BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19865 21. Wahlperiode 04.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 27.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Gewaltkriminalität und das soziale Klima in St. Georg – Abfrage für das zweite Halbjahr 2019 Immer wieder beschweren sich Bürger über erhebliche soziale Spannungen im Stadtteil St. Georg. In der Vergangenheit soll es hier wiederholt zu Übergriffen , darunter teilweise auch sexuelle Nötigungen, auf Frauen gekommen sein. Nach einhelligen Schilderungen der Betroffenen gehen solche Handlungen überwiegend von Migranten aus Osteuropa, Afrika und dem Mittleren Osten aus. Darüber hinaus nehmen zahlreiche Anwohner Anstoß am öffentlichen Zelebrieren islamischer Rituale. In diesem Zusammenhang fallen im Stadtteil immer wieder extremistische Moscheen auf, zu denen einst auch die vormalige Al-Quds-Moschee am Steindamm gehörte, wo auch die Hamburger Terrorzelle des 11. September 2001 entstand. Der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 zufolge hat es im vergangenen Jahr insgesamt 7 670 Delikte mit 6 356 Tatverdächtigen aus dem Bereich der Gewaltkriminalität gegeben.1 Unter diese Kategorie fallen Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme sowie der Angriff auf den Luft- und Seeverkehr.2 In St. Georg wurden 2018 insgesamt 20 047 Straftaten registriert, von denen lediglich 14 193 aufgeklärt werden konnten, was einem Wert von 70,8 Prozent entspricht.3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Delikte aus dem Bereich der Gewaltkriminalität sind im zweiten Halbjahr 2019 in St. Georg angezeigt worden? 2. Wie hoch beläuft sich die jeweilige Aufklärungsrate (bitte in Prozent angeben)? 3. In wie vielen Fällen sind diese Delikte von deutschen beziehungsweise nicht deutschen Tatverdächtigen begangen worden (bitte außer in absoluten Zahlen jeweils auch prozentuelle Angaben machen)? 4. Wie viele der nicht deutschen Tatverdächtigen waren als Asylsuchende anerkannt, in wie vielen Fällen war ein Asylverfahren anhängig? Siehe Anlage 1. Im Übrigen siehe Drs. 21/18681 und 21/19496. 1 Confer Polizeiliche Kriminalstatistik 2018. Seiten 1, 24. 2 Confer ibidem. Seite 1. 3 Confer ibidem. Seite 14. Drucksache 21/19865 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie viele Tatverdächtige wurden infolge von in St. Georg begangenen Delikten aus dem Bereich der Gewaltkriminalität im besagten Zeitraum zu Haftstrafen verurteilt? Siehe Drs. 21/18082. 6. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Nachstellung, Freiheitsberaubung , Nötigung und Bedrohung“ sind im zweiten Halbjahr 2019 in St. Georg angezeigt worden? a) Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? b) In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? 7. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Übergriffe im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge“ sind im zweiten Halbjahr 2019 in St. Georg angezeigt worden? a) Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? b) In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? 8. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Mord“ sind im zweiten Halbjahr 2019 in St. Georg angezeigt worden? a) Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? b) In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? 9. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Totschlag“ sind im zweiten Halbjahr 2019 in St. Georg angezeigt worden? a) Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? b) In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? 10. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Gefährliche und schwere Körperverletzung“ sind im zweiten Halbjahr 2019 in St. Georg angezeigt worden? a) Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? b) In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? 11. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Körperverletzung mit Todesfolge “ sind im zweiten Halbjahr 2019 in St. Georg angezeigt worden? a) Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? b) In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? 12. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „vorsätzliche einfache Körperverletzung “ sind im zweiten Halbjahr 2019 in St. Georg angezeigt worden ? a) Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? b) In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19865 3 13. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Körperverletzung im Amt“ sind im zweiten Halbjahr 2019 in St. Georg angezeigt worden? a) Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? b) In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? 14. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Raub“ sind im zweiten Halbjahr 2019 in St. Georg angezeigt worden? a) Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? b) In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? 15. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Totschlag“ sind im zweiten Halbjahr 2019 in St. Georg angezeigt worden? a) Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? b) In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer (bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? Siehe Anlage 2. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 4. 16. In wie vielen Fällen sind im zweiten Halbjahr 2019 religiöse Prozessionen (Beerdigungen, Trauungen, Beschneidungen et cetera) im Umfeld von Moscheen genehmigt und ausgerichtet worden? 17. In wie vielen Fällen ist eine Genehmigung nicht erteilt worden (bitte auch die jeweiligen Gründe angeben)? Für religiöse Prozessionen, insbesondere für die aufgezählten Ereignisse, bedarf es keiner Genehmigung des Bezirksamtes. Über ausgerichtete Veranstaltungen im Umfeld von Moscheen liegen dem zuständigen Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. 18. Wie oft haben sich Bürger in St. Georg zwischen 2017, 2018 und 2019 behördlich über das soziale Klima beziehungsweise die innere Sicherheit im Stadtteil beschwert? Aufgrund der örtlichen Besonderheiten werden am Polizeikommissariat (PK) 11 im Gegensatz zu anderen Polizeikommissariaten schriftlich eingehende Beschwerden statistisch erfasst. Die nachfolgend aufgeführten Beschwerden, die sich unter dem Rubrum „soziales Klima“ beziehungsweise „innere Sicherheit“ subsumieren lassen, bezogen sich fast ausschließlich auf das Verhalten von Obdachlosen, Prostituierten sowie Angehörigen der Trinker- und Betäubungsmittelszene in St. Georg. In geringer Anzahl wurden Beschwerden über Lärmbelästigungen geführt, die im Zusammenhang mit der in St. Georg beheimateten Gastronomie sowie den ansässigen Gewerbebetrieben standen. Beschwerden über öffentliches Zelebrieren sogenannter islamischer Rituale, wie in der Eingangsbemerkung der Schriftlichen Kleinen Anfrage erwähnt, liegen am zuständigen PK 11 nicht vor. Jahr Beschwerden und Hinweise am PK 11 2017 57* 2018 61** 2019 66*** * davon drei Beschwerden über Lärmbelästigung durch Gastronomiebetriebe ** davon drei Beschwerden über Lärmbelästigung durch Gastronomiebetriebe *** davon drei Beschwerden über Lärmbelästigung durch Gastronomiebetriebe, drei Beschwerden über Störungen durch Kioske und eine Beschwerde wegen Lärmbelästigung aus einem Gewerbebetrieb Dem zuständigen Bezirksamt sind derartige Beschwerden nicht bekannt. Er fa ss te u nd a uf ge kl är te F äl le er fa ss te Au fk lä ru ng Ta tv er d. As yl - Fä lle Fä lle in % in sg es . An za hl in % An za hl in % be w er be r 01 .0 1 - 3 0. 09 .2 01 9 63 0 40 7 64 ,6 % 51 4 16 6 32 ,3 % 34 8 67 ,7 % 37 G ew al tk rim in al itä t ( PK S 89 20 ) de ut sc he T at ve rd . ni ch td eu ts ch e Ta tv er d. St ad tte il H am bu rg -S t. G eo rg Drucksache 21/19865 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Er fa ss te u nd a uf ge kl är te n Fä lle Au fg lie de ru ng d er O pf er n ac h G es ch le ch t St ad tte il H am bu rg -S t. G eo rg Sc hl üs - se lz ah l er fa ss te au fg ek l. Au fk l. de r T at S t r a f t a t e n Fä lle Fä lle in % Fä lle in % in sg . m än nl . in % w ei bl . in % 01 00 M or d § 21 1 St G B 0 0 - 0 - 0 0 - 0 - 02 00 To ts ch la g un d Tö tu ng a uf V er la ng en § § 21 2, 2 13 , 2 16 S tG B 1 1 10 0, 0 1 10 0, 0 1 1 10 0, 0 0 0, 0 11 10 Ve rg ew al tig un g, s ex ue lle N öt ig un g un d se xu el le r Ü be rg rif f i m b es on de rs s ch we re n Fa ll e in sc hl . m it To de sf ol ge § § 17 7, 1 78 S tG B 2 1 50 ,0 1 50 ,0 2 0 0, 0 2 10 0, 0 21 00 R au b, rä ub er isc he E rp re ss un g un d rä ub er isc he r A ng rif f a uf K ra ftf ah re r § § 24 9- 25 2, 25 5, 3 16 a St G B 20 6 29 14 ,1 90 43 ,7 21 3 17 8 83 ,6 35 16 ,4 22 10 Kö rp er ve rle tz un g m it To de sf ol ge § § 22 7, 2 31 S tG B 0 0 - 0 - 0 0 - 0 - 22 20 G ef äh rli ch e un d sc hw er e Kö rp er ve rle tz un g, V er st üm m el un g w ei bl ich er G en ita lie n §§ 22 4, 2 26 , 2 26 a, 2 31 S tG B 42 1 75 17 ,8 31 5 74 ,8 49 0 42 8 87 ,3 62 12 ,7 22 40 (V or sä tz lic he e in fa ch e) K ör pe rv er le tz un g § 22 3 St G B 87 9 40 4, 6 68 6 78 ,0 93 3 70 8 75 ,9 22 5 24 ,1 23 21 Fr ei he its be ra ub un g § 23 9 St G B 1 0 0, 0 1 10 0, 0 1 1 10 0, 0 0 0, 0 23 22 N öt ig un g § 24 0 St G B 37 5 13 ,5 28 75 ,7 40 25 62 ,5 15 37 ,5 23 23 Be dr oh un g § 24 1 St G B 12 5 0 0, 0 97 77 ,6 14 2 10 6 74 ,6 36 25 ,4 23 24 N ac hs te llu ng (S ta lk in g) § 2 38 S tG B 4 0 0, 0 3 75 ,0 4 0 0, 0 4 10 0, 0 65 51 Kö rp er ve rle tz un g im A m t § 3 40 S tG B 3 0 0, 0 1 33 ,3 3 3 10 0, 0 0 0, 0 01 .0 1. - 30 .0 9. 20 19 Ve rs uc he O pf er Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19865 5 Anlage 2 19865ska_Text 19865ska_Anlage 19865ska_Antwort_Anlage_1 19865ska_Antwort_Anlage_2