BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19716 21. Wahlperiode 21.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 15.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Siedlung Berne – Gleiches Alter, gleiche Häuser, gleicher Denkmalschutz ? Einem Artikel auf der Titelseite des „Hamburger Wochenblattes“ vom 18. Dezember 2019 war zu entnehmen, dass zurzeit zwölf Wohneinheiten der Siedlung Berne leer stehen. Die leeren Häuser, auf der „Insel“ (zwischen Berner Heerweg und Meiendorfer Stieg) gelegen, stehen, obwohl baugleich, im Gegensatz zum größten Teil der Siedlung nicht unter Denkmalschutz und sollen 2020 abgerissen werden. Den Bewohnern der Wohneinheiten auf der „Insel“ ist angeblich vom Vorstand der Genossenschaft ein lebenslanges Wohnrecht zugesichert worden. Die Gesamtfläche soll auch erst in rund sieben Jahren neu bebaut werden, so das „Hamburger Wochenblatt“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Teile der Siedlung Berne wurden 2013 unter Schutz gestellt. Anlässlich der Unterschutzstellung wurde festgestellt, dass der Bestand zwischen Berner Heerweg, Saseler Straße, Meiendorfer Stieg und Berner Brücke aufgrund von Bauschäden nicht mit angemessenen Mitteln dauerhaft erhaltungsfähig ist. Aus diesem Grund wurde von einer Unterschutzstellung in diesem Bereich abgesehen. Umstände, die eine Neubewertung des Siedlungsteils erfordern, sind nicht bekannt. Im Übrigen gilt es, den Vertrauensschutz in die behördliche Entscheidung zu gewährleisten. Die Wohneinheiten sind aktuell in einem nicht bewohnbaren Zustand und müssten vor einer Vermietung saniert werden. Der Leerstand wurde dem zuständigen Bezirksamt gemeldet. Da ihm nicht widersprochen wurde, gilt eine Genehmigung als erteilt. Da die betreffenden Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehen, obliegt die Entscheidung über den weiteren Umgang mit den Häusern grundsätzlich dem privaten Eigentümer . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wurden die Häuser der Siedlung unter Denkmalschutz gestellt? 2. Ist der Bericht des „Hamburger Wochenblattes“ richtig, dass nur ein Teil der Siedlung unter Denkmalschutz gestellt wurde? 3. Ist dem zuständigen Bezirksamt der Leerstand der Wohnungen in der Siedlung bekannt? Wenn ja, ist der Leerstand mit welcher Begründung genehmigt? 4. Welche Gründe haben seinerzeit dazu geführt, dass von den circa 540 Wohneinheiten der zum großen Teil denkmalgeschützten Siedlung Berne die Wohneinheiten auf der „Insel“ nicht unter Denkmalschutz gestellt wurden? Drucksache 21/19716 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Haben sich die seinerzeitigen Voraussetzungen für die Unterschutzstellung geändert und können heute auch die noch ausstehenden, auf der „Insel“ liegenden Wohneinheiten unter Denkmalschutz gestellt werden ? Wenn nein, worin liegen die Gründe? 6. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, dass die jetzt leer stehenden zwölf Wohneinheiten bis zum Abriss der gesamten Siedlung auf der Insel in rund sieben Jahren erneut vermietet werden können? 7. Hält der Senat den geplanten Teilabriss der Siedlung für rechtens, solange die Siedlung noch bewohnt wird? Siehe Vorbemerkung.