BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19752 21. Wahlperiode 24.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 16.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Schulentwicklungsplan im Alstertal und den Walddörfern (Region 17 und 18) Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat im September den Entwurf des neuen Schulentwicklungsplans vorgestellt. In diesem Entwurf wird bei vielen Schulen zur Erreichung der Zielzügigkeit auf erforderliche Baumaßnahmen hingewiesen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der im September 2019 vorgelegte Schulentwicklungsplan (SEPL) der für Bildung zuständigen Behörde wurde im Oktober 2019 beschlossenen, siehe https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12985320/2019-09-24-bsbschulentwicklungsplan /. Mit dem SEPL 2019 wurde auf die sich dynamisch entwickelnden Schülerzahlen reagiert , denn bis 2030 steigt die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Hamburg an den staatlichen allgemeinen Schulen voraussichtlich um rund 40 000. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 25 Prozent. Für die Region 17 plant die für Bildung zuständige Behörde perspektivisch acht Grundschulen mit insgesamt 35 Zügen. Die Schule Redder wird als sechszügige und die Schule Grützmühlenweg als fünfzügige Schule geführt. Die Schulen Alsterredder, Müssenredder, Grundschule Hasenweg, Hinsbleek, Grundschule Poppenbüttel und Strenge werden als vierzügige Schulen geplant. In der Region 17 sind zwei Stadtteilschulen mit insgesamt elf Zügen und vier Gymnasien mit insgesamt 19 Zügen geplant. Das Carl-von-Ossietzky-Gymnasium soll sechszügig geführt werden und für das Gymnasium Hummelsbüttel sind fünf Züge geplant. Das Gymnasium Oberalster und das Heinrich-Heine-Gymnasium werden vierzügig geführt. Der Standort Gymnasium Hummelsbüttel/Schule Grützmühlenweg, die sich auf einem Flurstück befinden, soll überplant und für die erhöhten Bedarfe beider Schulen optimiert werden. In der Region 18 sind acht Grundschulen mit insgesamt 28 Zügen geplant. Die Schulen Ahrensburger Weg, Bergstedt und Duvenstedter Markt werden vierzügig, die Schulen An den Teichwiesen, Buckhorn, Eulenkrugstraße sowie Am Walde sollen dreizügig und die Schule Lemsahl-Mellingstedt drei- bis vierzügig geführt werden. Es sind drei Stadtteilschulen mit insgesamt 15 Zügen geplant. Die Stadtteilschule Walddörfer soll an den beiden Standorten Ahrensburger Weg und Vörn Barkholt sechszügig geführt werden. Die Stadtteilschule Bergstedt wird sechszügig geplant. Die Gründung einer neuen Stadtteilschule mit drei Zügen wird zu einer Entlastung der Stadtteilschulen Bergstedt und Walddörfer führen. In der Region 18 sind drei Gymnasien mit insgesamt 15 Zügen geplant. Davon fallen auf das Gymnasium Buckhorn fünfeinhalb Züge, auf das Walddörfer-Gymnasium fünf Züge und auf das Gymnasium Ohlstedt viereinhalb Züge. Drucksache 21/19752 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der SEPL dient gemäß § 86 des Hamburgischen Schulgesetzes „zur Vorbereitung von Entscheidungen zur Schulorganisation und zur Weiterentwicklung des Schulwesens“. Er schreibt die in 2012 beschriebenen und umgesetzten beziehungsweise in Umsetzung befindlichen Planungen fort und nimmt einen Planungszeitraum bis 2030 in den Blick. Dieser große Zeitraum impliziert, dass die Planungen kontinuierlich weiterentwickelt werden. Zu berücksichtigen ist zudem, dass die im SEPL ausgewiesene Entwicklung der Schulen in unterschiedlichem Tempo verläuft. Der SEPL ist als Bedarfsplanung ausdrücklich kein Bauprogramm, sondern nur die Grundlage hierfür. Aussagen über nötige oder zu prüfende Baumaßnahmen dienen der Klarstellung darüber, dass die Standortplanung notwendige Baumaßnahmen im Blick hat. Eine standortbezogene und detaillierte Bauplanung wird dadurch nicht ersetzt. Wie schon bei vergangenen Schulentwicklungsplänen werden die konkreten Baumaßnahmen und die entsprechende Planung erst in den Jahren nach der Verabschiedung Schritt für Schritt geprüft und mit den Schulgemeinschaften abgestimmt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Baumaßnahmen sind für jede einzelne Schule konkret geplant (Anzahl und Ausstattung Klassen- und Fachräume sowie Sporthallen und Verwaltungsräume)? 2. Können diese auf dem jeweils vorhandenen Schulgelände errichtet werden ? 3. In welcher Zeit nach Verabschiedung des Plans sollen Baubeginn und Fertigstellung für jede einzelne Maßnahme sein? 4. Werden die geplanten Gebäude so rechtzeitig fertig sein, dass die erwarteten Schüler auch die benötigten Schulgebäude vorfinden? Zu den geplanten Baumaßnahmen, die planmäßig 2020 abgeschlossen werden sollen , siehe Drs. 21/19640. Die im Jahr 2020 vorgesehenen Maßnahmen können auf den jeweiligen Schulgeländen realisiert werden. Für die darüber hinaus anstehenden Baumaßnahmen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Ist die Finanzierung der einzelnen Baumaßnahmen sichergestellt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Finanzierung des Schulbauprogramms erfolgt im Rahmen des regulären Prozesses der Haushaltsaufstellung über die Beschlussfassung des Wirtschaftsplans „Sondervermögen Schulimmobilien“. 6. Warum gibt es für sechs Schulen keinen Sozialindex? Der Sozialindex wird nur für Grundschulen, aber nicht für weiterführende Schulen erhoben. In den Regionen 17 und 18 liegen jeweils sechs weiterführende Schulen, für die demnach im SEPL kein Sozialindex angegeben wird. 7. Warum sind die Baumaßnahmen an der Schule Strenge noch unklar? Die Baumaßnahmen sind nicht unklar, aber die konkrete Standortplanung ist noch nicht abgeschlossen. Sie findet zurzeit in enger Abstimmung mit der Schule und SBH | Schulbau Hamburg statt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Auch am gemeinsamen Standort der Vor-/Grundschule Grützmühlenweg und dem Gymnasium Hummelsbüttel stehen weitreichende Veränderungen an. a. Wie ist der Stand beim „Festplatz Hummelsbüttel“ gegenüber des Schulgeländes? Wird diese als Schulerweiterungsfläche festgeschriebene Fläche auch wirklich für die Erweiterungsbauten der Schulen genutzt? Wenn ja, in welcher Form? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19752 3 Wenn nein, warum nicht? b. Zu wann ist an dem Standort mit welcher Schülerzahlerhöhung zu rechnen? c. Ist bereits ein Baubeginn für die geplanten Neubauten beziehungsweise die Altbausanierungen bekannt? Wenn ja, wie sehen diese genau aus? Wenn nein, warum nicht? d. Wie sehen die Pläne zu den Neu- beziehungsweise Erweiterungsbauten und die Sanierungen genau aus und wann werden diese abgeschlossen sein? e. Welche Grundstücke wurden für die Erweiterungsbauten genau geprüft und mit welchem Ergebnis jeweils? Für den gemeinsamen Standort der Grundschule Grützmühlenweg und des Gymnasiums Hummelsbüttel ist laut SEPL eine Erweiterung vorgesehen. Der Anstieg der Anzahl der Schülerinnen und Schüler wird durch eine Erhöhung um zwei Züge an der Grundschule Grützmühlenweg bis zum Jahr 2023 und durch eine Erhöhung um eineinhalb Züge am Gymnasium Hummelsbüttel bis zum Jahr 2027 durch bauliche Maßnahmen sichergestellt. Die Überlegungen zur baulichen Entwicklung sind noch nicht abgeschlossen. Auf Basis der intensiven Abstimmung mit Schule und Elternschaft werden die weiteren Planungsschritte definiert. Ob und inwieweit der „Festplatz Hummelsbüttel“ für die Erweiterungsplanungen miteinbezogen werden muss, ist noch nicht abschließend geklärt, sondern Teil des weiteren Verfahrens. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen f. Mit welcher Erhöhung der Zahl der Lehrkräfte, der Verwaltungsmitarbeiter und Sozialpädagogen ist nach Abschluss der Erweiterungsbauten zu rechnen? Die Stellenzuweisung erfolgt bezogen auf die einzelne Schule auf Grundlage der jeweils gültigen Bedarfsgrundlagen im Lehrerstellenplan, die im entsprechenden Haushaltsplan für den Einzelplan 3.1 festgelegt wurden. Ergänzende Sonderbedarfszuweisungen zum Beispiel zur inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, für den Ganztag oder für die Sprachförderung erfolgen in Abhängigkeit der jeweiligen Zuweisungsparameter, siehe auch Drs. 21/17388. Im Übrigen sind die Planungen der für Bildung zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. g. Kommt es in dem Zuge zu einer Neubestimmung des KESS-Faktors an dem Standort? Der „KESS-Faktor“ beschreibt die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Hamburger Schulen, die durch verschiedene soziale und kulturelle Zusammensetzungen der jeweiligen Schülerschaft bedingt sind. Ob es durch den Anstieg der Anzahl der Schülerinnen und Schüler zu einer Veränderung der KESS-Faktoren an der Grundschule Grützmühlenweg kommen wird, hängt von der sozialen und kulturellen Zusammensetzung ab und ist zurzeit nicht absehbar. h. Plant der Senat beziehungsweise die Fachbehörde ein Verkehrskonzept an dem Standort, da die morgendlichen Bring- und Abholverkehre bereits heute zu einem täglichen Chaos führen? Nein.