BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19834 21. Wahlperiode 31.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 23.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Siegeszug der Draht- und Packesel in Hamburg? Zwischenbilanz des städtischen Förderprogramms für Lastenräder Ein zeitgemäßer Mix aus Autos, Bahnen, Bussen, Fähren und Fahrrädern ist von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Ausgestaltung der Mobilität in Großstädten. Dies gilt für Hamburg als Herz einer Metropolregion mit über 5 Millionen Einwohnern und Hafenstandort von Weltrang umso mehr. Intelligent und effizient gesteuerte Pendler- und Güterverkehre sind von elementarer Bedeutung für Wohlstand und Wirtschaftskraft in unserer Stadt. Moderne Mobilität bedeutet zugleich die Berücksichtigung von Lärmschutz, Klimaschutz , Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit bei der Verkehrsplanung. Kein anderes Verkehrsmittel erfüllt speziell diese Kriterien so gut wie das Fahrrad, das generationenübergreifend eine gesunde, günstige und flexible Fortbewegung ermöglicht. Insbesondere bei der Lösung des Problems der sogenannten letzten Meile werden Fahrrädern im Allgemeinen, aber speziell E-Bikes und Lastenrädern (auch in Kombination als Elektro-Lastenräder) große Chancen eingeräumt. Im engeren Sinne wird mit der „letzten Meile“ im Bereich der Warenlogistik die Herausforderung bezeichnet, die Wege zwischen Paketzentren und Endkunden so kurz wie möglich und die Zahl der entsprechenden Fahrten so gering wie möglich zu halten. Dadurch soll die Beeinträchtigung des Verkehrsflusses durch auf der Fahrbahn oder auch auf Rad- oder Gehwegen haltende Lieferfahrzeuge verringert werden. Mittlerweile hat sich das Verständnis der letzten Meile auch auf den Bereich der Personenbeförderung ausgeweitet. Ist beispielsweise die Distanz zwischen einer Bahn- beziehungsweise Bushaltestelle und der eigenen Haustür zu weit oder zu beschwerlich, werden die Menschen im Zweifel gleich für den gesamten Weg auf das Auto zurückgreifen. Mitte Oktober 2019 wurde daher unter dem Slogan „#moinzukunft-Lastenräder “ ein städtisches Förderprogramm aufgelegt. Bereits nach wenigen Wochen war die eigentlich auf eine Laufzeit von drei Jahren ausgelegte Fördersumme komplett verausgabt.1 Für eine gründlichere Bewertung mangelt es bisher allerdings an konkreten Zahlen, Daten und Fakten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR. (IFB) wie folgt: 1 http://moinzukunft.hamburg/lastenrad-programm/, letzter Zugriff: 22.01.20. Drucksache 21/19834 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Anträge auf Förderung aus dem Programm „#moinzukunft- Lastenräder“ wurden seit Programmstart gestellt? Es wurden insgesamt 1 024 Anträge gestellt. Seit dem 8. November 2019 können aufgrund des bereits ausgeschöpften Fördervolumens keine Anträge mehr entgegen genommen werden. 2. Wie verteilen sich die seit dem Programmstart von „#moinzukunft- Lastenräder“ gestellten Förderanträge zahlenmäßig auf die Bezirke? 3. Wie verteilen sich die seit dem Programmstart von „#moinzukunft- Lastenräder“ gestellten Förderanträge zahlenmäßig auf die Stadtteile? Der Förderprogrammvertrag zwischen der zuständigen Behörde und der IFB sieht für das Reporting eine Auflistung der gestellten Förderanträge nach Bezirken und Stadtteilen nicht vor, da diese Information als nicht steuerungsrelevant für den Erfolg des Förderprogramms angesehen wird. Insofern liegen der zuständigen Behörde keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Eine Auswertung von über 1 000 Anträgen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Welche Gruppen natürlicher und juristischer Personen waren beziehungsweise sind hinsichtlich des Förderprogramms „#moinzukunft- Lastenräder“ antragsberechtigt? Wie verteilen sich die seit dem Programmstart von „#moinzukunft-Lastenräder“ gestellten Förderanträge zahlenmäßig jeweils auf diese Gruppen natürlicher und/oder juristischer Personen? Gemäß der Förderrichtlinie vom 15. Oktober 2019 sind juristische und natürliche Personen , also Unternehmen, Selbstständige oder sonstige gewerblich handelnde Personen , Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Hauptsitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Hamburg sowie Privatpersonen mit erstem Wohnsitz in Hamburg antragsberechtigt. Das Reporting unterscheidet zwischen Privatpersonen und Gewerbe. Von Privatpersonen sind 838 Anträge eingegangen, von Gewerbetreibenden 186. 5. Wie viele Anträge auf Förderung aus dem Programm „#moinzukunft- Lastenräder“ wurden seit Programmstart bewilligt? Das Reporting ist derzeit bis Jahresende 2019 abgeschlossen. Bis zum 31. Dezember 2019 sind 761 Anträge bewilligt worden. 6. Wie verteilen sich die seit dem Programmstart von „#moinzukunft- Lastenräder“ bewilligten Förderanträge zahlenmäßig auf die Bezirke? 7. Wie verteilen sich die seit dem Programmstart von „#moinzukunft- Lastenräder“ bewilligten und ausgezahlten Fördermittel (in Euro) jeweils auf die Bezirke? 8. Wie verteilen sich die seit dem Programmstart von „#moinzukunft- Lastenräder“ bewilligten Förderanträge zahlenmäßig auf die Stadtteile? 9. Wie verteilen sich die seit dem Programmstart von „#moinzukunft- Lastenräder“ bewilligten und ausgezahlten Fördermittel (in Euro) jeweils auf die Stadtteile? Siehe Antwort zu 2. und 3. 10. Wie verteilen sich die seit dem Programmstart von „#moinzukunft- Lastenräder“ bewilligten Förderanträge zahlenmäßig jeweils auf die Gruppen natürlicher und/oder juristischer Personen? Mit dem Stand 31.Dezember 2019 sind 676 Anträge von Privatpersonen und 85 von Gewerbetreibenden bewilligt. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Je nach Komplexität des Antrags und etwaigen Rückfragen verlängert sich die Bearbeitungsdauer . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19834 3 11. Wie verteilen sich die seit dem Programmstart von „#moinzukunft- Lastenräder“ bewilligten und ausgezahlten Fördermittel (in Euro) jeweils auf die Gruppen natürlicher und/oder juristischer Personen? Das bewilligte Fördervolumen von Privatpersonen summiert sich auf 1 034 410 Euro, wovon 30 760 Euro bereits ausgezahlt worden sind, das bewilligte Fördervolumen von Gewerbetreibenden summiert sich auf 136 800 Euro, wovon 5 000 Euro bereits ausgezahlt worden sind (Stand jeweils 31.Dezember 2019). 12. Welche Merkmale beziehungsweise Kategorien wurden/werden bei der Bearbeitung der Anträge auf Förderung aus dem Programm „#moinzukunft -Lastenräder“ im Einzelnen erfasst? 13. Welche Merkmale beziehungsweise Kategorien sind aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden steuerungsrelevant bei der Bearbeitung der Anträge auf Förderung aus dem Programm „#moinzukunft-Lastenräder“? Neben den Daten der Antragsstellerinnen und Antragsteller werden die Daten den Förderkonditionen entsprechend erfasst. Für die Bearbeitung eines Antrags musste der Antragsgegenstand, also Lastenrad, e-Lastenrad, Fahrradanhänger oder e-Lastenrad in Kombination mit Abwrackbonus angegeben werden. Für Privatpersonen war maximal ein Antrag/Jahr je Haushalt erlaubt. Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften konnten maximal drei Anträge und Unternehmen, Selbstständige und sonstige gewerblich handelnde Personen konnten bis zu zehn Anträge/Jahr stellen. Mit allen zuvor genannten Anträgen konnte jeweils ein Rad beantragt werden. Es waren Kostenvoranschläge von mindestens drei geeigneten Unternehmen einzuholen . Dem Antrag war das Angebot beizufügen, dass unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Anforderungen die Kriterien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllt. Auf dieser Basis wird die Förderwürdigkeit und die Förderhöhe (33 Prozent der förderfähigen Kosten gemäß Kostenvoranschlag bis zu den folgenden Höchstbeträgen: 500,- Euro bei Lastenrädern, 2 000,- Euro bei e-Lastenrädern, 500,- Euro bei Fahrradanhängern und 500,- Euro Abwrackbonus) festgestellt. 14. Ist die Prüfung der Fortführung des Programms mittlerweile abgeschlossen ? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen im Einzelnen? Wenn nein, warum nicht, welche Stellen sind an der Prüfung beteiligt und welcher Stelle obliegt die Letztentscheidung über die Zukunft beziehungsweise die zukünftige Ausgestaltung des Programms? Die Überlegungen zur Fortführung des Förderprogramms sind noch nicht abgeschlossen . Die Prüfung und Entscheidung über die Zukunft beziehungsweise die zukünftige Ausgestaltung des Programms liegen bei der zuständigen Behörde.