BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19815 21. Wahlperiode 28.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 21.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungsmonitoring (5)  Die Wohnungsnot plagt Hamburg nach wie vor und so ist der Senat bestrebt, durch einige Anstrengungen die Situation einigermaßen abzumildern. Insgesamt zeigt sich jedoch, dass die Versäumnisse der Vergangenheit kurzfristig nicht so ohne Weiteres auszugleichen sind. Um gegebenenfalls nachsteuern zu können, ist es wichtig, den aktuellen Stand zu evaluieren. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) sowie des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord) wie folgt: Zum Stichtag 31.12.2019: 1. Wie viele Wohnungen gab es in Hamburg am Stichtag? Daten zum Gesamtwohnungsbestand mit Stichtag 31.12.2019 liegen voraussichtlich Anfang Juli 2020 vor. 2. Wie viele Wohnungen waren davon preisgebundene Wohnungen (1. beziehungsweise 2. Förderungsweg), wie viele sonstige Genossenschaftswohnungen und wie viele frei finanzierte Mietwohnungen? 3. Wie viele Wohnungen waren dabei Bestandteil des Programms UPW (Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen)? 4. Wie viele Eigentumswohnungen beziehungsweise -häuser gab es? Zum Stichtag 31.12.2019 gab es in Hamburg 81 348 preisgebundene Wohnungen (79 726 Wohnungen im 1. Förderweg und 1 622 Wohnungen im 2. Förderweg). Hinsichtlich des Anteils der geförderten Wohnungen im Rahmen der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen lässt sich zum genannten Stichtag keine exakte Anzahl nennen, da ein Teil der Wohnungen aktuell in planungsrechtliche Wohnnutzung überführt wird. Im Übrigen liegen statistische Daten nicht vor. 5. Wie viele Einliegerwohnungen gab es in Hamburg am Stichtag? Daten zu Einliegerwohnungen liegen nicht vor. Für das Kalenderjahr 2019: 6. Für wie viele Wohnungen wurden Bauanträge eingereicht und wie war dabei die Aufteilung in selbstbewohnte Eigentumswohnungen, frei finanzierte Mietwohnungen und preisgebundene Wohnungen? Drucksache 21/19815 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/16310. 7. Für wie viele Wohnungen wurden Abrissanträge gestellt beziehungsweise wie viele Wohnungen wurden zweckentfremdet? Statistisch ausgewertete Daten zu Zweckentfremdungen von Wohnungen im Jahr 2019 liegen voraussichtlich ab April 2020 vor. Ergebnisse zur Abgangsstatistik 2019 liegen voraussichtlich im Juni 2020 vor. 8. Für wie viele Wohnungen wurde mit den Baumaßnahmen begonnen? Ergebnisse zu Baumaßnahmen für das Jahr 2019 liegen voraussichtlich im Juni 2020 vor. 9. Wie viele Wohnungen wurden neu fertiggestellt? Wie viele davon waren selbstbewohnte Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und preisgebundene Mietwohnungen? Und wie viele gehörten zum Programm UPW? Im Jahr 2019 wurden 3 717 geförderte Wohnungen im 1. und 2. Förderweg fertiggestellt , davon 213 Wohnungen im Programm Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen. Im Übrigen liegen die Daten aus der Statistik der Baufertigstellungen mit Stichtag 31.12.2019 voraussichtlich im Juni 2020 vor. 10. Wie viele Wohnungen sind aus der Mietpreisbindung gefallen? Im Kalenderjahr 2019 (bis einschließlich 31.12.2019) sind 2 901 Wohnungen des 1. Förderwegs aus der Bindung gelaufen. 11. Wie hat sich die Zahl der Wohnungssuchenden verändert? Die Zahl der Wohnungssuchenden wird statistisch nicht erfasst. Erfasst werden halbjährig Haushalte, die einen §-5-Schein, Dringlichkeitsschein oder eine Dringlichkeitsbestätigung vom zuständigen Bezirksamt erhalten. Es liegen bisher nur Daten für das erste Halbjahr 2019 vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/16310. Zeitraum Erteilte WBS sog. §-5-Scheine *) **) Dringlichkeitsscheine **) Dringlichkeitsbestätigungen ***) 1. Halbjahr 2019 6 966 2 679 1 308 * Wohnberechtigungsscheine nach § 16 Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz/ § 5 Hamburgisches Wohnungsbindungsgesetz (sogenannte §-5-Scheine) ** Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen *** Quelle: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration