BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/19693
21. Wahlperiode
21.01.20
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Norbert Hackbusch (DIE LINKE)
vom 14.01.20
und
Antwort des Senats
Betr.: Rettung des Industriedenkmals Hilke-Brennerei in Harburg?
Der Harburger Binnenhafen mit seiner Mischung aus Neubauten und Bau-
denkmälern ist ein einzigartiger Ort baukultureller Vielfalt.
So befinden sich hier, in der zweitältesten Straße Harburgs, am Karnapp 15
und 16 die Gebäude der ehemaligen Likör- und Spirituosenfabrik Louis Hilke,
erbaut im Jahr 1859.
Dieses denkmalgeschützte, einzigartige
Ensemble der Industriegeschichte ist
mehr als 30 Jahren schutzlos einem st
etigen Verfallsprozess ausgeliefert.
Schwammbefall schädigt die Substanz.
Über den Weg einer Ersatzvornahme,
musste das Denkmalschutzamt zwi-
schenzeitlich eine provisorische Ei
ndeckung gegen Regenwasser erwirken.
Im März 2019 gab der Senat an, der „Eigentümer der Immobilie (...) wurde
kürzlich aufgefordert, diese Notsiche
rung zu erneuern“ und weiter, „das
Denkmalschutzamt prüft derzeit mögliche Varianten zum künftigen Umgang
mit den Gebäuden.“ (Drs. 21/16344)
Wie jetzt bekannt wurde hat der Eigentümer, die Harburger Traditionsfirma
HC Hagemann GmbH & Co. KG, schon Mitte September einen Abrissantrag
für das denkmalgeschützte Haus gestellt.
Aus einem Interview mit dem Geschäftsführer der Firma HC Hagemann
GmbH & Co. KG geht hervor, dass von Eigentümerseite eine „Sanierung nie
verfolgt“ wurde und man „nie etwas anderes als Abriss im Sinn“ gehabt habe
(https://www.elbe-wochen
blatt.de/2019/12/17/der-de
nkmalgeschuetzten-
likoerfabrik-am-karnapp-droht-der-abriss/).
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Die Unterlassung der zur Erhaltung eines Denkmals notwendigen Maßnahmen ist mit
dem Denkmalschutz nicht vereinbar, des
halb bietet das D
enkmalschutzgesetz
(DSchG) die Möglichkeit, diese gegebenenfalls
rechtlich durchzusetzen. Gemäß § 7
Absatz 6 DSchG können die Verfügungsberechtigten durch die zuständige Behörde
verpflichtet werden, bestimmte Maßnahm
en zur Erhaltung des Denkmals durch-
zuführen („Sicherungsverfügung“).
Ein Abrissantrag des Eigentümers ist am 13. September 2019 beim zuständigen
Bezirksamt eingegangen. Die Antragsunterlagen werden derzeit noch vom zuständi-
gen Bezirksamt und dem Denkmalschutzamt
geprüft. Die zuständige Behörde hat –
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unabhängig vom Ausgang der Prüfung des vom Eigentümer gestellten Abrissantrags
– aufgrund der als dringlich bewerteten Si
cherung des Objekts vor weiterem Verfall
dem Eigentümer den Erlass einer Sicherungsverfügung auf der Grundlage von § 7
DSchG angekündigt und ihn zur Stellungnahme aufgefordert.
Zurzeit wird ein möglicher Ankauf der G
ebäude der ehemaligen Hilke-Likörfabrik
intensiv geprüft. In diesem Zusammenhan
g finden Gespräche mit dem derzeitigen
Eigentümer statt. Eine künftige Nutzung wird
unter Berücksichti
gung des Zu
standes,
der Denkmalschutz-Anforderungen und der
Wirtschaftlichkeit zu klären sein.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1. Trifft es zu, dass ein Antrag zum
Abriss der Hilke-Brenne
rei gestellt wur-
de?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
2. Ist ein möglicher Abriss der Hilke-Brennerei mit dem Denkmalschutz
vereinbar?
Wenn ja, unter welcher Maßgabe?
3. Welche Möglichkeiten kennt der Senat, um die Erhaltung der denkmal-
geschützten Bausubstanz der Hilke-
Brennerei sicherzustellen und wel-
che Handlungsmöglichkeiten ergeben sich konkret aus dem Hamburger
Denkmalschutzgesetz?
4. Laut Gesetz ist jeder Eigentümer eines Denkmals zu dessen Instandhal-
tung verpflichtet. Inwiefern ist
die oben zitierte Handhabe mit dem
Denkmal durch den Eigentümer mit dem Hamburger Denkmalschutzge-
setz vereinbar?
5. Hat der Senat die im Denkmalschutzgesetz benannten Sanktionsmög-
lichkeiten erwogen oder gar ausgesprochen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht beziehungsweise beabsichtigt der Senat diese
zu erwirken?
6. Wurde zur Rettung der denkmalgeschützten Hilke-Brennerei bereits eine
förmliche Sicherungsverfügung ausgesprochen?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
7. In der Drs. 21/16344 gibt der S
enat an: „Das Denkmalschutzamt prüft
derzeit mögliche Varianten zum künftigen Umgang mit den Gebäuden.“
a. Welche „Varianten zum künftigen Umgang mit den Gebäuden“ wur-
den seither mit welchem Ergebnis geprüft?
b. Welche konkreten Handlungsmöglichkeiten haben sich aus der Prü-
fung „zum künftigen Umgang mit den Gebäuden“ ergeben?
c. Welche Maßnahmen wurden aufgrund der Prüfung „zum künftigen
Umgang mit den Gebäuden“ ergriffen und wie ist der Stand der
Umsetzung?
8. Welche sonstigen Maßnahmen ergreift der Senat, um langfristig einen
Erhalt der denkmalgeschützten Hilke-Brennerei zu gewährleisten?
Siehe Vorbemerkung.
9. Auf welchem Wege beabsichtigt der Senat, die Bürgerschaft über den
Erhalt und Fortbestand dieses bedeutenden Industriedenkmals zu infor-
mieren?
Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.