BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19911 21. Wahlperiode 04.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 28.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Neuartiges Coronavirus in Deutschland – Wie gut ist Hamburg vorbereitet ? Millionen von Menschen stehen in China unter Quarantäne, mehr als 100 Personen sind bereits durch ein neuartiges Coronavirus (2019-nCoV) gestorben. Diese Lungenerkrankung ist erstmals im Dezember 2019 im Zusammenhang mit dem Besuch eines lokalen Geflügel- und Fischmarkts diagnostiziert worden. Während die Quelle(n) und Übertragungswege der Infektion nicht abschließend geklärt sind, so ist eines gewiss: Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich und macht – wie mittlerweile bekannt ist – auch nicht vor Europa halt. Nachdem das Virus vereinzelt bereits in Frankreich bei Menschen nachgewiesen wurde, ist am Montagabend erstmals die Corona-Infektion eines Menschen in Bayern nachgewiesen worden. Ein Mann aus dem Landkreis Starnberg habe sich infiziert, teilte ein Sprecher des Münchener Gesundheitsministeriums mit. Das Auswärtige Amt rät von nicht notwendigen Reisen in die Provinz Hubei in China ab und rät ebenfalls dazu, nicht erforderliche Reisen nach China nach Möglichkeit zu verschieben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gibt es bereits Verdachts- oder bestätigte Fälle des neuartigen Coronavirus vom Typ 2019-nCoV in Hamburg? Wenn ja, wie viele und in welchen Bezirken? Bislang wurde noch kein Fall einer durch das neue Coronavirus 2019-nCoV ausgelösten Infektionserkrankung in Hamburg bestätigt (Stand 03.02.2020, 20.00 Uhr). Verdachtsfälle waren bis zum 31. Januar 2020 nicht meldepflichtig. 2. Gibt es bereits Verdachts- oder bestätigte Fälle des neuartigen Coronavirus vom Typ 2019-nCoV in der Metropolregion Hamburg? Wenn ja, wie viele und in welchen Gegenden? Siehe Antwort zu 1. Im Übrigen liegen der zuständigen Behörde hierzu keine Informationen vor. 3. Steht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde im Austausch mit dem bayrischen und gegebenenfalls weiteren Landesministerien für Gesundheit und/oder mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) in Bezug auf das Coronavirus? Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde steht im regelmäßigen Austausch mit den Ländern, dem Bund und dem Robert Koch-Institut (RKI). Drucksache 21/19911 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Laut des Bundesgesundheitsamtes dürfen Flüge aus der chinesischen Provinz Hubei mit möglicherweise infizierten Menschen an Bord nur an einer Handvoll deutscher Flughäfen landen, welche speziell hierauf vorbereitet sind. Ist der Hamburger Flughafen darunter? Es gibt fünf designierte Flughäfen in der Bundesrepublik: Berlin (zum Zeitpunkt nicht aktiv), Düsseldorf, Frankfurt, München und Hamburg. Diese Flughäfen sind verpflichtet 24 Stunden am Tag für alle Flugzeuge aufnahmebereit zu sein. 5. Am Hamburger Flughafen starten und landen unter anderem Maschinen der Fluglinie KLM in der Direktverbindung Guangzhou – Hamburg. Wie viele Direktverbindungen nach China gibt es am Hamburger Flughafen insgesamt und von wie vielen Passagieren mit Ziel Hamburg werden sie wöchentlich genutzt? Entgegen der Fragestellung werden vom Hamburger Flughafen keine Direktflüge nach China angeboten. 6. Welche Sicherheitsvorkehrungen unterhält der Hamburger Flughafen in Bezug auf das Coronavirus? Der Flughafen hält einen regelmäßig beübten Alarmplan vor, der bei dem Verdacht auf das Infektionsgeschehen die Alarmierung des 24 Stunden erreichbaren Flughafenärztlichen Dienstes des Instituts für Hygiene und Umwelt (HU) miteinbezieht. Von dort werden weitere Maßnahmen veranlasst. Reisende werden am Flughafen Hamburg durch Aushänge über das Coronavirus und Verhaltensregeln informiert. Das Deutsche Rote Kreuz am Flughafen ist über das Vorgehen bei Verdachtsfällen informiert . Soweit ein Fluggast entsprechende Krankheitssymptome aufweist und aus dem Risikogebiet China kommt oder Kontakt zu einem Krankheitsfall hatte, würden entsprechende Schritte gemäß den Vorgaben des RKIs als zuständige Bundesoberbehörde eingeleitet werden. 7. Laut des Auswärtigen Amtes beträgt die Inkubationszeit des Coronavirus durchschnittlich sieben Tage, sie kann auch bis zu 14 Tage dauern. Es besteht also die Möglichkeit, dass Menschen bereits in der Inkubationszeit ansteckend sind und sich das Virus daher auch schnell in Deutschland beziehungsweise Hamburg ausbreitet. Werden vom Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde Vorkehrungen mit Blick auf das Coronavirus getroffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde informiert die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs über die derzeitige Lage und aktuelle Entwicklungen. Abhängig von der Risikoeinschätzung für Deutschland werden in Absprache mit den anderen Ländern und dem RKI fortlaufend weitere mögliche Maßnahmen geprüft. Siehe auch Antwort zu 6.