BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/198 21. Wahlperiode 14.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 08.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Fahrradstraße „Harvestehuder Weg“ In der 20. Wahlperiode wurde der Harvestehuder Weg als Fahrradstraße eingerichtet. Nach Aussagen des örtlich zuständigen Bezirksamtsleiters sind dabei Fehler gemacht worden. Die Einrichtung der Fahrradstraße wird derzeit von der Hamburger Verwaltung überprüft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann haben sich welche Ämter und welche Behörden mit der Überprüfung der Einrichtung der Fahrradstraße am Harvestehuder Weg mit welchem Ergebnis beschäftigt? 2. Welche Anregungen oder Einwendungen sind von welchen Trägern öffentlicher Belange abgegeben worden? Die Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen. Sie hat im Januar 2015 begonnen und soll bis Ende Mai 2015 fortgesetzt werden. Beteiligt sind das Bezirksamt Eimsbüttel, die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), der Landesbetrieb Straßen , Brücken und Gewässer (LSBG), die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) sowie der Allgemeine Deutsche Fahrrad -Club e. V. (ADFC). Weitere Angaben sind derzeit noch nicht möglich. 3. Welche Maßnahmen ergreift welche Behörde oder welches Amt im Rahmen der Überprüfung des bisherigen Verwaltungshandelns, wie beispielsweise einer Verkehrszählung et cetera, um Informationen für die Fortführung des Projektes „Fahrradstraße“ zu sammeln? Siehe Drs. 21/177. 4. Auf welchen Rechtsgrundlagen werden diese Maßnahmen jeweils angeordnet ? 5. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Kennzeichenerfassung durchgeführt? 6. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Auswertung der gewonnenen Daten aus der Kennzeichenerfassung und der Zuordnung der Wohnsitze durchgeführt? Die Messungen der Polizei mit einem Verkehrsstatistikgerät erfolgen als Entscheidungsgrundlage für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrs -Ordnung. Im Übrigen siehe Drs. 21/31 und Drs. 21/177. 7. Zu welchem Zeitpunkt ist mit welchem Auftrag der Datenschutzbeauftragte der Stadt beteiligt worden? 8. Was hat die Beteiligung des Datenschutzbeauftragten ergeben? Drucksache 21/198 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es werden keine benutzerbezogenen Daten erhoben. Die Aufnahmen werden mit Blickwinkel und Auflösung so angefertigt, dass Gesichter und Kennzeichen nicht erkennbar sind. Die eingesetzten Kameras sind nicht schwenkbar und haben keine ferngesteuerten Zoommöglichkeiten. Sie werden in einer nicht ohne Hilfsmittel erreichbaren Höhe angebracht und mit Schlössern gesichert, um unberechtigte Zugriffe auszuschließen. Nach der Auswertung der Videoaufnahmen werden diese sofort gelöscht. Da es sich um ein übliches Vorgehen zur Datenerfassung in der Verkehrsplanung handelt und gemäß den Richtlinien der Empfehlungen für Verkehrserhebungen (siehe oben) durchgeführt wird, fand eine Beteiligung des Datenschutzbeauftragten nicht statt. 9. Wann werden die unmittelbaren Anwohner in welcher Form in die Überprüfung der bisherigen Entscheidungen einbezogen? 10. Welche Ortsteile beziehungsweise welche Anwohner in welchen Straßen werden in die Überprüfung der bisherigen Entscheidungen einbezogen? Derzeit läuft die oben genannte Online-Befragung, nicht nur für Anwohner, sondern für alle Nutzer und Nutzerinnen des Harvestehuder Weges unter www.alster-fahrradachsen .de. Hier ist eine aktive Beteiligung möglich und erwünscht. Nach Abschluss des Evaluationsprozesses wird eine planungsbegleitende Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Art und Umfang werden noch festgelegt. 11. Wann soll die Überprüfung des Projektes Fahrradstraße abgeschlossen sein? Siehe Antwort zu 1. und 2.