BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1970 21. Wahlperiode 27.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Richard Seelmaecker (CDU) vom 19.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Geplanter Busbetriebshof Gleisdreieck Alsterdorf 22/Winterhude 22 – Grundstückstausch Mesterkamp-Gleisdreieck In seiner Antwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/1798, verweist der Senat zur Frage nach der Fläche des bisherigen Busbetriebshofs Mesterkamp auf die Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, Drs. 20/13205. Dort führt der Senat unter anderem zu dem geplanten Grundstückstausch Folgendes aus: „Artikel 16 Nr. 4 Ermächtigung des Senats zu einer unentgeltlichen Veräußerung zum Zwecke eines Grundstückstauschs zwischen der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG). Auf Grund des steigenden Fahrgastaufkommens, der steigenden Zahl eingesetzter Fahrzeuge und der Erprobung neuer Technologien werden die Kapazitäten der vorhandenen Betriebshöfe der Hochbahn zunehmend knapp und können nicht mehr in wirtschaftlicher Weise erweitert werden. Insbesondere der in einem Wohngebiet befindliche Busbetriebshof Mesterkamp in Barmbek erlaubt keine Erweiterung. Hochbahn und der LIG sind daher seit Längerem auf der Suche nach einer Lösung, die sowohl dem Interesse der Stadt an vermehrtem Wohnungsbau als auch den betrieblichen Notwendigkeiten der Hochbahn entspricht. Hier bietet sich für die Hochbahn das sog. Gleisdreieck in Alsterdorf als künftiger Betriebshof an, nachdem es für Zwecke der Betriebsdurchführung für eine Hamburg-interne S-Bahn-Lösung ab 2017 (Werkstatt) nicht mehr in Betracht kommt. Gleisdreieck (Rohbauland) und Mesterkamp (Gewerbefläche) haben trotz deutlich unterschiedlicher Größen nach gemeinsamer Auffassung von Hochbahn und LIG gegenwärtig einen vergleichbaren Verkehrswert. Dieses ist auch anzunehmen, wenn das Gleisdreieck erschlossen und die Flurstücke Mesterkamp für Wohnzwecke ausgewiesen werden können. Um bereits heute Vorarbeiten (Bohrungen, Planungen , Vorbereitung von Erschließungen) auf den Grundstücken durchführen zu können, sind Hochbahn und LIG übereingekommen, bereits im Jahr 2015 einen Grundstückstauschvertrag abzuschließen. Allerdings soll die Hochbahn für die Zeit bis zur tatsächlichen Räumung des ehemals in ihrem Eigentum befindlichen Betriebshofes kein Nutzungsentgelt entrichten. Da auch für die Zeit nach einem Planfeststellungsbeschluss Verzögerungen in der Erschließung und Herrichtung des Grundstückes Gleisdreieck nicht ausgeschlossen werden können, soll vereinbart werden, dass die Hochbahn spätestens 4 Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss den Betriebshof Drucksache 21/1970 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mesterkamp verlagert bzw. geräumt haben muss. Die Nebenkosten des Eigentumstausches tragen die jeweiligen neuen Eigentümer.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des geplanten Grundstückstausches ? Derzeit wird der Abschluss des Grundstückstauschvertrages vorbereitet. 2. Wie groß sind die beiden Flächen jeweils und welches Planrecht gilt zurzeit jeweils? Das Grundstück Gleisdreieck Alsterdorf hat eine Größe von 70.018 m². Für dieses Grundstück gilt der Baustufenplan Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel-Ohlsdorf (1955, 1. Änderung 11.10.1960), wonach es sich bei dem Grundstück um eine Grünfläche nicht öffentlicher Art (Außengebiet) handelt. Gemäß Bauprüfdienst 5/2014, Ziffer 5.7, S. 19 (http://www.hamburg.de/contentblob/4323702/data/bpd-altes-planrecht.pdf) wird jedoch empfohlen, Außengebietsausweisungen in Baustufenplänen, egal welcher Größe, nicht mehr als planerische Festsetzungen anzuwenden. Derzeit befindet sich der B-Plan-Entwurf Alsterdorf 22/Winterhude 22 in der öffentlichen Auslegung (http://www.hamburg.de/hamburg-nord/bauleitplanung/4620432/alsterdorf-22- winterhude-22/). Das Grundstück Mesterkamp/Weidestraße 7 in Barmbek hat eine Größe von 28.024 m² und ist planungsrechtlich nach einem Durchführungsplan nach Maßgabe des Aufbaugesetzes vom 12. April 1957 erfasst und als „Fläche für besondere Zwecke (HHA)“ ausgewiesen. 3. Auf welcher Basis und unter Berücksichtigung welcher Annahmen/Prämissen wurden die beiden Verkehrswerte für die beiden Flächen berechnet und wie lautet die Berechnung jeweils? Bitte jeweils detailliert und rechnerisch nachvollziehbar aufschlüsseln, sofern gutachtlich ermittelt , bitte das Gutachten als Anlage zur Kenntnis geben. Die Grundlage für die Bewertung bildeten die Bodenrichtwerte 2012. Der Wert für das Grundstück Gleisdreieck beträgt 10,5 Millionen Euro (Wert Gewerbefläche, Rohbauland : 150,00 Euro/m²). Der Wert für das Grundstück Mesterkamp beträgt 10,6 Millionen Euro (Wert Gewerbefläche, Bauland: 380,00 Euro/m²). Es sind keine Gutachten erstellt worden. 4. Wer trägt etwaige Sanierungskosten für die Fläche Mesterkamp und wie hoch werden diese geschätzt? 5. Wurden bereits Bodenproben entnommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 6. Wer trägt die Abrisskosten für die Fläche Mesterkamp und wie hoch werden diese geschätzt? Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt die Flächen wie sie stehen und liegen. Es liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein von Altlasten vor. Daher wurden bisher keine Bodenproben genommen. Das Grundstück Mesterkamp muss geräumt übergeben werden. Im Übrigen sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. 7. Wurde bei der Berechnung des Verkehrswertes für die Fläche Mesterkamp das aktuelle Planrecht oder ein zukünftiges Planrecht zugrunde gelegt und warum wurde das entsprechende Planrecht für die Wertermittlung zugrunde gelegt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1970 3 Bei der Bewertung wurde das aktuelle Planrecht zugrunde gelegt, weil dies für die Bewertung zum Zeitpunkt des Tauschvertrages maßgeblich ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 8. Wie soll nach Auffassung des Senats oder der zuständigen Behörde das zukünftige Planrecht für die Fläche Mesterkamp aussehen, welche Alternativen wurden hierzu diskutiert und was sprach/spricht aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde jeweils dafür beziehungsweise dagegen? Die Fläche des Busbetriebshofs Mesterkamp ist im Wohnungsbauprogramm 2015 des Bezirks Hamburg-Nord als Wohnungsbaupotenzialfläche aufgeführt (siehe http://www.hamburg.de/contentblob/4427096/data/wohnungsbauprogramm-2015.pdf). Nach ersten Überlegungen ist eine Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten geplant, um eine innerstädtische Mischung von Wohnen und Arbeitsstätten zu ermöglichen. Das Bebauungsplanverfahren wird in Kürze mit entsprechend vorbereitenden Schritten gestartet. 9. Wer trägt die Erschließungskosten für die Fläche Gleisdreieck, wie hoch werden diese geschätzt und welche Maßnahmen wurden hierbei im Einzelnen berücksichtigt? Die Erschließungskosten werden von der HOCHBAHN getragen. Die Kostenschätzung berücksichtigt für die Erschließungsmaßnahmen Kosten in Höhe von circa 5.100.000 Euro. Hierin enthalten sind die Anschlüsse an die öffentlichen Netze sowie insbesondere auch die Kosten für erforderliche Straßenbaumaßnahmen im Tessenowweg und die Kosten für die geplante Zufahrtsbrücke. 10. Wer trägt die Rodungskosten für die Fläche Gleisdreieck und wie hoch werden diese geschätzt? Die Rodungskosten werden von der HOCHBAHN getragen. Die Kostenschätzung berücksichtigt für die Rodungsarbeiten Kosten in Höhe von circa 500.000 Euro. 11. Wer trägt die Kosten für die erforderlichen Ausgleichsflächen und wie hoch werden diese geschätzt? Die Kosten werden von der HOCHBAHN getragen. Die Kosten für den Grunderwerb der erforderlichen Ausgleichsflächen liegen bei circa 550.000 Euro. 12. Wurde bei der Berechnung des Verkehrswertes für die Fläche Gleisdreieck das aktuelle Planrecht oder ein zukünftiges Planrecht zugrunde gelegt? Bei der Bewertung wurde das aktuelle Planrecht zugrunde gelegt, weil dies für die Bewertung zum Zeitpunkt des Tauschvertrages maßgeblich ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 13. Vor dem Hintergrund der immer knapper werdenden Ressource Boden erscheint es bei einer zentral gelegenen, innerstädtische Fläche wünschenswert , nicht nur mit einem flachen Busbetriebshof (Erdgeschoss), sondern gegebenenfalls auch unterirdisch und unter Ausnutzung verträglicher Höhe zu bebauen. Was spricht aus Sicht der zuständigen Behörde dagegen, oberhalb des Busbetriebshofes zwei Geschosse für Gewerbeflächen zu errichten sowie eine Tiefgarage unter dem Betriebshof zu bauen? Inwiefern wurde dieses in die Planungen einbezogen beziehungsweise verworfen und weshalb wurde entsprechend entschieden ? Die Errichtung von zweigeschossigen Gewerbeflächen oberhalb des Busbetriebshofes sowie einer Tiefgarage wurden nicht untersucht. Gegen die Errichtung von zweigeschossigen Gewerbeflächen oberhalb von Busbetriebsanlagen sowie einer Tiefgarage sprechen wirtschaftliche Gründe wie auch die besonderen Rahmenbedingungen der Erschließung über die Hebebrandstraße und die damit verbundenen Beeinträchtigungen des Busbetriebs.