BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19718 21. Wahlperiode 21.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 15.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Paulihaus – Baugenehmigung und „Tricksereien“ bei der Grundstücksvergabe Zur Realisierung des sogenannten Paulihauses muss das Gebäude, in dem sich das Restaurant Maharaja befindet abgerissen werden. Die Inhaber/ -innen des Restaurants wehren sich gegen die Sonderkündigung ihres Mietvertrages und die Räumungsklage. Am 14. Januar fand vor dem Landgericht Hamburg die Verhandlung über die Räumungsklage der Sprinkenhof GmbH/ Freien und Hansestadt Hamburg statt. In dem Verfahren wurde gesagt, dass die Baugenehmigung für das Paulihaus bereits erteilt worden sei – und zwar vor Weihnachten 2019. In der Berichterstattung des NDR Hamburg Journal vom 14.1.20 (https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/Geplanter- Neubau-Prozess-um-Paulihaus-startet,hamj90476.html) kommt einer der Investoren zu Wort und sagt offen, dass den ursprünglich drei Investoren nahegelegt worden sei, den Wirtschaftsförderungsfall PAHNKE mit ins Boot zu nehmen. Erst durch diesen Schachzug ist es möglich geworden, dass das Grundstück ohne Ausschreibung im Wege der Direktvergabe an die nunmehr vier Firmen vergeben werden konnte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (HIW) wie folgt: 1. In meiner letzten Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/19357 vom 20. Dezember 2019 teilte der Senat mit, dass noch keine Angaben zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung gemacht werden können (Antwort Nummer 6.). a. Wurde mittlerweile die Baugenehmigung erteilt? Wenn ja, i. wann ii. weshalb konnten am 20. Dezember noch keine Angaben zur Erteilung gemacht werden, wenn diese nur wenige Arbeitstage später erfolgte? b. Wenn nein, i. welche Punkte sind noch zu klären beziehungsweise offen ii. wann ist nunmehr mit der Erteilung der Baugenehmigung zu rechnen? Drucksache 21/19718 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Baugenehmigung wurde am 27.12.2019 erteilt. Zum Zeitpunkt der Antworterstellung zur Drs. 21/19357 war die Erteilung noch nicht absehbar. 2. Welche Behörde, Städtische Tochter oder andere respektive verantwortliche Person hat wann und in welchem Zusammenhang den ursprünglich drei Firmen (steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH, HTP HAMBURG TEAM Gesellschaft für Projektentwicklung mbH, ARGUS Stadt und Verkehr) nahegelegt, die Firma PAHNKE MARKENMACHEREI GmbH & Co. KG „als entscheidenden Akteur“ mit ins Boot zu nehmen? Es ist die satzungsgemäße Aufgabe der HIW, anfragende Unternehmen über die Voraussetzungen für eine Direktvergabe von Grundstücken und die Wirtschaftsförderungskriterien sowie ihr bekannte Immobilienprojekte, die zur Deckung des Flächenbedarfs der anfragenden Unternehmen geeignet sein könnten, zu informieren. Dieser Aufgabe ist die HIW (Bereich Immobilienservices) gegenüber den Firmen PAHNKE MARKENMACHEREI GmbH & Co. KG sowie der steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH und HTP HAMBURG TEAM Gesellschaft für Projektentwicklung mbH nachgekommen. 3. Weshalb erfolgte keine offene und transparente Ausschreibung des Grundstücks, nachdem die drei Firmen ihr Interesse an eben diesem Grundstück kundgetan haben? Es handelte sich bei dem Grundstück vor der Beantragung der Disposition durch die betreffenden Firmen nicht um eine Angebotsfläche des LIG. Die stadtwirtschaftliche Stellungnahme der HWF/HIW rechtfertigte eine Direktvergabe der Fläche im Wege der Wirtschaftsförderung. Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, wird üblicherweise von einer Ausschreibung abgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/18906.