BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19782 21. Wahlperiode 28.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 20.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Hat die Polizei Hamburg den Anschluss an das digitale Zeitalter verpasst ? In unserer heutigen Arbeitswelt ist die Digitalisierung nicht mehr wegzudenken . Dies gilt auch für die Polizei Hamburg. Bei der Beratung unseres Antrags, Drs. 21/15284, teilten die Senatsvertreter mit, dass die Digitalisierung gerade für die Polizei ein ganz zentrales Zukunftsthema darstelle. „Deswegen beschäftige man sich mit dieser Materie schon seit einiger Zeit sehr intensiv. Dabei sei es wichtig, ein gemeinsames Verständnis dafür zu entwickeln, was alles dazugehöre, denn es gehe eben nicht nur um das Austeilen von Geräten, sondern auch um die Frage, welche technische Lösung, welches System und welche Sicherheitsthemen hiermit zusammenhingen. Dies stelle sich bei der Polizei ein bisschen anders als in anderen Bereichen dar. Mit der Schaffung einer neuen Leitstelle mache man sich auf den Weg, einen ungeheuren Modernisierungs- und Digitalisierungsschub für Polizei und Feuerwehr auszulösen, mit einer völlig neuen IT-Struktur und einem ganz neuen System an dieser Stelle, was natürlich Auswirkungen auf die gesamte Kommunikation zwischen Leitstelle und Einsatzkräften habe.“ (Drs. 21/16202) In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/14575, gab der Senat zur Frage der digitalen Unterstützung bei der Betrugssachbearbeitung an: „Jeder Sachbearbeiter verfügt über einen Arbeitsplatz-PC mit Zugriff auf die allgemeinen polizeilichen Systeme. Darüber hinaus sind jedem Sachbearbeiter Internetrecherchen möglich. Ergänzend hat die Sachbearbeitung Zugriff auf verschiedene forensische und ermittlungsunterstützende Auswertungssoftware . Weitere Maßnahmen beziehungsweise Anschaffungen werden auch im Rahmen der Neuausrichtung der Betrugssachbearbeitung betrachtet.“ In der Praxis scheint es jedoch erhebliche Probleme zu geben, die den ermittelnden Beamten den Arbeitsalltag unnötig erschweren und eine vernünftige Ermittlungsarbeit verhindern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Polizei hat 2019 nach ausführlicher Prüfung entschieden, in einem gemeinsamen Projekt mit Dataport zu prüfen, ob der Betrieb der Endgeräte analog zu anderen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg zukünftig durch Dataport erbracht werden kann. Da ein Betrieb durch Dataport das Neuaufsetzen jedes Rechners erfordert , wurde die Migration zu Windows 10 in diesem Prozess verlagert, um den Dienstbetrieb von doppelten Neuinstallationen zu entlasten. Diese Umstellung wird im Jahr 2020 beginnen und befindet sich zurzeit in der Planungsphase. Die Kosten für den Drucksache 21/19782 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 erweiterten Support (ESU) von Windows 7, mit dem die notwendigen Sicherheitsupdates bis zur Umstellung auf Windows 10 gewährleistet sind, betragen 58,90 Euro pro Gerät. Die Gesamtkosten sind abhängig von der Umsetzungsgeschwindigkeit der Umstellung. Ein Risiko für den Betrieb der polizeilichen Anwendungen ist nach polizeifachlicher und technischer Bewertung nicht zu erwarten. Aufgrund der besonderen Sicherheitsanforderungen der Polizei an die IT-Infrastruktur und die Konfiguration der Endgeräte bedarf es darüber hinaus noch weiterer Anpassungen, die weder im Microsoft - noch im Dataport-Basis-Standard abgebildet werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist auf allen Computern der Polizei Hamburg das aktuelle Windows 10 aufgespielt? Nein. a. Falls nein, bei wie vielen jeweils aus welchen Gründen nicht und über welches Betriebssystem verfügen diese? Zum Stichtag 21. Januar 2020 werden 8 048 Arbeitsplatzendgeräte mit Windows 7 betrieben; im Übrigen siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus verfügt das Fachkommissariat Cybercrime im Landeskriminalamt (LKA 54) für forensische Aufgaben im Zusammenhang mit sichergestellten Datenträgern über insgesamt zwölf Rechner in dienststelleneigenen Netzwerken mit unterschiedlichen Betriebssystemen (einmal Windows-10-Server, viermal macOS, dreimal Windows 10 und Linux, dreimal Linux und einmal Windows 7). Das vorhandene Windows-7-System wird aktuell noch zur Analyse älterer Schadsoftware genutzt. In der Akademie der Polizei (AK) werden insgesamt 18 Endgeräte mit dem Betriebssystem macOS betrieben. Die Nutzung erfolgt in der Einstellungsstelle, als Alternative für Microsoft-Anwendungen für die Studierenden und einzelner Lehrender im Fachhochschulbereich . b. Falls nein, seit wann ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde bekannt, dass der Support von Microsoft für Windows 7 zum 14. Januar 2020 eingestellt wird? Der Polizei ist das Ablaufdatum des regulären Supports für Windows 7 seit der offiziellen Veröffentlichung durch Microsoft am 20. Februar 2012 bekannt. c. Welche Konzepte wurden zu welchem Zeitpunkt, von welcher polizeilichen Dienststelle, mit welchem Ergebnis bezüglich der von der Firma Microsoft angekündigten Einstellung des Supports für Windows 7 unternommen? Siehe Vorbemerkung; darüber hinaus hat die Polizei zum Ausgleich von Geräteausfällen einen Vorrat Windows-7-geeigneter Endgeräte angeschafft. Der beim LKA 54 noch vorhandene Windows-7-Rechner wird im Februar 2020 durch einen Windows- 10-Rechner ersetzt. d. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass es seit dem 14. Januar 2020 keinerlei Sicherheitsupdates, Aktualisierungen oder technische Unterstützung mehr durch Microsoft gibt? Inwiefern stellt dies ein Risiko für die Polizei Hamburg dar? Sofern es Sonderwartungsverträge gibt, zu welchen Konditionen? e. Bietet die Firma Microsoft weiterhin der Polizei Hamburg einen „Extended Support“ für die erforderlichen Sicherheitsupdates für das Betriebssystem Windows 7 an? Welche Kosten kommen dadurch auf die Polizei Hamburg im Monat zu? Siehe Vorbemerkung. 2. Sollte in der zweiten Jahreshälfte 2019 das uneffektive und langsame IFA (Internet Für Alle) an den Arbeitsplatzrechnern der Polizei durch einen neuen, schnelleren Internetzugang (Bromium) abgelöst werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19782 3 a. Wenn ja, welche Dienststelle wurde mit der Umsetzung der Ablösung beauftragt? b. Warum ist die Ablösung bisher nicht umgesetzt worden? c. Wann ist mit einer Ablösung des IFA durch Bromium zu rechnen? Zur Vorbereitung der Ablösung des „Internet für Alle“ (IFA) durch Bromium hat die IT der Polizei im Jahr 2019 ein Pilotprojekt zum Einsatz von Bromium durchgeführt. Ergebnis der Pilotierung war, dass sich der hohe Arbeitsspeicherbedarf der Anwendung negativ auf die Performance der Windows-7-Rechner sowie sämtlicher Verfahren auswirkte. Als ergänzende technische Maßnahme ist aus Sicherheitsgründen die Beschaffung und Einrichtung eines eigenständigen McAfee-Gateways für einen Einsatz von Bromium erforderlich. Darüber hinaus wird Windows 7 aktuell nicht mehr von Bromium unterstützt, sodass Bromium auf den aktuellen Rechnern der Polizei nicht flächendeckend einführbar ist. Aufgrund der Erforderlichkeit von Windows 10 und einer leistungsfähigeren Hardware wird die Einführung in das Ausrollen der Windows-10-PCs integriert; im Übrigen siehe Vorbemerkung. d. Bis zur Ablösung des IFA durch Bromium, welche durchschnittlichen Übertragungsraten sind zu Bürozeiten (8 Uhr – 16.30 Uhr) für die Internetzugänge an den Arbeitsplätzen der Polizei zu erwarten? Daten im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. e. Welche für den Dienst aus dem Internet bezogenen Daten können und dürfen auf Datenspeichern der Polizei Hamburg abgespeichert werden? Mit dem IFA dürfen folgende Dateitypen heruntergeladen werden: JPEG, BMP, TIFF, GIF, PNG, PSD, WMF, RTF, PDF, TXT, XPS. Restriktionen zur Dateigröße bestehen nicht. f. Welche Datenspeichergröße steht Polizeibediensteten zur Verfügung ? Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit der Speicherung von Daten auf dem Fileserver der Polizei. Die Speichergröße für Dateien auf dem Fileserver kann bei Bedarf zügig erweitert werden. Speicherungen auf Arbeitsplatzrechnern sind nur von der jeweiligen Speicherkapazität des Rechners begrenzt. 3. Gibt es weitere Behörden in Hamburg, bei denen Computer eingesetzt sind, auf denen noch nicht das aktuelle Windows 10 aufgespielt ist? Falls ja, welche und wie viele Computer sind betroffen? Von den circa 41 000 in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg eingesetzten PCs wird noch ein geringer Teil mit Windows 7 betrieben. Für diese Endgeräte gibt es im Rahmen eines geordneten Ausnahmeprozesses zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und individuelle Umstellungspläne. Behörde Anzahl Windows-7-Clients Behörde für Inneres und Sport (ohne Polizei) 14 Behörde für Kultur und Medien 341 Behörde für Schule und Berufsbildung 10 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen 1 Behörde für Umwelt und Energie 1 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 21 Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung 74 Bezirke 166 Bürgerschaftskanzlei 11 Finanzbehörde 69 Justizbehörde 95 Personalamt 2 Summe 805 Drucksache 21/19782 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 4. Wie viele Telearbeitsplätze sind bei der Polizei Hamburg eingerichtet? Die Polizei unterscheidet zwischen alternierender und temporärer Telearbeit. Aktuell sind 200 alternierende Telearbeitsplätze und drei temporäre Telearbeitsplätze vergeben . a. Wie viele Anträge auf Telearbeit liegen aktuell vor? Zum Stichtag 21. Januar 2020: keine. b. Gibt es Probleme bei der Einrichtung weiterer Telearbeitsplätze? Falls ja, welche und wie sollen diese wann behoben werden? Nein. c. Welches Betriebssystem (Windows 7?) wird auf den für Telearbeitsplätze der Polizei Hamburg genutzten MobiPol-Geräten (Laptops/ Notebooks) betrieben? Windows 7. d. Sollten die für Telearbeitsplätze eingesetzten Laptops/Notebooks ebenfalls über das Microsoftbetriebssystem Windows 7 betrieben werden, können diese Geräte auf Windows 10 upgedatet werden? Wenn nicht, wie viele Neugeräte müssten für wie viele Telearbeitsplätze angeschafft werden? Alle eingesetzten Telearbeitsrechner sind auch mit Windows 10 betreibbar. e. Wie viele zusätzliche MobiPol-Geräte (Laptops/Notebooks) sind neben den angefragten Telearbeitsgeräten bei der Polizei Hamburg in Gebrauch? Die Polizei verfügt derzeit über insgesamt 900 Notebooks/Laptops, die zur mobilen Nutzung für Telearbeitsplätze und sonstige mobile Tätigkeiten genutzt werden. In dem von der Polizei betriebenen Projekt MobiPol werden Laptops/Notebooks derzeit noch nicht eingesetzt. 5. Werden zusätzlich zu den individuellen Internetzugängen an den Arbeitsplätzen der Polizei Hamburg sogenannte Stand-alone-Internet- PCs betrieben? a. Wenn ja, wie viele? Ja, aktuell 1 418 Rechner. b. Befinden sich auf den Stand-alone-Internet-PCs ebenfalls noch Installationen des Betriebssystems Windows 7? Wenn ja, wer führt die erforderlichen Sicherheitsupdates durch, da diese Rechner ja nicht am Polizeinetz hängen? Wurden die Mitarbeiter hinlänglich auf die Gefahren (zum Beispiel Datenschutz), die sich bei der Benutzung dieser PCs ergeben können, hingewiesen? Aktuell werden 1 038 dieser Rechner mit Windows 7 betrieben. Die Rechner sind so konfiguriert, dass sich Sicherheitsupdates selbsttätig installieren. Die Rechner werden kurzfristig mit dem eingekauften ESU-Support versorgt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. c. Für diese Endgeräte gibt es im Rahmen eines geordneten Prozesses zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitshinweise an die Nutzerinnen und Nutzer. c. Werden über Stand-alone-Internet-PCs auch dienstliche Recherchen durchgeführt oder Dienstreisen gebucht? Ja. d. Wie gewährleistet die Polizei Hamburg den Datenschutz für etwaige von Mitarbeitern der Polizei eingegebenen Daten (Kreditkartendaten , personenbezogene Daten et cetera)? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19782 5 Der vorhandene Virenschutz gewährleistet die technische Sicherheit der Stand-alone- Rechner. Die Verarbeitung dienstlicher, personenbezogener Daten auf den Stand-alone- Rechnern mit Internetzugang ist nicht zulässig. Im Übrigen ist bei einer zugelassenen privaten Nutzung dienstlicher Rechner jeder Anwender für seine privaten Daten verantwortlich . 6. Wird nach Ansicht der zuständigen Behörde die Fallbearbeitungssoftware CRIME den Anforderungen an ein modernes Fallbearbeitungssystem gerecht? Nein. a. Falls nein, weshalb nicht und welche Maßnahmen sollen wann ergriffen werden? Die Polizei hat im Herbst 2016 entschieden, das Angebot des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur Teilhabe an einem einheitlichen Fallbearbeitungssystem (eFBS) beim Bundeskriminalamt (BKA) anzunehmen. Seitdem ist die IT der Polizei Hamburg an der Entwicklung beteiligt und bereitet die Einführung vor. Das eFBS befindet sich aktuell im Test. Die Wirkbetriebsaufnahme ist für Mitte 2020 geplant. b. Ist ein Datenaustauch mit anderen Polizeibehörden im Bundesgebiet möglich? Falls nein, weshalb nicht? Ja. 7. Welche Dienststelle ist für die forensische Sicherung von sichergestellten Datenträgen jeglicher Art (Mobiltelefone, PCs, USB-Datensticks) zuständig? Das Fachkommissariat Cybercrime im Landeskriminalamt (LKA 54). a. Wie lange dauert die durchschnittliche forensische Sicherung von sichergestellten Daten (Mobiltelefone/PCs et cetera) im Durchschnitt ? Daten im Sinne der Fragestellung werden vom LKA 54 nicht erhoben. b. Kommt es bei der forensischen Sicherung von sichergestellten Datenträgern zu Wartezeiten? Wenn ja, wie hoch sind diese im Durchschnitt? Wird eine Priorisierung bei der forensischen Sicherung von Daten vorgenommen? Was sind die Gründe für etwaige Wartezeiten und was gedenkt die Polizei hiergegen zu unternehmen? Ja; darüber hinaus werden Daten zur erfragten Wartezeit nicht erhoben. Für eine Beantwortung wäre eine manuelle Auswertung sämtlicher beim LKA 54 eingegangenen Vorgänge im Sinne der Fragestellung erforderlich. Die Auswertung mehrerer Tausend Vorgänge pro Jahr ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Gründe für die Wartezeiten liegen unter anderem in höheren Auftragszahlen, gestiegenem Arbeitsaufwand je Sicherung, unter anderem aufgrund gestiegener Speicherkapazitäten, und der Einführung neuer Anwendungen. Für die vorrangige Bearbeitung zeitlich dringlicher Vorgänge wird beim LKA 54 eine Priorisierung vorgenommen. c. Auf welche Datenträger werden die forensisch sichergestellten Daten zur Auswertung gesichert? Die sichergestellten Daten werden auf DVD, Blu-Ray, Festplatte oder NAS (Dateiserver ) gesichert. Drucksache 21/19782 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 d. Sind die der Polizei zu Verfügung stehenden forensischen Speichermedien bei den heute durch die Polizei sichergestellten Datenmengen ausreichend? Ja. 8. Welche Software/Hardware steht der Polizei Hamburg für die Auswertung von forensisch sichergestellten Daten zur Verfügung? Alle Ermittlungsdienststellen der Polizei sind mit nicht vernetzten Stand-alone- Rechnern (Auswerterechnern) ausgestattet, die für die Auswertung der forensisch gesicherten Daten genutzt werden. Auf diesen Rechnern kommt hauptsächlich folgende Software zum Einsatz: X-Ways Forensics, X-Ways Investigator, Cellebrite UFED Reader, MSAB XRY Reader und Magnet Forensics AXIOM. 9. Können forensisch gesicherte Datenmengen in heute herkömmlichen Größen (Terabyte und größer) überhaupt durch die der Polizei zur Verfügung gestellten Hard- und Softwarelösungen ausgewertet werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, was wird dagegen unternommen? Ja, mit zur Verfügung stehenden Hard-/Softwarelösungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 10. Durch wen wird die Auswertung von forensisch sichergestellten Daten vorgenommen? Grundsätzlich durch die Sachbearbeitung der für das Ermittlungsverfahren zuständigen Dienststelle; in komplexen Fällen erfolgt eine Unterstützung beziehungsweise Übernahme durch das LKA 54. 11. Wie werden diese Auswertekräfte beschult? Werden Auswertungskräfte gleich beschult? Wird jeder Datenauswerter geschult? Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter werden durch Fortbildungsangebote der Akademie (AK) der Polizei oder durch Workshops des LKA 54 geschult. Forensische Mitarbeiter des LKA 54 werden durch eine Sachverständigenausbildung beim BKA und weitere externe Fortbildungen geschult. 12. Im Jahr 2016 berichtete der IT-Planungsrat stolz: „Die Polizei Hamburg geht mit dem Projekt „MobiPol“ den Weg einer zukunftsorientierten Entwicklung unter Nutzung moderner mobiler IT, um die polizeiliche Aufgabenvielfalt schnell, einfach und sicher mit bestehenden IT-Lösungen zu verknüpfen. Mit Unterstützung namhafter Entwicklungsfirmen konnte so bereits ein funktionsfähiges Instant Messaging mit dem Namen „Messenger 24“ entwickelt werden und steht kurz vor der Serienreife zur Verfügung . Im Fachausschuss hieß es am 24. Januar 2019, dass „die Hardware - und Betriebskosten für die ersten 1 400 Geräte“ langfristig gesichert sei, bei einer Ausweitung auf alle Dienststellen 2 800 Geräte notwendig seien. a. Wie viele Geräte welches Herstellers mit welchem Betriebssystem sind aktuell im Einsatz? b. Wie viele Geräte welches Herstellers mit welchem Betriebssystem sollen im Jahr 2020 noch angeschafft werden? c. In welcher Höhe sind Kosten für den Kauf und Betrieb der Geräte in den Jahren 2018 und 2019 jeweils entstanden? d. In welcher Höhe sind Kosten für das Jahr 2020 vorgesehen? e. Wann wurde die vollständige Ausweitung realisiert? Wenn sie noch nicht realisiert wurde, wann soll dies geschehen und welche Probleme bei der Ausweitung haben sich ergeben? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19782 7 Die Polizei nutzt für MobiPol derzeit 1 400 Nokia-Smartphones mit dem Betriebssystem Windows Phone. Die Geräte befinden sich in der Aussonderung und werden in Kürze durch 2019 beschaffte 1 400 iPhones XR mit dem Betriebssystem iOS ersetzt. Darüber hinaus ist die Ausstattung mit weiteren 2 600 iPhones sowie 200 iPads mit dem Betriebssystem iOS vorgesehen, die im Rahmen der Ermächtigungen der Polizei beschafft werden. Kosten für die Anschaffung neuer Geräte sind nur im Jahr 2019 in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro entstanden. Für den Betrieb der in den erfragten Jahren von der Polizei genutzten MobiPol-Geräte sind pro Jahr Kosten von rund 672 000 Euro angefallen. 13. Welche Probleme sind der zuständigen Behörde im Hinblick auf ComVor (Computergestütztes Vorgangsbearbeitungssystem) bekannt und welche Maßnahmen sind konkret geplant, um die Anwendung zu verbessern? Keine. Fachliche und technische Modifikationen werden in jährlichen Versionswechseln eingepflegt. 14. Ist die Software LIMS (Labor-Informations- und Management-System) zwischenzeitlich einsatzfähig? a. Falls ja, seit wann? b. Falls nein, weshalb nicht und wann wird dies der Fall sein? Derzeit befindet sich LIMS bei der Polizei Hamburg in der Phase technischer und fachlicher Abschlusstests. Eine Pilotierungsphase für erste Dienststellen der Abteilung Kriminalwissenschaften und -technik im Landeskriminalamt (LKA 3) ist für das 1. Quartal 2020 geplant. c. Was hat die Anschaffung der Software gekostet? Eine Grundversion der dem Laborinformationssystem zugrunde liegenden Anwendung „DOMEA-KT“, abgestimmt auf die Bedarfe der Kriminaltechnik des LKA Rheinland -Pfalz, wurde im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen den Ländern Hamburg und Rheinland-Pfalz für einen Entwicklungskostenanteil von 143 643,29 Euro übernommen. 15. Läuft die Software ALIS (Allgemeine Lageinformation) 4.0 reibungslos? Falls nein, welche Probleme treten auf und woran liegt das? Ja. 16. Wie viele Kriminalbeamte wurden seit 2015 jährlich auf das Excel-Tool FARMEx geschult? Bei FARMEx handelt es sich um eine zielgerichtete Spezifikation des Programms „Microsoft Excel“ unter Ausnutzung programmimmanenter Funktionalitäten (Makros). FARMEx wurde durch die Polizei Nordrhein-Westfalen entwickelt. Der Polizei Hamburg ist FARMEx zusammen mit digitalen Schulungsunterlagen für die Sachbearbeitung (FARMEx Tutorials) zur Ermittlungsunterstützung von der Polizei Nordrhein- Westfalen zur Verfügung gestellt worden. Spezielle Fortbildungslehrgänge für die Nutzung von FARMEx gab es in Hamburg zunächst nicht. Die wachsende Bedeutung von FARMEx und der steigende Funktionsumfang machten in der Folge zielgerichtete Fortbildungsmaßnahmen für die Nutzung von FARMEx erforderlich. Seit dem Jahr 2018 bietet die AK der Polizei Fortbildungslehrgänge im Sinne der Fragestellung an; die Anzahl der seit dem Jahr 2018 beschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr 2018 2019 2020* Anzahl 87 238 13 * Stichtag 21. Januar 2020 Darüber hinaus liegen der Polizei Daten im Sinne der Fragestellung nicht vor. Drucksache 21/19782 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 17. Welche Probleme treten bei Messenger24 auf? Welche Maßnahmen werden wann ergriffen, um diese Probleme zu beseitigen? Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung des Messenger24 resultieren im Wesentlichen aus der mangelhaften Akkulaufzeit der bisher genutzten Nokia-Smartphones sowie dem ungewohnten Betriebssystem Windows Phone. Mit dem geplanten Wechsel auf iPhones XR steht den Nutzern eine deutlich verbesserte Akkulaufzeit und das etablierte Betriebssystem iOS zur Verfügung. Die Anwendung Messenger24 wurde darüber hinaus für die Nutzung auf iOS optimiert. Im Rahmen der normalen Produktpflege werden auch künftig weitere Optimierungen des Messenger24 angestrebt. 18. Immer wieder kam es bei KoPers zu Problemen. Sind diese zwischenzeitlich vollumfänglich beseitigt? Falls nein, weshalb nicht? KoPers wird seit Juli 2018 für die Personalverwaltung und -abrechnung der Beamtinnen und Beamten beziehungsweise Tarifbeschäftigen der Polizei Hamburg eingesetzt. Die Bezüge werden durchweg korrekt berechnet, bisher bekannte Fehler sind behoben . Im Übrigen vergleiche Drs. 21/17957. 19. Über wie viele Internetzugänge verfügt die Polizei Hamburg? Wie viele weitere werden benötigt? Die Polizei verfügt aktuell über 8 418 Internetzugänge. Zusätzliche Bedarfe bestehen derzeit nicht. 20. Inwiefern ist es Polizeibeamten gestattet, ihre privaten Mobilgeräte für dienstliche Internetauskünfte zu benutzen? Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei ist eine Nutzung privater Informationstechnik für dienstliche Zwecke durch die Geschäftsordnung der Polizei untersagt. 21. Wie ist der Sachstand zur Entwicklung der „Digitalen Strafakte“ bei der Polizei Hamburg? Die Polizei Hamburg hat aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, wonach die „Elektronische Akte in Strafsachen“ (EAS) bis spätestens zum 1. Januar 2026 einzuführen ist, das Projekt „Elektronischer Rechtsverkehr und Elektronische Akte“ (ERVEA) eingesetzt . Das Projekt ERVEA ist auf drei Jahre angelegt und planmäßig am 1. Januar 2020 gestartet. Zu den Arbeitspaketen des Projekts gehört unter anderem die Vorbereitung der Einführung der EAS. Derzeit erfolgt die Konkretisierung des Planungs- und Umsetzungsaufwandes.