BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1967 21. Wahlperiode 27.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 19.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterbringungen und Betreuungssituation in Hamburg-Mitte Im Juni dieses Jahres existierten insgesamt elf Anschlusseinrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung mit einer Soll-Kapazität von 2.832 und einer Ist-Kapazität von 2.751 Plätzen im Bezirk Hamburg-Mitte. Zwei Einrichtungen (Eiffestraße 334 Plätze und Sanitastraße 130 Plätze) waren zum damaligen Zeitpunkt in Planung. Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen ist davon auszugehen, dass sich in der Zwischenzeit in den Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterbringungen im Bezirk Hamburg-Mitte signifikante Änderungen ergeben haben. Im Hinblick auf den weiterhin stark ansteigenden Zustrom von Flüchtlingen und insbesondere ersten Eskalationen in einzelnen Unterbringungen ist es wichtig, eine adäquate Betreuungssituation sowohl in den ZEA als auch in den Folgeunterbringungen zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellt sich die Belegungssituation (Soll- und Ist-Kapazität) in den Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen im Bezirk Hamburg-Mitte dar? Bitte einzelne Standorte nennen. Die Belegungssituation der Erstaufnahmeeinrichtungen im Bezirk Hamburg-Mitte kann der folgenden Übersicht entnommen werden, die auf Angaben von f & w fördern und wohnen AöR sowie den Johannitern basiert: Standort Kapazität Belegung Kurdamm 250 240 Bredowstraße 250 240 Dratelnstraße 1.676 1.442 Karl-Arnold-Ring 301 243 Wendenstraße 250 250 Stand: 21. Oktober 2015 1.1 Welcher Betreuungsschlüssel gilt für die Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und wie stellt sich die tatsächliche Stellensituation in den Unterbringung dar? Zum Betreuungsschlüssel in Erstaufnahmeeinrichtungen siehe Drs. 21/1716. An den Standorten mit Hallenunterbringung oder sonstiger nicht regulärer Unterbringung (zum Beispiel inaktive Schulgebäude) wird die Personaleinsatzplanung an die Bedarfe der jeweiligen Einrichtung angepasst. Der Fokus liegt hier aufgrund der hohen Fluktuation auf dem Unterkunftsmanagement. Die Stellensituation in den von f & w betriebenen Erstaufnahmeeinrichtungen kann der folgenden Übersicht entnommen werden: Drucksache 21/1967 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Standort IST VZÄ Unterkunfts- und Sozialmanagement IST VZÄ Technischer Dienst Kurdamm 6,64 2 Bredowstraße 3,19 2 Dratelnstraße I (Container) 16,64 6 Dratelnstraße II (Zelte/Holzhäuser) 12,74 6 Quelle: f & w, Stand: 21. Oktober 2015; VZÄ = Vollzeitäquivalent In der Erstaufnahme am Karl-Arnold-Ring (DRK) besteht unter Heranziehung des Betreuungsschlüssels ein Soll-Personalstellenanteil von 4,4 Sozialarbeitern. Der IstAnteil beträgt 4,5. Am Standort in der Wendenstraße (Johanniter) befindet sich das Sozialmanagement noch im Aufbau. Betreuungsaufgaben werden dort von insgesamt sechs VollzeitBeschäftigten wahrgenommen, die auch sonstige Aufgaben (Unterkunftsleitung beziehungsweise -management, Technischer Dienst, Essensausgabe et cetera) wahrnehmen. Diese werden dabei bis zur abgeschlossenen Personalaufstockung von zwei Bundeswehrsoldaten unterstützt. 2. Wie stellt sich die Belegungssituation (Soll- und Ist-Kapazität) in den Unterbringungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dar? Im Bezirk Hamburg-Mitte befinden sich drei Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit einer Sollkapazität von insgesamt 149 Plätzen. Die Ist-Kapazität beträgt aktuell 155. 2.1 Welcher Betreuungsschlüssel gilt für die Einrichtungen und wie stellt sich die tatsächliche Stellenanzahl in den Unterbringungen im Einzelnen dar? Aktuell ergibt sich ein rechnerischer Mitarbeiterschlüssel von 1:3,3 über die drei Betreuungseinrichtungen im Bezirk Hamburg-Mitte, im Übrigen siehe Drs. 21/1716. 3. Wie viele Anschlusseinrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung bestehen derzeit in Hamburg-Mitte und wie stellen sich die Sollund Ist-Kapazitäten dar? Bitte nach einzelnen Unterbringungen und Belegungszahlen aufschlüsseln. 4. Welcher Betreuungsschlüssel gilt für die Unterbringungen im Einzelnen? Wie viele Stellen sollen demnach für die jeweilige Unterbringungen vorgehalten werden und wie stellt sich die tatsächliche Stellenanzahl dar? Es gibt 13 Unterkünfte für die Folgeunterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen : Stand 30.09.2015 Soll Ist VK* nach Soll-Plätzen VK* IST Stand 20.10.2015 W614 Helmuth-Hübener-Haus (Hütten) 96 91 1,2 2 W620 Billbrook 600 609 7,5 6,4 W626 Horner Geest/Spliedtring 130 127 1,6 1,5 W767 Georg-Wilhelm-Straße (126 Pl.; Brand) 98 101 1,2 0,7 W771 Pavillondorf Mattkamp 400 388 5,0 3,8 W776 An der Hafenbahn (330 Plätze; Umbau) 298 283 3,7 3,8 W778 Billbrookdeich 124 118 1,6 2 W786 Wendenstraße 164 165 2,1 1,8 W812 Hinrichsenstraße 157 152 2,0 1 W818 Am Veringhof 132 130 1,7 3 W831 Grüner Deich 178 168 2,2 3 W833 Weddestraße 120 109 1,5 4 W900 Billstieg 650 632 8,1 7,4 Summe: 3147 3073 39,3 40,4 W873 Eiffestraße 398 Belegungsstart 02.10. im Belegungsaufbau Stand 20. Oktober 2015 170 108 1,35 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1967 3 Stand 30.09.2015 Soll Ist VK* nach Soll-Plätzen VK* IST Stand 20.10.2015 Gesamt Folgeunterkünfte HH-Mitte: 3317 3181 40,6875 42,4 * VK – Vollzeitkräfte/Quelle f & w Der Personalschlüssel für das Unterkunfts- und Sozialmanagement gilt für alle Folgeunterkünfte gleichermaßen und beträgt 1:80. Allerdings können die Anforderungen an den jeweiligen Standorten variieren, je nachdem, ob es sich zum Beispiel um eine Gemeinschaftsunterkunft, eine Unterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum oder eine kürzlich eröffnete Folgeunterkunft handelt. Dadurch entstehen Differenzen zwischen VK-Soll-Werten und VK-Ist-Werten. Folgeunterbringungen von unbegleiteten Minderjährigen erfolgen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 fortfolgende SGB VIII. In diesen Einrichtungen gelten die vereinbarten Betreuungsschlüssel der Jugendhilfe. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.1. 5. Welche weiteren öffentlich-rechtlichen Anschlusseinrichtungen mit wie vielen Plätzen sind derzeit im Bezirk Hamburg-Mitte in Planung und wann sollen diese fertiggestellt sein? Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration veröffentlicht die aktuellen Planungen laufend auf der Internetseite http://www.hamburg.de/fluechtlingeunterbringung -standorte/. Darüber hinaus sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 6. Wie viele Flüchtlinge sind derzeit am Hamburger Hauptbahnhof untergebracht ? Wer zeichnet für die Betreuung der Flüchtlinge mit wie viel Personen verantwortlich? Siehe Drs. 21/1670. 7. Liegen auch dem Bezirksamt Hamburg-Mitte Erkenntnisse und Zahlen über die Fragen 1. bis 6. vor? Wenn ja, warum wurden diese in der Kleinen Anfrage Drs. 21/1533 nicht beantwortet? Bei der genannten Drs. 21/1533 handelt es sich um eine Kleine Anfrage nach § 24 BezVG an das Bezirksamt. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat in seiner Antwort auf die Zuständigkeit der Fachbehörden verwiesen. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. bis 6. 8. Gibt es in Bezug auf die Verteilung von Kindern auf Kitas und Schulen einen Verteilungsschlüssel? Wenn ja, wie stellt sich das Verfahren dar? Wenn nein, wie erfolgt die Zuweisung und/oder Verteilung, sodass eine gleichwertige Aufteilung gewährleistet ist? Zu den Grundsätzen der Beschulung von schulpflichtigen Kindern in Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und öffentlichen Wohnunterkünften siehe Drs. 20/1840, Drs. 21/1532, Drs. 21/1879 und Drs. 21/1875. Zur Situation in den Kitas siehe Antwort zu 10. und 10.1. 9. Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um insbesondere die Grundschulen in Hamburg-Mitte bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben zu unterstützen? Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) bietet umfangreiche Unterrichtsmaterialien für Deutsch-als-Zweitspracherwerb sowie einschlägige Fortbildungsveranstaltungen für alle Lehrkräfte in Internationalen Vorbereitungsklassen und Basisklassen an (siehe Drs. 21/1532 und Drs. 21/1912). Hinzu kommen weitere Fachveranstaltungen des LI und der zuständigen Behörde zum Thema Flüchtlingsbeschu- Drucksache 21/1967 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 lung wie zum Beispiel regionale und lokale Bildungskonferenzen. Diese Angebote werden stetig weiterentwickelt. Zudem wird den Schulen mit wachsender Schülerzahl zusätzliches pädagogisches Personal zugewiesen. 10. Wird und wurde zusätzliches Personal für Grundschulen und Kitas zur Verfügung gestellt? Wenn ja, an welchen Schulen und wie viele Stellen wurden geschaffen? 10.1 Wie wird das Personal auf die Aufgaben vorbereitet (Schulungen et cetera)? Im Hamburger Kita-Gutschein-System erhalten die Kita-Träger die erforderlichen finanziellen Mittel für das pädagogische Personal im Wege kindbezogener Leistungsentgelte . Die Einstellung von geeignetem pädagogischem Personal erfolgt eigenverantwortlich durch den Kita-Träger. Die Qualifikationsanforderungen für das Personal ergeben sich aus § 3 des Landesrahmenvertrags Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen (www.hamburg.de/contentblob/1830150/data/landesrahmenvertrag-neu.pdf). Die Durchführung spezieller Vorbereitungsmaßnahmen für neu einzustellendes Personal , zum Beispiel durch Fortbildungen, liegt in der Verantwortung des Trägers. An folgenden Grundschulen wurden zusätzliche Stellen für die Einrichtung von Internationalen Vorbereitungsklassen geschaffen (IVK 3/4): Grundschule Anzahl Stellen Elbinselschule 1,02 Stellen Schule An der Burgweide 2,22 Stellen Schule auf der Veddel 2,22 Stellen Grundschule St. Pauli 2,22 Stellen Heinrich-Wolgast-Schule 2,22 Stellen Schule Speckenreye 1,02 Stellen Schule Stengelestr. 2,22 Stellen Schule am Schleemer Park: 6,66 Stellen Grundschule Osterbrook 1,02 Stellen Ganztagsschule Fährstraße: 1,02 Stellen Schule Rotenhäuser Damm: 1,02 Stellen Gesamt: 22,86 Stellen Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde, Stand: 21. Oktober 2015 Weitere Stellen wurden den Grundschulen für Flüchtlingskinder in den Klassenstufen 1 und 2 zugewiesen. Diese Ressourcen können nicht gesondert ausgewiesen werden, da sie sich unterschiedslos auf die Gesamtzahl aller Schulkinder dieser Klassenstufen beziehen. Zusätzlich wurden den Grundschulen weitere Ressourcen für die Sprachförderung von Kindern ohne Deutschkenntnisse in der Vorschule bis zur zweiten Klasse zugewiesen, siehe Anlage. Zu den einschlägigen Fortbildungsmaßnahmen seit 2013/2014 siehe Antwort zu 9. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1967 5 Anlage Zuweisung in WAZ Hamburg-Mitte Schule VSK Klassenstufe 1 Klassenstufe 2 Wilhelmsburg Schule An der Burgweide 4 18 8 Veddel Schule auf der Veddel - 2 4 St. Pauli Grundschule St.Pauli - - 8 St. Georg Heinrich-Wolgast-Schule 4 10 4 Horn Schule Speckenreye - - 2 Horn Schule Stengelestraße - 6 - Billbrook Schule am Schleemer Park 42 78 56 Billstedt Schule Sterntalerstraße 14 2 4 Hamm Grundschule Osterbrook - - 10 Wilhelmsburg Ganztagsschule Fährstraße 2 10 4 Wilhelmsburg Schule Rotenhäuser Damm 2 12 2 zusammen 68 138 102 Die Gesamtzahl der zugewiesenen Ressourcen beträgt 308 WAZ und entspricht damit einem Umfang von 6,6 Stellen. Quelle: Daten der zuständigen Behörde (Stand: 01.09.2015)