BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19779 21. Wahlperiode Neufassung 04.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 20.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Anstoßpunkt „Guerilla-Marketing“ – Zur aktuellen Situation des Wildplakatierens in Hamburg (II) Die Antworten des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/19460, bieten Raum für Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele sogenannte Fälle des Wildplakatierens wurden von der Zentralstelle Wildplakatierung in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils bearbeitet ? Bitte nach Jahren aufschlüsseln und den nachstehenden Fragen zuordnen. a. Wie viele Beschwerden sind in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils bei der Zentralstelle Wildplakatierung eingegangen? Jahr Anzahl Beschwerden 2016 287 2017 326 2018 312 2019 240 Sowohl Verwaltungs- als auch die Ordnungswidrigkeitenverfahren beanspruchen zum Teil mehrere Jahre, weshalb der reine Bearbeitungszeitraum und die einzelnen Bearbeitungsschritte statistisch nicht separat erfasst werden. b. Welche genauen Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren wurden hinsichtlich der benannten Verstöße jeweils durchgeführt und welchen Ausgang haben diese beispielsweise hinsichtlich der Höhe etwaiger verhängter Bußgelder oder Gebühren genommen? Jahr Verfahren Ausgang 2016 64 Verwaltungsverfahren 56 Ordnungswidrigkeitenverfahren Verhängung von 15 Bußgeldern Ausspruch von 8 Verwarnungen 2017 43 Verwaltungsverfahren 67 Ordnungswidrigkeitenverfahren Verhängung von 22 Bußgeldern Ausspruch von 25 Verwarnungen 2018 51 Verwaltungsverfahren 49 Ordnungswidrigkeitenverfahren Verhängung von 6 Bußgeldern Ausspruch von 20 Verwarnungen 2019 63 Verwaltungsverfahren 38 Ordnungswidrigkeitenverfahren Verhängung von 13 Bußgeldern Ausspruch von 15 Verwarnungen Jahr Bußgelder Verwarnungen 2016 35 bis 2 610 Euro 35 bis 55 Euro 2017 30 bis 780 Euro 15 bis 55 Euro Drucksache 21/19779 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr Bußgelder Verwarnungen 2018 100 bis 900 Euro 25 bis 55 Euro 2019 40 bis 980 Euro - c. Wie viele der Verfahren waren jeweils zum Ende der Jahre 2016 bis 2019 nicht bearbeitet und aus welchen Gründen jeweils? d. Warum war das zuständige Bezirksamt Hamburg-Nord trotz ausreichender Personalkapazitäten nicht in der Lage, die eingegangenen Anzeigen beziehungsweise Beschwerden kurzfristig zu bearbeiten und warum hat sich daran auch in den späteren Jahren jeweils nichts geändert? Jahr Anzahl nicht bearbeiteter Verfahren 2016 140 2017 194 2018 196 2019 118 Das Bezirksamt Hamburg-Nord ist hinsichtlich der Wildplakatierung für ganz Hamburg zuständig und zur Erfüllung dieser Aufgabe mit 1,1 Vollzeitäquivalenten ausgestattet. Die beiden Teilzeitstellen waren über gewisse Zeitabschnitte durch Personalwechsel und der damit einhergehenden Länge eines Ausschreibungs- und Nachbesetzungsverfahrens vakant. e. Wie viele der Verfahren betrafen jeweils Plakatierungen von Konzerten der Firma Weltkonzerte.com xxxxxxxxxxxx aus Berlin? Jahr Verfahren gegen das genannte Unternehmen 2016 3 Verwaltungsverfahren und 3 Bußgeldverfahren 2017 2 Verwaltungsverfahren und 8 Bußgeldverfahren 2018 6 Verwaltungsverfahren und 6 Bußgeldverfahren 2019 5 Verwaltungsverfahren und 4 Bußgeldverfahren f. Wie viele der Verfahren betrafen jeweils Plakatierungen durch die Firma Star-Poster.de xxxxxxxxxxxx aus Berlin? Jahr Verfahren gegen das genannte Unternehmen 2016 Keine Verfahren 2017 Keine Verfahren 2018 Keine Verfahren 2019 1 Verwaltungsverfahren 2. Wie häufig wurden in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils Räumlichkeiten in der Laeiszhalle beziehungsweise der Elbphilharmonie an die Firma Weltkonzerte.com xxxxxxxxxxxx aus Berlin vermietet und wie hoch waren die Erlöse aus diesen Vermietungen jeweils? Welche der Verträge wurden wann jeweils im Transparenzportal veröffentlicht? Sofern eine Veröffentlichung nicht erfolgte, warum jeweils nicht? In den Jahren 2016 bis 2019 wurden Räumlichkeiten in der Laeiszhalle insgesamt 61 Mal an die Firma Weltkonzerte.com xxxxxxxxxxxx aus Berlin vermietet. Die durch diese Vermietungen erzielten Erlöse sind Teil der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH (ELBG). Die entsprechenden Mietverträge wurden nicht im Transparenzportal veröffentlicht. Eine Veröffentlichungspflicht der entsprechenden Mietverträge im Sinne des § 3 HmbTG besteht nicht. 3. Für welche Konzerte in der Laeiszhalle beziehungsweise der Elbphilharmonie der Firma Weltkonzerte.com xxxxxxxxxxxx aus Berlin haben Mitarbeiter der Hamburger Verwaltung inklusive dem Bezirksamt Hamburg- Nord sowie des jeweiligen Vermieters jeweils wie viele Freikarten beziehungsweise Vorzugskarten erhalten? Der Vermieter hat keine Freikarten zur Verfügung gestellt. Inwieweit der Veranstalter Freikarten verteilt hat, ist der zuständigen Behörde für Kultur und Medien (BKM) nicht Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19779 3 bekannt. Weder das für die Elbphilharmonie und die Laeiszhalle zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte noch die Zentralstelle Wildplakatierung im Bezirksamt Hamburg- Nord haben Frei- oder Vorzugskarten angenommen. 4. Wann wurde das Bezirksamt Hamburg-Nord beziehungsweise die Kulturbehörde erstmals von einem Wettbewerber der Firma Weltkonzerte .com xxxxxxxxxxxx aus Berlin auf dessen Wildplakatierungen hingewiesen und was hat das Bezirksamt Hamburg-Nord beziehungsweise die Kulturbehörde anschließend diesbezüglich unternommen? Die für Kultur und Medien zuständige Behörde hat erstmals im Jahr 2018 Kenntnis von dem Vorwurf der Wildplakatierung erhalten und daraufhin Gespräche mit dem Wettbewerber geführt. Das Unternehmen wurde in diesem Rahmen zu alternativen Handlungsmöglichkeiten beraten. 5. Was hat die für die Plakatierung im öffentlichen Raum zuständige Gesellschaft in den vergangenen fünf Jahren gegen das Wildplakatieren in Hamburg jeweils unternommen? Aus der Fragestellung geht nicht eindeutig hervor, auf welche Gesellschaft sich der Fragesteller bezieht. Eine für die Plakatierung im öffentlichen Raum zuständige städtische Gesellschaft existiert nicht. Die stadteigene Werbung wird durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vermarktet. Für Wildplakatierungen liegt die alleinige und hamburgweite Zuständigkeit beim Bezirksamt Hamburg-Nord. 6. Wenn man davon ausgeht, dass die Stadtreinigung im Rahmen der Sauberkeitsoffensive regelmäßig auch Wildplakatierungen in ganz Hamburg feststellt, ergibt sich die Frage, warum diese nicht grundsätzlich in allen Fällen an die zuständige Stelle im Bezirksamt Hamburg-Nord meldet ? Informationen über Wildplakatierungen im öffentlichen Raum, die der Stadtreinigung Hamburg gemeldet oder von ihr festgestellt werden, werden an das Bezirksamt weitergeleitet , in dessen Zuständigkeitsbereich die Plakatierung liegt. Dies liegt darin begründet, dass der Stadtreinigung Hamburg keine Informationen darüber vorliegen, ob es sich tatsächlich um „wilde“ Plakatierungen handelt oder gegebenenfalls eine Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Bezirksamtes vorliegt. Das jeweilige Bezirksamt prüft in diesen Fällen eine etwaige Weiterleitung an die Zentralstelle Wildplakatierung im Bezirksamt Hamburg-Nord für eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeit . Der Stadtreinigung Hamburg gemeldete oder von ihr festgestellte Wildplakatierungen auf privaten Flächen werden dem jeweiligen Eigentümer gemeldet. 7. Wie haben sich die Einnahmen aus legaler Werbung im öffentlichen Raum (zum Beispiel Litfaßsäule, Plakatrahmen an Schaltkästen et cetera ) in den vergangenen zehn Jahren jeweils jährlich entwickelt? Jahr Städtische Erlöse aus den Werberechtsverträgen* 2009 16 297 968,91 € 2010 16 311 658,65 € 2011 21 911 321,51 € 2012 23 804 895,88 € 2013 24 920 059,06 € 2014 25 516 327,55 € 2015 21 560 395,15 € 2016 29 969 208,28 € 2017 30 874 409,20 € 2018 32 202 755,83 € 2019 33 192 837,43 € * Davon sind lediglich die städtischen Einnahmen und nicht die Umsätze der Vertragspartner der Werberechtsverträge (Ströer/DSM und JCDecaux/Wall) umfasst.