BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19783 21. Wahlperiode 28.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 20.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Verkehrssicherheit in Lokstedt – Wie steht es um den Siemersplatz? Der Siemersplatz in Lokstedt gehört zu den meistbefahrenen Kreuzungen in Hamburg und ist gleichermaßen Nahversorgungszentrum für den Stadtteil. Aus diesem Grund wird die Kreuzung nicht nur von Autos und Radfahrern genutzt, sondern auch von Fußgängern stark frequentiert. Insbesondere nach dem aufwendigen Umbau im Jahr 2013 mehrte sich Kritik an der bisherigen Verkehrsführung. Zuletzt wurde dies am 17. April 2019 deutlich, als eine Seniorin durch einen Sattelzug lebensgefährlich verletzt wurde und die Verkehrssituation am Siemersplatz auch in den Medien diskutiert wurde. Als Folge dieses Vorfalls hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel in BV-Drs. 20-3753 die zuständige Behörde unter anderem um eine Überprüfung der Verkehrssicherheit und Nutzungsqualität des Siemersplatzes gebeten. Aus der hierauf folgenden BV-Drs. 21-0156 geht hervor, dass nach polizeilicher Einschätzung das Unfallgeschehen für Fuß- und Radverkehr am Siemersplatz unauffällig sei und bei der Ampelschaltung bereits auf Fußgängerfreundlichkeit geachtet wurde, sodass keine Umbaumaßnahmen vorgesehen seien. Viele Anwohner und Anlieger teilen diese Einschätzung nicht. Es bleibt weiter offen, inwieweit es seit den Umbaumaßnahmen vermehrt zu Verkehrsunfällen mit Fußgängern und Radfahrern kam und warum nicht innovative technische Lösungen wie Fußgängererkennung mit Wärmebildkameras in Betracht gezogen und versuchsweise ausprobiert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mobilität ist ein zentraler Bestandteil der Lebensqualität der Menschen in Hamburg. Die Stadt verzeichnet einen stetigen Bevölkerungszuwachs. Damit steigt auch die Zahl aller Verkehrsteilnehmenden kontinuierlich an. Entsprechend ergreifen der Senat und die Bezirksämter eine Vielzahl von Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Mobilität in der Stadt. Dabei ist es ein wichtiges Ziel, die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten und Schwerverletzten kontinuierlich zu senken (Vision Zero). Zum Erreichen dieser Ziele wird auch kontinuierlich sowie anlassbezogen die Situation im Verkehrsraum geprüft, um festzustellen, wo durch bauliche Anpassungen die Verkehrssicherheit gefördert werden kann. Im Übrigen siehe Drs. 21/15572. Der Umbau des Siemersplatzes hatte zum Ziel, die Fahr- und Wegebeziehungen aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Für den Erhalt und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes wurden daher Fahrbeziehungen verändert. Für den Fußverkehr und den Radverkehr gibt es dadurch mehr Querungsmöglichkeiten der Fahrbahn (zum Beispiel aus einem Linksabbiegestreifen wurden zwei). Eine nennenswerte Veränderung der Unfallzahlen insgesamt und derer mit Drucksache 21/19783 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Beteiligung von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern ist nach den Umbaumaßnahmen am Siemersplatz im Jahr 2013 nicht festzustellen . Festzustellen ist, dass am Siemersplatz die Anzahl der Verkehrsunfälle mit verunglückten Personen in der Zeit vom 01. Januar 2014 bis zum 30. November 2019 von 69 auf 44 Verkehrsunfälle zurückgegangen ist. Dabei ist die Anzahl der verunglückten Personen um 23 verunglückte Personen gesunken. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welcher Zuständigkeit (Behörde, Bezirk) liegt die Entscheidung zur verkehrsbaulichen Umgestaltung des Siemersplatzes? Die Zuständigkeit liegt bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), da es sich bei dem Siemersplatz um einen Kreuzungspunkt der Hauptverkehrsstraßen Kollaustraße, Lokstedter Steindamm, Osterfeldstraße und Vogt-Wells-Straße handelt. 2. Wie viele Unfälle am Siemersplatz wurden seit 2013 registriert, an denen Fußgänger und Radfahrer beteiligt waren? Bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln. 3. Wie viele dieser Unfälle wurden im Zeitraum von 2007 bis 2012 am Siemersplatz registriert? Bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln. Die Verkehrsunfalldaten für den Siemersplatz sind durch Abfragen in der Unfalldatenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) ermittelt worden. Die Angaben sind einem Datenexport vom 21. Januar 2020 entnommen. Für das Jahr 2019 liegen Daten bis einschließlich November vor. Diese Daten sind vorläufig. Angaben zu den Verkehrsbeteiligungen enthalten stets alle am Unfall aktiv beteiligten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Aussagen über die Entwicklung der Verkehrsunfälle sind bei unterjähriger Betrachtung und Analyse aufgrund der vorläufigen Fallzahlen und normalen starken monatlichen Schwankungen grundsätzlich nur bedingt belastbar. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Für die Anzahl der Verkehrsunfälle am Siemersplatz mit Fußgänger- und Radfahrerbeteiligung der Jahre 2007 bis 2019 siehe nachstehende Tabelle: Jahr Fahrrad/Pedelec Fußgängerinnen und Fußgänger 2007 1 3 2008 5 1 2009 6 2 2010 3 - 2011 2 - 2012 3 2 2013 2 - 2014 2 1 2015 3 - 2016 3 1 2017 4 - 2018 4 1 2019* 4 3 Gesamtergebnis 42 14 * Januar bis November 2019 4. Wurden seit den Umbaumaßnahmen 2013 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern erwogen? Wenn ja, wann, welche und mit welchem Umsetzungsergebnis? Seit dem Umbau im Jahr 2013 wurden verschiedene zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit des Fuß- und Radverkehrs in enger Zusammenarbeit mit der Polizei abgestimmt und durchgeführt. Hierzu gehören: - die Ergänzung und Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen, - die Anbringung eines zusätzlichen Gefahrzeichens (Verkehrsschild), Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19783 3 - die Optimierung der Signalgeberpositionen, - die Optimierung der Signalgeberausstattungen (Streuscheiben, Röhrenblenden) und - die Anpassung der Signalprogramme. Diese Maßnahmen beziehen sich größtenteils auf die Fuß- und Radverkehrsquerung der Kollaustraße. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. An welcher Fußgängeranlage wurde die transpondergesteuerte Grünzeitverlängerung (siehe BV-Drs. 21-0156) ausprobiert? Welche detaillierten Ergebnisse liegen aus dem Probebetrieb vor? An der Fußgängerlichtsignalanlage Budapester Straße/Paulinenstraße wird eine extra Anforderungsmöglichkeit für querende Kindergartengruppen mittels Transpondertechnik eingesetzt. Nach Anforderung mit dem Transponder wird die Start-Freigabezeit von sechs auf 17 Sekunden für diesen Umlauf verlängert. Zu diesem speziellen, nur auf die Nutzung durch den Kindergarten ausgelegten Anwendungsfall, sind keine negativen Rückmeldungen bekannt. 6. An welchen Orten wurde/wird die Fußgängererkennung mit Wärmebildkamera (siehe BV-Drs. 21-0156) bereits eingesetzt? Welche detaillierten Ergebnisse liegen aus dem Probebetrieb vor? Fußgängererkennungen mit Wärmebildkameras werden im Hamburger Stadtgebiet, beispielhaft an den Lichtsignalanlagen Steilshooper Allee/Fabriciusstraße und Bramfelder Chaussee/Steilshooper Allee zwecks Anforderung oder Verlängerung von Grünzeiten versuchsweise in einem Probebetrieb eingesetzt. Derzeit liegen keine statistisch erhobenen Ergebnisse aus dem Probebetrieb vor. Negative Rückmeldungen sind nicht bekannt. 7. Nach welchen Kriterien werden Orte für den Probebetrieb von innovativen technischen Lösungen wie Fußgängererkennung mit Wärmebildkameras ausgewählt? Plant die zuständige Behörde eine Ausweitung der Probebetriebe? Der Einsatz von innovativen technischen Lösungen wie die Fußgängererkennung mit Wärmebildkameras ist von verschiedenen Randbedingungen abhängig. Neben der Geometrie des Verkehrsknotens sind die Übersichtlichkeit, die Detektionsrichtung, die Größe und die Form der Nebenflächen, die durch den Fußverkehr genutzt werden, von Bedeutung. Auch die Kompatibilität der vorhandenen Technikkomponenten (Detektionen und Schaltgerät) bis hin zu einer umfassenden Erneuerung der Anlage ist zu berücksichtigen. Aufgrund der Vielschichtigkeit bei der Anwendung der Fußgängererkennung mit Wärmebildkameras und der erforderlichen individuellen Beurteilung ist eine regelhafte Nutzung im Stadtgebiet derzeit noch nicht geplant. 8. Wie steht es um den Gesundheitszustand der am 17. April 2019 am Siemersplatz lebensgefährlich verletzten Seniorin? Ist dem Senat bekannt, ob bereits eine vollkommene Genesung erfolgt ist? Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. Im Übrigen handelt es sich hierbei um private Daten.