Entbündelung in 2015 bis zum Stichtag 20. Oktober 2015 insgesamt 77 Dienstposten, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst – AVD, Bes.Gr. A9 HmbBesG – behördenintern ausgeschrieben worden. Im Einzelnen: Vollzugseinrichtung bzw. Organisationsbereich Anzahl Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel 11 Justizvollzugsanstalt Billwerder 12 Justizvollzugsanstalt Glasmoor 8 Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand 12 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 20 Untersuchungshaftanstalt 12 Revisionsgruppe Justizvollzug 2 Gesamt 77 Im Übrigen fanden im Zeitraum 1. Januar 2011 bis zum Stichtag 20. Oktober 2015 eine Vielzahl weiterer Auswahlverfahren in den im Justizvollzug vertretenen Laufbahngruppen und Fachrichtungen nach jeweils behördeninternen Stellenausschreibungen statt, die nicht gesondert statistisch erfasst wurden. Zur Ermittlung der Daten müssten sämtliche, insgesamt mehrere 100 Ausschreibungsverfahren händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Drucksache 21/1952 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 c. Wie viele Beförderungen sind für das Jahr 2016 geplant? Dazu gibt es aktuell noch keine Planungen. 3. Gibt es aktuell in den einzelnen Justizvollzugsanstalten Justizvollzugsbedienstete , die länger als 15 Jahre im Eingangsamt nicht befördert wurden? Falls ja, weshalb und wie viele? Gegebenenfalls bitte pro JVA aufschlüsseln . Die jeweilige Anzahl der Bediensteten pro Anstalt, die länger als 15 Jahre im Eingangsamt der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst (AVD) sind, ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt : Vollzugseinrichtung Anzahl Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel 2 Justizvollzugsanstalt Billwerder 13 Justizvollzugsanstalt Glasmoor 1 Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand 12 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 4 Untersuchungshaftanstalt 10 Gesamt 42 Die Gründe sind jeweils individuellen Charakters. Sie können verschiedene Ursachen haben, beispielsweise Leistung, Lebensalter, Dienstfähigkeit sowie konkret wahrgenommener Dienstposten und Schichtform. 4. Gibt es Dienstposten, auf denen eine Beförderung aufgrund der Beförderungskriterien beziehungsweise Anforderungsprofile grundsätzlich nicht möglich ist? Falls ja, welche Dienstposten sind dies und welche Maßnahmen werden getroffen, um den Bediensteten Beförderungschancen zu ermöglichen? Nein. Grundsätzlich richtet sich die Wertigkeit nicht gebündelter Dienstposten nach den jeweiligen Ergebnissen der dienstpostenbezogen vorzunehmenden analytischen Dienstpostenbewertung. Eine Ausnahme von der Bewertungserforderlichkeit wird bei Eckdienstposten mit zentraler Bewertung derartiger vergleichbarer Dienstposten für die gesamte Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg angenommen. Bei der Besetzung der analytisch bewerteten sowie der (Eck-)Dienstposten greift die Stellenanordnung des Senats. Die Auswahlentscheidung ist im Wege der Bestenauslese (Eignung, Befähigung, fachliche Leistung) nach zentralen Richtlinien der obersten Dienstbehörde vorzunehmen. Dies gilt auch für die sogenannten entbündelten Dienstposten im Justizvollzug (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz , Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst – AVD, Bes.Gr. A9 HmbBesG). Sofern für eine Bedienstete beziehungsweise einen Bediensteten auf seinem/ihrem Dienstposten eine Beförderungsoption nicht besteht, weil die persönliche Eingruppierung der Wertigkeit des Dienstpostens entspricht beziehungsweise keine Stellenregelung umsetzbar ist, liegt es an dem Bediensteten beziehungsweise der Bediensteten, sich auf höherwertige Dienstposten zu bewerben beziehungsweise gezielt um Umsetzung in Bereiche, in denen Optionen bestehen, zu bitten. 5. Wie bewertet die zuständige Behörde den derzeitigen Stellenkegel in den hamburgischen Justizvollzugsanstalten? Inwiefern sieht sie insbesondere im Hinblick auf die Neustrukturierung des Strafvollzugs Anpassungsbedarf ? Der Stellenkegel in den Vollzugseinrichtungen wird nicht zuletzt durch die zum 1. Januar 2015 umgesetzten Stellenhebungen und die infolge von Personalabgängen fortlaufend erfolgenden Stellenverschiebungen zwischen den Anstalten seitens der zuständigen Behörde als positiv bewertet. Generelle beziehungsweise bereits jetzt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1952 5 absehbare Anpassungsnotwendigkeiten im Hinblick auf die derzeit diskutierte Neustrukturierung sind aktuell nicht absehbar. 6. Wer führt die Beurteilungen der Justizvollzugsbediensteten in den einzelnen Justizvollzugsanstalten jeweils durch und wie läuft das Beurteilungsverfahren konkret ab? Im Justizvollzug gilt das für die gesamte Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg bindende und anzuwendende Beurteilungswesen. Bezogen auf die Bediensteten der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst (AVD), die im Stationsdienst tätig sind, ist regelhaft Erstbeurteilende die Dienst- beziehungsweise Dienstgruppenleitung, Zweitbeurteilende die Vollzugsdienstleitung beziehungsweise deren ständige Vertretung. Hinsichtlich der Dienstleitungen beziehungsweise Dienstgruppenleitungen sind die Vollzugsdienstleitung und Vollzugsleitung entweder Erst- oder Zweitbeurteilende. Die Vollzugsdienstleitung wird wiederum erstbeurteilt von der Personal- und Verwaltungsleitung beziehungsweise der stellvertretenden Anstaltsleitung. Zweitbeurteilende ist dementsprechend die stellvertretende Anstaltsleitung beziehungsweise die Anstaltsleitung. Hinsichtlich der ständigen Vertretungen von Vollzugsdienstleitungen sind es regelhaft die Vollzugsdienstleitung und die Personal- und Verwaltungsleitung oder die stellvertretende Anstaltsleitung. Personal- und Verwaltungsleitungen sowie Vollzugsleitungen werden regelhaft durch die stellvertretende Anstaltsleitung und die Anstaltsleitung erst- beziehungsweise zweitbeurteilt. Stellvertretende Anstaltsleitungen werden erstbeurteilt von den Anstaltsleitungen und zweitbeurteilt von der Leitung der Abteilung Vollzugsaufsicht im Amt für Justizvollzug und Recht der zuständigen Behörde. Anstaltsleitungen werden von der benannten Abteilungsleitung erstbeurteilt, Zweitbeurteilende ist dann die Amtsleitung. 7. Welche Maßnahmen plant die zuständige Behörde, um eine Verbesserung der Möglichkeiten und mehr Transparenz bei den Aufstiegschancen zu erreichen? Keine. Die zuständige Behörde bewertet die aktuellen Verfahrensabläufe und die Kommunikation der rechtlichen und stellentechnischen Rahmenbedingungen als transparent. Für individuelle Nachfragen Bediensteter zum Verfahren, zu individuellen Möglichkeiten des „Aufstiegs“ und für Personalentwicklungsfragen im Einzelfall stehen in jeder Vollzugseinrichtung personalverantwortliche Leitungskräfte, zudem das Referat Personal und Organisation in der Abteilung Justizvollzugs sowie das Personalreferat im Zentralamt der Justizbehörde zur Verfügung. 8. Wie beurteilt die zuständige Behörde aktuell das Arbeitsklima sowie den Zusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen und den Fehlzeiten beim AVD, insbesondere in der JVA Billwerder? Im Rahmen des Projekts „Arbeitsbedingungen und Fehlzeiten in den Hamburger Justizvollzugsanstalten “ sind durch diverse Maßnahmen die Arbeitsbedingungen in den Hamburger Justizvollzugsanstalten verbessert worden. In einem umfassenden Beteiligungsprozess hatten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, sich aktiv in die Projektarbeit einzubringen. Hiervon ist umfangreich Gebrauch gemacht worden. Die Arbeit der Projektteams der einzelnen Justizvollzugsanstalten hat sich insgesamt als gewinnbringend herausgestellt. Sie wird insbesondere deshalb geschätzt, weil sie die Anregungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgreift und deren Bedürfnisse in den Blick nimmt. Durch sie werden zahlreiche Impulse zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gesetzt. Nach Rückmeldungen aus den Projektteams der Justizvollzugsanstalten führen vor allem die Beteiligungsmöglichkeiten, die optimierte Kommunikation sowie die Schaffung von mehr Transparenz innerhalb verschiedener Verfahren zu einer spürbaren Verbesserung des Arbeitsklimas. Dies gilt insbesondere auch für die Justizvollzugsanstalt Billwerder. Die Fehlzeiten der Justizvollzugsanstalt Billwerder sind im Allgemeinen Vollzugsdienst von im Durchschnitt 22,3 Prozent im Jahr 2011 auf im Durchschnitt 14,3 Prozent im ersten Halbjahr 2015 gesunken. Dies ist ein Rückgang um 8 Prozentpunkte. Diese Entwicklung ist aus Sicht der zuständigen Behörde als ausgesprochen erfreulich zu Drucksache 21/1952 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 bewerten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Justizvollzugsanstalt Billwerder Anfang 2015 durch die Übernahme von Untersuchungsgefangenen einen weiteren Veränderungsprozess zu bewältigen hatte. Es ist davon auszugehen, dass die in den letzten Jahren erreichten Veränderungen einen Beitrag zur Senkung der Fehlzeitenquote geleistet haben. 9. In der Drs. 21/1395 gibt der Senat an, dass vor dem Hintergrund von § 3 Absatz 3 HmbJStVollzG, nach dem auf ein gewaltfreies Klima im Vollzug zu achten ist, das durch die Gruppe der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge erheblich gefährdet wird, Mehrbedarfe für Personal- und Sachmittel für notwendige Sprachförderungsmaßnahmen, Sprachmittlerund Dolmetscherdienste, für Betreuungs- und Beschäftigungsangebote sowie Fortbildung von Bediensteten entstehen. Dies ist durchaus erfreulich , da die Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) seit geraumer Zeit vor immense Probleme mit dieser Gruppe stark gewaltbereiter und nicht anpassungsfähiger Gefangener gestellt sind, was die Arbeitsbedingungen dort erheblich verschlechtert. Welche konkreten Personalaufstockungen sind für die Jugendhaftanstalt Hahnöfersand ab welchem Zeitpunkt geplant? Im Zusammenhang mit Mehrbedarfen durch Anpassung der Unterbringungskapazitäten sowie der finanziellen und personellen Ressourcen an die gestiegenen Zahlen von Flüchtlingen (Drs. 21/1395) werden im Aufgabenbereich 236 – Justizvollzug – JVA Hahnöfersand – folgende Stellen für Arbeitnehmer eingerichtet: - 1,5 Stellen Lehrkraft EG 13 TV-L, - 1,0 Stelle Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter EG 10 TV-L, - 3,0 Stellen Wohngruppenbeamtin/Wohngruppenbeamter EG 9 TV-L, - 0,5 Ausländerberaterin/Ausländerberater EG 9 TV-L. Über die Besetzungszeitpunkte kann derzeit keine Aussage getroffen werden, da alle den benannten Stellen zugeordneten Dienstposten der Ausschreibungspflicht gemäß geltender Stellenanordnung des Senats unterliegen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1952 7 Anlage 1 Zu Frage 1. Stellenbestand der Justizvollzugsanstalten BW FB GM HS SH UH ZKH Gesamtergebnis Verwaltung/ Fachdienste 59,50 56,00 23,00 43,67 27,50 45,00 5,00 259,67 A 10 3,00 4,00 1,00 2,00 4,00 1,00 15,00 A 11 17,00 11,00 8,00 7,00 5,00 9,00 2,00 59,00 A 12 4,00 2,00 1,00 2,00 2,00 11,00 A 13 3,50 1,50 2,00 2,00 1,00 2,00 12,00 A 14 1,00 3,00 2,00 2,50 1,00 9,50 A 15 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 A 16 1,00 1,00 1,00 3,00 A 7 6,00 3,00 2,00 2,00 8,00 2,00 23,00 A 8 8,00 12,00 6,00 3,00 8,00 37,00 A 9 4,00 5,00 1,00 4,00 1,00 3,00 18,00 E 11 3,00 2,00 1,00 6,00 2,00 2,00 16,00 E 12 1,00 1,00 2,00 E 13 4,00 4,50 6,67 8,00 2,00 25,17 E 14 1,00 1,00 2,00 E 5 2,00 1,00 1,00 1,00 5,00 E 6 3,00 2,00 2,00 7,00 E 8 1,00 1,00 1,00 3,00 E 9 1,00 1,00 1,00 2,00 2,00 7,00 Ärzte 2,00 1,00 8,00 11,00 A 15 2,00 2,00 E 14 2,00 1,00 1,00 4,00 E 15 4,00 4,00 E 15 ü 1,00 1,00 Zahnmedizinische Fachangestellte 2,00 1,50 1,18 4,68 E 5 2,00 1,50 1,18 4,68 AVD 258,10 202,61 55,00 157,40 71,00 284,50 1,00 1029,61 A 7 96,10 42,61 13,00 54,40 23,00 98,50 327,61 A 8 91,00 81,00 19,00 46,00 24,00 98,00 359,00 A 9 66,00 62,00 20,00 43,00 24,00 80,00 295,00 E 6 2,00 1,00 3,00 E 7 5,00 11,00 1,00 7,00 6,00 1,00 31,00 E 8 1,00 1,00 E 9 6,00 6,00 12,00 E 3 1,00 1,00 Krankenpfleger u. Medizinische Fachangestellte 11,00 9,00 3,00 6,00 56,50 85,50 A 7 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 A 8 3,00 1,00 1,00 6,00 11,00 A 9 4,00 2,00 2,00 1,00 7,00 16,00 E 6 1,00 1,00 3,50 5,50 Kr. 7 a 2,00 4,00 1,00 3,00 36,00 46,00 Kr. 9 a 2,00 2,00 Kr. 9 c 1,00 1,00 Drucksache 21/1952 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 BW FB GM HS SH UH ZKH Gesamtergebnis sonstige Bereiche 7,75 7,75 E 6 2,00 2,00 E 8 1,75 1,75 E 9 4,00 4,00 Gesamtergebnis 332,60 270,11 81,00 207,07 98,50 329,50 79,43 1398,21 JVA BW Justizvollzugsanstalt Billwerder JVA FB Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel JVA GM Justizvollzugsanstalt Glasmoor JVA HS Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand SH Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg UH Untersuchungshaftanstalt UH/ZKH Untersuchungshaftanstalt Zentralkrankenhaus sonstige Bereiche Röntgen/Labor/physikalische Therapie Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1952 9 Anlage 2 Jahr JVA Stellen- anzahl Besoldungsstufe Entgeltstufe Funktion 2011 Zentralkrankenhaus 2 A13 EGr. 13 Anstaltsärztin bzw. Anstaltsarzt 2011 Zentralkrankenhaus 2 A13/A14 EGr. 13 Anstaltsärztin bzw. Anstaltsarzt 2011 Zentralkrankenhaus 3 EGr. 7a Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 2011 Fuhlsbüttel 1 A13 EGr. 13 Psychologin bzw. Psychologe 2011 Sozialtherapeutische Anstalt 1 A13 EGr. 13 Psychologin bzw. Psychologe 2012 Billwerder 1 A11 Vollzugsdienstleitung 2012 Billwerder 1 A9+Z Vollzugsgeschäftsstellenleitung 2012 Zentralkrankenhaus 1 A15 EGr. 15/EGr. Ä2 Fachärztin bzw. Facharzt für Innere Me-dizin 2012 Zentralkrankenhaus 1 A13/A14 EGr. 14/EGr. Ä1 Anstaltsärztin bzw. Anstaltsarzt 2012 Zentralkrankenhaus 1 A13 EGr. 13 Psychologin bzw. Psychologe 2012 Hahnöfersand 1 A7/A8/A9 EGr. 7 Maler/-in 2012 Hahnöfersand 1 A7/A8/A9 EGr. 7 Schlosser/-in 2012 Billwerder 1 EGr. 7 Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 2012 Billwerder 1 A13 EGr. 13 Lehrer/-in 2013 Billwerder 1 EGr. 5 Fg. 2 Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r 2013 Fuhlsbüttel 1 EGr. 5 Fg. 2 Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r 2013 Billwerder 1 A13/R1 Leitung der Rechtsabteilung 2013 Billwerder 1 EGr. 5 Fg. 2 Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r 2013 Fuhlsbüttel 1 EGr. 5 Fg. 2 Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r 2013 Billwerder 1 A11 Vollzugsdienstleitung 2013 Sozialtherapeutische Anstalt 1 A13 EGr. 13 Psychologin bzw. Psychologe 2013 Fuhlsbüttel 1 A13 EGr. 13 Psychologin bzw. Psychologe 2013 Billwerder 1 A13 EGr. 12 Kaufmännische Leitung 2013 Zentralkrankenhaus 2 EGr. 14/EGr. Ä1 Ärztin bzw. Arzt 2013 Zentralkrankenhaus 1 A13 EGr. 13 Psychologin bzw. Psychologe 2013 Hahnöfersand 1 A13 EGr. 13 Psychologin bzw. Psychologe 2014 Billwerder 1 A13 EGr. 13 Lehrer/-in 2014 Glasmoor 1 EGr. 9 Diplom-Sozialpädagoge bzw. -Sozialpädagoge 2014 Hahnöfersand 1 A13 EGr. 13 Lehrer/-in 2014 Zentralkrankenhaus 10 EGr. 7a Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 2014 Sozialtherapeutische Anstalt 1 A13 EGr. 13 Psychologin bzw. Psychologe 2014 Hahnöfersand 1 A13 EGr. 13 Psychologin bzw. Psychologe 2014 Hahnöfersand 1 EGr. 11 Vollzugsabteilungsleitung 2014 Hahnöfersand 1 A13 EGr. 13 Lehrer/-in 2014 Hahnöfersand 1 A13 EGr. 13 Psychologin bzw. Psychologe 2014 Hahnöfersand 1 EGr. 9 Fg. 3 Lernberatung, EDV-Dozent/-in 2014 Justizvollzugsschule 1 A9+Z EGr. 9 Ausbildungsleitung 2014 Fuhlsbüttel 1 A13 EGr. 13 Psychologin bzw. Psychologe 2014 Glasmoor 1 A7 EGr. 6 Köchin bzw. Koch 2014 Glasmoor 1 A7 EGr. 6 Köchin bzw. Koch 2014 Zentralkrankenhaus 2 EGr. 14/EGr. Ä1 Ärztin bzw. Arzt im Hamburgischen Strafvollzug 2014 Fuhlsbüttel 1 A13 EGr. 13 Psychologin bzw. Psychologe 2014 Fuhlsbüttel 1 A11 EGr. 11 Sachbearbeitung Rechtsabteilung 2014 Hahnöfersand 1 EGr. 9 Fg. 3 Lernberatung, EDV-Dozent/-in 2014 Hahnöfersand 1 EGr. 11 Diplom-Sportlehrer/-in 2014 Hahnöfersand 1 EGr. 6 Beschäftigte/-r im Strafvollzugsdienst mit abgeschlossener Ausbildung im Bereich Hauswirtschaft/Küchenhilfe 2014 Glasmoor 1 A9+Z EGr. 9 Fg. 3 Leitung des Sachgebiets Wirtschaft, Sachbearbeitung Drucksache 21/1952 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Jahr JVA Stellen- anzahl Besoldungsstufe Entgeltstufe Funktion 2014 Fuhlsbüttel 1 A16/R2 Leitung der Justizvollzugsanstalt Fuhls-büttel 2014 Zentralkrankenhaus 3 EGr. 7/EGr. 7a Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 2015 Untersuchungshaftanstalt 1 A15/R2 Ständige Vertretung der Leitung der Untersuchungshaftanstalt 2015 Hahnöfersand 1 EGr. 9 Betreuung ausländischer Gefangener 2015 Fuhlsbüttel 1 A9 EGr. 9 Ausbildungsleitung Elektrowerkstatt 2015 Untersuchungshaftanstalt 1 A7 EGr. 6 Köchin bzw. Koch 2015 Billwerder 1 A7 EGr. 7 Köchin bzw. Koch 2015 Hahnöfersand 1 EGr. 13 Psychologin bzw. Psychologe 2015 Zentralkrankenhaus 6 EGr. 7a Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 2015 Billwerder 1 A7 EGr. 7 Schlosser/-in 2015 Billwerder 1 A7 EGr. 7 Maler/-in 2015 Billwerder 1 A7 EGr. 7 Tischler/-in 2015 Fuhlsbüttel 1 A13 EGr. 13 Lehrkraft 2015 Glasmoor 1 A8 EGr. 9 Fg. 3 Einheitssachbearbeitung Kaufmännische Abteilung 2015 Fuhlsbüttel 1 EGr. 11 Sachbearbeitung Rechtsabteilung