BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19758 21. Wahlperiode 24.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 16.01.20 und Antwort des Senats Betr.: IS-Anhängerin am Hamburger Flughafen verhaftet Eine von der Türkei als „ausländische Terrorkämpferin“ eingestufte Frau ist nach Angaben der Bundespolizei am Mittwochabend auf dem Hamburg Airport Helmut Schmidt gelandet. Die Frau aus Norderstedt soll sich 2013 in Syrien der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben. Die Türkei schiebt seit Wochen Menschen mit angeblichen Verbindungen zu Terrororganisationen in ihre Heimatländer ab. Das türkische Militär hatte im Oktober in Nordsyrien nahe der Grenze zur Türkei eine Offensive gegen die Kurdenmiliz YPG begonnen, die von der türkischen Regierung als Terrororganisation betrachtet wird. Dabei wurden offiziellen Angaben zufolge auch 287 IS-Anhänger festgenommen, darunter Frauen und Kinder. Die YPG hatte zahlreiche IS-Kämpfer und Angehörige in Haft gehalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was ist dem Senat über die Zugehörigkeit der Tatverdächtigen bekannt? Bitte Alter, Staatsangehörigkeit/en, aufenthaltsrechtlichen Status und Dauer des Aufenthalts im Ausland nennen. Es handelt sich bei der Beschuldigten um eine 30-jährige Deutsche, die nach bisherigen Erkenntnissen im September 2013 nach Syrien ausgereist war. 2. Wo befindet sich die Frau gegenwärtig? Ist sie nach ihrer Ankunft in Haft genommen worden? Die Beschuldigte befindet sich nach Vollstreckung eines Haftbefehls bei ihrer Ankunft in Untersuchungshaft. 3. Wessen wird die Frau beschuldigt? Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg führt ein Verfahren gegen die Beschuldigte wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§§ 129a, 129b StGB) sowie wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz . 4. Hat der Hamburger Staatsschutzsenat bereits ein Verfahren eingeleitet? Falls ja, wie lautet die Anklage? Verfahren werden durch die Strafverfolgungsbehörden eingeleitet. Anklage wurde noch nicht erhoben. 5. Stimmt es, dass sich die Frau zum Zeitpunkt ihrer Ankunft in Hamburg in Begleitung ihrer Kinder befand? Falls ja, bitte folgende Angaben machen: Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit /en, Geburtsort, aufenthaltsrechtlichen Status. Drucksache 21/19758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Beschuldigte befand sich in Begleitung ihrer zwei Kinder (zwei und vier Jahre alt). Vor dem Hintergrund der Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Kinder sieht der Senat davon ab, weitere personenbezogene Erkenntnisse mitzuteilen. 6. Ist die Frau den Hamburger Behörden jemals strafrechtlich aufgefallen? Falls ja, wann und weswegen? Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Eine hier vorliegende Auskunft aus dem Bundeszentralregister vom 17. Januar 2020 enthält keine mitteilungsfähigen Eintragungen. 7. Ist dem Senat bekannt, ob die Frau vor ihrer Ausreise zum IS je in die salafistisch-jihadistische Szene Hamburg eingebunden war? Falls ja, welche Informationen liegen dem Senat hierzu vor? Diese Fragen sind Gegenstand des generalstaatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens . Der Senat sieht im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung von Ermittlungen von einer Antwort ab. 8. Wie viele Personen sind bislang über Hamburg als Terroristen aus der Türkei ausgewiesen worden? Bitte Alter, Staatsangehörigkeit/en, aufenthaltsrechtlichen Status und Dauer des Aufenthalts im Ausland nennen. Bezogen auf die zuletzt von der Türkei angekündigten Rückführungen deutscher Staatsbürger, sogenannter Rückkehrer, über Hamburg ist nur der hier erfragte Sachverhalt bekannt. Darüber hinaus wird von den Sicherheitsbehörden keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt.