BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19824 21. Wahlperiode 28.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Lenders (CDU) vom 22.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger Modell – pauschalierte Beihilfe – Sachstandsabfrage Letztmalig wurden im August 2019 mit Drs. 21/17967 zum Sachstand des angeblich großen Erfolgs des „Hamburger Modells“ einige Zahlen aus vorangegangenen Anfragen vom Senat korrigiert. Von daher ist es an der Zeit, den derzeitigen aktuellen und tatsächlichen Sachstand abzufragen. Bislang wurde das „Hamburger Modell“ als erfolgreich bezeichnet, obwohl die tatsächlichen Zahlen immer wieder entweder variieren oder nach unten korrigiert werden mussten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die pauschale Beihilfe hat sich als weitere Form der Beihilfe mittlerweile gut etabliert und wird angenommen. Durch das Hamburger Modell wurde die Wahlfreiheit der Hamburger Beamtinnen und Beamten zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung deutlich verbessert. Dem Hamburger Beispiel sind innerhalb eines Jahres mit Bremen, Brandenburg, Thüringen und zuletzt Berlin bereits vier weitere Länder gefolgt, die nun ebenfalls die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe anbieten. Auch in anderen Ländern gibt es Bestrebungen, die bestehende Gerechtigkeitslücke zu schließen. So hat zum Beispiel die neue sächsische Landesregierung dieses Ziel in ihrem Regierungsprogramm aufgenommen . Dabei stellt die zahlenmäßige Inanspruchnahme für den Senat für sich allein genommen keinen aussagekräftigen Indikator für die Notwendigkeit dieser Regelung dar (siehe Drs. 21/17967). Von den neuen Beamtinnen und Beamten, die die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung haben, hat im vergangenen Jahr ein erheblicher Teil die pauschale Beihilfe gewählt. Somit kann eine gute, kontinuierliche Entwicklung der Inanspruchnahme festgestellt werden. Die aktuellen Zahlen über die Anzahl der Anträge resultieren aus einer Behördenumfrage vom 22. Januar 2020, die Angaben über Anzahl der Fälle, in denen pauschale Beihilfe gewährt wird, ist Ergebnis einer zentralen Auswertung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger haben die pauschale Beihilfe seit August 2018 beantragt und wie viele bekommen sie aktuell insgesamt ausgezahlt? Bitte aufschlüsseln nach aktiven Beamten und Versorgungsempfängern. 1 476 aktive Beamtinnen und Beamte und 314 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger haben einen Antrag auf pauschale Beihilfe gestellt. 1 381 aktive Beamtinnen und Beamte sowie 290 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhielten sie im Januar ausgezahlt. Drucksache 21/19824 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele neue Kolleginnen und Kollegen (auch Referendare sowie Anwärterinnen und Anwärter) sind seit Einführung des Gesetzes in den Laufbahngruppen 1 und 2 eingestellt worden? Wie viele der Kolleginnen und Kollegen haben bislang von der Wahlfreiheit Gebrauch gemacht beziehungsweise wie viele Kolleginnen und Kollegen haben einen entsprechenden Antrag gestellt? Wie viele Anträge sind bis dato tatsächlich positiv beschieden worden? Wie viele Anträge sind abgelehnt worden? a) In der Fachrichtung Bildung? b) In der Fachrichtung Steuerverwaltung? c) In der Fachrichtung allgemeine Verwaltung? d) In der Fachrichtung Justiz? e) In der Fachrichtung wissenschaftliche Dienste? f) In der Fachrichtung technische Dienste? g) In der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste? h) In der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste? Seit dem 1. August 2018 wurden nach Angaben der Behörden insgesamt 3 898 Beamtinnen und Beamte eingestellt. Die Anzahl der Anträge ergibt sich aus folgender Tabelle: Fachrichtung Antrag gestellt Justiz 22 Steuerverwaltung 85 Bildung 379 Gesundheits- und soziale Dienste k. A. Technische Dienste 19 Wissenschaftliche Dienste 22 Allgemeine Dienste 175 * k. A., da die Daten ansonsten reanonymisierbar wären Nach Mitteilung der Behörden hat es keine Ablehnungen gegeben. 3. Wie viele der bereits vorhandenen verbeamteten Kolleginnen und Kollegen , die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben von der Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht beziehungsweise haben einen entsprechenden Antrag auf die pauschalierte Beihilfe gestellt? Wie viele Anträge sind negativ beziehungsweise positiv beschieden worden? Bitte aufschlüsseln nach aktiven Beamten und Versorgungsempfängern . 771 der bereits vorhandenen Beamtinnen und Beamten, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben einen Antrag auf pauschale Beihilfe gestellt. Die Anträge wurden positiv beschieden. Hinzu kommen 314 Anträge von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern. Von diesen wurden 10 Anträge abschlägig beschieden.