BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19759 21. Wahlperiode 24.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 16.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Wie geht es an der Hoisbütteler Straße weiter? Mit dem Urteil vom 11. April 2019 hat das Hanseatische Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 für unwirksam erklärt. Damit wurden die jahrzehntelangen Pläne, die naturfachlich sensiblen Freiflächen unmittelbar am Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald zu bebauen, endgültig gestoppt. Der Bebauungsplan wurde 2008 beschlossen. Die 2011 von Olaf Scholz und der SPD versprochene Überarbeitung des Bebauungsplans wurde nie umgesetzt und seit 2015/2016 haben SPD und GRÜNE die Baupläne für die Flächen an der Hoisbütteler Straße wieder deutlich forciert. Das Gericht urteilt, die Stadt hätte die Belange der Natur nicht ausreichend berücksichtigt und hätte es versäumt, notwendige faunistische Gutachten zu erstellen. Gleichzeitig stellt es aber auch die generelle Eignung der betroffenen Fläche für den Wohnungsbau prinzipiell infrage, da die Eingriffe in die Lebensstätten geschützter Arten für die Planziele nicht zu rechtfertigen seien. Den Ohlstedter Bürgerinnen und Bürgern ist es so mit ihrem erfolgreichen Einsatz gelungen, die wertvollen Flächen am Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald zu schützen. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel hat bei einem Treffen mit Ohlstedterinnen und Ohlstedtern angekündigt, dass jetzt alle Maßnahmen ergriffen werden, die zu einem dauerhaften Schutz vor Bebauungen führen sollen. Das Misstrauen der Ohlstedterinnen und Ohlstedter gegenüber der SPD und den GRÜNEN bleibt ungebrochen groß und deshalb ist eine Nachfrage zum aktuellen Sachstand zwingend geboten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche konkreten Aufgabenstellungen wurden, nach Ankündigung des Finanzsenators, an welche jeweilige Fachbehörde gerichtet? Wie sah der Inhalt der jeweiligen Aufgabenstellung aus? 2. Liegen bereits Rückmeldungen aus den einzelnen Behörden vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens aus Drs. 21/17285 ist derzeit in Vorbereitung. 3. Stehen auf der genannten Fläche aktuell Pachtverträge zur Verlängerung an beziehungsweise sind vor Kurzem verlängert worden? Wenn ja, sind erweiterte Umweltauflagen berücksichtigt worden? Laufende Pachtverträge wurden nicht verlängert. Drucksache 21/19759 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Behörde ist federführend für den Fortgang des genannten Verfahrens ? Die Finanzbehörde und die Behörde für Umwelt und Energie sind federführend. 5. Wurden vom Senat beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde Fachgutachten in Auftrag gegeben? Wenn ja, welche und wie sehen diese genau aus? Fachgutachten wurden bisher nicht in Auftrag gegeben.