BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19777 21. Wahlperiode 28.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 20.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Zukunft der leer stehenden Flüchtlingsunterkunft in der Stargarder Straße 62 im Stadtteil Hamburg-Rahlstedt (III) – Werden hier Steuergelder in großem Stile verschwendet? Mit Schriftlichen Kleinen Anfragen vom 29. Juli 2019 (Drs. 21/17895), 4. Dezember 2019 (Drs. 21/19241) und 8. Januar 2020 (Drs. 21/19572) habe ich den Senat zur Zukunft der leer stehenden Flüchtlingsunterkunft in der Stargarder Straße 62 im Stadtteil Hamburg-Rahlstedt befragt. Von Ende 2015 bis Mitte 2019 stand die Unterkunft für zunächst 48, später nur noch für 26 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung. Wie der Senat in der Antwort vom 6. August 2019 (Drs. 21/17895) mitteilte, ist die Unterkunft mit Ablauf des 30. Juni 2019 außer Betrieb gesetzt worden und bis heute unbewohnt . Pro Monat sind seitdem 8 350 Euro Leerstandskosten entstanden – bis zum Beginn des Mietverhältnisses für die Anschlussnutzung ab Dezember 2019 damit etwa 41 750 Euro vertane Steuergelder. Seitdem sollen die Räumlichkeiten zu dem neuen Zweck als Wohneinrichtung für Auszubildende mit Fluchthintergrund genutzt werden. Entgegen den Ankündigungen in der Antwort des Senats vom 14. Januar 2020 (Drs. 21/19572) sind bislang noch keine Auszubildenden eingezogen geschweige denn Mietverhältnisse abgeschlossen worden. Auch nach eigenen Feststellungen sind bislang keine Personen in die Unterkunft eingezogen. Dagegen ist mit der Antwort vom 14. Januar 2020 (Drs. 21/19572) ebenfalls bekannt geworden, dass die Unterkunft auf Kosten der Sozialbehörde für etwa 30 000 Euro instand gesetzt und für etwa 40 000 Euro neu ausgestattet werden soll. Dies verwundert doch sehr, weil die recht junge Unterkunft erst 2015 umfassend mit hochwertigem Mobiliar ausgestattet worden ist. Was mit diesem Mobiliar – das mit Steuergeldern angeschafft wurde – passiert, ist hingegen bislang unbekannt. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass trotz Umnutzung Steuergelder verschwendet werden und der Neuanfang sehr schleppend anläuft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat mit Drs. 21/19572 darauf hingewiesen, dass Auszubildende erst dann einziehen können, wenn das Objekt instandgesetzt und möbliert wurde und darüber hinaus ist mit der fachlich zuständigen Behörde die Höhe der Miete noch zu vereinbaren . Bei den Instandsetzungsarbeiten handelt es sich um erforderliche Reparaturen, da die Räume nach mehrjähriger Nutzung deutliche Gebrauchsspuren und Abnutzungen aufweisen. Die zuständige Fachbehörde hat das Unternehmen ab ausblick hamburg gmbh (ausblick ) auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung sowie dazu ergangener Weisungen aufgefordert, vor Vergabe dieser Arbeiten Vergleichsangebote einzuholen. Drucksache 21/19777 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aufgrund der guten Auslastung der Handwerksbetriebe führt dies zu Verzögerungen bei der Instandsetzung, die insofern noch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/17895, Drs. 19241 und Drs. 21/19572. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der ausblick wie folgt: 1. Sind inzwischen Mietverträge mit Auszubildenden geschlossen worden? Wenn ja, wie viele, an welchem Tage und zu wann? Wenn nein, warum trotz Bedarfs immer noch nicht? 2. Warum muss die Unterkunft Stargarder Straße 62 so umfassend auf Kosten der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) instand gesetzt werden? Siehe Vorbemerkung. 3. Um welche Instandsetzungsarbeiten aufgrund welcher Mängel handelt es sich hierbei im Einzelnen? 4. Wie sind diese Mängel jeweils entstanden? 5. Wer hat im Rahmen der Dienstaufsicht diese Schäden zu verantworten? Folgende Instandsetzungsarbeiten sind notwendig: - Elektroinstallation: Überprüfung der Elektroinstallationen und -anlagen, Prüfung ortsfester elektrischer Geräte, Vornahme gesetzlich vorgeschriebener Wartungsund Instandsetzungsarbeiten, Umbauten an Leuchten, Ersatz von defekten Beleuchtungen, Einbau von Rauchmeldern in den Wohnbereichen; - Malerarbeiten: Durchführung von Maler- und Lackierarbeiten, da die Wände, Türen und Türzargen in den Räumlichkeiten zum Teil Gebrauchsspuren und Lackschäden aufweisen; - Gebäudereinigung: Grundreinigung nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten je Haus. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Warum kann das Mobiliar der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft (zumindest in Teilen) nicht weiterverwendet werden? 7. Welches Mobiliar muss aus welchen Gründen im Einzelnen ausgetauscht werden (zum Beispiel Betten, Schränke, Tische, Stühle, Garderoben et cetera)? 8. Was ist mit dem bisherigen Mobiliar im Einzelnen jeweils passiert? Bitte genaue Aufschlüsselung des Verbleibs. Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) nutzt das Mobiliar bis auf wenige Ausnahmen in anderen Einrichtungen. Mobiliar, das nicht für die Folgeeinrichtungen weiterverwendet werden konnte, wurde im Zentrallager des LEB eingelagert und wird von dort an die Bedarfsträger innerhalb des Betriebs verteilt. Insofern muss ausblick das nicht mehr am Standort Stargarder Straße 62 vorhandene Mobiliar durch Neuanschaffung ergänzen. Verbleib in der Einrichtung: acht Rollcontainer, zehn große Tische, 24 kleine Tische, 47 Holzstühle, zwei Küchentische, 17 Bettgestelle, elf Matratzen, sieben Spinde, 15 Kommoden, vier Schreibtische, 15 Stapelstühle, ein Kleiderschrank, vier Regale. Transport in das zentrale Möbellager des LEB: zwei Fernseher, acht Waschmaschinen , fünf Kondenstrockner, zwei Schließfachschränke, fünf Kleiderschränke, ein Feuertresor, zehn Sofas, zwei Bürodrehstühle, vier Schiebetürschränke, fünf Stahlregale, ein Bett mit Matratze und Lattenrost, zwei Arbeitstische, vier Nasswischwagen , eine Tageslichtleuchte, drei Lattenroste, drei Kommoden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19777 3 Entsorgung: fünf Bürodrehstühle, fünf Matratzen, zwei Rollcontainer, zwei große Tische, drei kleine Tische, vier Lattenroste, fünf Spinde, zwei Schiebetürschränke. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Warum konnte das Mobiliar gegebenenfalls nicht in dieser oder in anderen Einrichtungen weiter genutzt werden? 10. Warum wurde das nicht mehr genutzte Mobiliar gegebenenfalls nicht verkauft beziehungsweise gegebenenfalls dem neuen Eigentümer kostenfrei überlassen beziehungsweise gegebenenfalls entsorgt? Siehe Antwort zu 6. bis 8. 11. Warum trägt die BASFI die Kosten für Instandsetzung und Neueinrichtung und nicht der Mieter und Betreiber der Einrichtung, der schließlich an dem Betrieb verdienen wird? Das Unternehmen ausblick wurde von der zuständigen Behörde gebeten, die Vermietung und pädagogische Begleitung im Objekt Stargarder Straße 62 zu übernehmen und erhält für diesen Zweck eine bedarfsdeckende Zuwendung. Das Unternehmen ausblick wird mit der Vermietung keine Gewinne erzielen.