BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19860 21. Wahlperiode 04.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 27.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Neuerrichtung einer Konzerthalle am Diebsteich – aktueller Stand Im vergangenen Jahr wurde bekannt, der Senat prüfe den Bau einer Konzerthalle in Altona-Nord bei der S-Bahn-Station Diebsteich. Vonseiten der Kulturbehörde hieß es damals, es gäbe „in der Tat Überlegungen“, dort „eine Fläche für eine voraussichtlich privat betriebene Musikhalle auszuschreiben “.1 Die Halle solle rund 5 000 Zuschauer fassen. Damit würde „die Musikstadt Hamburg „als Tourneeort für Veranstalter deutlich an Attraktivität gewinnen“.2 „Zusammen mit den anderen Behörden und Bezirken“ sei „lange nach einer geeigneten Fläche gesucht und in direkter Nähe zur S-Bahnstation Diebsteich eine sehr gute Fläche gefunden (worden), auf der eine solche Musikhalle entstehen könnte.“3 Als Fläche für die Konzerthalle war ein 47 000 Quadratmeter großes Grundstück vorgesehen, das die Stadt vom Industriekonzern Thyssen-Krupp erworben hat. In der Drs. 21/17377 heißt es dazu vonseiten des Senats: „Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wird für das Umfeld des künftigen Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona eine städtebaulich-landschaftsplanerische Rahmenplanung erstellt. Im Zuge dieses Rahmenplanentwurfs wird eine mittelgroße Musikhalle als ein möglicher Baustein im Bereich des bisherigen Thyssen-Krupp-Schulte-Geländes geprüft. Der Rahmenplanentwurf wird am 22. Juni 2019 öffentlich vorgestellt (weitere Informationen dazu: http://www.hamburg.de/buergerdialog). Mit konkreten Konzepten kann erst im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung gerechnet werden.“ Als einer von mehreren Nutzungsbausteinen städtebaulicher Rahmenplanung soll ein erster Entwurf der Veranstaltungshalle den Anwohnern/-innen am 22. Juni vorgestellt worden sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1 https://www.welt.de/regionales/hamburg/article193506227/Musikstadt-Steht-Hamburg-voreinem -Hallenboom.html. 2 Ebenda. 3 Ebenda. Drucksache 21/19860 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wie bereits in Drs. 21/17377 erläutert, wird „im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen (VU) für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (…) für das Umfeld des künftigen Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona (VU Diebsteich) eine städtebaulich-landschaftsplanerische Rahmenplanung erstellt“ und in dem Zusammenhang „eine mittelgroße Musikhalle als ein möglicher Baustein im Bereich des bisherigen Thyssen-Krupp-Schulte-Geländes geprüft.“ Neben der Musikhalle für 4 000 bis 5 000 Besucherinnen und Besucher werden auf dem Gelände ein Regionalliga-Stadion und vielfältige Nutzungen (zum Beispiel Gastronomie , Handel, Kultur, Freizeit) vorgesehen, die zur Belebung des Bahnhofsumfelds beitragen. Erhaltenswürdiger Gebäudebestand, insbesondere die beiden Pförtnerhäuschen und das Verwaltungsgebäude an der Waidmannstraße sowie prägende Bäume sollen erhalten bleiben. Auch ein Teilerhalt einer Bestandshalle für die Musikhalle ist im Rahmenplan vorgesehen und wird in den anschließenden Verfahren weiter geprüft. In einer öffentlichen Veranstaltung am 22. Juni 2019 wurde der Rahmenplanentwurf (als Plan, Arbeitsmodell sowie anhand von Illustrationen) gezeigt, der auch den Nutzungsbaustein Musikhalle beinhaltet. Der aktuelle Stand der Rahmenplanung ist auf der Projekthomepage einsehbar: https://www.hamburg.de/rahmenplan/.  Die Rahmenplanung ist in Abstimmung mit allen zuständigen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg erarbeitet worden und soll inhaltlich im Laufe des 2. Quartals 2020 abgeschlossen werden. Gleiches gilt für die Beteiligung der Eigentümer und der Öffentlichkeit, die im Zuge einer öffentlichen Veranstaltung im 2. Quartal 2020 über das Ergebnis der Rahmenplanung informiert werden. Eine Befassung von Senat und Bürgerschaft mit dem Rahmenplan und den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen Diebsteich wird ebenfalls noch für 2020 angestrebt. Im Anschluss können für einzelne Teilbereiche entsprechend ihrer jeweiligen Verfügbarkeit und zeitlichen Rahmenbedingungen Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden, um das notwendige Planungsrecht zu schaffen. Außerdem können realisierungsbezogene Verfahrensschritte und Planungen wie Ausschreibungen, Wettbewerbe und Hochbauplanungen erfolgen. Der Kommunikations- und Beteiligungsprozess wird in diesen Verfahrensschritten weitergeführt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Verfolgt der Senat nach wie vor den Plan, im Umfeld der S-Bahn-Station Diebsteich eine Musikhalle zu errichten? a. Wenn ja, i. handelt es sich dabei nach wie vor um eine Halle mit einem Fassungsvermögen von bis zu 5 000 Besuchern/-innen? ii. ist als Fläche nach wie vor das ehemalige Grundstück des Industriekonzerns Thyssen-Krupp vorgesehen? Siehe Vorbemerkung. iii. ist eine alleinige Nutzung als Musikhalle vorgesehen oder wird auch angedacht, dort Sportveranstaltungen zu ermöglichen? Es ist eine alleinige Nutzung als Musikhalle vorgesehen. 2. Wie sehen die aktuellen Planungen des Senats zur Errichtung einer Musik- beziehungsweise Veranstaltungshalle im Umfeld der S-Bahn- Station Diebsteich aus? 3. Welche Behörden sind an den Planungen zur Realisierung einer Musikhalle im Umfeld der S-Bahn-Station Diebsteich beteiligt? 4. Ist im Zuge einer öffentlichen Beteiligung ein erster Entwurf der Veranstaltungshalle den Anwohnern/-innen vorgestellt worden? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19860 3 Wenn nein, wann ist eine Veröffentlichung der Hallenneubaupläne vorgesehen ? 5. Wie und mit welchem Verfahren ist im weiteren Verlauf der Planungen zur Realisierung einer Musikhalle im Umfeld der S-Bahn-Station Diebsteich die Beteiligung der Öffentlichkeit beziehungsweise der Anwohner/ -innen vorgesehen? Siehe Vorbemerkung. 6. Ist vorgesehen, die Fläche am Diebsteich und deren Nutzung für „eine privat betriebene Musikhalle öffentlich auszuschreiben“? Damit haben sich die zuständigen Behörden noch nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. a. Wenn ja, i. inwieweit beziehungsweise mit welchem Ergebnis hat bereits eine Ausschreibung stattgefunden, beziehungsweise zu wann ist eine entsprechende Ausschreibung geplant? ii. zu welchen grundsätzlichen Konditionen (zum Beispiel Nutzungsdauer , Erbpacht) wird die städtische Fläche privaten Investoren überlassen? iii. wie sehen die weiteren Schritte des Vergabe- und Ausschreibungsverfahrens aus? b. Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 7. Ist vorgesehen, dass die Freie und Hansestadt Hamburg im Umfeld der S-Bahn-Station Diebsteich auf eigene Kosten eine Musikhalle realisieren wird? Wenn ja, wann wurde dies durch wen und auf welcher Grundlage entschieden ? Damit haben sich die zuständigen Behörden noch nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Gibt es bereits ein Betreiberkonzept für eine Musikhalle im Umfeld der S-Bahn-Station Diebsteich? Wenn ja, welches? Nein, im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Welche Entscheidungen bezüglich der Realisierung einer Musikhalle im Umfeld der S-Bahn-Station Diebsteich sollen noch vor Ende der 21. Wahlperiode getroffen werden und von wem? Keine.