BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19813 21. Wahlperiode 28.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 21.01.20 und Antwort des Senats Betr.: 200 Tage Elektroroller in Hamburg Um die Elektroscooter ist es ruhig geworden. Dies war zu erwarten, da das Fahrzeugkonzept für Hamburger im Herbst und Winter weniger attraktiv ist. Laut Zwischenbilanz der Verkehrsbehörde sind trotz des milden Winters in diesem Jahr 2 000 der rund 4 500 E-Scooter eingemottet worden. Die Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge ist also in den letzten Wochen deutlich zurückgegangen, dennoch hat es über 45 Führerscheinentzüge wegen Trunkenheitsfahrten und eine noch größere Anzahl an Unfallopfern mit zum Teil erheblichen Kopfverletzungen gegeben. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat derweil die Evaluation des neuen Verkehrsmittels um vier Monate verschoben. Ein behördliches Urteil über Sinn oder Unsinn der E-Scooter-Offensive vom letzten Sommer wäre demzufolge erst nach den Wahlen im Februar zu erwarten. Um den Hamburger Bürgern eine fundiertere Beurteilungsbasis über die Konsequenzen der Verkehrspolitik der Regierung zu ermöglichen, sind nun jedoch einige Stellungnahmen erforderlich, für welche der Senat vor hundert Tagen, wegen des noch hektischen Marktes um die E-Scooter, nicht bereit war. Es sei hier noch einmal an die besonderen Herausforderungen erinnert, die andere Städte bereits nach der Einführung der E-Scooter zu bewältigen hatten . Es landeten in Marseille etliche E-Scooter öfters vorsätzlich im Hafenbecken , wo sie aufgrund der verbauten Akkumulatoren ein erhebliches Belastungsrisiko für die Wasserqualität darstellen. Vor hundert Tagen waren auch bereits die ersten E-Scooter im Hamburger Hafenbecken gemeldet worden. Darüber hinaus stellt die Bewirtschaftung der vielen kleinen Fahrzeuge nach wie vor einen erheblichen Organisationsaufwand dar. Um ein flächendeckendes Angebot zu gewährleisten, wird eine Menge öffentlicher Raum beansprucht . Welche Methoden in Hamburg erfolgreich gewesen sind, soll im Folgenden ebenfalls abgefragt werden. Außerdem steht nach wie vor der Beweis dafür aus, dass der von einigen Altparteien als Säule der Verkehrswende proklamierte E-Roller tatsächlich diese sagenumwobene ökologische Bilanz aufweist, die ihm nachgesagt wird. Die zum Teil sehr ausweichenden Antworten aus der Drs. 21/18265 lassen in diesem Zusammenhang leider nichts Gutes erwarten. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15. Juni 2019 ist die Teilnahme von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland zulässig. Gemäß § 16 Absatz 1 Hamburgisches Drucksache 21/19813 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wegegesetz ist das Befahren öffentlicher Wege mit und das Abstellen von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen vom Gemeingebrauch umfasst. E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge dürfen daher ohne besondere Erlaubnis im Rahmen der Widmung und der Vorschriften über den Straßenverkehr zum Verkehr benutzt werden. Grundsätzlich begrüßt Hamburg innovative, leicht zugängliche und bezahlbare Mobilitätsangebote . Die zuständige Behörde geht davon aus, dass E-Scooter dazu beitragen können, intermodale Wege noch einfacher zurückzulegen. Die Nutzungszahlen von E-Scootern in Hamburg verdeutlichen, dass die Angebote nachgefragt werden. Das Nutzerverhalten stellt hinsichtlich der Nutzung der Gehwege und des Abstellens der E-Scooter noch eine Herausforderung dar. Gemeinsam mit der Polizei und den Anbietern arbeiten die zuständigen Stellen daran, Nutzerinnen und Nutzer zukünftig besser über die verkehrlichen Verhaltenspflichten zu informieren. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus anderen Ländern hat Hamburg mit allen derzeit in der Stadt aktiven Sharing-Anbietern im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung Verabredungen getroffen, um einen geregelten Betrieb der Sharing-Angebote zu gewährleisten und das geordnete Stadtbild aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang hat Hamburg neben einer Obergrenze von zunächst 1 000 E-Scootern pro Anbieter innerhalb des Ring 2 beispielsweise auch Parkverbotszonen festgelegt. Im Rahmen der Vereinbarung wird ebenfalls festgelegt, dass die Betreiber der Stadt Hamburg umfassende digitale Informationen zur Nutzung der Fahrzeuge bereitstellen. Gemeinsam mit dem Unternehmen Wunder Mobility hat Hamburg die Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge dazu genutzt, das bundesweit erste Pilotprojekt zur umfassenden digitalen Dokumentation, Analyse und Planung neuer Mobilitätsdienstleistungen im städtischen Raum zu initiieren. Mit der von Wunder Mobility seit 16. Juli 2019 im Testbetrieb betriebenen Plattform werden die von den Betreibern zur Verfügung gestellten Daten ausgewertet und visualisiert. Ziel des Testbetriebs ist es, Erkenntnisse über die räumliche und zeitliche Nachfrage und den Betrieb des neuen Mobilitätsangebots zu erhalten. Ebenso dient die Plattform dazu, eine Übersicht über die sogenannten Hotspots der E-Scooter-Nutzung zu erlangen. Die Parkverbotszonen werden bedarfsweise angepasst, um Störungen und Behinderungen (zum Beispiel auf dem Heiligengeistfeld oder auf Weihnachtsmärkten) oder Vandalismusgefahren (zum Beispiel in Gewässernähe) zu minimieren. Die zuständige Behörde steht in regelmäßigem Kontakt mit den Anbietern, um zum Beispiel das Abstellen und das morgendliche Aufstellen der E-Scooter zu optimieren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: Allgemeines 1. Wie viele E-Scooter wurden bisher von welchen Verleihern im Hamburger Stadtgebiet eingesetzt? Wie hat sich diese Zahl im Laufe der ersten 200 Tage verändert und gegebenenfalls warum? Mit Circ, Lime, Tier und Voi sind aktuell vier Anbieter in Hamburg aktiv. Der Anbieter Bird hat sich dazu entschlossen, sein Angebot ab dem 1. Dezember auszusetzen und in den Wintermonaten keine Fahrzeuge bereitzustellen. Im Frühjahr 2020 beabsichtigt Bird erneut zu starten. In Hamburg stehen derzeit rund 2 000 bis 2 500 E-Scooter zur Leihe zur Verfügung. In den Sommermonaten 2019 wurden schätzungsweise bis zu 4 500 E-Scooter zur Leihe angeboten. Mit der Datenplattform von Wunder Mobility sollen statistische Daten zur E-Scooter- Nutzung digital und automatisch erhoben werden. Die Datenermittlung befindet sich derzeit im Aufbau. Die Gesamtzahl der in Hamburg aktiven Fahrzeuge basiert daher auf Schätzungen der zuständigen Behörde auf Grundlage der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen sowie der gewonnenen Daten über die von Wunder Mobility im Testbetrieb befindliche Plattform. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19813 3 Grundsätzlich unterliegt die Gesamtzahl der angebotenen Fahrzeuge tages- und witterungsbedingten Schwankungen. 2. Hat der Senat mittlerweile Methoden entwickelt, um festzustellen, von welchem Verkehrsmittel die Nutzer auf den E-Roller umgestiegen sind? Falls nein, vertritt der Senat immer noch die Meinung, dass die Einführung des E-Scooters zu einer Entlastung der übrigen Verkehrsträger geführt hat? Falls ja, mit welcher Begründung? Die zuständige Behörde hat sich bisher lediglich zu den Potenzialen einer besseren Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger geäußert. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 3. Wie hat sich die Beschwerdelage bezüglich der E-Scooter in den ersten 200 Tagen entwickelt? Die Beschwerdelage ist unverändert gering. 4. Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat nach den ersten rund 200 Tagen der Nutzung von E-Rollern durch Verleihfirmen im Hamburger Stadtgebiet? Welche Maßnahmen plant der Senat zur Verbesserung der Scooter-Situation im nächsten Sommer? Siehe Vorbemerkung. 5. Wurden mittlerweile Konzepte entwickelt, um in Randlagen die Versorgung mit E-Scootern zu verbessern? Einige Anbieter sind bereits in Randlagen aktiv. 6. Verschiedenen Berichten zufolge, wird ein erheblicher Anteil der E-Scooter durch sogenannte Juicer im nächtlichen Einsatz zum Aufladen der Fahrzeugbatterien eingesetzt. Wie viele Juicer sind bei den verschiedenen Anbietern in Hamburg im Einsatz? 7. Wie stellen sich die Arbeitsbedingungen der Juicer in Hamburg dar? Gibt es für die erbrachte Dienstleistung ordentliche Arbeitsverträge oder auf welcher rechtlichen Grundlage besteht das Geschäftsverhältnis zwischen Juicern und Anbietern? 8. Welche minimalen, maximalen und durchschnittlichen Stundenlöhne werden den Juicern gezahlt? Wie viele Stunden sind die Juicer im Einsatz , wie hoch ist deren durchschnittlicher Arbeitslohn/monetärer Gewinn pro Arbeitsstunde? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. 9. Wie und durch wen sind die Juicer während ihrer Tätigkeit versichert? 10. Wie oft haben Juicer für ihre Arbeit Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen , Bestimmungen der StVO oder andere Vorschriften, etwa durch Transport von E-Scootern auf anderen E-Scootern, mangelhafte Ladungssicherung, Halten und Parken in Verbotszonen oder Ähnliches, begangen? Hierbei handelt es sich um unternehmerische Daten der Anbieter. Der zuständigen Behörde liegen keine Informationen vor. Nutzungsverhalten 11. Hat der Senat mittlerweile ein Konzept zur Nutzerevaluation der E-Scooter entwickelt, um die Nutzergruppen der Scooter erfassen zu können? Falls nein, warum nicht? Falls ja, wie funktioniert es? Hierzu wird derzeit kein Bedarf gesehen. Drucksache 21/19813 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 12. Wie sieht die durchschnittliche, wöchentliche Leihstatistik für E-Roller aller Hamburger Verleihfirmen in den ersten 200 Tagen, gemäß der bisher übermittelten Daten aus? Bitte pro Wochentag unterteilt in vollen Stunden angeben. 13. Wie verhalten sich die gemeldeten Zahlen der Ausleihen zu Zeiten des Berufsverkehrs im Gegenzug zu Zeiten außerhalb des Berufsverkehrs, insbesondere am Wochenende? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. 14. Wie beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang die Aussage der Verkehrsbehörde , dass die E-Scooter verstärkt am Samstag gemietet würden , also schwerlich zur Reduktion des Berufsverkehrs beigetragen haben können? Die Fahrtenhäufigkeit an Samstagen übersteigt nach Kenntnis der zuständigen Behörde in der Regel nur geringfügig den Wochendurchschnitt. Auswirkungen auf den Berufsverkehr sind derzeit aufgrund der geringen absoluten Fahrtenzahlen minimal. 15. Wie sieht die Verleihstatistik für die Monate September bis November 2019, gegliedert nach Verleihfirma oder, wenn nicht darstellbar, über alle in Hamburg tätigen Verleihfirmen hinweg aus? Nach den der zuständigen Behörde zur Verfügung stehenden Daten der Anbieter Circ, Lime, Tier und Voi beläuft sich die Anzahl der Fahrten auf: Monat und Jahr Gesamtzahl der Fahrten September 2019 294 714 Oktober 2019 243 392 November 2019 213 616 16. Wie lang ist die durchschnittlich zurückgelegte Strecke eines ausgeliehenen E-Rollers, gegliedert nach Verleihfirma oder, wenn nicht darstellbar, über alle in Hamburg tätigen Verleihfirmen hinweg, in den letzten 100 Tagen? Nach den der zuständigen Behörde zur Verfügung stehenden Daten der Anbieter Circ, Lime, Tier und Voi hat sich die durchschnittliche Distanz eines E-Scooters pro Ausleihvorgang wie folgt entwickelt: Monat und Jahr Durchschnittlich zurückgelegte Distanz pro Fahrt Oktober 2019 2,26 km November 2019 1,83 km Dezember 2019 1,76 km Ökologische Bilanz 17. Wie oft lässt sich die jeweils verwendete Batterie durchschnittlich aufladen , bevor diese verbraucht ist? Bitte pro in Hamburg tätiger Verleihfirma angeben, falls nicht möglich einen Durchschnittswert über alle Firmen angeben. 18. Wie viele E-Scooter wurden bereits ausgetauscht und wie groß war deren durchschnittliche Laufleistung? 19. Ist dem Senat bekannt, dass es eine Diskrepanz bezüglich der Angabe der Lebensdauer der in E-Rollern verwendeten Batterien zwischen Verleihfirmen und Studien gibt? Wenn ja, wie kontrolliert der Senat etwaige Angaben der Verleihfirmen, zum Beispiel durch stichprobenartigen Abgleich von Identifikationsnummer (OCR-Code, Seriennummer oder Ähnliches)? 20. Wie lange, gemessen in Tagen, ist ein E-Roller der in Hamburg tätigen Verleihfirmen durchschnittlich im Einsatz, bevor er ausgemustert werden muss? Bitte separiert nach Verleihfirma aufführen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19813 5 21. Was sind die Gründe für die Ausmusterung von E-Rollern? Bitte mit dem häufigsten Grund fallend angeben. 22. Wie viele E-Roller wurden von welcher in Hamburg tätigen Verleihfirma seit Beginn ihrer Tätigkeit bisher ersatzlos ausgemustert? Hierbei handelt es sich um unternehmerische Daten der Anbieter. Der zuständigen Behörde liegen keine Informationen vor. 23. Falls zu den Fragen 10. bis 22. dem Senat noch immer keine Informationen vorliegen, hält der Senat diese Fragen dann für irrelevant? Falls nein, was stand einer Informationsgewinnung im Wege? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 12. und 13. 24. Hat der Senat mittlerweile Kenntnisse über den tatsächlichen Umfang, in dem die vereinbarte, größtmögliche Wiederverwertung der E-Scooter, nach deren Entsorgung, umgesetzt wird? Falls nein, hält der Senat diese Information dann für irrelevant? Falls nein, was stand einer Informationsgewinnung entgegen? Hierzu liegen der zuständigen Behörde derzeit keine Informationen vor. Der Senat geht davon aus, dass die Anbieter aus wirtschaftlichen Gründen ein eigenes Interesse daran haben, die Lebensdauer von E-Scootern zu verlängern und Materialien wiederzuverwenden . 25. Wie viele E-Roller sind bisher verschwunden (bitte nach Verleihfirmen aufschlüsseln)? Hierbei handelt es sich um unternehmerische Daten der Anbieter. Der zuständigen Behörde liegen keine Informationen vor. 26. Wie viele E-Scooter sind mittlerweile aus Hamburger Gewässern entfernt worden? Wie viele sind in oder an Gewässern verschwunden? Im Zuständigkeitsbereich der HPA mussten bisher 30 E-Scooter aus Gewässern entfernt werden. Nach Auskünften des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sind im Alsterrevier durch den LSBG sechs und durch die Wasserschutzpolizei fünf E-Roller geborgen worden. Zu der Frage, wie viele E-Scooter in oder an Gewässern verschwunden sind, liegen keine Daten vor. 27. Welche Umweltschäden können durch E-Roller in Gewässern auftreten, wenn diese a. weniger als sieben Tage, b. mehr als einen Monat, c. ein Jahr und länger sich im Wasser befinden? Falls dem Senat dazu noch immer keine Erkenntnisse vorliegen, hält er diese Information dann für irrelevant? Falls nein, was stand einer Informationsgewinnung entgegen? Sofern E-Scooter länger im Wasser liegen, können infolge eines Kurzschlusses oder beim allmählichen Durchrotten der Akkus schädliche Stoffe austreten. Unfallzahlen 28. Wie viele Unfälle mit E-Rollern wurden seit Inbetriebnahme in Hamburg festgestellt? 29. Wie viele Verletzte hat es in Summe bei diesen Unfällen gegeben? 30. Wie viele der Verletzten waren davon Fahrer der E-Roller? Drucksache 21/19813 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 31. Bei wie vielen der Verletzten führte der Unfall zu einer stationären und bei wie vielen zu einer ambulanten Behandlung? Die Verkehrsbeteiligungsart für die Erfassung von Elektrokleinstfahrzeugen wurde bundesweit mit Wirkung zum 1. Januar 2020 festgelegt. Die Umsetzung in den bundesweiten Fachverfahren ist erfolgt. Valide Daten für Januar 2020 stehen voraussichtlich im Verlauf des Februars zur Verfügung. Im Übrigen siehe Drs. 21/18265. 32. Wie misst der Senat die Verhältnismäßigkeit des Verkehrsträgers E-Roller zu dessen Unfallzahlen samt Unfallopfer? Die Elektrokleinfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sieht eine Evaluierung der Vorschrift bis zum 1. September 2023 hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, basierend insbesondere auf den Ergebnissen einer wissenschaftlichen Begleitung, vor. Einen ersten Zwischenbericht, wie sich die Verordnung auf die Verkehrssicherheit für insbesondere Kinder und ältere Menschen auswirkt, wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Ende des Jahres 2020 vorlegen.