BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19780 21. Wahlperiode 28.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 20.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Situation der Hamburger Tafel Die Hamburger Tafel gibt das, was sie bei ihren täglichen Touren zu Lebensmittelgeschäften , Supermärkten, Hotels und anderen Stellen abholt, an verschiedene Einrichtungen weiter. Dort werden die Lebensmittel geprüft und verarbeitet oder direkt an die Besucher dieser Einrichtungen ausgegeben. Über 40 Tonnen Lebensmittel werden so pro Woche an soziale Hilfseinrichtungen in Hamburg ausgeliefert. Dabei agieren sie selbstständig und ohne finanzielle staatliche Unterstützung. Wir sind der „Soziallogistiker“ Hamburgs und übernehmen Verantwortung! wirbt die Hamburger Tafel auf ihrer Homepage .1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Hamburger Tafel e.V. leistet seit nunmehr zweieinhalb Jahrzehnten einen hohen und wertvollen Beitrag dazu, dass bedürftige Menschen ergänzend mit Lebensmitteln durch verschiedene soziale Einrichtungen in Hamburg versorgt werden können. Viele ehrenamtlich engagierte Helferinnen und Helfer sorgen täglich dafür, dass gespendete Lebensmittel bei Kooperationsunternehmen abgeholt, gelagert und an soziale Einrichtungen geliefert werden. Auch Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, insbesondere Wohnunterkünfte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, Notübernachtungsstätten und weitere soziale Einrichtungen für Wohnungslose gehören zu diesen belieferten Einrichtungen (vergleiche Drs. 20/4067 sowie https://hamburger-tafel.de/was-wir-tun/hilfseinrichtungen/). Zu den Unterkünften von f & w fördern & wohnen AöR (f & w), die von der Hamburger Tafel beliefert werden und die ihre Bewohnerinnen und Bewohner auch mit gespendeten Lebensmitteln versorgen, gehören die Unterkünfte Billbrookdeich, Bornmoor, Hornkamp und Tessenowweg. Das kontinuierliche ehrenamtliche Engagement zahlreicher Freiwilliger hat dazu geführt, dass die Tätigkeit der Hamburger Tafel zum Bestandteil einer sozialräumlichen Unterstützungsstruktur in Hamburg geworden ist. Öffentliche Mittel erhält die Hamburger Tafel nicht. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden, die sie sowohl direkt erhält oder aus dem Stiftungsfonds der „Annemarie Dose-Stiftung für die Hamburger Tafel“. Der Senat schätzt und fördert freiwilliges Engagement und hat mit der Hamburger Engagementstrategie (Drs. 21/19311) zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um auch in Zukunft gute Rahmenbedingungen für die Freiwilligenarbeit (https://www.hamburg.de/engagement) bereit zu stellen. Im Zusammenhang mit der Hamburger Tafel ist hierbei auch zu sehen, dass der Hamburger Senat zur Würdigung 1 https://hamburger-tafel.de/. Drucksache 21/19780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der Eigeninitiative und des hohen Engagements der Gründerin der Hamburger Tafel seit 2019 jährlich einen Preis für innovatives Engagement im Sinne der Namensstifterin vergibt (https://www.hamburg.de/annemarie-dose-preis/). Im Übrigen siehe dazu Drs. 20/4067. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat die Hamburger Tafel in den vergangenen fünf Jahren bei einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) um Unterstützung nachgesucht? Wenn ja, um welche Unterstützungsleistungen handelte es sich im jeweiligen Fall und wie konkret hat die Behörde darauf reagiert? 2. In welchen öffentlich-rechtlichen Unterbringungen stellt f & w fördern und wohnen AöR auf Initiative der Tafeln Räume als Ausgabestellen für Zielgruppen gemäß dem Tafelkonzept zur Verfügung? Und wie stellt sich dies seit Beginn des Jahres 2015 dar? Die Hamburger Tafel hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gebeten, auf dem Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen Ware sammeln zu dürfen. Dieser Bitte ist nachgekommen worden. Der Landesbetrieb Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen stellt der Tafel unentgeltliche Marktausweise zur Verfügung. Unabhängig von einer dahingehenden Anfrage hat die Hamburger Tafel von der Justizbehörde aus dem dort verwalteten Sammelfonds für Bußgelder (www.hamburg.de/ justizbehoerde/service/3810240/bussgeldfonds) seit 2015 insgesamt Mittel in Höhe von 16 202,66 Euro erhalten, insbesondere als Zuschuss zu den Betriebskosten der Fahrzeuge sowie für die Anschaffung neuer Arbeitskleidung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Liegen dem Senat oder den Hamburger Behörden Informationen über Lebensmittel- beziehungsweise Verteilungsengpässe der Hamburger Tafeln vor? Bitte darstellen seit 2015. Dem Senat und den Hamburger Behörden liegen hierzu keine Informationen und Erkenntnisse vor. 4. In wie vielen Ausgabe- und/oder Lagerstellen der Hamburger Tafel in allen Bezirken der Hansestadt ist die FHH Vermieter der jeweiligen Räumlichkeiten? Bitte jeweils auflisten unter Angabe der Miet-/Pachtund sonstigen Kosten, die seitens der FHH in Rechnung gestellt werden. Die Hamburger Tafel nutzt ausschließlich im Bezirk Altona folgende Räumlichkeiten: Bezirk Belegenheit Miete per Anno Sonstiges Altona Langenfelder Straße 82 2 400,- € entfällt Altona Bürgerhaus Bornheide Mietfrei entfällt 5. Die Verhinderung von Armut ist vorrangig eine staatliche Aufgabe. Inwiefern sieht sich der Senat gefordert, die Hamburger Tafel künftig zu unterstützen ? Der Senat setzt sich seit Jahren für eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung zugunsten einer Umverteilung an bedürftige Menschen ein, wie sie über die Hamburger Tafel versorgt werden. Dies wird der Senat auch zukünftig tun. Bereits im Jahr 2019 hatte Hamburg eine Bundesratsinitiative gestartet, die den Handel zur Abgabe von Lebensmittelüberschüssen an gemeinnützige Organisationen verpflichten sollte. Im Übrigen siehe Drs. 20/4067.