BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19850 21. Wahlperiode 31.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 24.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Die Hizb ut-Tahrir (HuT) in Hamburg Die Hizb ut-Tahrir (HuT) – Partei der Befreiung – wurde 1953 von dem palästinensischen Politiker und Juristen Taqiaddin an Nabhani in Jerusalem gegründet. Die HuT ist eine länderübergreifend aktive islamistische Organisation , die aus der Muslimbruderschaft hervorgegangen ist. Die HuT ist eine politische Bewegung, die den von ihr postulierten Absolutheitsanspruch mit einem entsprechenden politischen Modell (Kalifat) verbindet und jede hiervon abweichende „ungläubige Staatsform“ zurückweist. Die HuT drängt dabei auf die vollständige Einführung der Scharia. Die HuT distanziert sich von fast allen ihrer Ideologie nicht entsprechenden Organisationen. Im Gegenzug wird die HuT innerhalb der muslimischen Gemeinde nahezu komplett abgelehnt , weil sie nach deren Ansicht keine profunde religiöse Ausbildung vermittle , sondern in erster Linie nur das Kalifat propagiere. Gemäß der Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern vom 15. Januar 2003 richtet sich die Organisation gegen den Gedanken der Völkerverständigung und befürwortet Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele. Sie verbreite unter anderem antisemitische Hetzpropaganda und fordere zur Tötung von Juden auf. Das Verbot umfasst die Produktion und Verbreitung von Publikationen wie der deutschsprachigen Zeitschrift „Explizit“. Das Betätigungsverbot wurde durch das Bundesverwaltungsgericht am 25. Januar 2006 bestätigt, nachdem die Gruppierung gegen das Bundesinnenministerium geklagt hatte. Es stellte darüber hinaus fest, dass es sich bei der HuT nicht um eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft handelt . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Mitglieder gehören der HuT nach Kenntnis des Senats gegenwärtig an? Circa 250 Personen. 2. Wie hat sich die Mitgliederzahl zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 1. Januar 2020 entwickelt? Etwaige Zu- beziehungsweise Abnahme sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentuell angeben. Eine Zunahme von 30 Personen (circa 13,6 Prozent) ist zu verzeichnen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Welchen Ethnien gehören die Mitglieder der HuT in Hamburg gegenwärtig an? Falls möglich, die Antwort bitte auch quantifizieren. Der Begriff „Ethnie“ ist kein Ordnungskriterium des Verfassungsschutzes. Drucksache 21/19850 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele Veranstaltungen wie zum Beispiel Führungszirkel hat die HuT nach Kenntnis des Senats 2019 ausgerichtet? Nach Erkenntnissen des Senats fanden in Hamburg im Jahr 2019 mehrere Schulungszirkel (sogenannte halaqats) für die interne Weiterbildung in Privaträumen statt. 5. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht heißt es auf Seite 47, Mitglieder der HuT seien in fast allen Moscheen unerwünscht. Welche Moscheen suchen sie nach Kenntnis des Senats stattdessen auf? Es ist zutreffend, dass HuT-Anhänger in den meisten Moscheen nicht erwünscht sind. Gleichwohl kann die Frage nicht beantwortet werden, da nicht jeder HuT-Angehörige als solcher zu erkennen ist und außerdem zur Gebetsverrichtung aus religiösen Gründen in jeder Moschee geduldet werden muss. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6. Wie schätzt der Senat die Bemühungen der HuT um Mitgliederakquise für das Jahr 2019 ein? Hat die HuT ihre Bemühungen im Vergleich zu 2018 intensiviert? Ein nennenswerter Unterschied ist nicht zu erkennen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 7. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Instrumentierung des am 24.04.2019 gegründeten Vereins Adil e.V. durch den Senat? 8. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht heißt es auf Seite 48, die drei Vorstandsmitglieder von Adil e.V. seien der Hut zuzurechnen. a) Wie viele von ihnen sind in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten? b) Über welche Staatsangehörigkeit/en verfügen diese Personen? c) Wie lautet ihr aufenthaltsrechtlicher Status? 9. Hat Adil e.V. mittlerweile die Gemeinnützigkeit verloren? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht? Der Verein wurde am 24. April 2016 gegründet. Des Weiteren siehe Internetbeitrag des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg https://www.hamburg.de/ innenbehoerde/schlagzeilen/12393536/hamburger-verfassungsschutz-adil-ev-hut/ und den aktuellen Verfassungsschutzbericht 2018 https://www.hamburg.de/contentblob/ 12760318/4bb25d02342bb6c10bea7ddbedd2ed18/data/vsb-2018.pdf. Nach Erkenntnissen der zuständigen Behörde ist eine Person strafrechtlich in Erscheinung getreten . Es handelt sich bei allen drei genannten Personen um deutsche Staatsangehörige . Im Hinblick auf das Steuergeheimnis nach § 30 Absatz 1 und 2 der Abgabenordnung (AO) ist der Senat im Übrigen daran gehindert, Auskünfte im Sinne der Fragestellung zu erteilen. 10. Wie schätzt der Senat die Beziehungen der HuT zum Islamische Zentrum Hamburg (IZH), zur Hizb Allah und zur Furkan-Gemeinschaft ein? Die sunnitisch-extremistische HuT arbeitet nicht mit schiitisch-extremistischen Organisationen zusammen. Mit der Furkan-Gemeinschaft gibt es zum Teil personelle Überschneidungen . 11. Wie viele Anhänger der HuT sind in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis des Senats strafrechtlich in Erscheinung getreten? Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaften Hamburg wird der Umstand, ob eine beschuldigte Person Anhängerin oder Anhänger der HuT ist, nicht erfasst. Für eine Beantwortung der Frage müssten sämtliche Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften Hamburg der letzten zehn Jahre beigezogen und händisch ausgewertet werden. Dies ist innerhalb der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19850 3 12. Wie viele der bis heute aus Hamburg nach Syrien/Irak ausgereisten Jihadisten sind nach Kenntnis des Senats der HuT zuzurechnen? Nach Erkenntnissen der zuständigen Behörde keine. 13. Wie viele Demonstrationen/Kundgebungen haben die HuT oder mit ihr verbundene Organisationen beziehungsweise Personen seit dem 1. Januar 2015 bis heute in Hamburg ausgerichtet? Nach Erkenntnissen der zuständigen Behörde eine.