BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19787 21. Wahlperiode 28.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 20.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Abfrage von Fördergeldern durch Landesjugendverbände (II) Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) fördert Jugendverbände im Rahmen des Landesförderplans „Familie und Jugend“ (LFP). Hierzu werden im LFP unter Teil II verschiedene Förderpositionen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der vorangegangenen Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/17649 blieben verschiedene Fragen offen, beziehungsweise ergaben sich Nachfragen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Landesförderplan „Familie und Jugend“ (https://www.hamburg.de/jugendhilfe/ veroeffentlichungen/117122/landesfoerderplan/) ist in seiner jetzigen Fassung bis Ende 2021 gültig. Die Fortschreibung des Landesförderplans (LFP) (2022 – 2026) ist bereits in Vorbereitung. Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung werden zu Teil II des LFP unter anderem die Ausrichtung, Aktualität und Inanspruchnahme der Förderpositionen zur Jugendverbandsarbeit geprüft und notwendige Anpassungen vorgenommen . Die Überarbeitung soll unter Beteiligung der Hamburger Jugendverbände und Dachverbände erfolgen. Am Ende des Überarbeitungsprozesses wird der Landesjugendhilfeausschuss 2021 über den fortgeschriebenen LFP beschließen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Bezüglich LFP-Position 2.3.1.2 „Förderung von Seminaren und Veranstaltungen “: Wie viele Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen sowie welche Anzahl an Teilnehmenden inklusive der Teilnehmendentage wurden in 2016, 2017, 2018 jeweils gefördert? Anzahl der Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen: 2016: 850, 2017: 961, 2018: 902. Die Anzahl der Teilnehmendentage und Teilnehmer wird statistisch nicht erfasst. 2. Bezüglich LFP-Position 2.3.1.2 „Förderung von Seminaren und Veranstaltungen “: Wie viele Jugendgruppenleiterausbildungen wurden in 2016, 2017, 2018 jeweils durchgeführt und gefördert? (Bitte um Angabe der Teilnehmendenanzahl und der Teilnehmendentage) Die Jugendgruppenleiterausbildungen werden statistisch nicht erfasst. Siehe hierzu Antwort zu 1. Drucksache 21/19787 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Bezüglich LFP-Position 2.3.1.2 „Förderung von Seminaren und Veranstaltungen “: Wie viele Juleicas wurden 2016, 2017, 2018 jeweils neu beantragt? 2016: 976, 2017: 934, 2018: 888. 4. Bezüglich LFP-Förderposition 2.3.1.4 „Verdienstausfallentschädigung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter“: Für wie viele Personen und wie viele Tage wurden in 2016, 2017, 2018 jeweils Verdienstausfallentschädigungen beantragt und bewilligt? Die Zahlen der Beantragung und Bewilligung sind identisch. Jahr Personen Tage 2016 103 827 2017 105 911 2018 108 913 5. Bezüglich LFP-Förderposition 2.3.1.4 „Verdienstausfallentschädigung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter“: Wie oft wurde die Höchstfördersumme in 2016, 2017, 2018 jeweils beantragt und bewilligt? a. In welcher Form wird die „Verdienstausfallentschädigung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter“ versteuert oder ist diese steuerbefreit ? Jahr Anzahl 2016 13 2017 10 2018 14 Die Zahlen der Beantragung und Bewilligung sind identisch. Die individuelle steuerliche Behandlung der Verdienstausfallentschädigung liegt in der Verantwortung der Antragsteller. 6. Bezüglich LFP-Förderposition 2.3.1.5 „Bereitstellung von Räumen für die Jugendarbeit“: Wie viele Räume für die Jugendverbandsarbeit, mit welchem Aufmaß (in Quadratmetern), wurden in 2016, 2017, 2018 jeweils gefördert? 7. Bezüglich LFP-Förderposition 2.3.1.5 „Bereitstellung von Räumen für die Jugendarbeit“: In welcher prozentualen Höhe wurden die jeweiligen Räume nach Frage 6. in 2016, 2017, 2018 jeweils gefördert? Jahr Räume Aufmaß in m² 2016 107 2 954 2017 111 3 064 2018 105 2 984 Nach LFP-Förderposition 2.3.1.5 beträgt die prozentuale Förderung 50 Prozent der zuwendungsfähigen Miet- und Mietnebenkosten. In den Jahren 2016 bis 2018 gab es einen Verband, der als Ausnahmefall mit 80 Prozent der zuwendungsfähigen Mietund Mietnebenkosten gefördert wurde. 8. Bezüglich LFP-Förderposition 2.3.1.6 „Nutzung von Medien und Geräten “: Für die Bereitstellung welcher Medien und Geräte haben die „Hamburger Öffentliche Bücherhallen“ (HÖB) in 2016, 2017, 2018 jeweils Kosten erstattet bekommen? 9. Bezüglich LFP-Förderposition 2.3.1.6 „Nutzung von Medien und Geräten “: Wie viele Jugendverbände haben die genannten Kosten aus der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/17649 (2016, 2017, 2018: 13 000 Euro (jeweils)) in 2016, 2017, 2018 jeweils verursacht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19787 3 Die Kostenerstattung an die Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen (HÖB) erfolgt pauschal. Juleica Inhaberinnen und Inhaber können in diesem Rahmen das gesamte Angebot HÖB nutzen. Eine Einzelaufstellung der genutzten Medien und Geräte erfolgt durch die HÖB nicht. In dieser Förderplanposition können Jugendverbände keine Anträge stellen. 10. Bezüglich LFP-Förderposition 2.3.2.1 „Allgemeine Förderung von Freizeiten “: Wie viele Freizeitmaßnahmen sowie welche Anzahl an Teilnehmenden inklusive der Teilnehmendentage wurden in 2016, 2017, 2018 jeweils gefördert? 11. Bezüglich LFP-Förderposition 2.3.2.1 „Allgemeine Förderung von Freizeiten “: Wie viele Betreuende haben in 2016, 2017 und 2018 jeweils an Freizeitmaßnahmen teilgenommen? Jahr Freizeitmaßnahmen Teilnehmendentage 2016 1 170 143 210 2017 1 166 135 774 2018 1 092 143 855 Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird genauso wie die Anzahl der Betreuerinnen und Betreuer statistisch nicht erfasst. 12. Bezüglich LFP-Förderposition 2.3.2.2 „Förderung von Freizeiten für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien (EKS)“: Wie viele EKS haben in 2016, 2017, 2018 jeweils an geförderten Freizeitmaßnahmen teilgenommen? (Bitte die Anzahl an Teilnehmenden inklusive der Teilnehmendentage für die Jahre 2016, 2017, 2018 jeweils auflisten.) 13. Bezüglich LFP-Förderposition 2.3.2.2 „Förderung von Freizeiten für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien (EKS)“: Bei wie vielen Teilnehmenden musste eine erweiterte Einkommensprüfung zum Bedürftigkeitsnachweis in 2016, 2017, 2018 jeweils durchgeführt werden ? Jahr Teilnehmende Teilnehmendentage 2016 1 887 25 048 2017 1 357 19 952 2018 1 665 23 681 Die Einkommensprüfung ist in dieser LFP Förderposition für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erforderlich. 14. Bezüglich LFP-Förderposition 2.3.2.2 „Förderung von Freizeiten für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien (EKS)“: Wie hoch waren die Gesamtrealkosten durch alle Teilnahmen von allen EKSlern an Freizeiten in 2016, 2017, 2018? Jahr Kosten in € 2016 812 061,65 2017 625 851,45 2018 689 959,11 15. Bezüglich LFP-Förderposition 2.3.2.2 „Förderung von Freizeiten für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien (EKS)“: Wie hoch war die Summe des Elternbeitrages in 2016, 2017, 2018 jeweils? Jahr Elternbeiträge in € 2016 117 520,96 2017 90 386,10 2018 112 033,00 Drucksache 21/19787 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 16. Bezüglich LFP-Förderposition 2.3.2.3 „Förderung der Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen“: Warum wurde die LFP-Förderposition 2.3.2.3 bisher noch nicht abgerufen? In den Jahren 2016, 2017 und 2018 hat kein Jugendverband Mittel aus dieser Position beantragt. Warum es keinen entsprechenden Bedarf gibt, wird aktuell mit den Jugendverbänden erörtert. 17. Bezüglich LFP-Förderposition 2.3.2.3 „Förderung der Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen“: Plant der Senat eine Aufrechterhaltung der LFP-Förderposition? a. Wenn ja, aus welchen Gründen wird dies geplant, obwohl bisher kein Abruf der Mittel stattgefunden hat? b. Wenn nein, warum nicht und war die Möglichkeit des Nichtabrufs bereits zur erstmaligen Einrichtung der LFP-Förderposition erkennbar ? Hiermit hat sich der Senat noch nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 18. Bezüglich LFP-Position 2.3.2.4 „Förderung gemeinschaftsdienlicher Freizeiten“: Was versteht der Senat unter der Förderung gemeinschaftsdienlicher Freizeiten im Sinne der LFP-Position 2.3.2.4? Bei gemeinschaftsdienlichen Freizeiten sollen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit gesellschaftlich relevanten Themen wie sozialer Gerechtigkeit, friedlichem Zusammenleben und nachhaltiger Entwicklung auseinandersetzen. Zudem sollen diese Freizeiten die nationale und internationale Zusammenarbeit stärken. Mit dieser Förderposition haben die Jugendverbände die Möglichkeit, sich neben ihren vornehmlichen Schwerpunktsetzungen weiteren Themen zu widmen und dafür eine entsprechende Förderung zu erhalten. 19. Bezüglich LFP-Position 2.3.2.4 „Förderung gemeinschaftsdienlicher Freizeiten“: Aus welchen Gründen wurde laut Schriftlicher Kleiner Anfrage Drs. 21/17649 jeweils nur ein Jugendverband gefördert? Es wurde jeweils nur ein Förderantrag gestellt. 20. Bezüglich LFP-Position 2.3.2.4 „Förderung gemeinschaftsdienlicher Freizeiten“: Was wurde im Rahmen der Förderung konkret in den Jahren 2016, 2017, 2018 jeweils gefördert? In den Jahren 2016, 2017, 2018 wurde jeweils ein internationales Workcamp des Vereins Internationale Jugendgemeinschaftsdienste Landesverein Hamburg-Schleswig- Holstein e.V. gefördert. Bezuschusst wurden die Ausgaben für Programmkosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Entschädigungen für Helferinnen und Helfer. 21. Bezüglich LFP-Position 2.3.3 „Internationale Jugendarbeit und Begegnungen “: Wie viele internationale Maßnahmen der Jugendarbeit wurden in 2016, 2017 und 2018 jeweils beantragt und bewilligt? (Bitte um zusätzliche Angabe der Anzahl an Teilnehmenden inklusive der Teilnehmendentage für die Jahre 2016, 2017, 2018) Jahr Beantragte Maßnahme Bewilligte Maßnahme Teilnehmende Teilnehmertage 2016 1 1 15 315 2017 2 2 46 1 074 2018 2 2 37 957 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19787 5 22. Bezüglich LFP-Position 2.3.3 „Internationale Jugendarbeit und Begegnungen “: Wie viele Betreuende haben in 2016, 2017 und 2018 jeweils an Maßnahmen teilgenommen? Jahr Betreuende 2016 2 2017 6 2018 6 23. Bezüglich LFP-Förderposition 2.3.6 „Verbandsübergreifende Jugendbildungsstätte “: Welche Kriterien müssen Jugendverbände erfüllen, um im Rahmen der LFP-Position 2.3.6 gefördert werden zu können? Als Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung schaffen Jugendbildungsstätten eigene Lernorte mit vielfältigen didaktischen und methodischen Bildungsangeboten . Eine verbandsübergreifende Jugendbildungsstätte muss über ein plausibles pädagogisches und wirtschaftliches Konzept samt Profil- und Leitbildbeschreibung verfügen. Hieraus muss erkennbar sein, dass die in LFP-Position 2.3.6 definierten Ziele erreicht werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 24. Bezüglich LFP-Förderposition 2.3.6 „Verbandsübergreifende Jugendbildungsstätte “: Warum wurde die LFP-Förderposition 2.3.6 bisher noch nicht abgerufen? Es wurde in den Jahren 2016, 2017 und 2018 kein Förderantrag gestellt. 25. Bezüglich LFP-Förderposition 2.3.6 „Verbandsübergreifende Jugendbildungsstätte “: Plant der Senat eine Aufrechterhaltung der LFP-Förderposition ? a. Wenn ja, aus welchen Gründen wird dies geplant, obwohl bisher kein Abruf der Mittel stattgefunden hat? b. Wenn nein, warum nicht und war die Möglichkeit des Nichtabrufs bereits zur erstmaligen Einrichtung der LFP-Förderposition erkennbar ? Siehe Vorbemerkung.