BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19822 21. Wahlperiode 28.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 22.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungsbau zur Unterbringung von Ausländern mit Asylhintergrund: Anlage östlich Haferblöcken (Januar 2020) Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte , die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“1 Im Rahmen der Entstehung von „Unterkünften mit der Perspektive Wohnen“ ist in Hamburg östlich Haferblöcken der Bau von Wohnungen teilweise fertiggestellt oder nahezu abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen sind ein wichtiger Baustein zur Deckung der Bedarfe in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg. Sie stellen außerdem einen im Vergleich zu anderen Unterbringungsformen langfristig kostengünstigen Kapazitätsausbau in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung sicher und geben der Stadt die Sicherheit, dass die Wohnungen einen nachhaltigen Beitrag zur Wohnraumversorgung leisten können. Die Wohnungen stehen nach Ende der Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterkunft dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung. Die Dauer der Nutzung der Standorte mit der Perspektive Wohnen als öffentlichrechtliche Unterbringung richtet sich vorrangig nach dem Unterbringungsbedarf zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Die vertraglichen Regelungen sehen eine Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren vor. Während der Laufzeit der Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterkunft steuert f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie bei allen Folgeunterkünften Einzüge nach Belegungskriterien und Auszüge in Zusammenarbeit mit den Fachstellen. Der Standort Haferblöcken wird von der HIG Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH (ein Tochterunternehmen der SAGA Unternehmensgruppe), der HANSA Baugenossenschaft eG und der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Berge- 1 http://www.foerdernundwohnen.de/wohnen/einrichtungen-fuer-wohnungslose-menschenund -zuwanderer/unterkuenfte-perspektive-wohnen.html (abgerufen am: 12.12.2017). Drucksache 21/19822 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dorf-Bille eG errichtet. Der letzte Bauabschnitt wird voraussichtlich im April dieses Jahres fertiggestellt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, sofern nicht anders angegeben mit Stand 31.12.2019, teilweise auf der Grundlage von Auskünften von f & w wie folgt: Angaben zum Bauträger/Investor und Entstehungskosten der Anlage 1. Wer baut die Wohnanlage? Bitte detaillierte Angaben zu allen beteiligten Bauträgern (private und/oder städtische Investoren) angeben. Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/8946 und Drs. 21/11452. 2. Wie hoch liegen die Entstehungskosten für die Gesamtanlage derzeit und nach Abschluss der Baumaßnahmen? 3. Wie hoch liegen die Entstehungskosten für die einzelnen Bauabschnitte? 4. Wie hoch liegen die Entstehungskosten für den Abenteuerspielplatz (mit Kletterwand)? Siehe Drs. 21/11452. Angaben zur Belegung und Einrichtung der Wohnanlage 5. Wie viele der neu gebauten Wohnungen werden bereits oder sollen für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Ausländern mit Asylhintergrund genutzt werden? Bitte außerdem die Gesamtzahl der neu entstehenden Wohnungen angeben. öffentlich-rechtliche Unterbringung 254 Wohneinheiten regulärer Wohnraum für den allgemeinen Wohnungsmarkt 230 Wohneinheiten Gesamtzahl 484 Wohneinheiten Es war von Beginn an vorgesehen, am Standort Haferblöcken sowohl Wohneinheiten für die öffentlich-rechtliche Unterbringung wie auch regulären Wohnraum zu schaffen. So sollen sich heterogene Bewohnerstrukturen entwickeln und durch die gemischte Nutzung ein stabiles, integrationsförderliches Quartier entstehen. 6. Wie viele Ausländer mit Asylhintergrund und wie viele weitere Personen ohne Asylhintergrund werden bereits oder sollen in der Anlage wohnen? Bitte auch den prozentualen Anteil dieser beiden Gruppen angeben. Siehe Drs. 21/19744 sowie Antwort zu 5. 7. Wie viele Quadratmeter Wohnfläche werden im Durchschnitt jedem Ausländer mit Asylhintergrund in den neu gebauten Wohnungen zur Verfügung stehen? 8. Über welche Einrichtungsstandards verfügen die Neubauten? Bitte angeben für folgende Kriterien: Tiefgarage, Privatparkplätze, Spielplätze, Einbauküchen (Küchenmobiliar), Balkone, Fahrstühle, Kellerräume, Waschküchen, Parkettböden, Holzdielen, Möblierung, Badezimmerausstattung , elektronische Geräte, Freizeiträume, Waschräume, Waschmaschinen , Sonstiges. Siehe Drs. 21/11447 und 21/11452. Angaben zu Mietkosten 9. Welche durchschnittliche Miete pro Quadratmeter pro Monat zahlt oder wird die Freie und Hansestadt Hamburg (einschließlich ihrer Tochterunternehmen ) für die Unterbringung der Ausländer mit Asylhintergrund in der Anlage bezahlen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19822 3 10. Welchen Betrag zahlt die Freie und Hansestadt Hamburg (einschließlich ihrer Tochterunternehmen) aktuell jährlich für die Anmietung von Wohnraum für Ausländer mit Asylhintergrund in der Anlage? Siehe Drs. 21/11447 und 21/11452. Angaben zur Vertragsgestaltung 11. Wie lange sollen die Ausländer mit Asylhintergrund in den Wohnungen untergebracht werden? Bitte erläutern mit detaillierten Angaben zu den vertraglich festgelegten Höchstlaufzeiten. 12. Verpflichtet sich die Freie und Hansestadt Hamburg (einschließlich ihrer Tochterunternehmen) zur Übernahme der Renovierungskosten bei Auszug der Ausländer mit Asylhintergrund aus den Wohnungen beziehungsweise nach Beendigung einer festgelegten Mietlaufzeit? 13. Wie hoch veranschlagt die Freie und Hansestadt Hamburg (einschließlich ihrer Tochterunternehmen) die Gesamtkosten für die Renovierung für den Teil der Anlage, in denen Ausländer mit Asylhintergrund untergebracht werden? 14. Wie stellt die Freie und Hansestadt Hamburg sicher, dass die Ausländer mit Asylhintergrund nach Ablauf der vertraglich festgesetzten Höchstmietdauer tatsächlich aus den Wohnungen ausziehen? Gibt es hierzu vertragliche Festlegungen? Bitte erläutern. Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/11447 und 21/11452. Demografische Daten zu den Ausländern mit Asylhintergrund 15. Welche Asylstatus haben die Ausländer mit Asylhintergrund, die in der Anlage bereits untergebracht sind oder untergebracht werden sollen? Bitte zu den Ausländern mit Duldungsstatus angeben, warum ihre Abschiebungen bisher gescheitert sind, und angeben, welche Maßnahmen zukünftig ergriffen werden, um diese abzuschieben. Der Aufenthaltsstatus der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Adresse der Einrichtung gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsstatus Personen* Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 41 Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug 4 (Quelle: Einwohner-Zentralamt, Stand: 01.01.2020) * Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Daten ausgewertet werden müssen. 16. Aus welchen Herkunftsländern kommen die Ausländer mit Asylhintergrund , die in der Anlage bereits untergebracht sind oder untergebracht werden sollen? 17. Welche der Herkunftsländer sind derzeit als sichere Herkunftsstaaten eingestuft? Die Staatsangehörigkeit der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Adresse der Einrichtung gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Staatsangehörigkeit Personen* Afghanistan 23 Syrien 16 Irak 3 Iran 2 Drucksache 21/19822 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Staatsangehörigkeit Personen* Somalia 1 (Quelle: Einwohner-Zentralamt, Stand: 01.01.2020) * Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Daten ausgewertet werden müssen. Von den hier aufgeführten Herkunftsstaaten sind keine als sichere Herkunftsstaaten eingestuft (vergleiche § 29a Absatz 2 in Verbindung mit Anlage II Asylgesetz). 18. Welches Geschlechterverhältnis weisen die Ausländer mit Asylhintergrund auf, die in der Anlage bereits untergebracht sind oder untergebracht werden sollen? 19. Welche Familienstände weisen die Ausländer mit Asylhintergrund auf, die in der Anlage bereits untergebracht sind oder untergebracht werden sollen? In der Einrichtung sind 49 Prozent weibliche und 51 Prozent männliche Personen untergebracht. Davon leben 87 Prozent in Familien und 13 Prozent sind alleinstehend. Bei den Alleinstehenden können auch volljährige Mitglieder einer Familie enthalten sein. 20. Welche beruflichen oder akademischen Qualifikationen weisen die Ausländer mit Asylhintergrund auf, die in der Anlage bereits untergebracht sind oder untergebracht werden sollen? 21. Wie viele der Ausländer mit Asylhintergrund, die in den Wohnungen bereits untergebracht sind oder untergebracht werden sollen, gehen aktuell einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach? Siehe Drs. 21/11447 und 21/11452. 22. Wie viele der Ausländer mit Asylhintergrund, die in den Wohnungen bereits untergebracht sind oder untergebracht werden sollen, sind rechtskräftig verurteilte Straftäter? Bitte die Straftaten und Urteile umfassend erläutern. Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft werden lediglich im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Hamburg geführte Verfahren und deren Ausgang erfasst. Daten über Verurteilungen werden verfahrensbezogen über eine Auskunft des Bundeszentralregisters eingeholt und in Papierform zur Akte genommen. In elektronischer Form stehen die vom Bundeszentralregister übermittelten Daten lediglich kurzzeitig zur Verfügung. Weder ein Abgleich mehrerer Tausend Personendatensätze zum Zwecke der Feststellung, ob hinsichtlich der genannten Personen aufgrund eines hier in der Vergangenheit geführten Verfahrens eine Auskunft des Bundeszentralregisters vorliegt, noch eine Darstellung des Inhalts gegebenenfalls noch verfügbarer Registerauskünfte ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich. Im Übrigen sähe sich der Senat bei Abwägung der beteiligten Interessen aufgrund der gebotenen Achtung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen daran gehindert, Angaben zu strafrechtlichen Auffälligkeiten der Betroffenen zu machen. Angaben zu Integrations- und Rückkehrmaßnahmen 23. Wie will der Senat eine ethnisch-kulturelle Ballung von Ausländern mit Asylhintergrund in der Wohnanlage verhindern? 24. Wie stellt der Senat die Integration von Ausländern mit Asylhintergrund, die einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland erhalten, in die deutsche Leitkultur sicher, wenn in der Anlage überwiegend oder zu einem großen Teil Ausländer wohnen? Siehe Drs. 21/19576, 21/11447, 21/11452 und https://www.hamburg.de/fluechtlingegrundlagen /13337968/lebenlagenbericht-gefluechtete/.