BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19712 21. Wahlperiode 21.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 15.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Evaluation der EG-Wasserrahmenrichtlinie – Wie sieht der Sachstand in Hamburg aus? Welche Perspektiven steuert Hamburg bei? Die Umweltbehörde hat in den letzten Tagen die Fertigstellung einer Fischtreppe im Bereich der Alster an der Poppenbütteler Schleuse für Mitte Januar angekündigt. Dies stellt neben vielen anderen Maßnahmen eine Maßnahme zur Erfüllung der Wasserrahmenrichtlinie dar. Die am 23.10.2000 verabschiedete Wasserrahmenrichtlinie (WRRL – RL 2000/60/EG) bindet die nationalen Gesetzgeber. Sie ist darauf gerichtet, europaweit den Gewässerschutz zu verbessern. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Landeswassergesetze, welche Nutzung und Ausbau der Gewässer regeln, setzen die WRRL in nationales Recht um. Durch ihre strengen, auf den Umweltschutz bezogenen Vorgaben für die Gewässerqualität und damit den Gewässerausbau und die Gewässernutzung hat die WRRL erheblichen Einfluss auf die Realisierung von öffentlichen Infrastrukturvorhaben und die wirtschaftliche Inanspruchnahme von Gewässern durch Unternehmen. Gemäß Artikel 19 Absatz 2 WRRL ist die Richtlinie spätestens 19 Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu überprüfen. Daher wird die WRRL gegenwärtig von der EU-Kommission evaluiert. Die Evaluation sollte nach den Vorgaben des Rates der Europäischen Gemeinschaft bis Ende 2019 abgeschlossen sein. Die Ergebnisse der Evaluation können eine Revision der Richtlinie nach sich ziehen und sollen als Grundlage für die Weiterentwicklung der WRRL dienen. Der Rat der Europäischen Union hat die EU-Kommission aufgefordert, in der Evaluation mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten. Ziel ist die Erarbeitung rechtlich solider Optionen für eine anhaltende und ehrgeizige sowie kohärente Umsetzung der WRRL auf nationaler Ebene bis 2027 und darüber hinaus, neue Herausforderungen für die Planung der Wasserwirtschaft zu berücksichtigen. Die Evaluation der WRRL durch die EU-Kommission soll die Relevanz, Wirksamkeit , Effizienz und Kohärenz der WRRL untersuchen. Das beinhaltet auch eine Überprüfung der Möglichkeiten zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften und eine Verringerung des bürokratischen Aufwandes. Darüber hinaus soll – soweit wie möglich – eine quantitative Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen durchgeführt werden. Dies alles scheint umso notwendiger zu sein, da die Umsetzung der ökologischen Gewässerqualitätsziele der WRRL in Deutschland insgesamt kaum vorankommt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/19712 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Maßnahmen des ersten Bewirtschaftungszeitraums der EG-WRRL haben bereits eine spürbare Verbesserung der Hamburger Gewässer bewirkt. Fortschritte wurden insbesondere bei den hydromorphologischen Bedingungen und der Durchgängigkeit für Fische und andere Organismen erreicht. Der Senat hat in der Drs. 19/1816 zur Umsetzung der EG-WRRL in Hamburg darauf hingewiesen, dass Hamburg zur Zielerreichung die Option der Fristverlängerung bis 2027 in Anspruch nehmen wird. Die Erreichung des Bewirtschaftungsziels – „Gutes ökologisches Potential“ für die in Hamburg ausschließlich ausgewiesenen erheblich veränderten Oberflächenwasserkörper – setzt die Umsetzung sämtlicher in diesem Zeitraum geplanten möglichen Maßnahmen voraus. Kein Oberflächenwasserkörper in Hamburg hat daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt sein Bewirtschaftungsziel erreicht. Für den in Hamburg federführend zu bearbeitenden Grundwasserkörper kann aller Voraussicht nach das Ziel eines guten chemischen und mengenmäßigen Zustandes noch in 2020 konstatiert werden. Die übrigen Grundwasserkörper, die jeweils nur zu geringen Gebietsanteilen nach Hamburg hineinreichen, sind wegen der Nitratkonzentrationen in einem schlechten Zustand. Die Erreichung des Bewirtschaftungsziels in den Oberflächenwasserkörpern ist für 2027 vorgesehen. Die starke urbane Überprägung der Hamburger Gewässer ist eine Herausforderung, die in vielen Fällen längere Planungs- und Bearbeitungszeiten erfordert. Darüber hinaus bedürfen Maßnahmen an und in Gewässern in den meisten Fällen einer längeren Einwirkzeit bis die beabsichtigten Wirkungen konstatiert werden können. Die nächste Bewertung der Zielerreichung erfolgt zum dritten Bewirtschaftungszeitraum 2021 bis 2027. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Zielerreichung zum gegenwärtigen Zeitpunkt , also zur Mitte des zweiten Bewirtschaftungszyklus? 2. In der Drs. 21/1226 gibt der Senat an, dass bis zum damaligen Zeitpunkt in keinem der hamburgischen Oberflächenwasserkörper das Bewirtschaftungsziel erreicht wurde. Bei welchen Gewässern konnte mittlerweile ein gutes ökologisches Potenzial erreicht werden? Bei welchen Gewässern konnte weiterhin kein gutes ökologisches Potenzial erreicht werden und was waren die Gründe dafür? 3. Wie bewertet der Senat im Nachgang den Erfolg der zum Ende des ersten Bewirtschaftungszeitraums umgesetzten Maßnahmen? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie hoch waren die seit Januar 2016 für die Umsetzung der WRRL eingeplanten Finanzmittel und wie hoch waren die tatsächlichen Gesamtkosten der bisherigen Maßnahmenumsetzung? Bitte nach Jahren und nach Finanzquellen getrennt angeben. Die Hamburger Bürgerschaft stellt der für die Umsetzung der WRRL federführenden Behörde jährlich 3 000 000 Euro für Maßnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung. Davon wurden in den Jahren 2016 bis 2019 Maßnahmen mit den folgenden Gesamtkosten finanziert: 2016: 1,4 Millionen Euro, 2017: 4,3 Millionen Euro, 2018: 3,1 Millionen Euro, 2019: 1,8 Millionen Euro Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen zur Zielerreichung der WRRL auch von Dritten durchgeführt, deren Kosten der zuständigen Behörde nicht vorliegen. 5. Welche Maßnahmen wurden mit den Mitteln aus Frage 4. konkret umgesetzt ? Bitte jeweils die Maßnahme und die eingesetzten Mittel angeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19712 3 6. Welche der unter 5. genannten Maßnahmen betrachtet der Senat als erfolgreich abgeschlossen? Gemäß bundeseinheitlichem Maßnahmenkatalog wurden nachfolgende Maßnahmen in Hamburg umgesetzt und erfolgreich abgeschlossen: Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser, Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge durch Misch- und Niederschlagswassereinleitungen , Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen durch Wärmeeinleitungen, Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge aus anderen Punktquellen, Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Anlage von Gewässerschutzstreifen , Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge von Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft, Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge aus undichter Kanalisation und Abwasserbehandlungsanlagen, Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts an stehenden Gewässern, Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge Tidesperrwerke/-wehre bei Küsten- und Übergangsgewässern, Maßnahmen zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Staustufen /Flusssperren, Abstürzen, Durchlässen und sonstigen wasserbaulichen Anlagen gemäß DIN 4048 beziehungsweise 19700 Teil 13, Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung, Maßnahmen zur Habitatverbesserung im vorhandenen Profil, Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Uferoder Sohlgestaltung, Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Uferbereich, Maßnahmen zur Auenentwicklung und zur Verbesserung von Habitaten, Maßnahmen zur Verbesserung des Geschiebehaushaltes beziehungsweise Sedimentmanagement , Maßnahmen zur Anpassung/Optimierung der Gewässerunterhaltung, Maßnahmen zur Reduzierung stofflicher Belastungen aus Sedimenten, Erstellen von Konzepten/Studien/Gutachten, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen, Beratungsmaßnahmen. 7. Welche Maßnahmen befinden sich gegenwärtig in der Umsetzung? Gemäß bundeseinheitlichem Maßnahmenkatalog befinden sich nachfolgende Maßnahmen in Hamburg derzeit in Umsetzung: Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser, Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge durch Misch- und Niederschlagswassereinleitungen , Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen durch Wärmeeinleitungen, Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge aus anderen Punktquellen, Drucksache 21/19712 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Anlage von Gewässerschutzstreifen , Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge von Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft, Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge aus undichter Kanalisation und Abwasserbehandlungsanlagen, Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts an stehenden Gewässern, Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge Tidesperrwerke/-wehre bei Küsten- und Übergangsgewässern, Maßnahmen zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Staustufen /Flusssperren, Abstürzen, Durchlässen und sonstigen wasserbaulichen Anlagen gemäß DIN 4048 beziehungsweise 19700 Teil 13, Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung, Maßnahmen zur Habitatverbesserung im vorhandenen Profil, Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Uferoder Sohlgestaltung, Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Uferbereich, Maßnahmen zur Auenentwicklung und zur Verbesserung von Habitaten, Maßnahmen zur Verbesserung des Geschiebehaushaltes beziehungsweise Sedimentmanagement , Maßnahmen zur Anpassung/Optimierung der Gewässerunterhaltung, Maßnahmen zur Reduzierung stofflicher Belastungen aus Sedimenten, Erstellen von Konzepten/Studien/Gutachten, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen, Beratungsmaßnahmen. 8. Welche Maßnahmen befinden sich gegenwärtig in der Planungsphase? Gemäß bundeseinheitlichem Maßnahmenkatalog befinden sich nachfolgende Maßnahmen in Hamburg derzeit in der Planungsphase: Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser, Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Anlage von Gewässerschutzstreifen , Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge Tidesperrwerke/-wehre bei Küsten- und Übergangsgewässern, Maßnahmen zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Staustufen /Flusssperren, Abstürzen, Durchlässen und sonstigen wasserbaulichen Anlagen gemäß DIN 4048 beziehungsweise 19700 Teil 13, Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung, Maßnahmen zur Habitatverbesserung im vorhandenen Profil, Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Uferoder Sohlgestaltung, Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Uferbereich, Maßnahmen zur Auenentwicklung und zur Verbesserung von Habitaten, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19712 5 Maßnahmen zur Verbesserung des Geschiebehaushaltes beziehungsweise Sedimentmanagement , Maßnahmen zur Anpassung/Optimierung der Gewässerunterhaltung, Maßnahmen zur Reduzierung stofflicher Belastungen aus Sedimenten. 9. Welche Maßnahmen werden zukünftig mit weiteren Mitteln in welcher Höhe durchgeführt? Gemäß bundeseinheitlichem Maßnahmenkatalog sind nachfolgende Maßnahmen in Hamburg im Rahmen der jährlich zur Verfügung gestellten 3 000 000 Euro beabsichtigt : Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser, Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge durch Misch- und Niederschlagswassereinleitungen , Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Anlage von Gewässerschutzstreifen , Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen aus anderen diffusen Quellen, Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens , Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge Tidesperrwerke/-wehre bei Küsten- und Übergangsgewässern, Maßnahmen zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Staustufen /Flusssperren, Abstürzen, Durchlässen und sonstigen wasserbaulichen Anlagen gemäß DIN 4048 beziehungsweise 19700 Teil 13, Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung, Maßnahmen zur Habitatverbesserung im vorhandenen Profil, Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Uferoder Sohlgestaltung, Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Uferbereich, Maßnahmen zur Auenentwicklung und zur Verbesserung von Habitaten, Maßnahmen zur Verbesserung des Geschiebehaushaltes beziehungsweise Sedimentmanagement , Maßnahmen zur Anpassung/Optimierung der Gewässerunterhaltung, Maßnahmen zum Initialbesatz beziehungsweise zur Besatzstützung, Maßnahmen zur Reduzierung anderer anthropogener Belastungen, Maßnahmen zur Reduzierung stofflicher Belastungen aus Sedimenten. 10. Welche Maßnahmen hat der Senat seit einschließlich 2015 unternommen , um Wege zur rechtlichen, organisatorischen und fiskalischen Ertüchtigung der ökologischen Gewässerentwicklung zu entwickeln? Siehe Antworten zu 5. und 6., zu 7. und zu 8. 11. Die EU führt gegenwärtig eine Evaluation der WRRL durch. Welche Stellungnahmen hat das Bundesland Hamburg im Zuge dieser Evaluation und einer möglichen Revision der WRRL a) dem Bund oder b) der EU zugeleitet? Drucksache 21/19712 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Wann wurden diese Stellungnahmen abgegeben? 12. Welche Stellungnahmen hat der Hamburger Senat in Zusammenwirken mit weiteren Beteiligten im Rahmen der Evaluation 2019 der WRRL abgegeben? Bitte die Stellungnahmen und die jeweils Beteiligten benennen . Hamburg beteiligt sich im Rahmen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) an der Meinungsbildung der Bundesrepublik Deutschland zur Revision der WRRL. Bereits 2017/2018 hat die LAWA mittels eines Fragenkatalogs begonnen, die Positionen der Länder zu einer Vielzahl von Themen bezüglich der Überprüfung der WRRL 2019 zu erfragen, um soweit wie möglich eine gemeinsame LAWA-Position in den europäischen Diskussionsprozess einzubringen. 13. Wie beurteilt der Senat gegenwärtig die Notwendigkeit einer zweiten Fristverlängerung im Jahre 2021? Siehe Antwort zu 1. bis 3.. Wie sämtliche Länder in allen Flussgebietsgemeinschaften wird auch Hamburg eine zweite Fristverlängerung bis 2027 in Anspruch nehmen. 14. Ist nach Ansicht des Senats eine Zielerreichung bis zum Jahr 2027 in Hamburg im Rahmen der geltenden WRRL möglich? Wenn nein: Welche Ergänzungen der WRRL sind notwendig? Ja, siehe Antwort zu 1. bis 3. Voraussichtlich wird es erforderlich werden, für bestimmte ubiquitäre Stoffe eine Anpassung der zu erreichenden Umweltqualitätsnorm vorzunehmen , wie es im Rahmen der Vorgaben möglich ist. 15. Welche rechtlichen Probleme treten bei einer Zielverfehlung bis zum Jahr 2027 für die Hamburger Wirtschaft auf? Siehe Antwort zu 14. Im Übrigen würden für die Hamburger Wirtschaft keine rechtlichen Probleme auftreten. 16. Ist es richtig, dass das Bundesland Hamburg bereits im Jahr 2018 eine Verlängerung des Bewirtschaftungsmechanismus auch über das Jahr 2027 hinaus gefordert hat? 17. Was hat der Senat aktiv zu einer derartigen Fristverlängerung getan? Der Senat hat 2018 der Auffassung des Bundes, den Bewirtschaftungsmechanismus auch über das Jahr 2027 hinaus fortzuführen, zugestimmt. 18. Wie beurteilt der Senat aus heutiger Sicht eine Verlängerung des Bewirtschaftungsmechanismus über das Jahr 2027 hinaus? Der Senat begrüßt weiterhin die Fortführung des Bewirtschaftungsmechanismus über das Jahr 2027 hinaus. 19. Wie beurteilt der Senat eine weiter gehende Diversifikation der Ausgangssituation der Gewässerqualitäten und der zu erreichenden Gewässerqualitäten ? Der Senat hat sich damit nicht befasst.