BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19693 21. Wahlperiode 21.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 14.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Rettung des Industriedenkmals Hilke-Brennerei in Harburg? Der Harburger Binnenhafen mit seiner Mischung aus Neubauten und Baudenkmälern ist ein einzigartiger Ort baukultureller Vielfalt. So befinden sich hier, in der zweitältesten Straße Harburgs, am Karnapp 15 und 16 die Gebäude der ehemaligen Likör- und Spirituosenfabrik Louis Hilke, erbaut im Jahr 1859. Dieses denkmalgeschützte, einzigartige Ensemble der Industriegeschichte ist mehr als 30 Jahren schutzlos einem stetigen Verfallsprozess ausgeliefert. Schwammbefall schädigt die Substanz. Über den Weg einer Ersatzvornahme, musste das Denkmalschutzamt zwischenzeitlich eine provisorische Eindeckung gegen Regenwasser erwirken. Im März 2019 gab der Senat an, der „Eigentümer der Immobilie (…) wurde kürzlich aufgefordert, diese Notsicherung zu erneuern“ und weiter, „das Denkmalschutzamt prüft derzeit mögliche Varianten zum künftigen Umgang mit den Gebäuden.“ (Drs. 21/16344) Wie jetzt bekannt wurde hat der Eigentümer, die Harburger Traditionsfirma HC Hagemann GmbH & Co. KG, schon Mitte September einen Abrissantrag für das denkmalgeschützte Haus gestellt. Aus einem Interview mit dem Geschäftsführer der Firma HC Hagemann GmbH & Co. KG geht hervor, dass von Eigentümerseite eine „Sanierung nie verfolgt“ wurde und man „nie etwas anderes als Abriss im Sinn“ gehabt habe (https://www.elbe-wochenblatt.de/2019/12/17/der-denkmalgeschuetztenlikoerfabrik -am-karnapp-droht-der-abriss/). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Unterlassung der zur Erhaltung eines Denkmals notwendigen Maßnahmen ist mit dem Denkmalschutz nicht vereinbar, deshalb bietet das Denkmalschutzgesetz (DSchG) die Möglichkeit, diese gegebenenfalls rechtlich durchzusetzen. Gemäß § 7 Absatz 6 DSchG können die Verfügungsberechtigten durch die zuständige Behörde verpflichtet werden, bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung des Denkmals durchzuführen („Sicherungsverfügung“). Ein Abrissantrag des Eigentümers ist am 13. September 2019 beim zuständigen Bezirksamt eingegangen. Die Antragsunterlagen werden derzeit noch vom zuständigen Bezirksamt und dem Denkmalschutzamt geprüft. Die zuständige Behörde hat – Drucksache 21/19693 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 unabhängig vom Ausgang der Prüfung des vom Eigentümer gestellten Abrissantrags – aufgrund der als dringlich bewerteten Sicherung des Objekts vor weiterem Verfall dem Eigentümer den Erlass einer Sicherungsverfügung auf der Grundlage von § 7 DSchG angekündigt und ihn zur Stellungnahme aufgefordert. Zurzeit wird ein möglicher Ankauf der Gebäude der ehemaligen Hilke-Likörfabrik intensiv geprüft. In diesem Zusammenhang finden Gespräche mit dem derzeitigen Eigentümer statt. Eine künftige Nutzung wird unter Berücksichtigung des Zustandes, der Denkmalschutz-Anforderungen und der Wirtschaftlichkeit zu klären sein. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Trifft es zu, dass ein Antrag zum Abriss der Hilke-Brennerei gestellt wurde ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Ist ein möglicher Abriss der Hilke-Brennerei mit dem Denkmalschutz vereinbar? Wenn ja, unter welcher Maßgabe? 3. Welche Möglichkeiten kennt der Senat, um die Erhaltung der denkmalgeschützten Bausubstanz der Hilke-Brennerei sicherzustellen und welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich konkret aus dem Hamburger Denkmalschutzgesetz? 4. Laut Gesetz ist jeder Eigentümer eines Denkmals zu dessen Instandhaltung verpflichtet. Inwiefern ist die oben zitierte Handhabe mit dem Denkmal durch den Eigentümer mit dem Hamburger Denkmalschutzgesetz vereinbar? 5. Hat der Senat die im Denkmalschutzgesetz benannten Sanktionsmöglichkeiten erwogen oder gar ausgesprochen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht beziehungsweise beabsichtigt der Senat diese zu erwirken? 6. Wurde zur Rettung der denkmalgeschützten Hilke-Brennerei bereits eine förmliche Sicherungsverfügung ausgesprochen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 7. In der Drs. 21/16344 gibt der Senat an: „Das Denkmalschutzamt prüft derzeit mögliche Varianten zum künftigen Umgang mit den Gebäuden.“ a. Welche „Varianten zum künftigen Umgang mit den Gebäuden“ wurden seither mit welchem Ergebnis geprüft? b. Welche konkreten Handlungsmöglichkeiten haben sich aus der Prüfung „zum künftigen Umgang mit den Gebäuden“ ergeben? c. Welche Maßnahmen wurden aufgrund der Prüfung „zum künftigen Umgang mit den Gebäuden“ ergriffen und wie ist der Stand der Umsetzung? 8. Welche sonstigen Maßnahmen ergreift der Senat, um langfristig einen Erhalt der denkmalgeschützten Hilke-Brennerei zu gewährleisten? Siehe Vorbemerkung. 9. Auf welchem Wege beabsichtigt der Senat, die Bürgerschaft über den Erhalt und Fortbestand dieses bedeutenden Industriedenkmals zu informieren ? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.