BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19717 21. Wahlperiode 21.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Gamm und Dennis Thering (CDU) vom 15.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Gestaltung des Quartiersplatzes Mesterkamp nur mit oberirdischem Regenrückhaltebecken? Das Quartier Mesterkamp ist eine der letzten größeren und innenstadtnahen Konversionsflächen im Bezirk Hamburg-Nord. Mit der städtebaulichen Nachnutzung des ehemaligen Busbetriebshofes Mesterkamp soll ein neues urbanes Quartier mit circa 450 Wohnungen entstehen. Darüber hinaus ist die Einbindung von gewerblichen Nutzungen geplant. Die Wohnungsbaugrundstücke sind jetzt durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) ausgeschrieben worden. Die weitere Quartiersentwicklung wurde in einem Workshop am 21.11.2019 zur Gestaltung des neuen Quartiersplatzes Mesterkamp angegangen. Insbesondere vor dem schnellen Wachstum der Stadt und der fortschreitenden Versiegelung von Flächen können Starkregenereignisse teilweise nicht mehr im öffentlichen Kanalnetz aufgenommen werden. Bei Neubauplanungen – wie die skizzierten Planungen am Mesterkamp – ist daher Vorsorge beim Thema Regenrückhaltung angebracht. Im oben genannten Workshop ist erst im Rahmen der Arbeitsgruppen durch die Bezirksverwaltung auf die Notwendigkeit einer oberirdischen Regenrückhaltung auf dem neuen Quartiersplatz eingegangen worden. Im Hinblick auf Größe, Tiefe und Ausgestaltung einer solchen Einrichtung konnte jedoch keine Auskunft erteilt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Aktuell läuft die Erschließungsplanung inklusive Sielplanung für das Gebiet der Liegenschaftserschließung . Aufgrund laufender Grunderwerbsverhandlungen konnte die Planung noch nicht abgeschlossen werden. Wie im genannten Workshop dargelegt, kommt nur der zentrale Platz als Retentionsfläche in Frage und somit wird eine Zuleitung aller Wegeflächen aufgrund der Höhensituation nicht möglich sein. Des Weiteren ist die Fläche der Liegenschaftserschließung aufgrund der bisherigen Nutzung als Busbetriebshof bisher fast vollständig versiegelt . Die Entwässerung der Wegeflächen ist über das vorhandene Siel für den Normalregenabfluss problemlos möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) wie folgt: Drucksache 21/19717 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen begründet muss der Träger der öffentlichen Wegebaulast (hier das Bezirksamt Hamburg-Nord) für den Quartiersplatz und die zuführenden Straßen Regenrückhaltungsmaßnahmen umsetzen? Auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) können aus städtebaulichen Gründen verschiedene Festsetzungen getroffen werden. Unter anderem können Festsetzungen getroffen werden, die der Vermeidung oder Verringerung von Schäden durch Starkregen dienen, sowie die Art dieser Maßnahmen (§ 9 Absatz 1 Nummer 14 und 16 BauGB). Dies gilt auch für öffentliche Wegeflächen. Eine geordnete Entwässerung einschließlich Starkregenvorsorge gehört zu den städtebaulichen Belangen, die im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigen sind. 2. Aus welcher gesetzlichen Grundlage ergibt sich die Notwendigkeit, diese Regenrückhaltung oberirdisch abzubilden? Eine gesetzliche Grundlage, die zwingend eine oberirdische Rückhaltung erforderlich macht, liegt nicht vor. Oberirdische Lösungen weisen gegenüber unterirdischen Rückhaltungen in der Regel wirtschaftliche und ökologische Vorteile auf. 3. Wer ist für die Genehmigung, den Bau und die Unterhaltung von Regenrückhaltemaßnahmen im öffentlichen Raum zuständig? Für den Bereich der öffentlichen Wegeflächen gelten die Zuständigkeiten für den Bau der Straßen. Im Übrigen hängen die Zuständigkeiten vom Typ und von der Belegenheit der Regenrückhaltemaßnahmen ab. Wichtige Akteure sind das zuständige Bezirksamt, HAM- BURG WASSER und die Hamburg Port Authority AöR. 4. Auf welcher Grundlage wird die Regeneinleitmenge für ein bestimmtes Gebiet errechnet? Wie hoch ist die errechnete Regeneinleitmenge für den öffentlichen Raum am Mesterkamp? Auf Basis der anerkannten Regeln der Technik (Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra), Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV-Merkblätter)). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Welche technischen Möglichkeiten gibt es für die Regenrückhaltung bei öffentlichen Plätzen und Flächen (zum Beispiel schilfumwachsene Regenrückhaltebecken, Senken, Trummen, kommunizierende Röhren, Pumpensysteme et cetera)? Bitte einzeln aufführen und die Vor- und Nachteile der einzelnen Maßnahmen tabellarisch erläutern. Aufgrund der Vielzahl von Rückhaltevarianten ist eine Aufstellung in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht darstellbar. Im Übrigen siehe auch ATV-Arbeitsblatt A 166. 6. Welche Bauvorhaben (öffentlich und privat) in Hamburg-Nord sind in den Jahren 2017 bis 2019 genehmigt worden, bei denen eine Regenrückhaltung eingerichtet wurde? Wie sah die Regenrückhaltungsmaßnahme im Einzelnen jeweils aus? Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt. Eine abschließende Auswertung aller Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Beispielhaft können zwei Vorhaben benannt werden: Bei der im Bau befindlichen Liegenschaftserschließung Langenhorn 22 sind Sickermulden im Bereich der Wohnhöfe vorgesehen. Im Rahmen der Liegenschaftserschließung Pergolenviertel wird durch die Ausgestaltung des zentralen Quartiersplatzes (Loki-Schmidt-Platz) ein Rückhaltevolumen geschaffen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19717 3 7. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat im oben genannten Workshop erläutert , dass für die Pflege und Unterhaltung eines unterirdischen Beckens zur Regenrückhaltung keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Auf welcher Grundlage ist diese Aussage getätigt worden? Wie hoch sind die Baukosten eines solchen Beckens im Vergleich zu oberirdischen Anlagen ? Wie hoch sind die jeweils (unterirdisch und oberirdisch) jährlichen Kosten für Pflege und Unterhaltung? Die Herstellung einer unterirdischen Anlage ist in der Regel teurer als die Herstellung einer „Senke“. Dies gilt auch für die Unterhaltung (Reinigen, Spülen und Erneuerung). Über konkrete Bau- und Unterhaltungskosten sind aufgrund des derzeitigen Planungsstandes noch keine Aussagen möglich. Pauschale Angaben zu den Kosten können aufgrund der Vielzahl von Anlagetypen nicht gemacht werden. 8. Werden die Rahmenzuweisungen an die Bezirksämter für die Unterhaltung und Pflege von Straßen, Wegen und Gewässern nach der Fertigstellung von neuen Wegen und Plätzen angepasst? Wenn ja, nach welchem System? Wenn nein, warum nicht? Für eine regelmäßige Aufstockung der Mittel im Sinne der Fragestellung besteht kein Bedarf. 9. Welche weiteren Auflagen gibt es für die öffentlichen Flächen am Mesterkamp ? Bitte einzeln aufführen und die gesetzliche Grundlage dafür in einer Tabelle darstellen. In der Begründung des Bebauungsplanentwurfes (Abschnitt 5.5 und 5.6) und der Verordnung über den Bebauungsplanentwurf wird das Ziel eines verkehrsarmen Quartiersplatz formuliert. Die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Quartiersplatz “ erhält den Charakter eines Fußgänger- und Radfahrerbereiches, der auch als Aufenthalts- und Spielfläche genutzt werden darf. Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen, Stadtreinigung und Ver- und Entsorgungsträger dürfen die Fläche im Rahmen ihrer Erfordernisse befahren. Ausnahmsweise dürfen auch Umzugs- und Möbeltransporte sowie Bauunternehmen die Fläche befahren. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Anforderungen des Bauordnungsrechts, des Hamburger Wegegesetzes, der Straßenverkehrsordnung und der anerkannten Regeln der Technik.