BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19896 21. Wahlperiode 04.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 28.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Beobachtung der Muradiye-Moschee durch den Verfassungsschutz – Abfrage für 2019 In Drs. 21/17186 hat der Senat sämtliche Beobachtungsobjekte des Landesamtes für Verfassungsschutz aus dem Phänomenbereich Islamismus genannt; darunter befinden sich auch solche, die zwar seit 2015 observiert, in den jeweiligen Verfassungsschutzberichten jedoch nicht explizit genannt werden. Eines dieser Beobachtungsobjekte ist die Muradiye-Moschee, die von dem Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Hamburg und Schleswig- Holstein e.V. in Wilhelmsburg betrieben wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In welchem Rahmen wurde die Muradiye-Moschee 2019 vom Verfassungsschutz beobachtet? 2. Welche Aktivitäten haben dabei im Einzelnen zu einer Beobachtung geführt? 3. Wie groß schätzt der Senat die Anhängerschaft der Muradiye-Moschee gegenwärtig ein? 4. Inwiefern hat sich ihr Personenpotenzial 2019 verändert? Ist es gewachsen oder geschrumpft? 5. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen die dem Senat bekannten Anhänger1 der Muradiye-Moschee gegenwärtig? Wie alt sind sie und welchem Geschlecht gehören sie an? Die erbetenen Angaben bitte in Tabellenform machen. 6. Wie viele der deutschen Anhänger der Muradiye-Moschee verfügen ausschließlich über die deutsche Staatsbürgerschaft? 7. Wie viele von ihnen haben die deutsche Staatsbürgerschaft durch eine Einbürgerung erhalten? Bitte auch angeben, welche Staatsangehörigkeit zuvor geführt beziehungsweise wann diese abgegeben wurde. 8. Wie viele von ihnen verfügen über die doppelte Staatsbürgerschaft? Bitte auch angeben, welche Staatsangehörigkeit neben der deutschen geführt wird. 9. Über welchen aufenthaltsrechtlichen Status verfügten 2019 die Ausländer unter den Anhängern der Muradiye-Moschee? 1 Wenn im Folgenden von Anhängern der Muradiye-Moschee die Rede ist, sind Personen gemeint, die dem Senat als Islamisten bekannt sind. Drucksache 21/19896 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 10. Gegen wie viele von ihnen ist 2019 eine rechtskräftige Ausweisung verhängt worden? 11. Wie viele dieser Leute sind trotzdem noch immer in Deutschland? Bitte den jeweiligen Grund für eine nicht erfolgte Ausweisung angeben. Der Prüffall wurde im März 2019 vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg eingestellt. Im Übrigen siehe Drs. 21/17358. 12. Wie viele Personen aus dem Umfeld der Muradiye-Moschee sind 2019 strafrechtlich in Erscheinung getreten? Bitte jeweils auch die zugrunde liegenden Delikte, den Zeitpunkt, das Strafmaß sowie die Staatsangehörigkeit und den aufenthaltsrechtlichen Status der Verurteilten nennen. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Polizei nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/17358. 13. Wie viele aus dem Umfeld der Muradiye-Moschee sind 2019 in einem Strafprozess verurteilt worden? Bitte jeweils auch die zugrunde liegenden Delikte, das Strafmaß sowie die Staatsangehörigkeit und den aufenthaltsrechtlichen Status der Verurteilten nennen. 14. Sind diese Leute zudem bereits in anderen Bundesländern strafrechtlich in Erscheinung getreten beziehungsweise verurteilt worden? Falls ja, bitte jeweils auch die zugrunde liegenden Delikte, das Strafmaß sowie die Staatsangehörigkeit und den aufenthaltsrechtlichen Status der Verurteilten nennen. 15. Wie viele Personen, die 2019 zum Umfeld der Muradiye-Moschee gehörten , sind bis heute ins Ausland gereist, um sich dort einer terroristischen Vereinigung anzuschließen? 16. Wie viele dieser Personen sind daraufhin nach Deutschland beziehungsweise Hamburg zurückgekehrt? 17. Wie viele von ihnen sind nach ihrer Rückkehr vor dem Hamburger Staatsschutzsenat angeklagt worden? 18. Zu wie vielen Verurteilungen ist es dabei 2019 gekommen? Bitte jeweils auch die zugrunde liegenden Delikte, das Strafmaß sowie die Staatsangehörigkeit und den aufenthaltsrechtlichen Status der Verurteilten nennen . Aus den seit 2019 von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg zum Hanseatischen Oberlandesgericht angeklagten Verfahren ergeben sich keine Hinweise auf ein Agieren von Beschuldigen im Umfeld der Muradiye-Moschee. Im Übrigen siehe Drs. 21/17358. 19. Wie lautet die islamistische Ideologie, auf die sich die Anhänger der Muradiye-Moschee 2019 berufen? 20. Wie schätzt der Senat etwaige Verbindungen der Muradiye-Moschee zu Terrororganisationen wie dem IS, al-Qaida und anderen ein und welche Informationen liegen ihm hierzu vor? 21. Wie schätzt der Senat etwaige Verbindungen der Muradiye-Moschee zu kriminellen Gruppierungen ein? 22. Ist dem Senat bekannt, ob der ehemalige Vorsitzende der Muradiye- Moschee Mustafa Y. noch immer im Umfeld der Moschee aktiv ist? Falls ja, inwiefern? Siehe Antwort zu 1. bis 11.