BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1991 21. Wahlperiode 27.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 20.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Traumata-Schulungen von Mitarbeitern/-innen von Jobcenter team.arbeit.hamburg und Agentur für Arbeit Im Rahmen des Projekts W.I.R. – work and integration for refugees – arbeiten verschiedene Stellen mit Geflüchteten, um ihnen eine Perspektive am Arbeitsmarkt zu eröffnen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass viele der Geflüchteten auf ihrer Flucht oder aufgrund von Erlebnissen in ihren Heimatländern zum Teil stark traumatisiert sind. Traumata können verschiedenste Symptome und Verhaltensweisen hervorrufen mit denen die Mitarbeiter/-innen von zum Beispiel Jobcenter t.a.h. umgehen müssen und im Idealfall entsprechend reagieren sollten. Darüber hinaus ist es allgemein wichtig, dass die Mitarbeiter/-innen von Jobcenter t.a.h., hier insbesondere Fallmanager/- innen, und der Agentur für Arbeit in diesem Bereich für die Leistungsberechtigten geschult sind, da psychische Erkrankungen und Traumata in dieser Gruppe vermehrt auftreten können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Arbeitsagentur Hamburg (Arbeitsagentur ): 1. Werden die Mitarbeiter/-innen in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit auf traumatisierte Geflüchtete geschult? Wenn ja, welche Schulungsmaßnahmen erhalten sie und wie lange dauern sie in der Regel? Wenn nein, warum nicht? Ein neues, spezielles Schulungsangebot für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das eintägige Seminar „Traumafolgen und Traumabehandlung bei Flüchtlingen“, das ab Ende Oktober 2015 als Pilotmaßnahme angeboten wird. Darüber hinaus bietet Jobcenter zahlreiche Schulungen an, um die sozialkommunikativen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken, zum Beispiel „Interkulturelle Kompetenz“, „Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung “ und „Transaktionsanalyse“. Die Schulungsdauer variiert zwischen ein und zwei Tagen. Für die Mitarbeiter/-innen der Arbeitsagentur gibt es derzeit keine besonderen Schulungen in Bezug auf das Vorhaben W.I.R. Die neu eingesetzten Mitarbeiter/-innen durchlaufen das Qualifizierungsprogramm für Vermittlungsfachkräfte. Darüber hinaus werden diese an der Schulung „interkulturelle Kompetenzen“ teilnehmen. Neben der Beratung von Flüchtlingen durch eigenes Personal arbeiten Jobcenter und Agentur für Arbeit im Rahmen des Vorhaben W.I.R auch mit dem Flüchtlingszentrum Drucksache 21/1991 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hamburg zusammen (siehe Drs. 21/1514). Dieses führt eine Lebenslagenberatung durch, die sich auch auf den Gesundheitszustand bezieht. Im Bedarfsfall können künftig auch spezialisierte Maßnahmeträger wie zum Beispiel das Berufliche Trainingszentrum Hamburg (BTZ) hinzugezogen werden. 2. Welche Träger führen die in 1. abgefragten Schulungen durch und welche finanziellen Mittel stehen für 2015/2016 zur Verfügung? Im Qualifizierungsplan 2015 von Jobcenter wurden insgesamt 350.087,75 Euro eingeplant . Für die in der Antwort zu 1. aufgelisteten internen Maßnahmen wurden 186 Teilnehmer/-innen und 302 Teilnehmertage vorgesehen. Die Planungen für 2016 sind noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahme „Traumafolgen und Traumabehandlung bei Flüchtlingen“ wird von Zentrum für Psychotraumatologie Hamburg GmbH, c/O DGVT durchgeführt. Die übrigen Schulungen werden vonseiten der internen Aus- und Fortbildung von Jobcenter angeboten. 3. Ist es vorgesehen die Schulungen auch allgemeinverbindlich auf alle Mitarbeiter/-innen von/der Jobcenter t.a.h./Agentur für Arbeit auszuweiten ? Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Jobcenter und Agentur für Arbeit stehen grundsätzlich alle Schulungsangebote im Rahmen der jeweiligen Qualifizierungspläne zur Verfügung. Eine verbindliche Teilnahme aller Beschäftigten an den unter Frage 1. erwähnten Schulungen ist nicht vorgesehen, da dies den unterschiedlichen arbeitsplatz - und funktionsbezogenen Bedarfen der Beschäftigten nicht entsprechen würde. 4. Werden Mitarbeiter/-innen der Jobcenter und Agenturen für Arbeit auf psychische Erkrankungen und Begleitung bei den Arbeitslosengeld-IILeistungsberechtigten umfassend geschult? Wenn ja, wer schult diese? Wenn nein, warum nicht? 5. Welche Träger führen die in 4. abgefragten Schulungen durch und welche finanziellen Mittel stehen für 2015/2016 zur Verfügung? Zum Thema „Erkennen von und Umgang mit psychischen Erkrankungen“ werden Schulungen angeboten, um die sozial-kommunikativen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken. Darüber hinaus werden auch folgende Schulungen angeboten: „Umgang mit Kunden mit psychischen Erkrankungen“, „Borderline – Persönlichkeitsstörung “ und „Sucht erkennen und handeln“. Schulungsdurchführende sind das Zentrum für Aus- und Fortbildung, die Bildungsinstitute der Agentur für Arbeit und unterschiedliche externe Maßnahmeträger, die nicht festgelegt sind und nach Bedarf ausgewählt werden. Die Schulungen werden bedarfsgerecht eingekauft, daher können die Mittel erst expost für ein Haushaltsjahr beziffert werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 6. Werden derzeit Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte als Ein-EuroJobber in der Flüchtlingshilfe eingesetzt? Wenn ja, wo? Bitte nach Standorten und Trägern auflisten. Wenn ja, welche Schulungsmaßnahmen erhalten die betroffenen EinEuro -Jobber zuvor oder parallel laufend, um einen adäquaten Umgang mit den Geflüchteten zu gewährleisten? Wenn nein, warum nicht? Nein. Der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten (AGH) ist nach Auffassung der zuständigen Behörde nicht zweckmäßig. Für den aktuellen Förderzeitraum sind hierzu auch keine Anträge gestellt worden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1991 3 7. Besteht für die betroffenen Ein-Euro-Jobber in den Flüchtlingszentren und die Mitarbeiter/-innen in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit, welche mit Flüchtlingen arbeiten, die Möglichkeit zur kostenlosen Teilnahme an einer Supervision? Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Jobcenter und Agentur besteht das Angebot der kostenlosen Supervision. Im Übrigen siehe Antwort zu 6.