BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1974 21. Wahlperiode 27.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 19.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Fahrradstraßen an der Außenalster in Hamburg Am 2.10.2015 wurden die Planungen zu den Fahrradstraßen rund um die Außenalster vorgestellt. In diesem Zusammenhang wurde auch seitens eines Vertreters der BWVI bekannt gegeben, dass zwischen den drei Bezirksamtsleitern und der BWVI ein Papier verabschiedet wurde, wie es bezüglich der verschiedenen Fahrradstraßen weitergehen soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ziel der Alsterfahrradachsen ist es, die Wege für den Radverkehr rund um die Alster sukzessive zu verbessern. Es handelt sich um eine Aufgabe, die von der Verwaltung im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf gesetzlicher Grundlage im Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel wahrgenommen wird. Beteiligt sind die drei räumlich betroffenen Bezirksämter sowie die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), jeweils in ihrer Funktion als Träger der Wegebaulast beziehungsweise Wegeaufsichtsbehörden sowie die Behörde für Inneres und Sport (BIS) als Straßenverkehrsbehörde . Die Festlegung einer gemeinsamen Entscheidungslage erfolgt auf Ebene der Bezirksamtsleiter beziehungsweise der Staatsräte und leitender Beamter der verantwortlichen Fachbehörden im Rahmen einer Lenkungsgruppe. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann fand dieses Treffen statt und wer nahm an dem Treffen teil? Die Lenkungsgruppe hat sich letztmalig am 16. September 2015 getroffen. Anwesend waren der zuständige Staatsrat der BWVI, die Bezirksamtsleiter sowie fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und der Behörde für Inneres und Sport. 2. Welche Vorlagen/Unterlagen wurden im Vorwege zu diesem Treffen verteilt ? Bitte als Anlage beifügen. 3. Was wurde im Rahmen des Treffens beschlossen? Bitte das Protokoll/ die Vereinbarung beifügen. Den Beratungen lag eine Präsentation zu den geplanten Änderungsmaßnahmen zugrunde. Zur Umsetzung der folgenden Zielsetzung: Der Fahrradverkehr auf dem Harvestehuder Weg muss sicher und gleichförmig werden. Der Fußgängerverkehr in der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage muss geschützt werden. Drucksache 21/1974 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Fahrradfahren in der Grün- und Erholungsanlage bleibt für Radfahrer auf dem ehemaligen befestigten Radweg zulässig. Es wurden folgende kurz- und mittelfristig umzusetzenden Maßnahmen beschlossen: Die Längsparkparkplätze im Harvestehuder Weg werden an der heutigen Stelle aufgehoben und soweit sinnvoll auf die unbefestigten Nebenflächen verlegt. Die Hochborde werden baulich nicht verändert. Es entsteht in allen Bereichen eine Restfahrbahnbreite von 5,50 m. Die Signalzeiten am Knoten Krugkoppelbrücke Harvestehuder Weg werden so verändert, dass die Querungszeiten für den Fußgänger- und Radverkehr über den Südostast des Harvestehuder Wegs verlängert werden. Die Ampeln im Mittelweg werden so umgeschaltet, dass ein flüssiges Fahren möglich ist. Im Bereich der Anliegerstraße südlich Alte Rabenstraße wird aus Sicherheitsgründen während der Dauer der Baustelle Tempo 30 angeordnet. Ab Fontenay wird eine Tempo-30-Zone eingerichtet und von dort bis nördlich des US-amerikanischen Generalkonsulats das Radfahren in der Einbahnstraße in Gegenrichtung zugelassen . Im Norden (vor dem Anglo-German Club) wird eine Möglichkeit zur Abfahrt auf die Fahrradstraße geschaffen. Diese wird aus grauen Pflastersteinen hergerichtet. Eine weitere Möglichkeit zur Auffahrt auf die Fahrradstraße wird in Höhe der ersten Querungshilfe, vor der Absperreinrichtung auf dem parallelen Radweg errichtet. Im Süden, nördlich des Generalkonsulats, wird eine Ableitung für Radfahrer geschaffen, die von Süden nach Norden fahren. Der bauliche Radweg, der alsterseits parallel zum Harvestehuder Weg verläuft, wird in zwei Bereichen zurückgebaut: o Im Norden vom Beginn der Fahrradstraße bis zu der Absperreinrichtung und im Süden, von der Alten Rabenstraße bis zur neuen Ableitung vor dem Generalkonsulat . o In dem dazwischenliegenden Bereich wird der Radweg in dem heutigen Zustand belassen. Dieser Weg in der Parkanlage wird als Übergangslösung insbesondere für die Kinder des Wilhelmgymnasiums geduldet. Sobald die Umbaumaßnahmen im südlichen Bereich, nach Auszug des Generalkonsulats , erfolgt sind, wird die Nutzung des Weges für die Radfahrer eingestellt. Um zu verhindern, dass der für ruhiges Radfahren im Park vorgesehene ehemalige Alsterradweg weiterhin als Achse für den durchgehenden Radschnellverkehr genutzt wird, werden an drei Stellen Umlaufsperren eingebaut: Am Nordende der Grünanlage sowie nördlich und südlich des Fährdammes. Im Übrigen sieht der Senat grundsätzlich davon ab, den Wortlaut von Schreiben oder internen Aktenvermerken zu veröffentlichen. Dies käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich, die gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an Voraussetzungen gebunden ist, die hier nicht vorliegen. 4. Trifft es zu, dass der Straßenzug Krugkoppelbrücke/Fernsicht nicht zu einer Fahrradstraße umgewandelt werden soll? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Senats dar? Zur Art der Radverkehrsführung sind noch keine Entscheidungen getroffen worden. 5. Trifft es zu, dass der Straßenzug Sierichstraße/Herbert Weichmann Straße im Abschnitt zwischen Bellevue und Fährhausstraße nicht zu einer Fahrradstraße umgewandelt werden soll? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Senats dar? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1974 3 Ja, die Straße ist als Hauptverkehrsstraße dazu bestimmt, in erster Linie der Abwicklung des innerstädtischen und überörtlichen Durchgangsverkehrs zu dienen. Es ist nicht beabsichtigt, diese Verkehrsfunktion zu verändern. 6. Wann hat der Senat die politischen Gremien der Hamburgischen Bürgerschaft über die Ergebnisse des Treffens informiert? Wenn bisher nicht, warum nicht und wer hat dieses wann entschieden? Am 9. Oktober 2015 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den geplanten Maßnahmen statt, die auch Mitgliedern der Hamburgischen Bürgerschaft offen stand. Eine laufende Information von politischen Gremien der Hamburgischen Bürgerschaft durch den Senat unter anderem über Abstimmungsgespräche, die zum Gang der ordnungsgemäßen Verwaltung gehören, ist in der Verfassung nicht vorgesehen. Im Übrigen berichtet der Senat alle zwei Jahre über die Umsetzung der Radverkehrsstrategie in einem Fortschrittsbericht. Die bisherigen Fortschrittsberichte 2010, 2013 und 2015 stehen im Internet unter http://www.hamburg.de/radverkehr/2995602/ radverkehrsstrategie-ziele/ zum Download zur Verfügung.