BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19764 21. Wahlperiode 24.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 16.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Paulihaus – Büroklotz an der Budapester Straße statt St.-Pauli-Code (IV) Die bisherigen Antworten des Senats auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen zum sogenannten Paulihaus sind teilweise unvollständig oder ausweichend beantwortet worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Laut Antwort des Senats vom 20.12.2019 (Drs. 21/19357) wurde in Bezug auf eine Neubebauung des Rindermarktgeländes formuliert, dass die damaligen Entwürfe des Gutachterverfahrens einen „Orientierungsrahmen “ für die weiteren Schritte und politischen Befassungen gebildet hätten. Nachfolgend wird sodann deutlich formuliert, dass „keiner der beiden Siegerentwürfe“ beschlossen wurde. a. Welche Bruttogeschossfläche hatte im damaligen Siegerentwurf die Mantelbebauung im Westen? b. Welche Anzahl an Geschossen wurde für die Mantelbebauung West vorgeschlagen? c. Welche Quadratmeterzahlen BGF waren in der Mantelbebauung West für Einzelhandel, Büro und für Wohnen vorgeschlagen? d. Welche Anzahl von Stellplätzen wurde für die Mantelbebauung West vorgeschlagen? e. Hat die Mantelbebauung West damals nach Westen die Grundstücksgrenze überschritten? f. Mit welcher Begründung wurde das damalige Wettbewerbsergebnis nicht weiterverfolgt und aufgegeben? Die „Machbarkeitsstudie Alte Rindermarkthalle in Form eines kooperativen Gutachterverfahrens “ wurde 2010 abgeschlossen. Hintergrund für diese Machbarkeitsstudie waren zum einen die anstehende Beendigung der Nutzung der Alten Rindermarkthalle durch den real-Markt und zum anderen die Frage, ob im Kontext einer zukünftigen Nutzung auf diesem Areal eine Musikhalle untergebracht werden kann. Die Preisgerichtssitzung des Gutachterverfahrens fand am 05. Juli 2010 statt. Den ersten Preis für die Entwicklungsvariante „Erhalt“ erhielten „Störmer Murphy and Partners“. Den ersten Preis für die Variante „Neubau“ erhielten „André Poitiers Architekten“. In einer öffentlichen Veranstaltung am 25. November 2010 wurden die Entwürfe öffentlich vorgestellt. Insbesondere die angedachte Nutzung als Musikhalle wurde im Jahr 2010 seitens der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert und sehr deutlich abgelehnt. Daher wurde diese Idee nicht weiter verfolgt. Drucksache 21/19764 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Insofern ist die Auswertung der Studie nicht zielführend, da die Zahlen in der Studie keinen Bezug zum heutigen Vorhaben aufweisen und über deren Genehmigungsfähigkeit keine Aussage zulassen. Elemente aus der Machbarkeitsstudie dienen lediglich als Orientierungsrahmen für weitere Entwicklungen auf dem Areal. Die Studie stellte zu keinem Zeitpunkt die Grundlage für eine genehmigungsfähige Planung dar und wurde auch nicht hinsichtlich einer solchen Planung weiterentwickelt. Daher sind die angefragten Daten nicht in der Tiefe in der Studie enthalten und unterliegen – da es sich um reine Überlegungen und nicht um eine konkrete Planung handelte – auch nicht der Veröffentlichungspflicht. Um die Rindermarkthalle nach Beendigung der Nutzung durch den real-Markt nicht über längere Zeit leer stehen zu lassen, wurden durch Bezirksamt Hamburg-Mitte und Senat Möglichkeiten für eine Zwischennutzung ab 2011 geprüft. Diese wurde dann unter anderem mit sozialen Angeboten im Obergeschoss, mit dem Erhalt der Moschee und mit der für die Bewohnerinnen und Bewohner St. Paulis sowie der benachbarten Sternschanze wichtigen Nahversorgung abgebildet. Im Übrigen gab es keinen Beschluss, einen der Entwürfe der Machbarkeitsstudie über ein weiteres Qualifizierungsverfahren weiter zu entwickeln. g. Haben sich nach dem Wettbewerbsverfahren neue Tatsachen ergeben , die eine Mantelbebauung im Westen oder im Osten der Rindermarkthalle zwingend notwendig machen? Wenn ja, wann und durch wen? Nein. h. Ist vorgesehen, dass es eine Mantelbebauung im Osten der Rindermarkthalle geben soll? Wenn ja, welches Gremium oder welche Fachbehörde hat wann hierzu eine Stellungnahme abgegeben? Nein. i. Können sich – ähnlich wie im Verfahren beim Bauprojekt „Built in St. Pauli/Paulihaus/Kieztrojaner“ – ab sofort Investoren/-innen um die östliche Mantelbebauung über den Umweg der Hamburger Wirtschaftsförderung /Hamburg Invest bewerben? Ist hier ebenfalls eine Direktvergabe an ein einziges Baukonsortium – ohne weitere Wettbewerber – denkbar und möglich? Welche Gebäudehöhe, welches Bauvolumen, welche Art der Gebäudenutzung wird für den Standort als zumutbar/verträglich angesehen? Eine Bewerbung ist jederzeit über Hamburg Invest als Direktvergabe bei Vorliegen der Wirtschaftsförderungskriterien möglich. Ob das angefragte Grundstück für Wirtschaftsförderungszwecke geeignet und verfügbar ist, muss in jedem konkreten Einzelfall geprüft werden. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte entscheidet nur über vorliegende Bauunterlagen. j. In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Stadtteilentwicklung vom 21.1.2014 wurde über den „Stand der Planungen/Umsetzungen der Zwischennutzung und Außenraumgestaltung ehem. Rindermarkthalle “ informiert. Dieser Unterlage ist zu entnehmen: „Viele ursprünglich vorgesehene Ideen und Anregungen zur Gestaltung des Außenbereiches ließen sich aufgrund der strikten Vorgaben des Denkmalschutzes und des Feuerschutzkonzeptes (Feuerwehr- Umfahrungsmöglichkeit) sowie der Verkehrslenkung (Stellplatzanordnung ) leider nicht im Außenbereich umsetzen (urban gardening, Grünflächen, Baumpflanzungen). (…) Angedachte Workshops zur Gestaltung der Außenflächen wurden nicht durchgeführt, da die strikten Auflagen einen flexiblen Umgang nicht mehr zugelassen haben und zu keinem praktikablem realisierungsfähigen Ergebnis geführt hätten. (…) Die vorgesehene Grünfläche falle leider sehr klein aus, hier gab es keine Alternativen. (…) Zusätzlicher Verkehr im Vergleich zur vorherigen Nutzung (Einzelhandel) sei nicht Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19764 3 wesentlich zu erwarten. Bei 300 Stellplätzen (die nach Stellplatzverordnung vorgehalten werden müssten) rechne man mit ca. 800 bis 900 PKW an Spitzentagen, über den Tag verteilt.“ In diesem Protokoll ist von keinen weiteren geplanten Baumaßnahmen auf dem Grundstück die Rede, im Gegenteil, es wird erwähnt, dass ein flexibler Umgang mit der Fläche aufgrund der vielen Restriktionen nicht mehr möglich sei. Mit welcher Begründung findet nachträglich – und ohne Bürgerbeteiligung – nun doch eine erhebliche Flexibilität bei der Neubeplanung des verbleibenden Rindermarktareals inklusive zusätzliches Verkehrsaufkommen statt? Siehe Drs. 21/18906. 2. Nachdem die Realisierung der Wettbewerbsergebnisse für das Rindermarktareal aufgegeben wurde und mit EDEKA ein neuer Nutzer mit langfristigem Mietvertrag gefunden wurde, fand eine Sanierung des Gebäudes unter Einbeziehung des Denkmalschutzamtes statt? a. Ist es richtig, dass in der Zeit bis zur Aufgabe der Planungen aus dem Wettbewerbsverfahren die Nutzer/-innen der derzeitigen eingeschossigen Gebäude am Neuen Pferdemarkt 34/35 eher kurzfristige Mietverträge erhalten haben? Welche Laufzeit hatten diese Verträge ? In zwei Fällen sind die Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit geschlossen und mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres vereinbart worden. Lediglich im Fall des Restaurants ist eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2021 vereinbart. Daran anschließend läuft das Vertragsverhältnis auf unbefristete Zeit mit sechsmonatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres weiter. b. Ist es richtig, dass in der Zeit nach der Aufgabe der Planungen aus dem Wettbewerbsverfahren die Nutzer der derzeitigen eingeschossigen Gebäude am Neuen Pferdemarkt 34/35 erneut längerfristige Mietverträge erhalten haben? Welche Laufzeit hatten diese Verträge ? Nein. c. Ist es richtig, dass nach Aufgabe der Planungen aus dem Wettbewerbsverfahren die JET-Tankstelle eine Verlängerung des Pachtvertrages erhalten hat? Wann wurde dieser Vertrag unterzeichnet und welche Laufzeit hat dieser Vertrag? Ja, mit dem 1. Nachtrag zum Mietvertrag vom 15./19. Dezember 2011 wurde das Vertragsverhältnis fest abgeschlossen. Zu der Laufzeit kann zur Wahrung der Betriebsund Geschäftsgeheimnisse keine Auskunft gegeben werden. d. Gab es vor der Verlängerung des Mietvertrages mit der JET- Tankstelle eine Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Nein. Hierfür gibt es nach Auskunft des Denkmalschutzamtes keinen Anlass. e. Gab es bezüglich der aktuellen Gebäude am Neuen Pferdemarkt 34/35 eine Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt, ob hier ähnlich wie bei der Rindermarkthalle eine langfristige Verpachtung und denkmalgerechte Sanierung möglich gemacht werden können? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Nein. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Drucksache 21/19764 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 f. Aus Denkmalschutzgründen wurde dem Nähstudio im ersten Obergeschoss der Rindermarkthalle offenbar untersagt, ein Firmenplakat ins Fenster zu hängen. i. Wie stuft das Denkmalschutzamt ein Plakat im Fenster im Verhältnis zum Erscheinungsbild einer JET-Tankstelle direkt vor dem Gebäude und im Verhältnis zu einer sechsgeschossigen Neubebauung im Westen der Rindermarkthalle ein? ii. Welche Auswirkungen auf den Denkmalschutz wurden in den vorgenannten drei Fällen vom Denkmalschutzamt formuliert? Das Denkmalschutzamt hat dies nicht untersagt. Im Übrigen sind solche vergleichenden Bewertungen nach dem Denkmalschutzgesetz nicht Aufgabe des Denkmalschutzamtes . g. Nördlich und westlich der Rindermarkthalle befinden sich zahlreiche Straßenbäume. Hat das Denkmalschutzamt bezüglich Bäumen/ Baumpflanzungen im Bereich der Rindermarkthalle in der Vergangenheit eine fachliche Stellungnahme abgegeben? Wenn ja, mit welchem Inhalt und wo kann diese eingesehen werden ? Nein. 3. Hat der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) mit Schreiben vom 28.9.2018 dem Baukonsortium mitgeteilt, dass eine Vorgabe für einen zukünftigen Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Hamburg eine „Re-Integration der Mieter Tonstudio und Autowerkstatt“ ist? Wenn ja, a. warum wurden hier zwei der drei Bestandsmieter geschützt und begünstigt, während der dritte Bestandsmieter, das Restaurant „Maharaja“, nicht berücksichtigt wird? b. Wie lässt sich diese unterschiedliche Behandlung erklären? Ist der LIG der Ansicht, dass eine Autowerkstatt für den Standort und die Nachbarschaft wichtiger ist als ein im Stadtteil sehr beliebtes Restaurant ? Hier liegt weder eine Begünstigung noch eine unterschiedliche Behandlung vor, vielmehr hat das Konsortium auf Nachfrage dem LIG am 24. August 2019, somit kurz vor Anmeldung der Anhandgabevorlage für die Kommission für Bodenordnung, schriftlich mitgeteilt, dass die Restaurantmieterin als Ergebnis eines Abstimmungstermins mit dem Konsortium am 22. August 2019 sich gegen eine Re-Integration ausgesprochen hat. Daher war die Re-Integration des Restaurantbetriebs im Anhandgabeschreiben des LIG vom 28. September 2019 nicht mehr als Auflage für das Konsortium enthalten . 4. Ist die Firma ARGUS Stadt und Verkehr einer der vier Partner des Baukonsortiums für das Neubauprojekt auf dem Grundstück Neuer Pferdemarkt 34/35 oder ist es eine Privatperson? Erfolgte die Anhandgabe des Grundstücks durch den LIG mit Schreiben vom 28.9.2018 an ARGUS als Teil des Baukonsortiums oder ging die Anhandgabe an eine Privatperson ? Wenn die Anhandgabe an eine Privatperson gerichtet war, welche Auswirkungen hat dies für die bisherige öffentliche Kommunikation und die Grundstücksvergabe aus Sicht der Stadt Hamburg? Siehe Drs. 21/18503. 5. In dem Schriftstück der LIG vom 28.9.2018 werden die Begriffe „vorläufiges Einmalentgelt“, „Dispositionsentgelt“, „Aufwandsbeteiligung“ und „Anhandgabeentgelt“ genannt. Wie sind die oben genannten Begriffe Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19764 5 inhaltlich definiert, welche Rechtsgrundlage liegt ihnen zugrunde, nach welcher Methode wurde ihre Höhe ermittelt? Das Einmalentgelt beträgt bei gewerblichen Erbbaurechten mit 60-jähriger Laufzeit 75 Prozent des Bodenwerts. Da in diesem Fall eine Nachleistungsverpflichtung nach Abrechnung der tatsächlich geschaffenen Geschossfläche vertraglich vereinbart wird, gibt es ein vorläufiges und später gegebenenfalls ein höheres, endgültiges Einmalentgelt . Das Dispositionsentgelt wurde von der Verwaltung 2014 vor dem Hintergrund diverser Dispositionsrückgaben und -verlängerungen sowie der Tatsache, dass viele Dispositionsnehmer ihrer Auskunftsverpflichtung zum Planungsstand leider nicht nachkamen, eingeführt. Durch dieses Instrument soll eine höhere Verbindlichkeit der Disposition für beide Vertragspartner erlangt werden. Das Dispositions- und Anhandgabeentgelt wird vom LIG individuell je nach Komplexität der Vergabe festgelegt; es wird – unverzinst – auf den Kaufpreis beziehungsweise das Einmalentgelt angerechnet. Die Aufwandsbeteiligung wird seit 2005 bei der Vergabe städtischer Grundstücke erhoben und stellt eine nicht kostendeckende Beteiligung der Käufer/Erbbauberechtigten am betriebenen Aufwand der Hamburger Verwaltung dar. 6. In fußläufiger Entfernung zur Rindermarkthalle befindet sich der Messevorplatz West. a. Warum wurden für dieses Gelände von der Verwaltung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte bis heute keine Planungen erstellt? Die Erarbeitung von Bebauungsplänen erfolgt auf Grundlage von Prioritäten, die beim Messevorplatz West noch nicht vorhanden ist. b. Wäre es möglich, dass auf diesem Gelände der LIG ein eigenes Gebäude errichtet, anstatt zur Miete im Gebäude Millerntorplatz 1 zu residieren? c. Wäre es möglich, dass auf diesem Gelände die PAHNKE MARKEN- MACHEREI GmbH & Co. KG die Möglichkeit erhält, hier einen Neubau zu beziehen, ohne dass vorhandene Gewerbebetriebe am Neuen Pferdemarkt 34/35 verdrängt und vertrieben werden? Die Bewertung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Art der baulichen Nutzung erfolgt in solchen Gebieten gemäß §34 BauGB. Daher kann die Frage ohne eine konkrete Planung im Rahmen einer Voranfrage beziehungsweise eines Bauantrags nicht beantwortet werden. d. Auf dem Schlachthofgelände (Lagerstraße 15) wurde vor Kurzem ein Gebäude abgerissen. i. Wer hat hier den Abrissantrag gestellt? Der (ehemalige) Erbbauberechtigte. ii. Gibt es für dieses Grundstück bereits eine geplante neue Nutzung ? Wenn ja, wie sieht diese aus? iii. Wurde vonseiten des Bezirksamtes bereits über einen Neubau verhandelt? Wenn ja, mit wem und welche Nutzung ist für dieses Gelände vorgesehen? Die Fläche ist mittelfristig und für längere Dauer als Baustelleneinrichtungsfläche für die HOCHBAHN reserviert, die den barrierefreien Umbau des U-Bahnhofs Sternschanze plant. Drucksache 21/19764 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 iv. Wann gab es eine öffentliche Diskussion zu möglichen Planungsalternativen für diesen Standort oder wann soll sie beginnen ? Es gab noch keine öffentliche Diskussion, die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen . v. Wäre dieses Grundstück für einen Neubau eines Bürohauses nutzbar? Siehe Antwort zu 6. c. vi. Könnte hier eventuell der LIG ein Gebäude für sich selbst errichten und Teile davon zum Beispiel an PAHNKE MARKEN- MACHEREI untervermieten? Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht. 7. Laut Antwort des Senats vom 20.12.2019 (Drs. 21/19357, Frage 4. und 5.) wird bezüglich der Grundstücksdisposition zugunsten der Firma PAHNKE erklärt: „Der Firma PAHNKE wurden zum Zeitpunkt der Anfrage , die dem Immobilienservice der damaligen HWF (heute HIW) bekannten und für den Kunden geeigneten Immobilienoptionen vorgestellt. Die Standortentscheidung traf das Unternehmen. (…) Die Informationen zu den einzelnen, dem Kunden vorgestellten Grundstücken und den im Einzelnen vom Kunden aufgeführten Argumenten wurden nicht dokumentiert “. a. Ist dieser Vorgang mit einer fehlenden Dokumentation von vorgestellten Standortoptionen, einer fehlenden Abwägung der Vor- und Nachteile sowie der nachfolgenden Überlassung eines Grundstücks an nur „einen“ Interessenten ein „Sonderfall" oder ein „Standardfall“ im Bereich der Wirtschaftsförderung? Die HIW offeriert Kundinnen und Kunden die dem Immobilienservice der HIW bekannten und für die Kundinnen und Kunden grundsätzlich geeignet erscheinenden Immobilienoptionen . Die Abwägung der Vor- und Nachteile obliegt dem Unternehmen selbst, somit sind die Einzelheiten nur dem Unternehmen selbst bekannt. b. Bei der Begründung für eine Direktvergabe wurde bisher erwähnt, dass PAHNKE nach Berlin wechseln und Arbeitsplätze in Hamburg verloren gehen könnten. Gleichzeitig wird jedoch in der oben genannten Drucksache sehr deutlich formuliert, dass PAHNKE sich aktiv um einen Standort in Hamburg gekümmert und dies aus Gründen der Mitarbeiterzufriedenheit bewusst angestrebt hat. In diesem Zusammenhang wird Berlin an keiner Stelle erwähnt. Hat die Firma PAHNKE einen Wechsel nach Berlin und einen Verlust der Arbeitsplätze konkret formuliert? Wenn ja: wann, gegenüber welcher Stelle und in welchem Zusammenhang ? Siehe Drs. 21/18906. 8. In der Antwort des Senats vom 20.12.2019 (Drs. 21/19357) wird die Frage 5. j. nicht ausreichend beantwortet. Gefragt wurde unter anderem, in welcher Weise das „Grundstücksangebot“ veröffentlicht wurde. Die Erwähnung von allgemeinen Vergabekriterien ist nicht ausreichend. Deshalb bitte ich hier um eine erneute, diesmal deutlich konkretere Beantwortung zu dem konkreten Grundstück und der Art der Veröffentlichung der spezifischen Vergabebedingungen, die mit diesem Grundstück verbunden waren. Es handelte sich bei dem Grundstück vor der Beantragung der Disposition durch die betreffenden Firmen nicht um eine Angebotsfläche des LIG. Das Veröffentlichungsgebot in den Wirtschaftsförderungskriterien nimmt Bezug auf das Europäische Beihilferecht . Der Adressat sind daher Unternehmen. Dem Senat sind keine Unternehmen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19764 7 bekannt, die einen Wettbewerbsnachteil aufgrund der beabsichtigten Grundstücksvergabe geltend machen. 9. In der Antwort des Senats vom 20.12.2019 (Drs. 21/19357) wird unter Frage 5. a. eine „Stellungnahme vom 18. August 2016“ genannt und erwähnt, dass die steg als Ankermieter betrachtet wurde. a. Wo kann die oben genannte Stellungnahme vom 18.8.2016 eingesehen werden? b. Was bedeutet „betrachtet“ in der oben genannten Formulierung? Wurde die steg als Wirtschaftsförderungsfall eingestuft und nachfolgend anerkannt, ja oder nein? Wenn ja, von welcher Stelle, mit welchem Datum und mit welcher Begründung? Für die Direktvergabe erfolgt die Betrachtung des Unternehmens anhand der Wirtschaftsförderungskriterien mit Bezug auf ein konkretes Investitionsvorhaben. In diesem Fall wurden in der stadtwirtschaftlichen Stellungnahme der HIW vom 18. August 2016 die Ankermieter PAHNKE MARKENMACHEREI GmbH & Co. KG und steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (steg) als Wirtschaftsförderungsfälle eingestuft. HTP HAMBURG TEAM Gesellschaft für Projektentwicklung mbH und ARGUS Stadt und Verkehr wurden bei der Betrachtung des Gesamtvorhabens berücksichtigt, aber keiner detaillierten Prüfung unterzogen. Die Stellungnahme basiert auf betriebliche Angaben, die aus Sicht der betroffenen Unternehmen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten und ist daher nicht öffentlich einsehbar. 10. Ist es richtig, dass das Management des öffentlichen Raums (M/MR 5511) in einer Stellungnahme zum Bauvorhaben vom 30.9.2019 sich gegen das Bauvorhaben ausgesprochen hat, da das Bauvorhaben eine geschützte und wertvolle Baumgruppe in Mitleidenschaft ziehen würde, welche eine hohe funktionale Bedeutung für das gesamte Quartier hat? Falls nein, was beinhaltete dann die Stellungnahme? Die Stellungnahme vom Management des öffentlichen Raumes betraf den Ausgleich des Grünbestandes in der Budapester Straße. Zu dem Zeitpunkt der Stellungnahme wurden noch keine Ausgleichsflächen nachgewiesen. Der Gestaltungsplan wurde anschließend überplant, um ausreichend Grünausgleichfläche auf dem Grundstück und im öffentlichen Raum zu schaffen. a. Ist es denkbar, dass das Bauvorhaben vor diesem Hintergrund neu überdacht und umgeplant wird, um die Baumgruppe erhalten zu können? Nein. 11. In der Antwort des Senats vom 12.11.2019 (Drs. 21/18906) wird unter Frage 3. a. erwähnt, dass von einem Arbeitsplatzwachstum von 64 Arbeitsplätzen ausgegangen wird. a. Wie setzt sich diese Anzahl zusammen, das heißt sind dies alles Arbeitsplätze, die zum Wirtschaftsförderungsfall PAHNKE gehören? b. Ist das oben genannte Arbeitsplatzwachstum eine logische Konsequenz aus dem geplanten Bauvorhaben am konkreten Standort Neuer Pferdemarkt 34/35 oder ist es ein prognostiziertes Wachstum , das auch an anderen Standorten, zum Beispiel auf dem Messevorplatz West, ebenfalls möglich wäre? Das Wachstum bezieht sich auf die Betrachtung des gesamten Vorhabens mit den Unternehmen PAHNKE, steg, HAMBURG TEAM und ARGUS. Um das Arbeitsplatzwachstum abzubilden, sind die Unternehmen auf eine geeignete Unternehmensimmobilie angewiesen. Drucksache 21/19764 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 12. In der Antwort des Senats vom 12.11.2019 (Drs. 21/18906 heißt es zu Frage 9. c.: „Bei der Betrachtung werden nur die baulichen Anlagen berücksichtigt, die die nähere Umgebung tatsächlich beeinflussen. Die Firsthöhe des Gebäudes Neuer Pferdemarkt 33 wird nicht überschritten, sodass eine Einfügung gegeben ist.“ a. Welche Firsthöhe hat das Gebäude Neuer Pferdemarkt 33? Die Firsthöhe liegt bei +40,05 m über Normalnull. b. Welche Firsthöhe hat das östlich angrenzende Gebäude der Rindermarkthalle ? Es ist unklar, welches Gebäude gemeint ist. Bei Neuer Kamp 31 (nordöstlich) handelt es sich um eine Tankstelle, bei Feldstraße 69 (nordöstlich) um das U-Bahn Gebäude Feldstraße mit 6,26 m Firsthöhe. c. Welche Firsthöhe hat das südlich angrenzende Gebäude der Sporthalle Budapester Straße 58? Die Firsthöhe beträgt +16,80 m über Außenniveau. 13. In der Antwort des Senats vom 12.11.2019 (Drs. 21/18906) wird unter Frage 9. e. eine unvollständige Tabelle mit Stellplatzbedarfen abgedruckt . Es bestehen begründete Zweifel, ob die notwendigen Stellplätze des Bestandgebäudes tatsächlich korrekt ermittelt und abgelöst wurden. Da die Bauakten für das Bezirksamt jederzeit verfügbar sind, ist die Erklärung, dass Bauakten für das Bezirksamt nicht einsehbar sind, nicht hinnehmbar. Auch wurde die Vorgabe, dass Behindertenstellplätze getrennt ausgewiesen und verortet werden, ebenfalls noch nicht erfüllt. a. Bitte die geforderten Angaben zum Gebäude Feldstraße 66 (Bestand) ergänzen. b. Bitte die Behindertenstellplätze getrennt ausweisen und verorten. Gemäß § 24 der Bauvorlagenverordnung liegen die Unterlagen für Baugenehmigungen einschließlich der geprüften Bauvorlagen, die bautechnischen Nachweise und Bescheinigungen von Prüfsachverständigen bis zur Beseitigung der baulichen Anlage beim Bauherren beziehungsweise der Bauherrin und seinen beziehungsweise ihren Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen. Bauherren und Bauherrinnen sind nicht auskunftspflichtig.