BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19778 21. Wahlperiode 28.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 20.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Kompetenzen unter einem Dach bündeln: Einrichtung eines Behördenzentrums für den Hamburger Hafen – Wie ist der aktuelle Stand? Mit Drs. 21/16211 hat die CDU-Bürgerschaftsfraktion die Schaffung eines Behördenzentrums nach dem Vorbild des Hamburger Flughafens für logistikrelevante Kontrollbehörden im Hamburger Hafengebiet gefordert. Innerhalb des letzten Jahres hat der Senat weiter an dem von der CDU geforderten Projekt gearbeitet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Gemäß Artikel 47 des Unionszollkodex sind die nationalen Zollbehörden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu angehalten, die Kooperation mit den lokalen Abfertigungsstellen zu stärken und gemeinsame Kontrolleinrichtungen für die Warenabfertigung zu schaffen. Ziel ist es, erforderliche Kontrollen zur selben Zeit und am selben Ort wie die Zollkontrollen durchzuführen. Um Möglichkeiten einer Umsetzung im Hamburger Hafen zu eruieren, ist das Pilotprojekt „Border One Stop Shop“ (BOSS) auf der Grundlage einer gemeinsamen Absichtserklärung am 30. April 2019 eingerichtet worden. Projektbeteiligte Dienststellen sind die für die Wareneinfuhr zuständigen Behörden. Hierzu gehören die Bundeszollverwaltung, die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Als Standort für die Realisierung des Pilotprojektes BOSS wird derzeit die Liegenschaft in der Finkenwerder Straße (Standort des Zollamtes Hamburg) geprüft. Über die Zahl der künftig im BOSS Beschäftigten wird nach Vorlage und Auswertung der Machbarkeitsstudien entschieden. Im Übrigen siehe Drs. 21/18764. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wo soll das Behördenzentrum im Hafen entstehen? 2. Welche Behörden sollen im Behördenzentrum im Hafen einziehen? 3. Wie viele Beschäftigte sollen die jeweiligen Behörden in das Behördenzentrum im Hafen entsenden? 4. Welche weiteren Planungen wurden zum Behördenzentrum im Hafen vorgenommen? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/18764. 5. Wie lange müssen Unternehmer aktuell durchschnittlich auf die Freigabe ihrer Waren warten? Da die Veterinär- und Pflanzengesundheitskontrollen vor der Zollkontrolle vorgenommen werden, ist für den Zeitpunkt der Freigabe die Zollkontrolle relevant. Nach Auskunft der Zollverwaltung werden die Abfertigungen an den Hamburger Zollstellen Drucksache 21/19778 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 aktuell ohne nennenswerte Verzögerungen vorgenommen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Zollanmeldung durch den Zollbeteiligten rechtzeitig und vollständig abgegeben wird.