BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1985 21. Wahlperiode 27.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 20.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Präsidiale Intendanzbereiche in Hamburgs Behörden – Nachfragen In seiner Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/1722 gibt der Senat an, dass bei der Beantwortung die Arbeitsbereiche zugrunde gelegt wurden, die als Intendanz für die jeweiligen Behördenleitungen fungieren; über eine derartige Intendanz verfüge die Senatskanzlei nicht. Da der Bürgermeister jedoch auch über Mitarbeiter verfügt, die entsprechende Aufgaben für ihn wahrnehmen, sei es im Bürgermeisterbüro oder abteilungsübergreifend , stellt sich die Frage, wie sich Anzahl und Wertigkeiten dieser Stellen entwickelt haben. Der Bürgermeister hatte zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode angekündigt , die Stäbe zu verkleinern und dadurch Einsparungen im Behördenapparat zu erzielen. Der Senat antwortete auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 20/167 im April 2011, er strebe deshalb eine eindeutige Aufgabenzuordnung an: „In jeder Behörde soll es ein Senatorenbüro mit einer Büroleiterin bzw. einem Büroleiter, einer persönlichen Referentin bzw. einem persönlichen Referenten , einer Pressesprecherin bzw. einem Pressesprecher und einer Sekretärin bzw. einem Sekretär geben. Die Aufgaben der Vorbereitung für Senat, Bürgerschaft , Bundesrat und Bund-Länder-Angelegenheiten sollen in einem Parlamentsreferat wahrgenommen werden, das dem Senatorenbüro zugeordnet werden kann. Alle weiteren Aufgaben sollen in Fach- bzw. Zentralabteilungen vorgenommen werden.“ Die Umstrukturierung befand sich zum damaligen Zeitpunkt noch in der Umsetzung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Stellen welcher Wertigkeit (laut Stellenplan) sind im Bürgermeisterbüro aktuell jeweils vorgesehen und wie viele dieser Stellen sind besetzt? 2. Wie viele Stellen welcher Wertigkeit (VZÄ) sind im Bürgermeisterbüro tatsächlich aktuell vorhanden und wie viele dieser Stellen sind besetzt? 3. Welche Aufgaben werden von den aktuellen Stelleninhabern auf diesen Stellen im Bürgermeisterbüro jeweils tatsächlich wahrgenommen? Welche dieser Stellen sind mit Personen besetzt, die tatsächlich eine geringere oder höhere Besoldungs- oder Entgeltstufe haben? Bitte unter Angabe der Stelle und der tatsächlichen Besoldungs- beziehungsweise Entgeltstufe des Stelleninhabers angeben. Drucksache 21/1985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele a) Büroleiter, b) Persönliche Referenten des Bürgermeisters, c) Pressesprecher, d) Referenten für Öffentlichkeitsarbeit, e) Referenten für Senats-, Parlaments- und andere Gremienangelegenheiten , f) Referenten für Bundes- und Europaangelegenheiten, g) Termin- und Protokollreferenten sind derzeit in der Senatskanzlei beschäftigt? Wie viele Stellen welcher Wertigkeit sind durch diese Personen besetzt? Stellenumfang Wertigkeit der Stelle Angabe (Bezeichnung ) des Dienstpostens Tatsächliche Besoldungs-/ Entgeltstufe des Stelleninhabers Stelle besetzt (in %) 1 A 16 Büroleitung des Ersten Bürgermeisters E 15ü 100 1 A14 Persönlicher Referent des Ersten Bürgermeisters A 14 100 1 A 14 Terminreferent des Ersten Bürgermeisters A 13 100 1 E 14 Redenschreiber E 14 100 0,5 E 14 Redenschreiber unbesetzt seit 01.04.2015; Nachbesetzung zum 01.11.2015 als Vollzeitstelle - 1 E 9 Vorzimmer des Ersten Bürgermeisters E 9* 100 1 E 8 Vorzimmer des Ersten Bürgermeisters E 8* 100 Die Senatskanzlei übernimmt Intendanzaufgaben für den gesamten Senat. Die nachfolgenden Stellen sind nicht dem Büro des Ersten Bürgermeisters zugeordnet. Stellenumfang Wertigkeit der Stelle Angabe (Bezeichnung ) des Dienstpostens Tatsächliche Besoldungs-/ Entgeltstufe des Stelleninhabers Stelle besetzt (in %) 1** E 14 Büroleitung der Zweiten Bürgermeisterin E 14 100 1** E 13 Persönliche Referentin der Zweiten Bürgermeisterin E 13 100 0,5 E 8 Vorzimmer der Zweiten Bürgermeisterin E 8* 100 1 B 6 Senatspressesprecher SAV nach B 4 100 1 A 15ü Stellv. Pressesprecher SAV nach B 2 100 1 E 13ü Öffentlichkeitsarbeit E 13ü 100 1 E 13 Öffentlichkeitsarbeit E 13ü 62 1 E 14 Öffentlichkeitsarbeit E 14 100 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1985 3 Stellenumfang Wertigkeit der Stelle Angabe (Bezeichnung ) des Dienstpostens Tatsächliche Besoldungs-/ Entgeltstufe des Stelleninhabers Stelle besetzt (in %) 0,5 A 16 Senats- und Parlamentsangelegenhei - ten A 16 100 0,5 A 13 Senats- und Parlamentsan - gelegenheiten A 13 100 0,5 A 13 Senats- und Parlamentsan - gelegenheiten A 11 100 1 B 4 Bundes- und Europaangelegenheiten SAV nach B 4 100 1 B 3 Bundes- und Europaangele -genheiten B 2 100 1 A 16 Bundes- und Europaangele -genheiten A 16 100 1 A 16 Bundes- und Europaangele -genheiten A 16 100 1 A 14 Bundes- und Europaangele -genheiten A 14 100 1 A 14 Bundes- und Europaangele -genheiten A 13 100 1 A 13 Bundes- und Europaangele -genheiten Nachbesetzung zum 01.01.2016 - 1 A 13 Bundes- und Europaangele -genheiten - - 1 A16 Protokoll A 16 100 1 A 15 Protokoll A 14 100 1 A14 Protokoll A 13 100 * Zulagen nach E 9 und E 10 ** Stelle des Staatsamtes 5. Wie stellte sich die Situation zu den Fragen 1. bis 4. jeweils zum 31. Dezember 2010, 31. Dezember 2012 und 31. Dezember 2014 dar? 31. Dezember 2014: Stellenumfang Wertigkeit der Stelle Angabe (Bezeichnung ) des Dienstpostens Tatsächliche Besoldungs-/ Entgeltstufe des Stelleninhabers Stelle besetzt (in %) 1 A 16 Büroleitung des Ersten Bürgermeisters A 16 100 1 A14 Persönlicher Referent des Ersten Bürgermeisters E 14 100 1 A 14 Terminreferent des Ersten Bürgermeisters A 14 100 Drucksache 21/1985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Stellenumfang Wertigkeit der Stelle Angabe (Bezeichnung ) des Dienstpostens Tatsächliche Besoldungs-/ Entgeltstufe des Stelleninhabers Stelle besetzt (in %) 1 E 14 Redenschreiber E 14 ** 100 0,5 E 14 Redenschreiber E 13 100 1 E 9 Vorzimmer des Ersten Bürgermeisters E 9* 100 1 E 8 Vorzimmer des Ersten Bürgermeisters E 8* 100 Stellenumfang Wertigkeit der Stelle Angabe (Bezeichnung ) des Dienstpostens Tatsächliche Besoldungs-/ Entgeltstufe des Stelleninhabers Stelle besetzt (in %) 1 B 6 Senatspressesprecher SAV nach B 4 100 1 E 15ü Stellv. Pressesprecher E 15ü 100 1 E 13ü Öffentlichkeitsarbeit E 13ü 100 1 E 13 Öffentlichkeitsarbeit E 13ü 62 1 E 10 Öffentlichkeitsarbeit E 10 100 0,5 E 8 Vorzimmer der Zweiten Bürgermeisterin E 8* 100 0,5 A 16 Senats- und Parlamentsangelegenhei - ten A 16 100 0,5 A 13 Senats- und Parlamentsan - gelegenheiten A 13 100 0,5 A 13 Senats- und Parlamentsan - gelegenheiten A 13 100 1 B 4 Bundes- und Europaangelegenheiten B 4 100 1 B 3 Bundes- und Europaangelegenheiten B 2 100 1 A 16 Bundes- und Europaangelegenheiten A 16 100 1 A 15 Bundes- und Europaangelegenheiten A 15 100 1 A 14 Bundes- und Europaangelegenheiten A 14 100 1 A 14 Bundes- und Europaangelegenheiten A 14 100 1 A 13 Bundes- und Europaangelegenheiten - - 1 A 13 Bundes- und Europaangele -genheiten A 13 100 1 A16 Protokoll A 16 100 1 A 15 Protokoll - - 1 A 14 Protokoll A 13 100 * Zulagen nach E 9 und E 10 ** Zulage nach E 15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1985 5 31. Dezember 2012: Stellenumfang Wertigkeit der Stelle Angabe (Bezeichnung ) des Dienstpostens Tatsächliche Besoldungs-/ Entgeltstufe des Stelleninhabers Stelle besetzt (in %) 1 A 16 Büroleitung des Ersten Bürgermeisters A 16 100 1 A 14 Persönlicher Referent des Ersten Bürgermeisters - - 1 A 14 Terminreferent des Ersten Bürgermeisters E 14 100 1 E 14 Redenschreiber E 14 100 0,5 E 14 Redenschreiber E 13 100 1 E 9 Vorzimmer des Ersten Bürgermeisters E 9* 100 1 E 8 Vorzimmer des Ersten Bürgermeisters E 8* 100 Stellenumfang Wertigkeit der Stelle Angabe (Bezeichnung ) des Dienstpostens Tatsächliche Besoldungs-/ Entgeltstufe des Stelleninhabers Stelle besetzt (in %) 1 B 6 Senatspressesprecher SAV nach B 4 100 1 E 15ü Stellv. Pressesprecher E 15ü 100 1 E 13ü Öffentlichkeitsarbeit E 13ü 100 1 E 13 Öffentlichkeitsarbeit - - 1 E 10 Öffentlichkeitsarbeit E 10 100 0,5 E 8 Vorzimmer der Zweiten Bürgermeisterin E 8* 100 0,5 A 16 Senats- und Parlamentsangelegenhei - ten A 16 100 0,5 A 13 Senats- und Parlamentsan - gelegenheiten A 13 100 0,5 A 13 Senats- und Parlamentsan - gelegenheiten A 13 100 1 B 4 Bundes- und Europaangelegenheiten B 4 100 1 B 3 Bundes- und Europaangelegenheiten B 2 100 1 A 16 Bundes- und Europaangelegenheiten A 16 100 1 A 15 Bundes- und Europaangelegenheiten A 15 100 1 A 14 Bundes- und Europaangelegenheiten A 14 100 1 E 14 Bundes- und Europaangelegenheiten E 14 100 Drucksache 21/1985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Stellenumfang Wertigkeit der Stelle Angabe (Bezeichnung ) des Dienstpostens Tatsächliche Besoldungs-/ Entgeltstufe des Stelleninhabers Stelle besetzt (in %) 1 A 13 Bundes- und Europaangelegenheiten - - 1 A 13 Bundes- und Europaangelegenheiten A 13 100 1 A 16 Protokoll A 16 100 1 A 15 Protokoll - - 1 A 14 Protokoll A 14 100 * Zulagen nach E 9 und E 10 31. Dezember 2010: Stellenumfang Wertigkeit der Stelle Angabe (Bezeichnung ) des Dienstpostens Tatsächliche Besoldungs-/ Entgeltstufe des Stelleninhabers Stelle besetzt (in %) 1 B 7 Politischer Berater SAV* 100 1 A 16 Büroleitung des Ersten Bürgermeisters E 15ü 100 1 A 14 Persönlicher Referent des Ersten Bürgermeisters A 14 100 1 E 10 Terminreferent des Ersten Bürgermeisters E 10 100 1 E 14 Redenschreiber E 14 100 1 E 9 Vorzimmer des Ersten Bürgermeisters E 9** 100 Stellenumfang Wertigkeit der Stelle Angabe (Bezeichnung ) des Dienstpostens Tatsächliche Besoldungs-/ Entgeltstufe des Stelleninhabers Stelle besetzt (in %) 1 B 6 Senatspressesprecher SAV nach B 4 100 1 E 15ü Stellv. Pressesprecher E 15ü 100 1 A 13 Öffentlichkeitsarbeit A 13 100 1 E 13 Öffentlichkeitsarbeit E 13 100 1 E 13 Öffentlichkeitsarbeit E 13 100 1 E 10 Öffentlichkeitsarbeit E 10 100 0,5 E 8 Vorzimmer der Zweiten Bürgermeisterin E 8** 100 0,5 A 16 Senats- und Parlamentsangelegenhei - ten A 16 100 0,5 A 13 Senats- und Parlamentsan - gelegenheiten A 13 100 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1985 7 Stellenumfang Wertigkeit der Stelle Angabe (Bezeichnung ) des Dienstpostens Tatsächliche Besoldungs-/ Entgeltstufe des Stelleninhabers Stelle besetzt (in %) 0,5 A 13 Senats- und Parlamentsan - gelegenheiten A 13 100 1 B 4 Bundes- und Europaangelegenheiten B 4 100 1 B 3 Bundes- und Europaangele -genheiten B 2 100 1 A 16 Bundes- und Europaangele -genheiten A 16 100 1 A 15 Bundes- und Europaangele -genheiten A 15 100 1 A 14 Bundes- und Europaangele -genheiten A 14 100 1 E 14 Bundes- und Europaangele -genheiten E 14 100 1 A 13 Bundes- und Europaangele -genheiten A 13 100 1 A 13 Bundes- und Europaangele -genheiten A 13 100 1 B 2 Protokoll A 15 100 1 A 15 Protokoll A 15 100 1 A 15 Protokoll A 14 100 * Siehe Drs. 19/7934 ** Zulagen nach E 9 und E 10 6. Bei der Vielzahl von Terminen, die der Erste Bürgermeister wahrnimmt, stellt sich die Frage, wer für die Vorbereitung seiner Grußworte und Reden zuständig ist. a) Wer schreibt in der Senatskanzlei sowie gegebenenfalls in den Behörden Reden und Grußworte für den Ersten Bürgermeister beziehungsweise bereitet diese vor? b) Werden auch externe Redenschreiber beschäftigt? Falls ja, weshalb und in welchem Umfang? Falls ja, welche Kosten sind dafür jährlich seit Beginn der 20. Legislaturperiode angefallen? Das Schreiben von mündlichen Grußworten und Reden, deren Vorbereitung und Schlussredaktion ist Aufgabe der Redenschreiber/-innen. Dabei wird auf die fachliche Zuarbeit der Behörden und Senatsämter zurückgegriffen. Aufgrund der Vielzahl von Reden werden teilweise externe Redenschreiber einbezogen. Seit Beginn der 20. Legislaturperiode hat der Erste Bürgermeister überschlägig etwas mehr als 1.000 Reden gehalten. Von diesen Reden wurden extern vergeben: 2011 Aufträge in Höhe von 4.309,95 Euro für zehn Reden, 2012 Aufträge in Höhe von 15.316,37 Euro für 43 Reden, 2013 Aufträge in Höhe von 24.736,84 Euro für 63 Reden, 2014 Aufträge in Höhe von 22.323,56 Euro für 69 Reden, 2015 Aufträge in Höhe von 25.085,93 Euro für 71 Reden. 7. In der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/1722 ist die vom Senat im April 2011 angekündigte Umstrukturierung nicht erkennbar. So gibt es beispielsweise in einzelnen Präsidialabtei- Drucksache 21/1985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 lungen Referenten für Grundsatzangelegenheiten (Justizbehörde, Behörde für Schule und Bildung), Redenschreiber (Behörde für Wissenschaft und Forschung, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen), Referenten für Internet und Social Media sowie für Senatsempfänge, Ordensverleihungen und Ehrungen (BASFI, BSW) oder Mitarbeiter, die für Bezirksangelegenheiten (BSB, BASFI, BSW, BWVI und BUE) zuständig sind. Auch die angekündigte Existenz eigener Parlamentsreferate , die dem Senatorenbüro zugeordnet werden können, geht nicht aus der Antwort hervor. a) Wie ist der jeweilige Sachstand in den einzelnen Behörden zur angekündigten Umstrukturierung? Bitte pro Behörde darstellen. b) Welche Einsparungen im Behördenapparat konnten dadurch erzielt werden? Bitte pro Behörde im Vergleich zu März 2011 darstellen. c) Wie beurteilen der Senat beziehungsweise zuständige Behörde den Sachstand der Umstrukturierung sowie die Entwicklung der Kosten der präsidialen Intendanzbereiche? d) Wann soll die Umstrukturierung abgeschlossen sein? Die genannten Vorgaben wurden von jeder einzelner Behörde weitgehend in die Praxis umgesetzt, aufgrund spezifischer Anforderungen und Gegebenheiten haben aber Behörden eine andere, davon abweichende Organisationsstruktur gewählt. Die Umstrukturierungen in den Behörden sind abgeschlossen. Behörde Einsparungen Justizbehörde Neben dem Senatorenbüro waren und sind auch die Aufgaben der Vorbereitung für Bürgerschaft, Bundesrat und Bund-Länder-Angelegenheiten, die u.a. durch den Grundsatzreferenten wahrgenommen werden, im Präsidialstab der Justizbehörde angesiedelt. Auf die Bildung eines eigenständigen Parlamentsreferates wurde verzichtet. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit der bereichsübergreifenden wechselseitigen Vertretung. So gelingt es, eine flache Organisationsstruktur vorzuhalten und das Personal effizient einzusetzen . Behörde für Schule und Berufsbildung Seit April 2011 wurden in der Behörde für Schule und Berufsbildung folgende Umstrukturierungsmaßnahmen umgesetzt. Im Senatorenbüro erfolgte im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ein Abbau von 2,75 Stellen. In der Präsidialabteilung, wurden seit April 2011 im Zuge von Aufgabenkritik drei Stellen abgebaut und eine Stelle neu geschaffen. Siehe auch Antwort zu 11. Die Umstrukturierungsmaßnahmen haben zu einer Steigerung der Effizienz und Effektivität der Aufgabenwahrnehmung und zugleich zu Einsparungen in Höhe von ca. 296 Tsd. € geführt. Behörde für Wissenschaft , Forschung und Gleichstellung Die Struktur der Präsidialabteilung entsprach bereits 2011 und entspricht auch heute im Wesentlichen der in Drs. 20/167 dargestellten idealtypischen Aufgabenzuordnung. Persönlicher Referent, Pressesprecherin und Vorzimmer gehören dem Senatorinnenbüro an, vier weitere Beschäftigte (eine Parlamentsreferentin, zwei Sachbearbeiter/-innen für parlamentarische Angelegenheiten, eine Mitarbeiterin für Assistenzaufgaben) sind im Parlamentsreferat tätig. Beide haben eine gemeinsame Leitung (eine Person). Kulturbehörde Die Umstrukturierung wurde im Rahmen der am 5. April 2011 beschlossenen Behördenneustrukturierung vorgenommen und ist abgeschlossen. Durch veränderte Aufgabenwahrnehmung und Aufgabenkritik konnte eine Struktur geschaffen werden, die den Vorgaben der Drs. 20/167 entspricht. Einsparungen konnten in Höhe von 99.340 € erzielt werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1985 9 Behörde Einsparungen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Innerhalb der Präsidialabteilung bzw. des Senatorenbüros waren und sind auch die Aufgaben der Vorbereitung für Bürgerschaft, Senat, Deputation, Bezirke sowie für Bundes- und Europaangelegenheiten (Parlamentsbüro) wahrzunehmen. Die Aufgaben der Grundsatzreferentinnen/-referenten sind in die zuständigen Fachämter verlagert worden. Daraus haben sich Einsparungen in Höhe von 32.540 Tsd. € p.m. im September 2015 im Vergleich zu März 2011 (bei unterschiedlichen Grundlagen: PKT 2010 und PKV 2015) ergeben. Behörde für Umwelt und Energie, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Die Konzentration allein auf die in der Antwort genannten Funktionen konnte in der damaligen BSU nicht vollumfänglich umgesetzt werden – die Steuerung und Koordinierung zweier umfänglicher, jeweils einem Staatsrat unterstellten Fachbereiche erforderte die Bereithaltung und Bündelung weiterer Funktionen in der Präsidialabteilung. Da die ausgegliederten Aufgaben in ihrem neuen Umfeld weiter geführt wurden, waren mit diesen Maßnahmen keine Einsparungen verbunden. Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation Vor dem Hintergrund der besonderen Situation der Zusammenführung der ehemaligen Behörde für Wirtschaft und Arbeit und dem Verkehrsbereich der ehemaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ergab sich eine spezifische Ausgangssituation. Bei der (heutigen) Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ist die gesamte Präsidialabteilung in die Zentralverwaltung eingegliedert. Vor dem Hintergrund der dargestellten Umstrukturierung, die zu einem wesentlichen Aufgabenneuzuschnitt sowie -zuwachs geführt haben, sind Behördenzuschnitt und innere Struktur im März 2011 und aktuell nicht vergleichbar. Behörde für Inneres und Sport Der Aufbau des präsidialen Intendanzbereiches der Behörde für Inneres und Sport wurde im Lauf der letzten Legislaturperiode dem in Drs. 20/167 angekündigten Grundaufbau angepasst. Mit dem Umbau des präsidialen Intendanzbereiches der BIS waren keine Einsparungen durch Aufgabenwegfall verbunden. Die Aufgabenwahrnehmung wurde vielmehr anders strukturiert. Die dadurch gewonnenen Synergieeffekte im Sinne eines schlanken, effektiveren Verwaltungshandelns können nicht quantitativ gemessen werden. Finanzbehörde Im Senatorenbüro bzw. in der Präsidialabteilung wurde eine Stelle (Bürgerschaftsreferent /-in, E 13) abgebaut. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wurde neu gegründet, eine Umorganisation hat nicht stattgefunden. e) Während die Stellen der Persönlichen Referenten in den meisten Behörden überwiegend mit A 13 beziehungsweise E 13 bewertet sind, sind diese aktuell in der BASFI und in der Finanzbehörde jeweils mit A 14 sowie in der BIS mit A 15 bewertet. Inwiefern unterscheiden sich die Aufgabengebiete der Persönlichen Referenten in den einzelnen Behörden? Die Unterschiede ergeben sich aus den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der Behörden, die sich auf die Tätigkeit der jeweiligen Senatsmitglieder und damit auf das Anforderungsprofil ihrer persönlichen Referentinnen und Referenten auswirken. Dementsprechend ist nach Aufhebung der früheren Stellenbündelung teilweise eine unterschiedliche Zuordnung in den Behörden erfolgt. f) In der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 20/11225 heißt es für die Behörde für Inneres und Sport, dass „die Stelle des persönlichen Referenten mit der Wertigkeit Kriminaloberrätin /Kriminaloberrat (KOR) A 14 ausgebracht und entsprechend besetzt ist.“ Wann und aus welchem Grund erfolgte eine Stellenhebung zu A 15? Für die Funktion des Referenten ist im Stellenplan durchgängig eine Stellenbuchungsmöglichkeit nach A 15 ermächtigt worden. Die Berufung des Persönlichen Referenten erfolgt aufgrund des erforderlichen besonderen Vertrauensverhältnisses Drucksache 21/1985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 unmittelbar durch Entscheidung des Präses der Behörde für Inneres und Sport. Der Dienstposteninhaber behält dabei seine persönliche Besoldung. Somit gewährleistet die im Stellenplan hinterlegte Ermächtigung nach A 15 tatsächlich nur eine Heranziehung des Dienstposteninhabers bis zur Besoldungsstufe A 15. 8. Wie hoch waren die Gesamtausgaben der Präsidialabteilungen/Senatorenbüros der einzelnen Behörden einschließlich des Bürgermeisterbüros in den Jahren 2011 bis heute? Bitte nach Jahr und Behörde jeweils die Kosten nach Kostenart getrennt aufführen sowie einen Durchschnitt über alle Behörden für die Gesamtdauer angeben. Bitte wie in Anlage 3 der Drs. 20/50 darstellen. Da es keine allgemein gültige Definition des Begriffs Präsidialabteilung gibt, hängt die Zuordnung des Personals von der Organisation der jeweiligen Behörde ab. Die Angaben zu den einzelnen Behörden lassen sich deshalb nicht unmittelbar miteinander vergleichen. Siehe Anlage. Für das Jahr 2015 beziehen sich die Angaben auf den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 20. Oktober 2015. 9. Einige der Stellen in den präsidialen Intendanzbereichen sind mit Stelleninhabern besetzt, deren tatsächliche Besoldung höher ist als die Wertigkeit der Stelle. So wird der/die Inhaber/-in der Stelle der Referentin /des Referenten für Grundsatzangelegenheiten in der Justizbehörde mit R2 statt mit A 14 besoldet, in der Kulturbehörde wird die Leitung der Präsidialabteilung mit E 15 Ü statt mit A 14 besoldet, die Persönliche Referentin der Senatorin mit E 14 statt mit A 13 und die Sekretariate fast aller Behördenleitungen werden mit E 9 statt mit E 8 besoldet. a) Aus welchen Gründen werden hier jeweils Stelleninhaber eingesetzt , die höher besoldet sind als die Wertigkeiten der Stellen vorsehen ? b) Welche zusätzlichen Kosten entstehen dadurch jährlich und woraus werden diese bezahlt? Für die tarifliche Einstufung der Vorzimmerkräfte gelten die Richtlinien des Personalamtes von 6. Juli 1966 (Regelung der Senatskommission für den Verwaltungsdienst vom 14.06.1966). Danach werden die Vorzimmerkräfte in die Entgeltgruppe 8 (früher Vc BAT) eingereiht. Für die Dauer der Verwendung im Vorzimmerdienst der Behördenleitung erhalten diese Personen eine Zulage zur Erreichung der Bezüge nach Entgeltgruppe 9 (früher IVb BAT). Die Bezahlung dieser Zulagen erfolgt aus den jeweiligen Personalkostenbudgets der Behörden. Justizbehörde: Die Aufgabe des Referenten für Grundsatzangelegenheiten in der Justizbehörde wird aufgrund der erforderlichen Fachkenntnisse von einem abgeordneten Richter der BesGr. R 2 wahrgenommen. Die Differenz in Höhe von 24.127 Euro wird aus dem Personalkostenbudget des Einzelplans 2 finanziert. Kulturbehörde: Die Eingruppierung der Leitung der Präsidialabteilung der Kulturbehörde richtet sich – unabhängig von der Stellengrundlage – nach den Vorgaben des geltenden Tarifvertrags für Angestellte im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine entsprechende Anpassung des Stellenplans zum Haushalt 2017/2018 ist geplant. Abweichungen ergeben sich aus der Zahlung von Zulagen, zum Beispiel für die Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten (Persönliche Referentin). Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, da Zulagen und Eingruppierungen auf Basis tariflicher Vorgaben zu zahlen und entsprechend im Personalbudget der Kulturbehörde berücksichtigt sind. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1985 11 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration: Soweit es neben dem Senatorenbüro eine zweite Organisationseinheit gibt, die sich mit den anderen regelhaften Parlaments-, Bundes- und Europaangelegenheiten befasst und die Leitung dieser beiden Bereiche in ein und derselben Hand liegt (Leitung des Senatorenbüros), ist eine Besoldung nach A 16 zu rechtfertigen. Sofern für derartige Funktionen ab 1. Januar 2012 die Wertigkeit nicht mehr tariflich abbildbar ist und eine Bewertung der Funktion durch analytische Dienstpostenbewertung nach Besoldungsgruppe A 16 erfolgt beziehungsweise erfolgen würde, ist einzelvertraglich der TV-L mit einem der Entgeltgruppe 15 Ü entsprechenden außertariflich zu vereinbaren . Die Personalkosten werden aus dem laufenden Personalbudget bezahlt. Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz: Das Entgelt der Position „Leitung Parlamentsangelegenheiten“ beruht auf einem entsprechenden individuellen Anspruch nach TVÜ-Länder (Überleitung von Arbeitsverhältnissen auf der Grundlage Bundesangestelltentarifvertrages in den TV-L), der grundsätzliche Anspruch basiert auf der EG 13. Die „zusätzlichen“ jährlichen Kosten entsprechen der Differenz zwischen der EG 13 und der EG 14. Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: Im Grundsatz entsprechen die Stellenwertigkeiten den tatsächlichen Besetzungen der Stelleninhaber. Die minimalen Abweichungen sind durch personengebundene Zulagen oder dadurch, dass eine persönliche höhere Eingruppierung bei einer Abordnung mitgebracht wurde, zu begründen. Die zusätzlichen Kosten betragen jährlich 7.085,15 Euro. Die Bezahlung erfolgt aus dem Personalbudget der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. 10. In der Behörde für Schule und Berufsbildung sind beziehungsweise waren laut Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/1722 derzeit die Leitung des Senatorenbüros, die Stelle des Persönlichen Referenten, des Pressesprechers sowie des Grundsatzreferenten ausgeschrieben. a) Wann sind beziehungsweise waren diese Stellen jeweils letztmalig besetzt? Die Fußnote „Die Stelle ist derzeit ausgeschrieben.“ bezieht sich ausschließlich auf die Stelle mit der laufenden Nummer 7 in Anlage 1 der Drs. 21/1722. Für die genannten Stellen fehlt in der Darstellung die Fußnote „Das Beschäftigungsverhältnis ist befristet.“, wie sie auch in Anlage 2 der Drs. 21/1722 für diese Stellen (Stand: 31. Dezember 2012) enthalten ist. b) Welche Stellen in den persönlichen Intendanzbereichen müssen grundsätzlich ausgeschrieben werden? c) Welche der aktuell in allen Behörden besetzten Stellen wurden trotz Ausschreibungspflicht nicht ausgeschrieben? Bitte für die jeweiligen Behörden unter Angabe der Gründe darstellen. Gemäß der Anordnung über Stellenmitteilungen und Stellenausschreibungen für die hamburgische Verwaltung vom 6. November 2012 (Senatsdrs. 2012/2337) sind alle Stellen im Präsidialbereich auszuschreiben. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, so werden durch ein persönliches Vertrauensverhältnis zur Behördenleitung gekennzeichnete Funktionen (Büroleitung, Persönliche Referenten, Redenschreiber, Grundsatzreferenten, Pressereferenten) üblicherweise nicht im Rahmen von Ausschreibungen besetzt. Die Ausnahme von der Ausschreibungspflicht sind in den Behörden in folgenden Fällen in Anspruch genommen worden: Drucksache 21/1985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Behörde Funktion Begründung Senatskanzlei Vorzimmer des Ersten Bürgermeisters Ausnahmeantrag nach Abschnitt VI Nr. 2 der Anordnung über Stellenmitteilungen und Stellenausschreibungen für die Beschäftigten der hamburgischen Verwaltung (besonderes Vertrauensverhältnis ) Justizbehörde Sekretärin des Senators Ausnahmeantrag nach Abschnitt VI Nr. 2 der Anordnung über Stellenmitteilungen und Stellenausschreibungen für die Beschäftigten der hamburgischen Verwaltung (besonderes Vertrauensverhältnis ) Behörde für Wissenschaft , Forschung und Gleichstellung Sekretärin Die Stelle ist im Wege von Ausschreibungsverzichten besetzt worden. Behörde für Arbeit , Soziales, Familie und Integration Chefsekretärin Senator/in Personalwirtschaftliche Maßnahme (Umorganisation) Chefsekretärin Personalwirtschaftliche Maßnahme (Umorganisation) Internet, Social Media Personalwirtschaftliche Maßnahme (Umorganisation) Senatsempfänge, Ordensverleihungen , Ehrungen Personalwirtschaftliche Maßnahme (Umorganisation) Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Leiter der Präsidialabteilung Personalunion mit Leitung des Senatorenbüros Stellen des Vorzimmers der Senatorin Wertgleiche Umsetzungen Sachbearbeitung Bundesrat/ Europa Wertgleiche Umsetzungen Sachbearbeitung Deputation Wertgleiche Umsetzungen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Geschäftszimmer Zwei Stellen im Bereich Bundesrats -, Bundestagsangelegenheiten und Deputation Drei Stellen im Vorzimmer Gleichwertige Umsetzungen im Hause, Übernahme von Nachwuchskräften, Besetzung im Rahmen einer befristeten Abordnung sowie Ausschreibungsverzichte (im Rahmen der StellenAO ) vor dem Hintergrund einer besonderen Vertrauensstellung zur Behördenleitung Behörde für Umwelt und Energie Parlamentsreferent Die Stelle ist im Wege von Ausschreibungsverzichten besetzt worden. 11. In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/17221 gibt der Senat an, dass in der Behörde für Schule und Berufsbildung eine und in der Behörde für Inneres und Sport zwei Stellen neben den laut Stellenplan eingerichteten Stellen zusätzlich eingerichtet wurden. Welche Wertigkeiten haben diese Stellen, welche Aufgaben werden von den Stelleninhabern wahrgenommen und aus welchem Grund wurden diese Stellen jeweils wann eingerichtet? Behörde für Inneres und Sport: Die benannten zwei Stellen wurden aus anderen Bereichen des Amtes für Innere Verwaltung und Planung in den Präsidialbereich verlagert. Dies wird im Stellenplan nachgewiesen. Es handelt es sich um folgende Dienstposten: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1985 13 Wertigkeit Aufgabe Grund Zeitpunkt Verlagerung E 10 Terminreferentin des Staatsrates für Sport und Olympia Unterstützung und Assistenz des Staatsrates im Hinblick auf das Thema Olympia 15.06.2015 A 13 Referent Unterstützung des Senators im Hinblick auf die Flüchtlingssituation und Olympia 15.09.2015 Behörde für Schule und Berufsbildung: Aufgrund von Aufgabenzuwächsen im Bereich der überregionalen Gremien (unter anderem Kultusministerkonferenz, Bundesrat) wurde zum 1. September 2015 in der Präsidialabteilung der BSB eine Referentenstelle mit der Wertigkeit A 13 zusätzlich eingerichtet. Umgekehrt wurden aber auch in den letzten vier Jahren in der gleichen Abteilung drei Stellen abgebaut. Drucksache 21/1985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Anlage Gesamtausgaben der Präsdialabteilungen einschl. des Bürgermeisterbüros Senatskanzlei 2011 2012 2013 2014 2015 Personalkosten 524.350,00 € 566.466,67 € 574.350,00 € 611.000,00 € 530.627,67 € Sachkosten 77.130,00 € 77.130,00 € 80.685,00 € 80.685,00 € 98.615,00 € Gesamt 601.480,00 € 643.596,67 € 655.035,00 € 691.685,00 € 629.242,67 € Personalamt 2011 2012 2013 2014 2015 Personalkosten 84.290,00 € 82.620,00 € 84.410,00 € 88.610,00 € 86.729,00 € Sachkosten 10.284,00 € 10.758,00 € 10.758,00 € 10.758,00 € 10.758,00 € Gesamt 94.574,00 € 93.378,00 € 95.168,00 € 99.368,00 € 97.487,00 € Justizbehörde 2011 2012 2013 2014 2015 Personalkosten 733.244,00 € 683.118,00 € 722.051,00 € 709.306,00 € 659.379,00 € Sachkosten 126.031,83 € 122.363,93 € 125.832,91 € 106.216,14 € 110.824,61 € Gesamt 859.275,83 € 805.481,93 € 847.883,91 € 815.522,14 € 770.203,61 € Behörde für Schule und Berufsbildung 2011 2012 2013 2014 2015 Personalkosten 1.093.500,00 € 1.059.200,00 € 1.024.400,00 € 1.028.349,00 € 841.783,06 € Sachkosten 148.457,50 € 148.624,00 € 139.660,00 € 130.695,00 € 108.912,50 € Gesamt 1.241.957,50 € 1.207.824,00 € 1.164.060,00 € 1.159.044,00 € 950.695,56 € Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung 2011 2012 2013 2014 2015 Personalkosten 436.600,00 € 543.100,00 € 553.675,00 € 494.276,00 € 418.331,00 € Sachkosten 59.990,00 € 78.443,75 € 78.443,75 € 78.443,75 € 57.899,00 € Gesamt 496.590,00 € 621.543,75 € 632.118,75 € 572.719,75 € 476.230,00 € Kulturbehörde 2011 2012 2013 2014 2015 Personalkosten 659.723,00 € 554.700,00 € 565.900,00 € 569.157,00 € 468.946,00 € Sachkosten 93.767,00 € 80.685,00 € 80.685,00 € 80.685,00 € 80.685,00 € Gesamt 753.490,00 € 635.385,00 € 646.585,00 € 649.842,00 € 549.631,00 € Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 2011 2012 2013 2014 2015 Personalkosten 746.728,00 € 664.180,00 € 799.515,00 € 894.024,00 € 795.157,00 € Sachkosten 111.410,00 € 107.580,00 € 116.545,00 € 107.580,00 € 143.440,00 € Gesamt 858.138,00 € 771.760,00 € 916.060,00 € 1.001.604,00 € 938.597,00 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1985 15 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz* 2011 2012 2013 2014 2015 Personalkosten 771.000,00 € 790.150,00 € 915.750,00 € 903.046,00 € Sachkosten 116.545,00 € 116.545,00 € 125.510,00 € 125.510,00 € Gesamt 0,00 € 887.545,00 € 906.695,00 € 1.041.260,00 € 1.028.556,00 € *Die BGV wurde erst im Mai 2011 gegründet . Die Einrichtung eines eigenes Haushalts- und Stellenplans erfolgte erst zum Haushaltsjahr 2012. Daten liegen daher für das Jahr 2011 nicht vor. Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt* 2011 2012 2013 2014 2015 Personalkosten 1.144.900,00 € 1.284.500,00 € 1.308.300,00 € 1.228.500,00 € 1.256.800,00 € Sachkosten 421.849,00 € 251.589,00 € 311.648,00 € 373.386,00 € 255.520,00 € Gesamt 1.566.749,00 € 1.536.089,00 € 1.619.948,00 € 1.601.886,00 € 1.512.320,00 € *Für die Jahre 2011 bis 2014 werden die Personalkosten für die BSU (als Gesamtbehörde ) dargestellt. Da die Trennung in BUE und BSW erst zum 1. Juli 15 erfolgte, werden sie für das Jahr 2015 ebenfalls gemeinsam dargestellt. Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 2011 2012 2013 2014 2015 Personalkosten 980.963,19 € 1.126.400,55 € 1.073.462,09 € 976.397,25 € 878.565,72 € Sachkosten 303.933,46 € 339.417,89 € 319.532,34 € 281.342,91 € 251.425,83 € Gesamt 1.284.896,65 € 1.465.818,44 € 1.392.994,43 € 1.257.740,16 € 1.129.991,55 € Behörde für Inneres und Sport 2011 2012 2013* 2014* 2015* Personalkosten 930.700,00 € 657.546,00 € Sachkosten 757.135,00 € 263.183,00 € Gesamt 1.687.835,00 € 920.729,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € *Die Frage kann in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht vollumfänglich beantwortet werden. Seit dem Jahr 2013 werden im Einzelplan 8.1 im Rahmen der doppischen Haushaltssystematik nach SNH die Kosten der laufenden Verwaltungstätigkeit für den Präsidialbereich nicht mehr gesondert ausgewiesen. Durch die gemeinsame Kostenstellenbelegung mit anderen Bereichen der BIS wäre die Beantwortung der Frage für die nachgefragten Zeiträume nur möglich, in dem sämtliche Rechnungsvorgänge für die Bereiche per Hand durchgesehen, selektiert und summenmäßig erfasst werden. Dies ist aufgrund der Anzahl der Vorgänge in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht umsetzbar. Drucksache 21/1985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Finanzbehörde 2011 2012 2013 2014 2015 Personalkosten* 549.500,00 € 515.700,00 € 471.100,00 € 556.500,00 € 331.095,00 € Sachkosten** 202.930,78 € 192.673,53 € 234.070,98 € 277.169,81 € 165.720,05 € Gesamt 752.430,78 € 708.373,53 € 705.170,98 € 833.669,81 € 496.815,05 € * Die Schwankungen der Personalkosten erklären sich insbesondere aus dem Wegfall einer E13- Stelle und zwischenzeitlichen Vakanzen. ** Im Umstellungsprozess des Haushaltswesens auf NHH bzw. SNH ist eine verursachergerechte Zuordnung von Kosten erfolgt. Dies spiegelt sich insbesondere bei den Sachkosten eines Intendanzbereichs wider. Durchschnittswert: 4.031.730,87 € je Behörde im Zeitraum 2011 bis 2015 Hinweis: Die Angaben zu den Werten im Jahr 2015 beziehen sich auf den Stand 20. Oktober 2015