BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19827 21. Wahlperiode 28.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 22.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzungsstand der Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) 2020  In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft „Mobilität in Hamburg – Ziele“1 teilte der Senat mit, dass es in einer wachsenden Stadt darauf ankommt, weitsichtig die Infrastruktur auszubauen, um die insgesamt gestiegenen Anforderungen an Mobilität zu erfüllen und damit weiteres Wachstum zu ermöglichen. „Den strategischen Rahmen für den gezielten Ausbau der Infrastruktur bildet die kontinuierliche Verkehrsentwicklungsplanung. Mit dem Beschluss des Mobilitätsprogrammes 2013 wurde der Einstieg in die kontinuierliche Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) vereinbart2 (Drucksache 20/9376). Als ein erster Meilenstein wurde die vorliegende Drucksache zu den verkehrspolitischen Zielen der zukünftigen Verkehrsentwicklung erarbeitet. Die Handlungsziele werden mit quantifizierbaren Indikatoren verbunden, um ein transparentes Monitoring zur Zielerreichung zu etablieren.“ Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Mobilität ist eines der wichtigen gesellschaftspolitischen Themen in und über Hamburgs Grenzen hinaus. Dies ist eine Grundvoraussetzung für eine lebenswerte Metropole und einen prosperierenden Wirtschaftsstandort Hamburg. Um die Mobilität von heute auch mit dem Blick in die Zukunft zu gestalten, bedarf es zur Orientierung Leitlinien und daraus entwickelter verbindlicher Ziele. Diesem Ansinnen ist der Senat mit der Drs. 21/7748 nachgekommen und hat erste Ergebnisse der Phase einer kontinuierlichen Verkehrsentwicklungsplanung damit vorgestellt. Eine grundlegende Weiterentwicklung und Fortschreibung des Mobilitätsprogramms 2013 erfolgt derzeit kontinuierlich im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung.  Im März 2019 hat in Hamburg die intensive Phase der Verkehrsentwicklungsplanung begonnen. Ziel dieses Planungsprozesses ist es, ein strategisches Handlungskonzept für eine zukunftsfähige Mobilität in Hamburg zu entwickeln. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) erarbeitet die Verkehrsentwicklungsplanung in Abstimmung mit anderen Ämtern und Behörden der Stadt, den Bezirken und dem Umland. Dabei wird sie von einem Mobilitätsbeirat unter der Leitung des für Verkehr zuständigen Staatsrates unterstützt sowie den Vertreterinnen und Vertretern der in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen, den Politikerinnen und Politikern, den Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden und Verkehrsunternehmen.  Die Ergebnisse der ersten Beteiligungs- 1 https://www.hamburg.de/contentblob/11221894/e14ddbb50d45ee9778ed827bba 297fdd/data/drucksache-21-7748-mobilitaet-in-hamburg-ziele.pdf. 2 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/42565/mobilitaetsprogramm_2013_ grundlage_fuer_eine_kontinuierliche_verkehrsentwicklungsplanung_in_hamburg_ und_stellungnahme_des_senats_zu_dem_ersuchen_der_b.pdf. Drucksache 21/19827 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 phase fließen derzeit in die Analyse des Zustands und der zukünftigen Herausforderungen ein. Aktuelle Informationen sind auf der Internetseite zur Verkehrsentwicklungsplanung https://www.hamburg.de/bwvi/verkehrsentwicklungsplanung/ hinterlegt. Die Umsetzung verkehrsplanerischer Projekte unterliegt vielen unterschiedlichen Interessen und Zwängen, die nicht im Einzelnen projektspezifisch benannt werden können . In Bezug auf die Akzeptanz wird deshalb in der Verkehrsplanung dem Thema Kommunikation über die gesetzlich erforderliche Bürgerbeteiligung hinaus ein großer Stellenwert eingeräumt. Hierzu zählt zum Beispiel der Beteiligungsprozess im Rahmen der laufenden Verkehrsentwicklungsplanung, aber auch zum Teil umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit bei einzelnen Programmen und Planungen. Zahlreiche Maßnahmen konnten in den letzten Jahren erfolgreich umgesetzt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche im „Mobilität in Hamburg – Ziele“ genannten Maßnahmen a. wurden bereits erfolgreich abgeschlossen? (Bitte Umsetzungszeitraum und festgestellte Kosten angeben.) b. befinden sich derzeit in Umsetzung? (Bitte voraussichtlichen Umsetzungszeitraum und Kostenanschlag angeben.) c. wurden noch nicht begonnen? (Bitte voraussichtlichen Umsetzungszeitraum und Kostenschätzung angeben.) d. wurden wieder verworfen? (Bitte Gründe angeben, warum von einer Maßnahmenumsetzung abgesehen wird.) 2. Welche Hindernisse bei der Umsetzung der Maßnahmen sind dem Senat bekannt und welche Schritte hat er unternommen, um diesen zu begegnen? Siehe Vorbemerkung.