BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1989 21. Wahlperiode 27.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Dolzer und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 20.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Isolation in der Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis Seit länger als einem Jahr ist der kurdische Untersuchungsgefangene Mehmet D. auf der Sicherungsstation C5 der UHA Holstenglacis untergebracht. Er ist auch nach Urteilsverkündung noch von Arbeit und Sport ausgeschlossen . Deshalb fragen wir den Senat: 1. Wie viele Untersuchungsgefangene außer Mehmet D. sind am 20.10.2015 auf Station C5 untergebracht? Bei der Station C5 handelt es sich nicht um eine Sicherungsstation, sondern um eine Station des Regelvollzuges. Am 20. Oktober 2015 waren insgesamt neunzehn Gefangene dort untergebracht. 2. Wie viele Untersuchungsgefangene sind zum Zeitpunkt 20.10.2015 länger als a. drei Monate, b. zwei Monate, c. einen Monat, d. 14 Tage auf Station C5 untergebracht? Es sind zwei Gefangene länger als drei Monate, vier Gefangene länger als einen Monat und sieben Gefangene länger als 14 Tage auf der Station C5 untergebracht. Es gibt dort keine Gefangenen, die länger als zwei Monate, aber noch nicht mehr als drei Monate untergebracht sind. 3. Wie viele Stunden pro Tag dauert der Einschluss von Herrn Mehmet D? Alle Gefangenen sind während der Nacht für zwölf Stunden 45 Minuten im Haftraum eingeschlossen. Tagsüber wird der Einschluss (der alleinige Verschluss im Haftraum) zu verschiedenen Zeiten unterbrochen, beispielsweise durch den Aufschluss zum Telefonieren (eine Stunde im Monat), die Ausgabe der Mahlzeiten, den wöchentlichen Einkauf, die tägliche Freistunde, Besuche (Anspruch besteht auf mindestens zwei Stunden im Monat, Rechtsanwaltsbesuche ohne Begrenzung), Gespräche mit Mitarbeitern , die Teilnahme an gemeinschaftlichen Veranstaltungen (bis zu viereinhalb Stunden wöchentlich) oder den Umschluss mit einem anderen Gefangenen in einen Haftraum (bis zu zehn Stunden in der Woche). Die Einschlusszeiten können im angegebenen Rahmen variieren, daher kann eine konkrete Stundenanzahl des täglichen Einschlusses nicht ermittelt werden. Drucksache 21/1989 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie oft und wie lange findet die Stationsfreistunde statt? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wann hat Herr Mehmet D. die Teilnahme an welchen Gemeinschaftsveranstaltungen einschließlich Sprachkursen beantragt? 6. Wann wurde ihm die Teilnahme an welchen Gemeinschaftsveranstaltungen einschließlich Sprachkursen bewilligt? 7. Wann hat sich Herr Mehmet D. bei welchen Gemeinschaftsveranstaltungen angemeldet? 8. An welchen Gemeinschaftsveranstaltungen einschließlich Sprachkursen hat Herr Mehmet D. bis einschließlich 20.10.2015 seit wann real teilgenommen ? xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx* 9. Wie lange sind durchschnittlich die Wartezeiten (von Antragstellung bis erster Teilnahme) in der UHA für a. Deutschkurse, b. andere Sprachkurse (bitte einzeln aufführen), c. die Freizeitgruppe „Tischtennis“, d. die übrigen in der UHA angebotenen Freizeitgruppen (bitte einzeln aufführen)? Die abfragten Wartezeiten werden statistisch nicht erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten bei Zugrundelegung eines Betrachtungszeitraumes von einem Jahr mehrere Tausend Akten händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Wartezeiten von ganz unterschiedlichen Faktoren abhängig sind, wie zum Beispiel Belegung der Anstalt, Präferenzen der Gefangenen, Kapazitäten der einzelnen Gruppen. 10. Sieht das vom Ermittlungsrichter am BGH verantwortete Haftstatut für Mehmet D. die Absonderung sowie die Verweigerung der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen vor? Wenn ja, wie sind die diesbezüglichen Beschränkungen exakt umrissen? Wenn nein, auf welcher Grundlage finden sie statt, und wer trägt in welcher Funktion die Verantwortung für die Beschränkungen? xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxx* 11. Wann hat Herr Mehmet D. die Teilnahme an Arbeit beantragt? Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx* 12. Wurde die Teilnahme an Arbeit genehmigt? Wenn nein: auf welcher Grundlage wurde das versagt und wer trägt in welcher Funktion die Verantwortung für die Beschränkungen? Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx* Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1989 3 13. Wird Herrn Mehmet die notwendige gesundheitliche Versorgung – insbesondere in Bezug auf zahnärztliche Versorgung – ermöglicht? Wenn nein, auf welcher Grundlage wurde das versagt, und wer trägt in welcher Funktion die Verantwortung für die Beschränkungen? Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx* * In Anwendung des § 1 Absatz 2 HmbBüDO ist bei der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage der Vorrang der bereichsspezifischen Datenschutzregelungen der §§ 101 fortfolgende HmbUVollzG zu beachten, insbesondere § 103 HmbUVollzG. Diese Vorschriften sehen keine Übermittlungsbefugnis zum Zwecke der Bearbeitung parlamentarischer Anlagen vor. Vor diesem Hintergrund ist die Mitteilung personenbezogener Daten des Betroffenen nur mit dessen Einverständnis möglich, das dieser erteilt hat, allerdings nur unter der Bedingung, dass insoweit keine Veröffentlichung im Internet erfolgt. Im vorliegenden Fall enthalten die Antworten zu den Fragen 5. – 8. und 10. – 13. solche einschlägigen, personenbezogenen Daten, sodass die entsprechenden Daten von einer etwaigen Veröffentlichung im Internet auszunehmen wären.