BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19828 21. Wahlperiode 28.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann, Dr. Alexander Wolf und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 22.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Ungenehmigte Demonstration im Rathaus Verschiedene Hamburger Medien berichteten davon, dass am 20.01.2020 die Polizei eine nicht angemeldete Demonstration vor und im Rathaus aufgelöst hat. Während einer Veranstaltung der AfD im Rahmen „Fraktion im Dialog“ am 20.01.2020 im Hamburger Rathaus, bei der auch der AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alexander Gauland zugegen war, kam es am Montagabend zu turbulenten Szenen, in deren Zuge die Polizei eine nicht angemeldete Demonstration auflösen musste. Dabei soll es einen Pyro-Einsatz gegeben haben. Ersten Schätzungen zufolge hatten sich 70 Personen am Montagabend vor dem Hamburger Rathaus versammelt, um gegen die Veranstaltung der AfD zu protestieren. Zunächst verlief die Demonstration friedlich, wobei es sich bei dieser um eine rechtswidrige Demonstration gehandelt hat, wie die Polizei am Abend gegenüber der „Hamburger Morgenpost“ erklärte. Als die Demonstration sich schließlich ins Innere des Rathauses verlagerte (das Foyer des Rathauses ist öffentlicher Raum und damit jederzeit frei zugänglich), wurde allerdings das Hausrecht geltend gemacht, wie die Polizei weiter mitteilt. Dieses hat die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, Carola Veit (SPD), inne. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Am Abend der erfragten Veranstaltung „Fraktion im Dialog“ betraten gegen 18.40 Uhr bis zu 150 – teilweise skandierende – Personen die Diele des Rathauses. Die Personen hatten sich kurz zuvor auf dem Rathausmarkt zusammengeschlossen. Da hierfür eine Genehmigung für eine Versammlung nicht vorlag und sich kein verantwortlicher Leiter zu erkennen gab, erteilte die Polizei um 19.00 Uhr an die Versammlungsteilnehmer in der Rathausdiele eine Auflösungsverfügung, die aus einsatztaktischen Gründen sowie aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zunächst nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt wurde. Der Zugang ins Rathausinnere für nachkommende Gäste konnte durch Polizeikräfte vor Ort gewährleistet werden. Erst als einzelne Gäste der Veranstaltung am Zugang gehindert wurden, erfolgte nach Hinzuziehen weiterer Polizeikräfte ab 19.50 Uhr die Durchsetzung der Verfügung durch Räumen der Rathausdiele; Strafanzeigen wurden gefertigt. Vor dem Rathaus löste sich die Gruppe der ehemaligen Versammlungsteilnehmer auf, sodass ein Versammlungscharakter nicht mehr erkennbar war. Kurz vor Verlassen der Diele zündete eine unbekannt gebliebene Person aus der Gruppe her- Drucksache 21/19828 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 aus einen pyrotechnischen Gegenstand, dies führte bei 4 Personen zu Verletzungen. Auch hier wurden eine Anzeige gefertigt sowie Spurenträger gesichert. Die Veranstaltung begann planmäßig um 19.00 Uhr; die Veranstaltungsteilnehmer konnten das Rathaus nach Veranstaltungsende über den Innenhof gefahrlos verlassen . Der Gesamteinsatz endete gegen 22.50 Uhr. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Existiert ein Demonstrationsrecht im Rathaus? Grundsätzlich ja, es unterliegt jedoch dem Erlaubnisvorbehalt des Hausrechtsinhabers . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Hat es Straftaten gegeben? 3. Wenn ja, sind die Täter festgestellt worden? 4. Sind strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet worden? 5. Wenn nicht, warum nicht? 6. Wurde Pyrotechnik in der Rathausdiele gezündet? 7. Wenn ja, hat es Verletzte oder Sachschaden gegeben? Siehe Vorbemerkung. 8. Haben sich Angestellte des Empfangspersonals arbeitsunfähig gemeldet ? Ja, eine Mitarbeiterin. 9. Wieso wurde einer Person Einlass ins Rathaus gewährt, die erkennbar ein politisches Symbol in Form einer riesigen Antifa-Fahne bei sich trug? 10. Wie viele Minuten hat die Demonstration in der Rathausdiele stattgefunden ? 11. Liegen Erkenntnisse vor, dass aufgrund der Demonstration interessierte Bürger die Veranstaltung der Hamburger AfD-Fraktion nicht aufsuchen konnten? Siehe Vorbemerkung. 12. Wieso wurde es gestattet, vor dem Portal des Rathauses ein Transparent auszurollen und damit eine Barriere für Besucher zu errichten? Die erfragte Gestattung erfolgte nicht. Noch bevor Polizeikräfte einschreiten konnten, hatten sich die Personen mit dem Transparent entfernt.