BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19898 21. Wahlperiode 04.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 28.01.20 und Antwort des Senats Betr.: HAMAS in Hamburg – Abfrage für 2019 In Drs. 21/17186 hat der Senat sämtliche Beobachtungsobjekte des Landesamtes für Verfassungsschutz aus dem Phänomenbereich Islamismus genannt; darunter befinden sich auch solche, die zwar seit 2015 observiert, in den jeweiligen Verfassungsschutzberichten jedoch nicht explizit genannt werden. Eines dieser Beobachtungsobjekte ist die HAMAS. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In welchem Rahmen wurde die HAMAS in Hamburg 2019 vom Verfassungsschutz beobachtet? Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg beobachtet die HAMAS im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages. 2. Welche Aktivitäten haben dabei im Einzelnen zu einer Beobachtung geführt? Siehe Drucksache 21/17361. 3. Wie groß schätzt der Senat das Personenpotenzial der HAMAS gegenwärtig ein? Das Potenzial beläuft sich auf circa ein Dutzend Personen. 4. Inwiefern hat sich dieses Personenpotenzial 2019 verändert? Ist es gewachsen oder geschrumpft? Es sind keine nennenswerten Änderungen zu beobachten. 5. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügten die Mitglieder/ Angehörigen der HAMAS 2019? Wie alt sind sie und welchem Geschlecht gehören sie an? Die erbetenen Angaben bitte in Tabellenform machen. 6. Wie viele der deutschen Mitglieder der HAMAS verfügten 2019 ausschließlich über die deutsche Staatsbürgerschaft? Eine genaue Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung würde die Einblickstiefe des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg öffentlich machen und seine künftigen Aufklärungsbemühungen erheblich erschweren. Detaillierte Angaben können daher aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschuss (PKA) gemacht werden. Drucksache 21/19898 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Wie viele von ihnen haben 2019 die deutsche Staatsbürgerschaft durch eine Einbürgerung erhalten? Bitte auch angeben, welche Staatsangehörigkeit zuvor geführt beziehungsweise wann diese abgegeben wurde. Siehe Antwort zu 2. 8. Wie viele von ihnen verfügten 2019 über die doppelte Staatsbürgerschaft ? Bitte auch angeben, welche Staatsangehörigkeit neben der deutschen geführt wird. Siehe Antwort zu 5. und 6. 9. Über welchen aufenthaltsrechtlichen Status verfügten die Ausländer innerhalb der HAMAS im Jahr 2019? 10. Gegen wie viele von ihnen ist 2019 eine rechtskräftige Ausweisung verhängt worden? 11. Wie viele dieser Leute sind trotzdem noch immer in Deutschland? Bitte den jeweiligen Grund für eine nicht erfolgte Ausweisung angeben. 12. Wann sind die ausländischen Mitglieder der HAMAS erstmals nach Deutschland eingereist? 13. Wie viele Angehörige der HAMAS sind 2019 bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten? Bitte jeweils auch die zugrunde liegenden Delikte , den Zeitpunkt, das Strafmaß sowie die Staatsangehörigkeit und den aufenthaltsrechtlichen Status der Verurteilten nennen. 14. Wie viele Angehörige der HAMAS sind 2019 in einem Strafprozess verurteilt worden? Bitte jeweils auch die zugrunde liegenden Delikte, das Strafmaß sowie die Staatsangehörigkeit und den aufenthaltsrechtlichen Status der Verurteilten nennen. 15. Sind diese Leute zudem bereits in anderen Bundesländern strafrechtlich in Erscheinung getreten beziehungsweise verurteilt worden? Falls ja, bitte jeweils auch die zugrunde liegenden Delikte, das Strafmaß sowie die Staatsangehörigkeit und den aufenthaltsrechtlichen Status der Verurteilten nennen. 16. Wie viele Personen, die 2019 HAMAS angehörten, sind bis heute ins Ausland gereist, um sich dort einer terroristischen Vereinigung anzuschließen ? 17. Wie viele dieser Personen sind daraufhin 2019 nach Deutschland beziehungsweise Hamburg zurückgekehrt? 18. Wie viele von ihnen sind nach ihrer Rückkehr 2019 vor dem Hamburger Staatsschutzsenat angeklagt worden? 19. Zu wie vielen Verurteilungen ist es dabei gekommen? Bitte jeweils auch die zugrunde liegenden Delikte, das Strafmaß sowie die Staatsangehörigkeit und den aufenthaltsrechtlichen Status der Verurteilten nennen. 20. Wie lautet die islamistische Ideologie, auf die sich die Anhänger der HAMAS berufen? 21. Wie schätzt der Senat etwaige Verbindungen der Islamischen HAMAS zu Terrororganisationen wie dem IS, al-Qaida und anderen ein und welche Informationen liegen ihm hierzu vor? 22. Wie schätzt der Senat etwaige Verbindungen der HAMAS zu kriminellen Gruppierungen ein? 23. Wie schätzt der Senat den Vernetzungsgrad der HAMAS mit seinen Ablegern in anderen Bundesländern ein? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19898 3 24. Hat der Senat Hinweise dafür, dass die HAMAS über Kontakte ins Ausland verfügt und womöglich von dort aus finanzielle Unterstützung erfährt? Falls ja, welche? Siehe Antwort zu 2. 25. In wie vielen Fällen liegen dem Senat Informationen über die Volkszughörigkeit von Mitgliedern der HAMAS vor, bei denen es sich nicht um Palästinenser handelt? „Volkszugehörigkeit“ ist kein Ordnungskriterium des Verfassungsschutzes.