BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19841 21. Wahlperiode 31.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 23.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Bildungszentrum Mümmelmannsberg – Klappt die Kooperation zwischen Stadtteilschule und Elternschule wirklich? „Die Ganztagsstadtteilschule Mümmelmannsberg und das Bildungszentrum sind seit 1973 Mittelpunkt der Schul-, Kultur- und Stadtteilarbeit in Mümmelmannsberg .“ So steht es auf der Homepage der Schule. Und weiter: „Im Bildungszentrum Mümmelmannsberg arbeitet die Stadtteilschule Mümmelmannsberg mit der Elternschule, dem Haus der Jugend und dem MINTarium eng zusammen.“ Nun ist die Elternschule aber seit ein paar Wochen mit der Tatsache konfrontiert , dass sie eine große Sozialfläche der Stadtteilschule in den Nachmittagsstunden nicht für ihre jungen Besucherinnen und Besucher im Alter von null bis zehn Jahren nutzen darf, weil dem bestimmte festgelegte Reinigungstermine entgegenstehen. Im Rahmen einer Besichtigung vor Ort und in Anbetracht dieser großartigen Freifläche, die zum Toben, zum Spielen und zu gemeinsamen Aktivitäten geradezu einlädt, drängen sich etliche Nachfragen zu diesem Verbot auf, zumal doch eigentlich die Rechte und Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt jeglicher Verwaltungsentscheidung stehen sollten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Zusammenarbeit zwischen der Stadtteilschule Mümmelmannsberg und den schulischen und bezirklichen Mitnutzern (MINTarium, Elternschule und Haus der Jugend) im Bildungszentrum Mümmelmannsberg ist seit jeher gut und konstruktiv. Dabei erfolgt für die Nutzung der einzelnen Flächen, insbesondere außerhalb der Schulbetriebszeiten , eine intensive Abstimmung der Beteiligten untereinander. Zwischen Elternschule und SBH | Schulbau Hamburg (SBH) gibt es die Vereinbarung zur wöchentlichen Nutzung einer großen Flurfläche nach Unterrichtsende. Im November 2019 hatte SBH an die bestehende Vereinbarung erinnert, da die Nutzungszeit durch die Elternschule deutlich ausgedehnt wurde. Die Reinigung der Fläche konnte so nicht vertragsgemäß durch das Reinigungsunternehmen durchgeführt werden. Eine Sperrung beziehungsweise ein Verbot zur Nutzung der Fläche wurde von SBH nicht ausgesprochen . Ein Angebot der Elternschule, selbst für die Reinigung verantwortlich zu sein, war bisher nicht Gegenstand von Gesprächen. Das Angebot, die Sporthallen in der Zeit von 16 bis 17.30 Uhr für das Bewegungsangebot zu nutzen, hat die Elternschule nicht angenommen. SBH wird erneut mit Schule und Elternschule die Anpassung der Reinigungszeiten der in Rede stehenden Flurfläche ab 17.45 Uhr abstimmen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/19841 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Begründet wird die Sperrung der Sozialfläche mit der Tätigkeit der Reinigungsfirma , die ihre Arbeit laut der zuständigen Stelle bei SBH | Schulbau Hamburg (SBH) „frei von Störungen“ in der Zeit von 16 bis 19 Uhr verrichten können muss. Sind eventuelle Verlegungen der Reinigungszeiten innerhalb des Schulgebäudes in Betracht gezogen worden, um die Nutzung der Sozialfläche gerade in den Nachmittagsstunden, wenn die Kinder im Haus sind, durch die Elternschule ermöglichen zu lassen? Wenn ja, was stand einer internen Umorganisation der Reinigungszeiten im Wege? 2. Ist das Angebot der Elternschule, selbst für die Reinigung verantwortlich zu sein, ernsthaft geprüft worden? Wenn ja, in Absprache mit welchen Partnern/-innen und warum mit einem abschlägigem Ergebnis? 3. Ist das Angebot der Elternschule, ihre Angebote auf der Sozialfläche bereits spätestens um 17.45 Uhr enden zu lassen, damit die Reinigungskräfte dann noch ausreichend Zeit für ihre Arbeit haben, ernsthaft geprüft worden, im Gespräch mit welchen Partnern/-innen und warum dann mit abschlägigem Ergebnis? 4. Wie schätzt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Tatsache ein, dass sich durch die Sperrung der Sozialfläche täglich mindestens 30 Kinder in dem relativ überschaubaren Spielraum der Elternschule drängen müssen, obwohl direkt nebenan eine riesige Sozialfläche brachliegt? 5. Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde der Meinung, dass Kinder im Stadtteil Mümmelmannsberg kein Anrecht auf alle ihnen zur Verfügung stehenden Flächen haben, auch wenn damit verbunden ist, dass die Reinigung der in Rede stehenden Flächen unter Umständen neu organisiert werden müssen? 6. Entspricht die zeitliche Sperrung der Sozialfläche just in einem Zeitfenster , in dem die jungen Besucher/-innen noch nicht zu Hause sind, in den Augen des Senates beziehungsweise der zuständigen Behörde dem Anspruch eines gelebten und lebendigen Bildungszentrums, dessen Leitbild sich an den Rechten und Bedürfnissen der Kinder orientieren sollte? Siehe Vorbemerkung.