BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19786 21. Wahlperiode 28.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 20.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Planungen zum Bau eines Elektrolyseurs zur Produktion von Wasserstoff im Hafen – Wie geht es jetzt weiter? Die Norddeutsche Wasserstoffstrategie stellt einen Leitfaden für die gemeinsame Nutzung grünen Wasserstoffs in den nördlichen Bundesländern dar. In dieser wird das Ziel formuliert, bis 2025 mindestens 500 Megawatt (MW) Elektrolyseleistung zur Erzeugung grünen Wasserstoffs im Norden zu installieren . Bis 2030 sollen mindestens 5 Gigawatt (GW) zur Verfügung stehen.1 Am 05.09.2019 stellte der Senat den Plan vor, die weltweit größte, modular erweiterbare Elektrolyse-Anlage im Hamburger Hafen zu errichten. Diese soll eine Leistung von 100 MW aufweisen und damit bis zu 2 Tonnen beziehungsweise 22 000 Kubikmeter Wasserstoff in der Stunde produzieren. Die Finanzierung der Kosten im dreistelligen Millionenbereich sollte über Fördermittel des Bundes und der EU erfolgen und eine Entscheidung über den Bau noch im Jahr 2019 erfolgen.2 In der Anlage der Fortschreibung des Hamburger Klimaplans (Drs. 21/19200) wird das Projekt ebenfalls aufgeführt. Es ist dort von einem großskaligen Elektrolyseur die Rede, welcher zur Dekarbonisierung der (Schiffs-)Verkehre im Hafen dienen soll. Ferner heißt es, der Umsetzungszeitraum sei noch in Abstimmung und die CO2-Reduktion bis 2030 solle durch ein Gutachten ermittelt werden.3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Am 7. November 2019 haben die fünf norddeutschen Länder Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ihre gemeinsame Wasserstoffstrategie verabschiedet. Einer der Schwerpunkte bei der Schaffung einer norddeutschen Wasserstoff-Wertschöpfungskette ist der Aufbau von ausreichend Erzeugungsleistung für Wasserstoff. Die Planungen zum Bau eines Elektrolyseurs im Hafen fügen sich nahtlos in diese Strategie ein. Der Elektrolyseur soll sich über die nächsten Jahre nachfrage- und angebotsorientiert im Hafenumfeld integrieren und die Entwicklung der, auf die Dekarbonisierung verschiedener Sektoren in der Industrie und im Verkehr ausgerichteten, Wasserstoffwirtschaft unterstützen. Der Hamburger Hafen ist ein großes Industriegebiet, in dem die 1 Vergleiche https://www.hamburg.de/contentblob/13179812/f553df70f865564198412 ee42fc8ee4b/data/wasserstoff-strategie.pdf. 2 Vergleiche https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energie-hamburg-hamburg-willweltgroesste -wasserstoff-elektrolyse-fuer-hafen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101- 190905-99-746793. 3 Vergleiche Drs. 21/19200. Drucksache 21/19786 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Grundstoffindustrie bedeutende Werke unterhält. Zentrale Voraussetzung für eine tragfähige Wasserstoffwirtschaft ist eine gesicherte Abnahme. In einem ersten Schritt werden daher bei potenziellen Großabnehmern im Hamburger Hafen und dem angrenzenden Industriegebiet die voraussichtlichen Abnahmemengen bis ins Jahr 2030 ermittelt. Diese Nachfragemengen werden in der Folge mit der Angebotsplanung aus der Wirtschaft abgeglichen, um auf dieser Grundlage eine zeitliche Konkretisierung des Infrastrukturbedarfs, des modularen und räumlichen Ausbaus sowie technischer Rahmenbedingen durchzuführen. Die technische Auslegung muss in Abstimmung mit potenziellen Stake- und Shareholdern spezifiziert werden. Weiterhin werden Vorgespräche geführt mit Anlagenherstellern, Betreibern, Investoren und Fördermittelgebern beim Bund und der EU-Kommission. Weitergehende Entscheidungen, auch zu Aufträgen an Dritte, sind noch nicht getroffen worden. Derzeit wird ein Umsetzungsplan unter Einbindung relevanter Stakeholder erarbeitet. Aus Gründen des Wettbwerbsschutzes gibt die zuständige Behörde über die diesbezüglich geführten Gespräche mit einzelnen Unternehmen grundsätzlich keine Auskunft. Die entsprechenden Informationen werden auch für den weiteren Prozess nur aggregiert und anonymisiert verwendet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wurde über den Bau der Anlage wie geplant im Jahr 2019 entschieden? Wurde bereits eine entsprechende Genehmigung erteilt? a. Wenn ja, wann und wie ist die Entscheidung aus welchen Gründen (aus-)gefallen? Wann wurde die Genehmigung erteilt? b. Wenn nein, was sind die Gründe für die Verzögerung? Bis wann ist eine Entscheidung beziehungsweise Genehmigungserteilung geplant? 2. In welcher Planungsphase befindet sich das Projekt des Elektrolyseurs im Hafen und was sind die nächsten Schritte? (Bitte weiteren Zeitplan und Meilensteine mit prognostizierten Fertigstellungsdaten angeben.) 3. In welchen modularen Stufen soll die Anlage bis jeweils wann errichtet werden? Welche Leistung kann beziehungsweise soll die Anlage final maximal haben? 4. Wie hoch sind die prognostizierten Kosten des Projekts? Wie teilen sich diese auf? 5. Welche Fördermittel des Bundes und der EU wurden und werden in welchem Umfang beantragt? In welchem Umfang beabsichtigen sich die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) oder welche ihrer öffentlichen Unternehmen an dem Projekt beziehungsweise seiner Finanzierung zu beteiligen? 6. Welche konkreten Flächen sind für den Bau der Anlage angedacht? 7. Wurden bereits potenzielle Kunden für den Wasserstoff ermittelt? Wenn ja, wer kommt dafür infrage? Inwieweit wollen welche öffentliche Unternehmen der FHH den produzierten Wasserstoff oder Teile davon abnehmen? 8. Sind Abnehmer für das Nebenprodukt Sauerstoff in Aussicht? Wenn ja, wer kommt hierfür infrage? Inwieweit ist geplant, auch die Abwärme der Elektrolyse zu nutzen? 9. Ist das eingangs erwähnte Gutachten zur CO2-Reduktion bereits in Auftrag gegeben? a. Wenn ja, wann ist dies erfolgt und wer erstellt es zu welchem Preis? Zu welchen Ergebnissen ist es gegebenenfalls bereits gekommen? b. Wenn nein, warum nicht und bis wann soll dies erfolgen? Siehe Vorbemerkung.