BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19863 21. Wahlperiode 04.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 27.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Englischsprachige Schulen Die Möglichkeit der Beschulung in englischer Sprache stellt insbesondere für ausländische Familien, die nur vorübergehend in Hamburg ihren Aufenthalt nehmen, einen wichtigen Standortfaktor dar. Insoweit ist ein ausreichendes Angebot an englischsprachigen Schulplätzen erforderlich. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Hamburg als „Tor zur Welt“ hat schon immer besonderen Wert auf Internationalität und Weltoffenheit gelegt. Der für Bildung zuständigen Behörde ist es daher seit vielen Jahren ein großes Anliegen, Sprachkompetenzen zu fördern. Für Kinder englischsprachiger Familien, die sich in Hamburg nur vorübergehend aufhalten , aber auch für alle anderen Kinder in Hamburg stehen verschiedene Angebote an staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung. Die International School of Hamburg als Schule in freier Trägerschaft bietet ihren Unterricht grundsätzlich in englischer Sprache an. Darüber hinaus gibt es aber eine Vielzahl an staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, an denen der Unterricht überwiegend oder teilweise in englischer Sprache abgehalten wird. Neben Broschüren und Wegweisern in deutscher Sprache, wie beispielsweise „Fremdsprachenunterricht Schuljahr 2019/20“, oder „Den richtigen Weg wählen. Hamburgs weiterführende Schulen im Schuljahr 2020/21“ oder „Zum Schulanfang. Hamburgs Grund- und Sonderschulen im Schuljahr 2020/21“ stehen Sorgeberechtigten verschiedene englischsprachige Informationen über die staatlichen Schulen zur Verfügung – siehe https://www.hamburg.de/contentblob/64460/59e1038b374cbb7fb86af91980084490/da ta/bbs-br-fremdsprachenunterricht.pdf;jsessionid= DEAFE7D690183041480FB61AAD69EE1C.liveWorker2, https://www.hamburg.de/contentblob/2036990/c0fefdde8d1bd272eb510bb8b396052f/ data/broschuere-weiterfuehrende-schulen.pdf und https://www.hamburg.de/contentblob/64534/8ca6c219fff749639da34845ae5bc68d/dat a/bbs-br-zum-schulanfang.pdf. Auf dem Onlineportal des Hamburg Welcome Center, das sich an Fach- und Führungskräfte und deren Familien aus dem In- und Ausland richtet, finden sich englischsprachige Informationen zu dem Thema Schulbesuch in Hamburg, siehe https://www.hamburg.com/welcome/living/school/. Drucksache 21/19863 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die für Bildung zuständige Behörde hat den Elternratgeber „Schule in Hamburg verstehen “ für Zuwanderinnen und Zuwanderer in englischer Sprache herausgegeben, siehe https://welcome.hamburg.de/contentblob/8970716/ cc3437464ee3026c60bd33d18dfa2bd7/data/schule-in-hamburg-verstehen.pdf. Für Sorgeberechtigte, die sich für bilingualen Unterricht interessieren, finden sich Hinweise in englischer Sprache auf der Seite: https://www.hamburg.com/welcome/ living/school/11864786/bilingual-classes/. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: An wie vielen und welchen allgemeinbildenden Schulen innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg wird der Schulunterricht in englischer Sprache angeboten? An sechs Hamburger Grundschulen können Kinder in der Vorschule und in sogenannten Immersionsklassen in allen Fächern, außer Deutsch, intensiv Englisch lernen. Dies geschieht nach dem anerkannten Prinzip des Immersive Learning, des „Eintauchenden Lernens“ in ein „Sprachbad“ aus Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben. Das Angebot besteht an folgenden Grundschulen: Anton-Rée-Schule Allermöhe, Elbinselschule , Rudolf-Roß-Grundschule, Schule An der Gartenstadt, Schule Max- Eichholz-Ring und Schule Vizelinstraße. Es besteht die Möglichkeit, bei einem Wechsel auf eine weiterführende staatliche Schule auf eine Schule mit einem bilingualen Zweig zu wechseln, an der der Unterricht teilweise in englischer Sprache durchgeführt wird. Die Einrichtung von Klassen erfolgt entsprechend der Nachfrage. Zu den Voraussetzungen der Schulen, die einen bilingualen Zweig anbieten, siehe die „Schulaufsichtliche Weisung für bilinguale Zweige an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Hamburg“ vom 1. August 2014, http://www.schulrecht.hamburg.de/jportal/portal/t/upj/bs/18/page/sammlung.psml?doc. hl=1&doc.id=VVHA-VVHA000000199&documentnumber=1&numberofresults= 1&doctyp=vvhhschulr&showdoccase=1&doc.part=F¶mfromHL=true#focuspoint. Es handelt sich dabei um die folgenden Schulen: Charlotte-Paulsen-Gymnasium, Gymnasium Bornbrook, Gymnasium Buckhorn, Gymnasium Dörpsweg, Gymnasium Eppendorf, Gymnasium Farmsen, Gymnasium Grootmoor, Gymnasium Hochrad, Gymnasium Lerchenfeld, Gymnasium Lohbrügge, Gymnasium Meiendorf, Gymnasium Ohlstedt, Gymnasium Ohmoor, Gymnasium Osterbek, Gymnasium Rissen, Hansa -Gymnasium Bergedorf, Heinrich-Heine-Gymnasium, Helene Lange Gymnasium, Immanuel-Kant-Gymnasium, Matthias-Claudius-Gymnasium, Marion Dönhoff Gymnasium , Gretel-Bergmann-Schule, Gyula Trebitsch Schule Tonndorf, Max-Schmeling- Stadtteilschule, Nelson-Mandela-Schule, Otto-Hahn-Schule und Stadtteilschule Poppenbüttel . Als Besonderheit können Schülerinnen und Schüler am Hansa-Gymnasium Bergedorf und am Helene Lange Gymnasium neben dem Abitur das International Baccalaureate Diploma (IB) erwerben. Dabei handelt es sich um einen international anerkannten Schulabschluss. Die Schülerinnen und Schüler belegen, mit Ausnahme von Deutsch und Sport, alle Fächer in englischer Sprache. 1. Soweit Schulen einen solchen Unterricht anbieten, wie viele dieser allgemeinbildenden Schulen werden öffentlich getragen? Siehe Vorbemerkung. 2. Soweit Schulen einen solchen Unterricht anbieten, wie viele dieser allgemeinbildenden Schulen werden privat getragen? In Hamburg werden an drei Schulen in freier Trägerschaft Sachfächer überwiegend oder teilweise in englischer Sprache unterrichtet. Zu den Schulen im Einzelnen siehe die nachfolgende Übersicht: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19863 3 Schule Rechtsstatus Unterrichtssprachen Phorms Bilinguale Grundschule staatlich genehmigt bilingual deutsch-englisch Phorms Bilinguales Gymnasium staatlich anerkannt bis Klasse 10, Klassen 11 und 12 staatlich genehmigt Zukunftsschule Alsterpalais (Stadtteilschule) staatlich genehmigt bilingual deutsch-englisch in den Klassen 6 bis 8 (ab Jahrgang 6 werden musische Fächer und Sport, von Jahrgang 7 bis 8 weitere Fächer in einzelnen Modulen in Englisch unterrichtet ) International School of Hamburg Ergänzungsschule englisch 3. Soweit Schulen einen solchen Unterricht anbieten, wie viele englischsprachige Plätze bieten diese Schulen an? (Bitte um Angabe insgesamt und pro Schule) Die privaten Schulen differenzieren in ihrem Programm nicht zwischen Angeboten in deutscher und in englischer Sprache, sodass das Bildungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule gilt. Zu den staatlichen Schulen siehe Vorbemerkung . 4. Soweit Schulen einen solchen Unterricht anbieten, werden diese Schulen von der Einzugsgebietsregelung erfasst? In Hamburg gibt es keine für Aufnahme an einer staatlichen Schule relevanten „Einzugsgebiete “. Etwaige Anmeldeverbünde für die Grundschulen wurden bereits 2013 aufgegeben und die gesetzlichen Vorgaben entsprechend angepasst. Vielmehr gibt Hamburg den Eltern ein Recht auf eine freie Schulwahl unabhängig vom Wohnort. Hat die gewünschte Schule ausreichend Platz, wird die Schülerin beziehungsweise der Schüler aufgenommen. Erst wenn eine gewünschte Schule mehr Anmeldungen verzeichnet als Plätze zur Verfügung stehen, erfolgt eine transparente und rechtssichere Auswahlentscheidung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben. Soweit ein besonderes Aufnahmeverfahren in sogenannte Immersionsklassen gemeint ist, wurde ein solches mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 10. Juli 2015 (zum Az 2 E 3714/15) als unzulässig verworfen. Allein die Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf führt als Schulversuch als Schule in besonderer Lage die Immersionsklassen der Elbinselschule fort und nimmt die Kinder dieser Klassen vorab auf. Für Schulen in privater Trägerschaft gilt eine Einzugsgebietsregelung nicht. 5. Soweit Schulen einen solchen Unterricht anbieten, ist für diese Plätze jeweils ein zusätzliches Schulgeld zu entrichten? Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte um Differenzierung nach einzelnen Schulen) Schulgeld erheben staatliche Schulen nicht, sehr wohl aber Schulen in freier Trägerschaft . Dieses Schulgeld wird nach Kenntnis der für Bildung zuständigen Behörde nicht für einzelne Unterrichtsangebote erhoben, sondern zur Schließung der Deckungslücke, die sich für den Schulträger nach Einsatz der staatlichen Finanzhilfe für den Schulbetrieb insgesamt ergibt. Im Übrigen siehe Drs. 21/10941.