BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1990 21. Wahlperiode 27.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 20.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Tätigkeit von Ehrenamtlichen und Unterstützerinnen und Unterstützern im Rahmen der Flüchtlingsarbeit Immer mehr Ehrenamtliche, Freiwillige, Unterstützerinnen und Unterstützer arbeiten mit Flüchtlingen. Sie übernehmen diverse Aufgaben und sind in vielen Fällen für die Flüchtlinge die ersten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Hamburg und bleiben es auch eine Zeit lang. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Ehrenamtliche, Freiwillige, Unterstützerinnen und Unterstützer leisten derzeit Flüchtlingsarbeit? a) Wie viele sind registrierte Ehrenamtliche? Bitte nach Geschlecht aufschlüsseln. In den Einrichtungen der Anstalt öffentlichen Rechts f & w fördern und wohnen (f & w) engagieren sich derzeit 1.755 Freiwillige, die eine Vereinbarung mit f & w geschlossen haben und damit registriert sind. Nach Geschlecht differenzierte Daten liegen nicht vor und können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Neben dem Engagement bei f & w registrieren grundsätzlich auch die Wohlfahrtsverbände , Freiwilligenagenturen und Vereine die für sie ehrenamtlich tätigen Menschen. Hierbei handelt es sich nicht nur um Engagements in der Flüchtlingsarbeit. Entsprechend differenzierte Angaben stehen nicht zur Verfügung und können in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht ermittelt werden. b) Wie viele Helferinnen und Helfer gibt es schätzungsweise, die nicht erfasst werden? Wenn hierzu keine Zahlen vorliegen, bitte begründen , weshalb nicht. Grundsätzlich schließt f & w mit allen Freiwilligen, die sich in den Einrichtungen und Räumlichkeiten engagieren, eine Vereinbarung. Bei f & w sind nur die Freiwilligen nicht erfasst, die bereits in der Entstehungsphase einer Einrichtung tätig werden, um Angebote vorzubereiten. Im Übrigen erfolgt eine Erfassung der Freiwilligen nur bei ehrenamtlichem Engagement in der öffentlich rechtlichen Unterbringung beziehungsweise ZEA und anderen Institutionen (siehe Antwort zu 1). Es steht grundsätzlich jedem Bürger frei, sich auch ohne Anbindung an eine Unterkunft oder einen Träger zu engagieren. Es gibt kein zentrales Register, in dem sich freiwillig Engagierte erfassen lassen müssen. Drucksache 21/1990 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. An welchen Orten kommen die Ehrenamtlichen und ihre Unterstützerinnen und Unterstützer zum Einsatz? Bitte schließen Sie auch Orte wie den Transitbereich auf dem Hachmannplatz mit ein. Das Ehrenamt im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe erstreckt sich auf alle Bereiche des täglichen Lebens innerhalb und außerhalb der Wohnunterkünfte und orientiert sich an den Bedarfen der geflüchteten Menschen und am Interesse der Freiwilligen. Ehrenamtlich durchgeführte Angebote und Ausflüge außerhalb der Unterkünfte finden überall im Stadtgebiet statt. Zum Ehrenamt in den Unterkünften siehe im Übrigen Drs. 21/915. Zum freiwilligen Engagement auf dem Hachmannplatz in Verbindung mit dem Hauptbahnhof siehe Drs. 21/1670. 3. Welche Aufgabengebiete übernehmen die Ehrenamtlichen und ihre Unterstützerinnen und Unterstützer? a) Welche Aufgabenbereiche werden nicht durch sie abgedeckt? b) Wo hält der Senat ihren Einsatz für (weiterhin) notwendig? Siehe Antwort zu 2. sowie Drs. 21/915. 4. Würden diese Tätigkeiten nicht durch Freiwillige und Ehrenamtliche, sondern durch Hauptamtliche in Lohnarbeitsverhältnissen ausgeübt, wie hoch wären nach Schätzungen des Senates die Kosten? Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu hypothetischen Fragen Stellung zu nehmen.