BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19809 21. Wahlperiode 28.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Birgit Stöver (CDU) vom 21.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Leuchtturm für Hamburg oder Blendwerk von Rot-Grün – Wie steht es um den Neubau des AK Altona? Die Hamburger Krankenhäuser sind die Herzkammer der pulsierenden Gesundheitsmetropole Hamburg. Mit ihren mehr als 40 000 Mitarbeitern leisten die im Hamburger Krankenhausplan gelisteten Kliniken einerseits einen unverzichtbaren Beitrag für die gesundheitliche Versorgung der Menschen in unserer Stadt. Andererseits bilden die Krankenhäuser das Zentrum der florierenden Gesundheitswirtschaft. Diese hat sich in den vergangenen Jahrzehnten neben Hafenwirtschaft und Luftfahrtindustrie zu einem entscheidenden Standortfaktor und mit rund 170 000 Beschäftigten sogar zum stärksten Beschäftigungsfaktor in ganz Hamburg entwickelt. Vor diesem Hintergrund fällt dem geplanten Neubau der Asklepios Klinik Altona (AK Altona) eine besondere Rolle zu. Das Senatshandeln bei diesem wichtigen Projekt warf und wirft allerdings seit seinem Bekanntwerden mehr Fragen auf, als es Antworten liefert. So kündigte der Erste Bürgermeister in seiner Regierungserklärung vom 11. April 2018 zwar vollmundig an: „Nach der Modernisierung vieler anderer Krankenhäuser wird Altona der nächste Standort sein, an dem wir in den kommenden Jahren gemeinsam mit Asklepios das bisherige AK Altona durch einen modernen Neubau ersetzen, der höchsten Ansprüchen der modernen Medizin gerecht wird und bestens in das städtische Umfeld integriert ist.“1 Allerdings konnte der heutige SPD-Spitzenkandidat damals und bis heute nicht darlegen, ab wann, bis wann und wie genau der Neubauprozess erfolgen soll. In den Antworten auf mehrere CDU- und FDP-Anfragen (Drs. 21/12681, 21/12685, 21/13693) übten sich Senat und Gesundheitsbehörde ferner in schachähnlichen Verbalrochaden und in der Kommunikation belangloser Selbstverständlichkeiten. Und während die GRÜNEN dieses Projekt in ihrem aktuellen Wahlprogramm gleich komplett aussparen, verliert auch die seit 2011 ununterbrochen die Gesundheitssenatorin stellende SPD dazu in ihrem Wahlprogramm nur zwei dürre Sätze: „In Altona bauen wir eines der modernsten Krankenhäuser Deutschlands und machen es zu einem Gesundheitszentrum für den Stadtteil. Diese Investition 1 http://www.hamburg.de/buergermeisterreden-2018-2/10903724/regierungserklaerungtschentscher /, letzter Zugriff: 20.01.20. Drucksache 21/19809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 geht nicht zu Lasten anderer Krankenhäuser, sondern wird zusätzlich finanziert .“2 Durch das fortgesetzte Kommunikationsmissmanagement ist es zu einem befremdlichen Informationsvakuum bei diesem für die Anwohner, Patienten und Beschäftigten sowie den Gesundheitsstandort Hamburg so wichtigen Projekt gekommen. Knapp einen Monat vor der nächsten Bürgerschaftswahl ist dieser Befund gleichermaßen bedauerlich wie unbefriedigend. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wann ist nach jetzigem Planungsstand der Baubeginn für den Neubau des AK Altona geplant? 2. Gesamtkosten in welcher Höhe sind aktuell für den Neubau des AK Altona geplant? 3. Zu welchen Teilen sollen die aktuell geplanten Gesamtkosten für den Neubau des AK Altona von a) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), b) dem Asklepios Konzern beziehungsweise der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, c) sonstigen Beteiligten getragen werden? Die Gesamtkosten sind derzeit noch nicht hinreichend belastbar zu ermitteln, weil eine Reihe von Maßnahmen (Erschließung, Gründung und Tiefgarage) bisher nicht entsprechend konkret ausgeplant sind und die nach den Grundsätzen des kostenstabilen Bauens zu ermittelnden Baukostensteigerungen vom weiteren Ablauf der Umsetzung abhängen.  4. Verfolgt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde das Ziel, dass das neue AK Altona eines der modernsten Krankenhäuser Deutschlands wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, a) an welchen Kennzahlen und/oder Parametern lässt sich diese besondere Modernität festmachen? b) welche innovativen Merkmale sind für den neuen Krankenhausbau geplant, wodurch sich dieser gegebenenfalls von Kliniken klassischer Bauweise abheben wird? Ja, der Neubau der Asklepios Klinik Altona sichert dem Hamburger Westen sowie der Metropolregion die Versorgung mit moderner Hochleistungsmedizin für die Zukunft. Modernität lässt sich an den Parametern der Qualitätssicherung, der Standards für Patientensicherheit, sehr guter Arbeitsbedingungen und der ökologischen Effizienz ableiten. Die Kennzahlen in der Qualitätssicherung sind in Deutschland durch Standards des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Krankenhausplanung und der Fachgesellschaften ausdifferenziert entwickelt und werden fortgeschrieben. Die Standards in der Hygiene, dem Arbeitsschutz und dem Risikomanagement der Krankenhäuser werden auf der Grundlage eines umfassenden Regelwerks von den zuständigen staatlichen Behörden überprüft. Die Standards obliegen im Übrigen der Durchführungsverantwortung der Krankenhäuser. 2 https://www.spd-hamburg.de/fileadmin-hamburg/user_upload/Regierungsprogramm2020- 2025.pdf, hier Seite 91, letzter Zugriff: 20.01.20. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19809 3 Ein Neubau des Krankenhauses bietet erhebliche Perspektiven und die größtmöglichen Chancen ein zukunftweisendes neues Krankenhaus für die Bürgerinnen und Bürger unter Einbeziehung der Entwicklung der regionalen Krankenhauslandschaft und des Stadtteils zu gestalten. Die baulichen Strukturen folgen dabei modernsten medizinischen Bedarfen und Prozessen. Hierfür erfolgen im Rahmen des weiteren Planungsprozesses konkrete Abstimmungen zwischen den Nutzergruppen, medizinischen Experten sowie den Planern. Darüber hinaus sollen die baulichen Strukturen flexibel gestaltet werden, um auf die vielfältigen Veränderungen im Rahmen der medizinischen Versorgung bestmöglich reagieren zu können. Weiterhin sollen, soweit möglich und wirtschaftlich angemessen, die Ziele des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit im Rahmen der Planung beachtet werden. Dies wird sowohl im Einklang mit den rechtlichen Erfordernissen und Vorgaben der Investitionsfinanzierung sowie den Notwendigkeiten innerhalb des Krankenhausbetriebes berücksichtigt . 5. Verfolgt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde das Ziel, dass das neue AK Altona ein Gesundheitszentrum für den Stadtteil wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, a) an welchen Kennzahlen und/oder Parametern lässt sich diese Rolle für den Stadtteil festmachen? b) welche im Vergleich zum bestehenden AK Altona neuen Merkmale und Leistungen sollen diese Rolle begründen? 6. Inwiefern wird der Neubau des AK Altona als a) klassischer, b) innovativer Krankenhausbau geplant? Welche konkreten Merkmale kennzeichnen den geplanten Krankenhaustypus im Einzelnen? Ja, die beständig zunehmende Verzahnung von stationärer, teilstationärer und ambulanter Medizin und die damit einhergehende übergreifende Organisation für ambulante und stationäre Behandlungen unter einem Dach sollen im Rahmen flexibler baulicher Strukturen bestmöglich berücksichtigt werden, um die medizinischen Leistungen den Patientenbedürfnissen und der Weiterentwicklung medizinischer Prozesse anpassen zu können. Ferner wird sich die neue Asklepios Klinik Altona noch stärker den Bürgerinnen und Bürgern öffnen und mehr als nur ein Krankenhaus sein. Der Campus sowie die neugestaltete Parkanlage sollen als „Quartiersmitte“ gestaltet werden und dabei auch Nichtpatienten vielfältige verschiedene Angebote bieten. Kennzahlen und Parameter lassen sich aus den Qualitätsberichten der Krankenhäuser ablesen und werden kontinuierlich fortgeschrieben. Dabei werden die Bevölkerungsentwicklung und die jeweiligen Versorgungsbedarfe der Patienten berücksichtigt. 7. In der Antwort auf Drs. 21/12685 schrieb der Senat unter anderem: „Die gesamte Projektlaufzeit bis Fertigstellung des Krankenhausneubaus wird aus heutiger Sicht mit acht bis zehn Jahren angesetzt. Die baulichen Planungen zum Neubau des AK Altona werden von der Asklepios Hamburg GmbH in enger Abstimmung mit der für Krankenhausplanung und Investitionsförderung zuständigen Behörde entworfen und eingereicht. Eine solch umfangreiche Gesamtplanung eines großen Krankenhauses inklusive einer Standortverschiebung erfordert darüber hinaus die Einbeziehung bezirklicher und stadtplanerischer Interessen sowie der Abstimmung mit diversen Fachbehörden. Im Zuge der Planungen wird auch über die Nachnutzung des Altbaus entschieden. Dieser Planungsprozess hat gerade erst begonnen“. Drucksache 21/19809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 a) Trifft es dazu, dass für die Restlaufzeit des Gesamtprojektes bis Fertigstellung des Krankenhausneubaus zum jetzigen Zeitpunkt sechs bis acht Jahre anzusetzen sind? Wenn nein, was trifft dann zu? Grundsätzlich ja, darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. b) In welchem Stadium befindet sich der Planungsprozess aktuell? Der hochbauliche Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil und vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ist im Dezember 2019 abgeschlossen worden. Derzeit wird das dem Realisierungswettbewerb nachgeschaltete Verhandlungsverfahren mit dem Ziel der Auftragsvergabe an ein Planungsbüro durchgeführt. c) In welchen Gremien erfolgt dieser Planungsprozess? Wie setzen sich diese Gremien zusammen und wann genau haben diese Gremien seit dem Jahresbeginn 2018 in jeweils welcher Zusammensetzung mit welchen Tagesordnungspunkten getagt? Der Planungsprozess wird auf Arbeitsebene von Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern der zuständigen Behörde und der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH sowie dem extern beauftragten Büro zur Abwicklung des Realisierungswettbewerbs durchgeführt. Weitere Behörden und das Bezirksamt Altona wurden und werden regelmäßig miteinbezogen. 8. Wie viele gebührenpflichtige und gebührenfreie Pkw-Park- und Stellplätze gibt es aktuell a) auf dem Gelände, b) im unmittelbaren Umfeld des AK Altona? Aktuell sind es 442 Stellplätze im Parkhaus und auf dem Gelände der Asklepios Klinik Altona, davon sind 10 Stellplätze gebührenfrei (Kurzzeitparken). Daneben gibt es noch elf Stellplätze für Carsharing und drei Stellplätze für Taxen. 9. Wie viele gebührenpflichtige und gebührenfreie Fahrradstellplätze gibt es aktuell a) auf dem Gelände, b) im unmittelbaren Umfeld des AK Altona? Auf dem Gelände der Asklepios Klinik Altona gibt es circa 350 gebührenfreie Stellplätze für Fahrräder, davon 250 in verschließbaren „Fahrradkäfigen“. Daneben gibt es vor dem Haupteingang eine Station von StadtRAD. 10. Wie viele gebührenpflichtige und gebührenfreie Pkw-Park- und Stellplätze wird nach es nach aktuellem Planungsstand a) auf dem Gelände, b) im unmittelbaren Umfeld des Neubaus des AK Altona geben? Alle drei Siegerentwürfe für die Asklepios Klinik Altona sehen nach aktuellem Planungsstand eine Anzahl von 710 bis 750 Tiefgaragenstellplätze sowie 10 bis 20 Stellplätze für Kurzzeitparken vor. Darüber hinaus sehen alle Entwürfe gesonderte Parkplätze für E-Mobilität und Carsharing vor. Die Entscheidung über eine Gebührenpflicht beziehungsweise Gebührenfreiheit erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. 11. Wie viele gebührenpflichtige und gebührenfreie Fahrradstellplätze wird es nach aktuellem Planungsstand a) auf dem Gelände, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19809 5 b) im unmittelbaren Umfeld des Neubaus des AK Altona geben? Die Anzahl der gebührenfreien Fahrradstellplätze soll deutlich erhöht werden. Eine Konkretisierung der zu realisierenden Fahrradstellplätze erfolgt im weiteren Planungsverfahren . Weiterhin soll es eine StadtRAD-Station geben. 12. Aktuell ist das AK Altona nicht unmittelbar durch eine Haltestelle an ein schienengebundenes Verkehrsmittel angebunden. Inwiefern ist geplant, den Neubau des AK Altona an ein schienengebundenes Verkehrsmittel anzubinden? Inwiefern wird der Neubau des AK Altona beispielsweise aktuell bei den Planungen für den Bau der U5 und der S32-West berücksichtigt ? Das AK Altona ist derzeit mittels einer Vielzahl von Linien des öffentlichen Personennahverkehrs in alle Richtungen verkehrlich angebunden: Richtung Ost/Altona Zentrum: MetroBus-Linie 1 und StadtBus-Linien 150, 250 nach Bf. Altona, Richtung West: MetroBus-Linie 1 nach Othmarschen – Osdorf – Blankenese – Rissen, Richtung Nord: StadtBus-Linie 284 nach Bahrenfeld Nord – Lurup Ost – Eidelstedt – Niendorf, Richtung Süd: StadtBus-Linien 150 nach Finkenwerder – Cranz und 250 nach Neuwiedenthal – Neugraben. Dieses Busangebot wird auch am künftigen Krankenhausstandort zur Verfügung stehen . Darüber hinaus sind im Rahmen der Implementierung des Hamburg-Taktes in den kommenden Jahren weitere Angebotsverbesserungen auch im Bereich Bahrenfeld wahrscheinlich, die diesbezügliche Detailplanung ist noch nicht abgeschlossen. Über dieses Angebot hinaus wurde im Rahmen einer Konzeptstudie zur langfristigen Weiterentwicklung des Hamburger U-Bahn-Netzes 2014 auch eine Schnellbahnanbindung des Einzugsbereichs des AK Altona untersucht. Dies geschah im Kontext von Variantenbetrachtungen für die damals geplante neue Linie U5 Bramfeld – Osdorfer Born. Hierbei sollten verkehrlich sinnvolle, baulich und betrieblich machbare Varianten entwickelt werden, die eine Schnellbahnanbindung der heute beziehungsweise künftig dicht besiedelten Potenzialgebiete Universität/Hoheluft/Lokstedt oder alternativ dazu Altona Altstadt/Ottensen mit Weiterführung über Arenen/Lurup/Osdorfer Born mittels direkter Innenstadtanbindung ermöglichen. Einer dieser Trassenkorridore nahm im Wesentlichen den Verlauf der im Flächennutzungsplan eingetragenen Streckenführung einer früher geplanten U-Bahn-Linie vom Jungfernstieg über St. Pauli, Altona Altstadt, Bahnhof Altona, Ottensen und Bahrenfeld nach Lurup und zum Osdorfer Born auf. Diese Trasse hätte unter anderem auch den Einzugsbereich des AK Altona (alter beziehungsweise neuer Standort) erschlossen. Die technischen Risiken und baulichen Restriktionen im Bereich Neustadt bis Bahnhof Altona stellten sich als deutlich nachteilig hinsichtlich ihrer verkehrlichen Wechselwirkungen (Parallelverkehr) mit den bestehenden Innenstadtstrecken der S-Bahn über den City-Tunnel und über Dammtor heraus. Im Ergebnis wurde dieser Streckenverlauf deshalb verworfen. Aus dem weiteren Planungsprozess gingen die nunmehr zur Umsetzung vorgesehenen Trassenverläufe der U5 (Bramfeld – Hauptbahnhof Nord – Arenen) sowie der S32 (Harburg Rathaus – Hauptbahnhof – Holstenstraße – Osdorfer Born) hervor. Mit der ausgewählten Streckenführung der S32 können die verkehrlichen Anforderungen einer schnellen Anbindung der Wohn- und Arbeitsplatzpotenzialgebiete in den Stadtteilen Bahrenfeld (einschließlich des dort geplanten Science Centers) sowie Lurup und Osdorfer Born erfüllt werden. Drucksache 21/19809 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 13. Wie hoch ist die Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg an den Baukosten des UKE (sowohl letzter Neubau als auch die weiteren Baumaßnahmen ) und wie viel Eigenanteil dazu erwirtschaftet das UKE? Die im „Zukunftsplan UKE 2050“ zusammengefassten Neubauprojekte sind Einzelprojekte , die koordiniert, aber in gesonderten Verfahren unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Bauvorhaben geplant, realisiert und finanziert werden. Auch die Höhe der Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg an den Baukosten wird einzelfallbezogen festgelegt. Das derzeit letzte Bauprojekt des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), für das die Bürgerschaft im Wege der Einzelveranschlagung Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt hat, ist der Neubau der Forschungstierhaltung (Drs. 21/11141). Die mit der genannten Drucksache beschriebenen Kosten in Höhe von rund 32 Millionen Euro werden von der Freien und Hansestadt Hamburg getragen. Die Erwirtschaftung eines Eigenanteils durch das UKE ist für diesen ausschließlich Forschungszwecken dienenden Bau nicht vorgesehen. Die weiteren Bauvorhaben des Zukunftsplans UKE (unter anderem Neubau Universitäres Herz- und Gefäßzentrumzentrum, Neubau Forschungscampus II) werden im Mieter-Vermieter-Modell (MVM) errichtet (siehe Drs. 21/17909 und 21/18823). Die Höhe der Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg an den Kosten der Anmietung der im MVM errichteten Gebäude durch das UKE und der vom UKE zu erwirtschaftende Eigenanteil sind noch nicht festgelegt. Haushaltsmittel werden mit gesonderten Drucksachen eingeworben werden. 14. Wie hoch werden die Gesamtkosten der Freien und Hansestadt Hamburg am Neubau sein und welche Förderquote wird dies sein? Siehe Antwort zu 1. bis 3. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen . 15. Ist die Beauftragung eines Projektsteuerungsbüros bedarfsnotwendig? Ja. 16. Ist der Auftrag dazu an Firma D&K drost consult GmbH vergeben worden ? Nein. 17. Wurde dieser Auftrag öffentlich ausgeschrieben? Der Auftrag wurde noch nicht ausgeschrieben. 18. Wird der Bau wie am UKSH durch einen Generalunternehmer erfolgen? Das steht noch nicht fest. 19. Baut das UKE mit einem Generalunternehmer? Über die Frage, ob ein Bauprojekt im Wege der Einzelvergabe oder unter Einschaltung eines Generalübernehmers realisiert wird, entscheidet das UKE unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Bauprojekte und der Wirtschaftlichkeit. Ist die Einzelvergabe wirtschaftlicher, dann wird ein Bauprojekt mit Einzelvergabe umgesetzt, lässt die Einschaltung eine wirtschaftlichere und in gleichem Maße zuverlässige Umsetzung erwarten, wird das Projekt mit demjenigen Generalunternehmer realisiert, der im Wege einer Ausschreibung ausgewählt wurde. Siehe im Übrigen Antwort zu 13.