BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19835 21. Wahlperiode 31.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 23.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Große Pläne oder „Neues“ im Wettbewerb um die schönste Klimameldung ? – Wasserstofftechnologie in der Freien und Hansestadt Hamburg Seit der Senat in der Drs. 21/13564 am 03.07.18 zum Sachstand der Wasserstofftechnologie in Hamburg umfassender Auskunft gab, sind neue Überlegungen auf dem politischen Markt. Bahnt sich nach dem Aus der Wasserstoffbusse bei der HOCHBAHN eine „Energiewende“ im Senat an? Gasnetz Hamburg ist anscheinend entschlossen, auf Wasserstoff umzusatteln . Auf der Pressekonferenz zum 175-jährigen Firmenjubiläum blieben die Einlassungen des Geschäftsführers, auf Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen als Zukunftstechnologie zu setzen, unwidersprochen. Unter anderem in der „tageszeitung“ und dem „Hamburger Abendblatt“ vom 06.09.2019 gab es die Meldung, es solle in der Stadt die weltgrößte Wasserstoff -Elektrolyseanlage mit 100 Megawatt-Leistung entstehen. Damit wäre die Anlage zehnmal größer als bestehende. Derzeit werden Umwandleranlagen, in denen mittels Ökostrom Wasserstoff erzeugt wird, als Erzeugungsanlagen definiert und fallen somit unter Regularien wie Netzdurchleitungsgebühren sowie EEG-Umlage. Bei einem Expertengespräch in Cuxhaven unter dem Titel „Grüner Wasserstoff und Offshore‐Windenergie“ am 26. August 2019 wurde festgestellt, durch Offshore‐Windparks mit gekoppelter Wasserstoffproduktion auf See oder in Küstennähe könnten große Potenziale erschlossen werden, um erneuerbare Energien künftig in der Industrie und im Mobilitätssektor einzusetzen . Wasserstofftechnologie könnte also für eine erfolgreiche Energiewende eingesetzt werden. Nach den deutschen Erfahrungen mit Growian, der zu früh zu groß konzeptioniert wurde, ist Skepsis gegenüber einer Vorreiterrolle bei Großtechnologien angebracht. Dies vorangeschickt frage ich den Senat: Am 7. November 2019 haben die Wirtschafts- und Verkehrsministerinnen beziehungsweise -minister und -senatorinnen beziehungsweise -senatoren der fünf norddeutschen Küstenländer (Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) ihre gemeinsame Wasserstoffstrategie verabschiedet. Einer der Schwerpunkte bei der Schaffung einer norddeutschen Wasserstoff-Wertschöpfungskette ist der Aufbau von ausreichend Drucksache 21/19835 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Erzeugungsleistung für Wasserstoff. Die Planungen zum Bau eines Elektrolyseurs im Hafen fügen sich nahtlos in diese Strategie ein. Derzeit gibt es bereits Überlegungen zur Errichtung von Erzeugungskapazitäten im Umfang von insgesamt mindestens 300 Megawatt Elektrolyseleistung. Hierauf aufbauend und unter der Voraussetzung, dass der Bund kurzfristig einen geeigneten Rechtsrahmen für grünen Wasserstoff schafft, sollten bis 2025 mindestens 500 Megawatt und bis 2030 mindestens 5 Gigawatt installierte Elektrolyseleistung – ein Drittel der in der für 2030 angenommenen Elektrolysekapazität für Deutschland – angestrebt werden (siehe Norddeutsche Wasserstoffstrategie1). Die Wasserstoff-Elektrolyseanlage mit 100 Megawatt Leistung soll sich über die nächsten Jahre nachfrage- und angebotsorientiert im Hafenumfeld einfügen. Zugleich unterstützt sie die Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft, die auf die Dekarbonisierung verschiedener Sektoren in der Industrie und im Verkehr ausgerichteten ist. Der Hamburger Hafen ist ein großes Industriegebiet, in dem die Grundstoffindustrie bedeutende Werke unterhält. Zentrale Voraussetzung für eine tragfähige Wasserstoffwirtschaft ist eine gesicherte Abnahme. In einem ersten Schritt werden daher bei potenziellen Großabnehmern im Hamburger Hafen und dem angrenzenden Industriegebiet die voraussichtlichen Abnahmemengen bis ins Jahr 2030 ermittelt. Die Nachfragemengen werden in der Folge mit der Angebotsplanung aus der Wirtschaft abgeglichen , um auf dieser Grundlage eine zeitliche Konkretisierung des Infrastrukturbedarfs , des modularen und räumlichen Ausbaus, sowie technischer Rahmenbedingen durchzuführen. Die technische Auslegung muss in Abstimmung mit potenziellen Stake - und Shareholdern spezifiziert werden. Es werden außerdem Vorgespräche mit Anlagenherstellern, Betreibern, Investoren und Fördermittelgebern beim Bund und der EU-Kommission geführt. Weitergehende Entscheidungen, auch zu Aufträgen an Dritte, sind noch nicht getroffen worden. Derzeit wird ein Umsetzungsplan unter Einbindung relevanter Stakeholder erarbeitet. Aus Gründen des Wettbwerbsschutzes gibt die zuständige Behörde über die diesbezüglichen Gespräche mit einzelnen Unternehmen grundsätzlich keine Auskunft. Die entsprechenden Informationen werden auch für den weiteren Prozess nur aggregiert und anonymisiert verwendet. Das seit Jahren bekannte Verfahren der Wasser-Elektrolyse ist in der Großanwendung bisher nicht in der Praxis erprobt. Die zuständigen Behörden beobachten die diesbezüglichen technologischen Entwicklungen und halten an ihrer Absicht fest, den Ausbau erneuerbarer Energieerzeugung zu beschleunigen. Der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien erhöht diese Notwendigkeit. Der Senat beteiligt sich, über die mit den fünf norddeutschen Ländern gemeinsam beschlossene Wasserstoffstrategie hinaus, im Bundesrat und den Ministerkonferenzen an der Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens des Energiemarktes in Deutschland. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Sind Anlagen wie die geplante Wasserstoff-Elektrolyseanlage oder ein Offshore‐Windpark mit gekoppelter Wasserstoffproduktion andernorts erprobt? Wenn ja: wo und bis zu welcher Größenordnung? 2. Woher soll der Ökostrom für den Betrieb der Anlage kommen, wenn der Ausbau zum Beispiel von Windkraftanlagen seit Jahren mehr oder minder zum Erliegen gekommen ist? 3. Wie viel (Ökostrom-)Leistung wird benötigt? 1 https://www.hamburg.de/contentblob/13179812/ f553df70f865564198412ee42fc8ee4b/data/wasserstoff-strategie.pdf. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19835 3 4. Mit welcher Menge gewonnenen Wasserstoffs wird gerechnet? 5. Welche Menge Wasser wird benötigt und aus welcher Quelle? 6. Welcher energetische Verlust wird durch die Umwandlung von Ökostrom in Wasserstoff erwartet? 7. Mit welchen Verbrauchsmengen wird bezüglich geplanter Anwendungen für Wasserstoff gerechnet? Bitte nach Sektoren (zum Beispiel Schiffverkehr , Straßenverkehr et cetera) aufschlüsseln. 8. Welche Bundesländer sind an der derzeit laufenden Entwicklung einer Wasserstoffstrategie beteiligt? 9. Gibt es bereits Kooperationen bei der Wasserstoffstrategie oder der Errichtung von Anlagen mit Firmen? Wenn ja: Welche Firmen sind beteiligt? 10. Welche Initiativen sind seitens des Senats geplant beziehungsweise ergriffen worden, um die derzeit größere Anlagen ausbremsenden Regulationen wie Netzdurchleitungsgebühren sowie EEG-Umlage zu verändern ? 11. Ist es richtig, dass auf die Umwandlung von Windstrom in H2 direkt bei den Offshore-Windparks gesetzt wird, da jenseits der Dreimeilenzone die Genehmigungslage sehr einfach ist? Wenn ja: Welche an Land erforderlichen Genehmigungsteile sind hier gemeint? Siehe Vorbemerkung.