BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19757 21. Wahlperiode 24.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 16.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes im Phänomenbereich Islamismus (III) In seinen Jahresberichten informiert das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg die Öffentlichkeit regelmäßig in verschiedenen Phänomenbereichen über Organisationen und Personen, die eine gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete politisch-ideologische Agenda verfolgen. Kaum bekannt ist hingegen, dass die Jahresberichte lediglich eine Auswahl sogenannter Beobachtungsobjekte enthalten, für deren explizite Erwähnung verschiedene Kriterien erfüllt sein müssen. In Drs. 21/19507 hat der Senat erklärt, dass es 2019 insgesamt 14 von ihnen gegeben hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Personenzusammenschlüsse/Organisationen/Strukturen/Einzelpersonen im Phänomenbereich „Islamismus“ wurden 2019 gemäß Hamburgischem Verfassungsschutzgesetzes mit welcher Einstufung geprüft/beobachtet? Bitte hierzu tabellarisch die Personenzusammenschlüsse /Organisationen/Strukturen/Einzelpersonen jahrweise unter exakter Angabe ihrer Einstufung (Prüfung, Beobachtung et cetera) und unter Angabe ihrer Erwähnung/Nichterwähnung im jeweiligen Verfassungsschutzbericht darlegen. 2. Nach welchen Kriterien werden Personenzusammenschlüsse/Organisationen /Strukturen/Einzelpersonen im Bericht erwähnt beziehungsweise nicht erwähnt und gelten diese Kriterien für Personenzusammenschlüsse sämtlicher politisch/religiöser Spektren gleichermaßen? Bitte umfassend darlegen. Beobachtungsobjekte 2019 Salafismus inkl. Islamistischer Terrorismus Hezb-e Islamiye Afghanistan (HIA) Iranische Islamisten Hizb Allah HAMAS Hizb ut-Tahrir Muslimbruderschaft Taqwa-Moschee Islamistische Nordkaukasische Szene Milli Görüs-Bewegung Türkische Hizbullah Furkan Tabligh-i Jama’at Drucksache 21/19757 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Beobachtungsobjekte 2019 Muslimische Jugend in Deutschland Für 2019 ergeben sich 14 Beobachtungsobjekte sowie ein Prüffall, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht öffentlich erwähnt wird. Um der Gefahr von Rückschlüssen auf Arbeitsweise und Einblickstiefe des LfV Hamburg und der damit verbundenen unverhältnismäßigen Erschwerung einer künftigen Beobachtung vorzubeugen , können detailliertere Angaben aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschuss gemacht werden. Der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 wird noch erstellt. Es ist noch nicht abschließend entschieden, welche Gruppierungen genannt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/15989. 3. Welche Anhaltspunkte und welche gesicherten Erkenntnisse liegen dem LfV im Januar 2020 hinsichtlich Bestrebungen gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung durch die in Drs. 21/19507 genannten Beobachtungsobjekte in Hamburg vor? 4. Wer sind deren Hauptakteure (Vorstand, Vorstandsmitglieder, Einzelpersonen ) in Hamburg? Siehe den am 8. Juli 2019 veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2018 https://www.hamburg.de/verfassungsschutz/ und Drs. 21/17186. Wesentliche Veränderungen im Sinne der Fragestellung haben sich nicht ergeben.