BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1975 21. Wahlperiode 27.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 19.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Wirksamkeit von Videoüberwachung an Bahnhöfen Durch die Einführung von Videoüberwachung konnte an vielen Bahnhöfen die Aufklärung von dort begangenen Straftaten verbessert sowie das subjektive Sicherheitsempfinden der Benutzer gesteigert werden. Eine angemessene Ausstattung der Bahnhöfe mit einer Videoüberwachung ist deshalb wünschenswert . Bei der Aufstellung von Videoüberwachungsanlagen muss aber immer auch sichergestellt werden, dass der Datenschutz ausreichend berücksichtigt wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der S-Bahn Hamburg GmbH, der Deutschen Bahn AG (DB AG), der AKN Eisenbahn AG (AKN) und der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Wie viele Bahnhöfe (des Regional- und Fernverkehrs, der S-Bahn und der HOCHBAHN) in Hamburg sind mit einer Videoüberwachung ausgestattet ? Bitte Gesamtzahl aller Bahnhöfe und der mit Videoüberwachung ausgestatten Bahnhöfe angeben. Alle 56 Bahnhöfe, welche die DB AG betreibt, die vier Stationen der AKN sowie die 91 Bahnhöfe der Hochbahn sind standardmäßig mit einer Videoüberwachung ausgestattet . 2. Wie viele Videokameras haben der Senat oder die zuständige Behörde auf Hamburger Bahnhöfen selbst errichten lassen? Wie viele Videokameras wurden durch die Betreiber von Bahnhöfen (beispielsweise HOCHBAHN oder Deutsche Bahn) aufgestellt? Bitte Zahlen je nach für Installation und Betrieb zuständiger Behörde oder Betreiber von Bahnhöfen angeben. Die jeweiligen Eigentümer und Betreiber von Bahnhöfen und Stationen sind für die Installation und den Betrieb zuständig. Im Bereich der U-Bahn sind dies 930 Kameras, im Bereich der DB AG sind dies circa 900, davon 800 im Betriebsbereich der S-Bahn, sowie circa zehn Kameras bei der AKN. 3. Nach welchen Kriterien wird festgelegt, dass ein Bahnhof mit einer Videoüberwachung ausgestattet wird? Zur Erhöhung des Sicherheitsstandards gehört die Videotechnik zur Standardausstattung der Schnellbahn-Haltestellen. Mithilfe der Videotechnik erfolgt die Beobachtung der Bahnsteigkanten, der Rufsäulen und ausgewählter Bereiche der Schalterhallen (Aufzugstüren, Fahrkartenautomaten). 4. Wie wirken der Senat oder die zuständige Behörde darauf hin, dass ein Bahnhof durch einen der Betreiber des Bahnhofs mit einer Videoüber- Drucksache 21/1975 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 wachung ausgestattet wird? Wurden entsprechende Bitten des Senats oder der zuständigen Behörde seit 2010 abgelehnt? Wenn ja, wie viele und an welchen Standorten? Zur Erhöhung des Sicherheitsstandards gehört die Videotechnik zur Standardausstattung der Schnellbahn-Haltestellen. Daher gibt es keine entsprechenden Bitten des Senats oder der zuständigen Behörde hierzu. 5. Haben der Senat oder die zuständige Behörde die Möglichkeit, gegen den Willen des Betreibers eines Bahnhofs diesen mit einer Videoüberwachung selbst auszustatten oder durch den Betreiber des Bahnhofs ausstatten zu lassen? Wenn ja, wie häufig haben der Senat oder die zuständige Behörde seit 2010 mit welcher Begründung davon Gebrauch gemacht? Nein. Die Polizei hat unter den Voraussetzungen von § 8 PolDVG zwar grundsätzlich die Möglichkeit, Bild- und Tonaufzeichnungen anzufertigen und zu diesem Zweck technische Anlagen zur Videoüberwachung zu installieren. Sie ist jedoch nicht ermächtigt, dies gegen den Willen des Betreibers zu tun beziehungsweise den Betreiber zur Ausstattung eines Bahnhofs mit Videotechnik zu verpflichten. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 6. Wie hoch sind die Kosten für die Installation und den Betrieb einer Videoüberwachungsanlage an einem Bahnhof in Hamburg durchschnittlich ? Wer hat die Kosten zu tragen? Die Installationskosten der Videotechnik für eine durchschnittliche Schnellbahnhaltestelle betragen bei der HOCHBAHN circa 70.000 Euro. Die Kosten für die Instandhaltung der Videotechnik einer durchschnittlichen Haltestelle betragen circa 3.000 Euro pro Jahr. Die tatsächlichen Erstellungskosten richten sich nach den Anforderungen an ein Betriebskonzept beziehungsweise an dessen technische Parameter (Qualität der Auflösung der Bilder, Möglichkeiten der Software, Aufzeichnungsmöglichkeiten, LiveÜberwachung mit Leitstellen oder lediglich Auswertung bei Vorfällen) und den räumlichen Umfang der geplanten Überwachung. Deshalb können erhebliche, kostenmäßige Unterschiede, sowohl bei den Bau- als auch den Betriebskosten, bestehen. Die Kosten im Bereich S-Bahn/DB sind grundsätzlich durch den Infrastrukturbetreiber zu tragen. Dies gilt auch für die Kosten des laufenden Betriebes, welche wiederum zu festgelegten Teilen in den Stationspreis von DB Station&Service einfließen können. Zur Höhe der Kosten hat die DB keine Auskunft erteilt. 7. Werden die Videoaufzeichnungen an Hamburger Bahnhöfen in Echtzeit durch einen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes oder der Polizei verfolgt ? Wenn ja, welche Bahnhöfe betrifft dies? Wenn nein, aus welchen Gründen? In der Regel findet in der betrieblichen beziehungsweise Sicherheitsleitstelle der Verkehrsunternehmen eine zyklische Aufschaltung und Beobachtung aller Stationen über die Haltestellenkameras statt. Die Polizei nimmt in Einzelfällen im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen Einsicht in die Echtzeit-Videobildübertragung von Bahnhöfen des ÖPNV. Eine ständige Verfolgung in Echtzeit erfolgt durch die Polizei Hamburg nicht. 8. Wie lange werden die an Bahnhöfen in Hamburg aufgenommenen Videoaufzeichnungen gespeichert? Sofern eine automatische Speicherung stattfindet, erfolgt dies auf einer FestplattenRingspeicherung und wird – sofern keine Ereignisse eintreten oder gemeldet worden sind – nach circa 24 Stunden automatisch überschrieben. Straftaten und Unfälle werden auf polizeiliche Anordnung gesichert, betriebliche Vorfälle auf Anordnung des Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1975 3 jeweiligen Betriebsleiters der Hochbahn. Gesicherte Datenträger werden in Abstimmung mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten sowie dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten maximal 30 Tage vorgehalten und danach gelöscht. Eine längerfristige Speicherung kann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgen. Eine Überprüfung erfolgt regelmäßig durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die Videoaufzeichnungen im Bereich von DB-Anlagen werden grundsätzlich 72 Stunden gespeichert. Die AKN hat keine Auskünfte erteilt. 9. Wie wirkt sich nach Einschätzung des Senats oder der zuständigen Behörde die Einführung einer Videoüberwachung an einem Bahnhof aus auf die Prävention und Aufklärung von Straftaten sowie das subjektive Sicherheitsgefühlt der Benutzer? Grundsätzlich sieht die zuständige Behörde Videoüberwachung in geeigneter Form und Ausführung im ÖPNV als einen Baustein für das Sicherheitsgefühl, die Prävention und Aufklärung von Straftaten an. Erfahrungsberichte, Untersuchungen oder Statistiken im Sinne der Fragestellung liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 10. An welchen Bahnhöfen ist die Einrichtung neuer Videoüberwachungsanlagen geplant? Für die Haltestelle Elbbrücken, welche im Rahmen der Verlängerung der Linie U4 gebaut wird, ist der Einsatz von neuer Videotechnik geplant. Darüber hinaus wird derzeit eine Neueinrichtung im Hamburger Hauptbahnhof (Bereich DB AG) geplant. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 11. Gab es seit 2010 Beschwerden wegen der Videoüberwachung an Bahnhöfen ? Wenn ja, wie viele (bitte pro Jahr und mit betreffendem Bahnhof angeben ) und mit welcher Begründung? Nein.